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Fahrzeugschlüssel für einen Porsche Cayenne 2018 nach machen um das Fahrzeug zurückzuholen!!!

Porsche
Themenstarteram 25. März 2018 um 8:34

Guten Morgen,

Ich hoffe, auf Tipps für eine unangenehme Sache einer Freundin! Sie möchte das betreffende (Ihr Eigentum und Firmen Fahrzeug)) Fahrzeug ggf. zur Sicherheit zurückholen! Mehr kann ich nicht dazu hier zu erklären!

Ist es möglich, bei direkt bei Porsche einen Ersatz Schlüssel zu bestellen mit entsprechenden original Daten des Fahrzeug!?!? Um diesen zu starten und in Sicherheit zu bringen ... leider hat diese Person alle orig. Schlüssel und Fahrzeugbrief, dem Ihm bei der Abholung und Auslieferung übergeben wurde! Er gibt den Fahrzeugbrief nicht raus und versucht mit ausreden dieses zu verhindern!

Es sind auch andere Aktivitäten am Wochenende schon angestoßen worden um alles rückgängig zu machen! Das Fahrzeug wird ab Montag, 3 - 4 Tage lang in einer Tiefgarage stehen. Weil der Nutzer nicht Vorort ist!

Vielleicht gibt es jemanden, der hier im Forum schon vorab Tipps geben könnte! Danke im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Das klingt nach einem Fall für Gerichtsvollzieher und/oder Polizei, wenn der Anspruch auf das Fahrzeug zu recht besteht und nicht nach angewandter Selbstjustiz.

Sonst könnte das ziemlich blöd für dich - oh Verzeihung, für die "Freundin" - enden, wenn du mit einem Nachschlüssel ein Auto klaust.

Ohne passenden Papieren und dem zugehörigen Auto macht Porsche das sowieso niemals.

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Nein. Ein Porsche Händler muss das Fahrzeug in der Werkstatt haben um mit der Zentrale zu verbunden. Danach wird in der Zentrale das Fahrzeug überprüft un ein neuer Schlüssel freigeschaltet.

Das klingt nach einem Fall für Gerichtsvollzieher und/oder Polizei, wenn der Anspruch auf das Fahrzeug zu recht besteht und nicht nach angewandter Selbstjustiz.

Sonst könnte das ziemlich blöd für dich - oh Verzeihung, für die "Freundin" - enden, wenn du mit einem Nachschlüssel ein Auto klaust.

Ohne passenden Papieren und dem zugehörigen Auto macht Porsche das sowieso niemals.

Zitat:

@MartinBru schrieb am 25. März 2018 um 11:09:49 Uhr:

Das klingt nach einem Fall für Gerichtsvollzieher und/oder Polizei, wenn der Anspruch auf das Fahrzeug zu recht besteht und nicht nach angewandter Selbstjustiz.

Sonst könnte das ziemlich blöd für dich - oh Verzeihung, für die "Freundin" - enden, wenn du mit einem Nachschlüssel ein Auto klaust.

Ohne passenden Papieren und dem zugehörigen Auto macht Porsche das sowieso niemals.

Sehr richtig. Der vernünftige Weg geht über Anwalt, Rechtsmittel und Gericht.

Es ist übrigens nicht so, dass der Besitz des Fahrzeugsbrief als Eigentumsnachweis gilt. Entscheidend ist, wer beweisen kann dass ihm das Fahrzeug gehört, z.B. dadurch dass er nachweist dass er es bezahlt hat.

O.J. Simpson hat sich auch mal ein paar Sachen zurückgeholt, die man ihm seiner Meinung nach entwendet hatte, daraufhin wanderte für 9 Jahre in den Knast. Für den Doppelmord gab es nur 1 Jahr Untersuchungshaft.

Themenstarteram 25. März 2018 um 9:55

Ok .. dann erst einmal vielen Dank! Ich habe es mir schon gedacht bzw. vermutet! Es ist etwas aufwendig Einzelheiten hier zu schreiben ... !

Unsers Netzwerk ist seit gestern schon auf Hochtouren! Schreiben werden u.a für diese Sache entsprechend morgen aufgesetzt!

Ich werde morgen trotzdem noch einmal bei Porsche anrufen! Sollte es andere Informationen geben, werde ich es hier natürlich reinstellen!

Vielen Dank noch einmal für alle Antworten .. und einen schönen Sonntag!!! Grüße

am 25. März 2018 um 11:48

Wenn das ginge: ohne Auto, ohne Brief, ohne Fzg-schein, ohne Schlüssel ......

sich einfach ein paar Schlüssel zuschicken lassen.

*kopfschüttel*

Themenstarteram 25. März 2018 um 12:00

Zitat:

@ChKolumbus schrieb am 25. März 2018 um 13:48:57 Uhr:

Wenn das ginge: ohne Auto, ohne Brief, ohne Fzg-schein, ohne Schlüssel ......

sich einfach ein paar Schlüssel zuschicken lassen.

*kopfschüttel*

[/

Es ist zu komplex, dass Thema!

Verstehe aber dein Kopfschütteln!

Die Fahrzeug Rechnung für das Fahrzeug und der Überweisungbeleg liegt vor!

Es wird morgen eine einstweilige Verfügung eingeholt! Trotzdem nochmal Danke ..

Zitat:

@Audi A6 4F 2,7 TDI schrieb am 25. März 2018 um 14:00:49 Uhr:

 

Die Fahrzeug Rechnung für das Fahrzeug und der Überweisungbeleg liegt vor!

Es wird morgen eine einstweilige Verfügung eingeholt! Trotzdem nochmal Danke ..

Das hört sich nach einem guten Plan an. Dann kommt auch die Polizei zur Unterstützung mit und man kann sich von dem "Gegner" auch direkt den KFZ-Brief, Schein und Schlüssel aushändigen lassen.

Viel Glück

Wer den Brief hat ist der Eigentümer, würde ich sagen.

Nachschlüssel gibt es nur unter Vorlage aller Papiere und Schlüssel.

Zitat:

@maxtester schrieb am 25. März 2018 um 23:48:26 Uhr:

Wer den Brief hat ist der Eigentümer, würde ich sagen.

Das ist eine verbreitete Meinung, die aber nicht stimmt. Die Rechtslage ist so, dass das Fahrzeug demjenigen gehört, der es gem. Kaufvertrag gekauft und bezahlt hat. Es genügt also nicht den Brief zu besitzen - an dem man ja auch durch Unterschlagung oder Diebstahl gekommen sein kann - sondern man sollte auch noch einen Kaufvertrag vorlegen und die Zahlung nachweisen können.

Schwierig wird es jedoch wenn es das nicht gibt. Stichwort: "Schenkung", "Pokergewinn" oder "Handschlaggeschäft". Da können dann aber Zeugen weiterhelfen.

 

http://www.schlegel-fischer.de/.../...-zum-eigentumsnachweis-benoetige

https://www.juraforum.de/.../...rzeugbrief-wer-ist-eigentuemer-vom-kfz

Zitat:

@lulesi schrieb am 26. März 2018 um 08:13:08 Uhr:

Die Rechtslage ist so, dass das Fahrzeug demjenigen gehört, der es gem. Kaufvertrag gekauft und bezahlt hat. Es genügt also nicht den Brief zu besitzen [...]

Stimmt. Der Besitz des Fahrzeugbriefs ist erstmal ein Anscheinsbeweis, der grundsätzlich schon einen guten Hinweis gibt, wer der Eigentümer ist.

Es kann aber sein, dass jemand anderes noch einen besseren Beweis - z.B. einen neueren Kaufvertrag, der vom ehemaligen Eigentümer rechtsgültig unterschrieben ist - hat, der dann natürlich die Eigentumsverhältnisse entsprechend regelt.

 

Heute ist der besagte Montag. Ich bin gespannt, ob schon der tschetschenische Schlägertrupp auf dem Weg zum Auto ist. :D

Themenstarteram 26. März 2018 um 12:09

Hallo .. die Eigentumsverhältnisse sind schon eindeutig! Kaufvertrag, Automobilbestellung und Überweisung des Kaufvertrages sind eindeutig und ein Geschäftswagen!

Aber zu meiner eigentlichen Frage ... Schlüssel kann man bestellen! Nur muss das Fahrzeug in die Werkstatt. Einen originalen kodierte Schlüssel gibt Porsche nicht raus!

Heute Nachmittag ist der Termin beim Anwalt .. in den nächsten Tagen (kurzfristig) geht es dann um die Abholung etc. des Fahrzeug.

Danke für die vielen Tipps .. und eine schöne Woche

Und wieso ist der Zweitschlüssel nicht im Firmen-Tresor?

Vielleicht sollte man diesen Fall zum Anlass nehmen, hier eine eindeutige und verbindliche Regelung für alle Mitarbeiter zu finden.

Mit freundlichen Grüßen, Tom

Themenstarteram 27. März 2018 um 6:18

Zitat:

@Tom_444 schrieb am 27. März 2018 um 07:43:55 Uhr:

Und wieso ist der Zweitschlüssel nicht im Firmen-Tresor?

Vielleicht sollte man diesen Fall zum Anlass nehmen, hier eine eindeutige und verbindliche Regelung für alle Mitarbeiter zu finden.

Mit freundlichen Grüßen, Tom

Berechtigte Frage ... da war die Leine anscheinend zu lang! Der Spuk hat in den nächsten Tage ein Ende ??

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