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Fahrzeugschein verloren Ordnungsamt schickt mich zum Tüv. Was soll ich tun?

Themenstarteram 15. August 2019 um 16:06

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Bei meinem Auto ist im April der TÜV abgelaufen deswegen hatte ich es in einer Seitenstraße geparkt. Heute habe ich einen Mängelberichtzettel vom Ordnungsamt daran gefunden, dass die HU-Prüfplakette April anzeigt. Auf dem Zettel steht das ich innerhalb von 10 Tagen die Mängel beseitigen muss. Das Problem ist zum Einen das ich meinen Fahrzeugschein verloren habe und zum Anderem das ich vor 1,5 Jahren umgezogen bin aber mein Auto nicht umgemeldet habe im neuen Bundesland. Ich bin total verzweifelt und weiß nicht was ich jetzt machen soll? Soll ein Verwandter von mir einfach zur KFZ Zulassungstelle in meiner Heimat gehen? Und geht da schnell und einfach mit dem verlorenem Fahrzeugschein? Ich bedanke mich für jeden Tipp

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Berlinar schrieb am 15. August 2019 um 18:06:01 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Bei meinem Auto ist im April der TÜV abgelaufen deswegen hatte ich es in einer Seitenstraße geparkt. Heute habe ich einen Mängelberichtzettel vom Ordnungsamt daran gefunden, dass die HU-Prüfplakette April anzeigt. Auf dem Zettel steht das ich innerhalb von 10 Tagen die Mängel beseitigen muss. Das Problem ist zum Einen das ich meinen Fahrzeugschein verloren habe und zum Anderem das ich vor 1,5 Jahren umgezogen bin aber mein Auto nicht umgemeldet habe im neuen Bundesland.

Wird wohl paar Euro Strafe kosten. Das ist auch gut so.

Zitat:

Ich bin total verzweifelt und weiß nicht was ich jetzt machen soll?

Auf der jetzigen Zulassungsstelle die Hosen runter lassen. Du muss zum Verlust die Eides-stattliche Versicherung abgeben. Bin mir aber nicht sicher, ob du dazu nicht zur ausstellenden Behörde muss. Die jetzige sollte aber wissen, was zu tun ist. Natürlich den Karren der HU vorstellen.

Zitat:

Soll ein Verwandter von mir einfach zur KFZ Zulassungstelle in meiner Heimat gehen?

Und geht da schnell und einfach mit dem verlorenem Fahrzeugschein? Ich bedanke mich für jeden Tipp

Ich glaube, da muss du selbst tätig werden.

 

Gruß

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Auf dem alten TÜV Bericht sind aber keine Änderungseintragungen vorhanden. Die FIN natürlich und das Kennzeichen aber beides steht auch am Fahrzeug selbst sind aber zu wenig für den TÜV.

Vor allem wenn man nun auch zu einer anderen Prüfstelle oder Organisation geht, da der letzte TÜV ja am alten Wohnort gemacht wurde (Umzug vor 1,5 Jahren) kann es schwierig werden im System nachzusehen.

An die Nr. der Zulassungsbescheingung müsste doch über das Kennzeichen, die letzte HU oder den Kaufvertrag zu kommen sein.

Hallo TE,

alles nicht so schlimm. Das Ordnungsamt / Polizei hat Dir eine Ordnungswidrigkeit angelastet. Das geht nun zur Bußgeldstelle und von dort bekommst Du eine Zahlngsaufforderung. Gleichzeitig teilt die Bußgeldstelle dem zuständigen SVA mit, dass eine ungültige HU-Prüfplakette an Deinem Fahrzeug festgestellt wurde. Von dort bekommst Du dann auch noch eine schriftliche Aufforderung die HU zu machen.

Wenn Du dem ganzen Vorbeugen willst, gehe jetzt zu Deinem nun zuständigen SVA und melde das Fahrzeug um. Du kannst dabei da Kennzeichen beibehalten. Bei der Ummeldung gibst Du gleichzeitig eine Verlusterklärung ab und unterschreibst dort, dass Du sofort zur HU Abnahme gehst und die HU innerhalb ein paar Tagen rein reichst.

Man sollte Dir nun einen Ersatzschein ausstellen mit dem Du dann die HU machen lässt. So bekommst Du die Kuh vom Eis.

Wenn Du ohne die ZB I zur HU gehst bekommst Du ggf. keine HU, weil eben diese fehlt.

Hast Du noch Fragen, dann mal los......

Ich habe es mir dann wohl zu einfach ohne Papiere beim TÜV vorgestellt. Wenn Änderungsabnahmen nötig waren, dann ist es klar, aber ohne hätte ich gedacht, dass es möglich ist.

am 16. August 2019 um 9:00

Ist doch alles hier nur ein Stochern im Nebel... der TE müßte sich erst einmal auslassen, was es mit dem Auto auf sich hat.

Ist es ein Schrotthaufen / Unfallwrack / etc. ohne weiteren Wert, dann würde ich Kontakt zum nächsten Schrottplatz aufnehmen, versuchen dass das Teil dorthin zu transportieren, wo es in einer Ecke abwarten kann bis die Abmeldung durch ist und verschrottet werden kann.

Stellt es noch einen Wert dar / ist es noch fahrbereit / wie ist der Zustand -wie stehen die Chancen, dass eine HU bestanden wird?

Dann stellen sich folgende Fragen... 1. warum steht es dann dort sinnlos rum und 2. soll es irgendwann, in nächster Zeit, oder erst längerfristig wieder gefahren werden oder was auch immer ist das Ziel?

In dem Fall kann man das Auto auch auf Privatgrund schaffen und erstmal abmelden um den ganzen Ärger zu umgehen...

Oder soll es verscherbelt werden... wenn ja wie? Hat es einen Zustand der noch mehrere 1000,-€ erwarten läßt oder kann es für ein paar 100,-€ an einen Exporthändler... dann abmelden und weg damit.

Oder man fängt gleich mit dem großen Brimborium an -könnte streßig werden... mit Ordnungsamt / Zulassungsstelle abstimmen, evtl. das Auto als Erstmaßnahme, auch um guten Willen zu zeigen aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernen... Papiere beschaffen, zur HU und als letzten Schritt Ummelden.

Zitat:

@gast356 schrieb am 16. August 2019 um 11:00:37 Uhr:

Ist doch alles hier nur ein Stochern im Nebel... der TE müßte sich erst einmal auslassen, was es mit dem Auto auf sich hat.

Ist es ein Schrotthaufen / Unfallwrack / etc. ohne weiteren Wert, dann kann man würde ich Kontakt zum nächsten Schrottplatz aufnehmen, versuchen dass das Teil dorthin zu transportieren, wo es in einer Eche abwarten kann bis die Abmeldung durch ist und verschrottet werden kann.

Stellt es noch einen Wert dar / ist es noch fahrbereit / wie ist der Zustand -wie stehen die Chancen, dass eine HU bestanden wird?

Dann stellen sich folgende Fragen... 1. warum steht es dann dort sinnlos rum und 2. soll es irgendwann, in nächster Zeit, oder erst längerfristig wieder gefahren werden oder was auch immer ist das Ziel?

In dem Fall kann man das Auto auch auf Privatgrund schaffen und erstmal abmelden um den ganzen Ärger zu umgehen...

Oder man fängt gleich mit dem großen Brimborium an -könnte streßig werden... mit Ordnungsamt / Zulassungsstelle abstimmen, evtl. das Auto als Erstmaßnahme, auch um guten Willen zu zeigen aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernen... Papiere beschaffen, zur HU und als letzten Schritt Ummelden.

Da keine Äußerungen zum Zustand des Fahrzeuges gemacht wurden, gehe ich von dem Pflichtbewußtsein eines Menschen aus. Danach hat er in einem Ausnahmefall einfach mal vergessen eine HU machen zu lassen.

Stellt sich jedoch heraus, dass der TE da eine noch angemeldete Schrottkiste hat, soll er sich was schämen und solche Hilferufe ggf. verkneifen.

am 16. August 2019 um 9:31

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 16. August 2019 um 11:20:20 Uhr:

...

Da keine Äußerungen zum Zustand des Fahrzeuges gemacht wurden, gehe ich von dem Pflichtbewußtsein eines Menschen aus. Danach hat er in einem Ausnahmefall einfach mal vergessen eine HU machen zu lassen.

...

... naja Pflichtbewußtsein... ich überziehe die HU beim Auto ja auch immer wieder mal gerne, aber nur im Bereich, wo es noch keine Bußgelder gibt, maximal um 1-2 Monate gut zu machen und es noch keine 20% Aufschlag kostet.

Bei ungenutzten Anhängern, die regulär mit abmontierten Kennzeichen auf Privatgrund stehen auch mal mehrere Jahre... war erst letzten Monat mit einer Plakette aus 2015 bei der HU... Ergebnis: ohne Mängel bestanden

Aber dabei habe ich meine Fahrzeugpapiere & HU-Berichte von Auto, Motorrad und Anhängern sauber sortiert immer griffbereit... außerdem ist der Zustand der angemeldeten Fahrzeuge immer so, dass ich jederzeit zu einer HU fahren könnte.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 16. August 2019 um 11:20:20 Uhr:

 

Da keine Äußerungen zum Zustand des Fahrzeuges gemacht wurden, gehe ich von dem Pflichtbewußtsein eines Menschen aus. Danach hat er in einem Ausnahmefall einfach mal vergessen eine HU machen zu lassen.

Stellt sich jedoch heraus, dass der TE da eine noch angemeldete Schrottkiste hat, soll er sich was schämen und solche Hilferufe ggf. verkneifen.

Nach 1,5Jahren das Auto nicht umgemeldet zu haben ist aber nicht gerade pflichtbewusst. Das ist auch kein Ausnahmefall mehr.

Hier ist ja wieder was los... :rolleyes: Wie kommen denn einige schon wieder auf den Trichter, dass das Fahrzeug abgemeldet ist? Und warum sollte man sich die Nummer der ZB besorgen? :confused:

 

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 16. August 2019 um 10:37:38 Uhr:

Wenn Du dem ganzen Vorbeugen willst, gehe jetzt zu Deinem nun zuständigen SVA und melde das Fahrzeug um. Du kannst dabei da Kennzeichen beibehalten. Bei der Ummeldung gibst Du gleichzeitig eine Verlusterklärung ab und unterschreibst dort, dass Du sofort zur HU Abnahme gehst und die HU innerhalb ein paar Tagen rein reichst.

Welche dusselige Zulassungsstelle macht denn so etwas? Ohne nachgewiesene gültige HU kann er das Fahrzeug nicht ummelden bzw. die Zulassungsstelle darf das nicht machen.

@TE: der Herr vom TÜV hat’s doch schon beschrieben, besorge dir einen Auszug der technischen Daten von der bisherigen Zulassungsstelle, ruf da an und frage, wie du da dran kommst, ob evtl. jemand mit einer Vollmacht kommen kann oder sonstiges. Und wenn du eh schon mit den telefonierst, dann fragst du, ob du den Verlust der ZB I evtl. auch bei der jetzt zuständigen Zulassungsstelle erklären kannst. Das Ganze klärst du dann auch noch mit der neuen Zulassungsstelle. Dann fährst du deinen Karren zur Untersuchung und meldest ihn anschließend um, wenn vorher schon alles geklärt wurde. Dazu musst du halt jetzt mal was tun, von alleine und nichts tun schafft sich das Problem jedenfalls nicht aus der Welt. Es ist aber auch nichts, was sich nicht lösen lassen würde...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 16. Aug. 2019 um 15:7:12 Uhr:

Wie kommen denn einige schon wieder auf den Trichter, dass das Fahrzeug abgemeldet ist?

Das lese ich jetzt hier von dir zum ersten Mal. Wie kommst du denn auf den Trichter?

Zitat:

@Schubbie schrieb am 16. August 2019 um 15:27:20 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 16. Aug. 2019 um 15:7:12 Uhr:

Wie kommen denn einige schon wieder auf den Trichter, dass das Fahrzeug abgemeldet ist?

Das lese ich jetzt hier von dir zum ersten Mal. Wie kommst du denn auf den Trichter?

Ähhh...

Zitat:

@Schubbie schrieb am 16. August 2019 um 08:16:23 Uhr:

Man kann auch an einem abgemeldeten Fahrzeug TÜV machen lassen.

:confused:

Und wo steht, dass das des TE abgemeldet ist? Das heißt, dass man bei einem abgemeldeten ebenfalls keinen Fahrzeugschein haben muss, daher war meine Hoffnung, dass der TE es einfach haben könnte. Früher galt, soweit ich es in Erinnerung habe, der Fahrzeugschein nicht als Abmeldebestätigung. Ich habe damals ein Fahrzeug mit roten Kennzeichen und eines auf einem Trailer, beides ohne Fahrzeugschein, problemlos durch den TÜV und angemeldet bekommen, allerdings hatte ich die Briefe dabei.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 16. August 2019 um 15:50:06 Uhr:

allerdings hatte ich die Briefe dabei.

Ja genau, und der TE hat nichtmal den Fahrzeugbrief!

Und dann klappt es auch nicht mit roten Kennzeichen ohne Brief. Hätte er zumindest den Brief dann wäre es einfacher, aber ohne Brief geht es nicht ;)

Was wir ja aber weiter vorne bereits geklärt haben, daher der letzte Satz in meinem vorherigen Beitrag.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 16. August 2019 um 15:50:06 Uhr:

Früher galt, soweit ich es in Erinnerung habe, der Fahrzeugschein nicht als Abmeldebestätigung.

Früher wurde der Fahrzeugschein bei der Abmeldung eingezogen. Damals standen aber auch noch alle Daten im Fahrzeugbrief.

Das hat sich aber kürzlich geändert, genauer gesagt im Oktober 2005.

Jetzt wird der Fahrzeugschein bei der Abmeldung nicht mehr eingezogen sondern die Abmeldung wird auf der Rückseite vermerkt (dafür entfällt die Abmeldebestätigung). Den Schein braucht man aber sowohl für die HU als auch für die Wiederzulassung.

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