Fahrzeugschein PF 107PS (Minikat)
Hallo,
und zwar hab ich ein 2er GTI PF aus den USA(also US-Modell), der keinen KAT von Werk aus hat! Darum hab ich einen minikat nachgerüstet, um auf EURO 2 zu kommen! Da aber im Gutachten mein Motor nicht aufgelistet ist, obwohl es der gleiche Motor ist wie beim deutschen Golf, wollte ich mal fragen, ob mir jmd von euch eine Kopie oder ein Bild von seinem PF-Fahrzeugschein machen kann? Dann bitte per E-mail --> maxigrimm@gmx.net
Wäre euch sehr dankbar
MfG
Beste Antwort im Thema
nicht Lieferbar weil Euro 2 Umrüstungen die nur nen Teilegutachten haben seit 1. Januar 2009 nicht mehr anerkannt werden.
Da hättet ihr euren GTI so im Oktober 2008 umrüsten müssen 😉
Nun ist´s vorbei mit umrüsten !
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
wenn das nichtmal mit einem teilegutachten erfolgschancen hat, dann kannst du das natürlich mit einer eintragungskopie erst recht vergessen..sonst wär das mit klr's ja auch kein problem, denn davon ne scheinkopie zu bekommen ist ja nun kein problem..klappen würde es damit jedoch auch nicht..
ich würde mir da keine große hoffnung machen..
versuchen möchte ih es aber trotzdem aber einmal, abr bis jetz hab ich keine Kopie von nem FZ-Schein!
Zitat:
abr bis jetz hab ich keine Kopie von nem FZ-Schein!
wirste auch nicht finden, für den PF gab und gibt es keinen Minikat. Hab auch schon alles versucht und zig Hersteller kontaktiert...
Aber war schon amüsant dass mit der Abwrackpremie aufeinmal alle Umrüstungen die auf Gutachten basieren ungültig wurden...
genau so ist es.... für den PF gab es nie nen Minikat !!!
Ausserdem ist es nicht legal mal eben nen Minikat von wem anders einzutragen sonst könnte man ja her gehen und mit einem Minikat gleich 3 Autos umrüsten.
Hab einem hier aus dem Forum nen Euro 2 Kat verkauft. Da wollten die ne Art eidesstattliche Versicherung das dass Auto wo der drin war auch wirklich verschrottet ist ! Ansonsten -> Keine Eintragung !
Zitat:
Original geschrieben von idren
Zitat:
Original geschrieben von idren
wirste auch nicht finden, für den PF gab und gibt es keinen Minikat. Hab auch schon alles versucht und zig Hersteller kontaktiert...Zitat:
abr bis jetz hab ich keine Kopie von nem FZ-Schein!
Aber war schon amüsant dass mit der Abwrackpremie aufeinmal alle Umrüstungen die auf Gutachten basieren ungültig wurden...
ich will von euch nicht wissen ob es einen minikat gibt oder nicht, ich will nur einen FZ-Schein!!
MfG
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Zitat:
ich will von euch nicht wissen ob es einen minikat gibt oder nicht, ich will nur einen FZ-Schein!!
MfG
Du willst einen Fahrzeugschein von einem PF, bei dem nen Minikat eingetragen ist oder? Wie soll denn etwas im FZ Schein eingetragen werden, was es garnicht gibt? 😕
Hallo,
wieso soll es nen Minikat für nen PF nicht geben?
Hatte mir am Montag bei ebay ein bestellt für mein RP.
Hab den gestern eingebaut und morgen will ich den abnehmen lassen.
Macht mich jetzt ma ne unglücklich wenn das mit der steuersenkung nicht klappen sollte.
Aber fürn PF gibts die doch auch.
dann zeig doch mal wo😉
Zitat:
Original geschrieben von idren
Zitat:
Original geschrieben von idren
Du willst einen Fahrzeugschein von einem PF, bei dem nen Minikat eingetragen ist oder? Wie soll denn etwas im FZ Schein eingetragen werden, was es garnicht gibt? 😕Zitat:
ich will von euch nicht wissen ob es einen minikat gibt oder nicht, ich will nur einen FZ-Schein!!
MfG
ich brauch nur einen FZ-schein, egal ob mit oder ohne minikat-eintragung! ich habe ein US-modell und der tüv behauptet, ich bekomm den nicht eingetragen, weil es anscheinend nicht der gleiche Motor ist als beim deutschen PF ist! den FZ-schein will der TÜVler nur, um zu vergleichen, ob es der gleiche motor ist!, wenn ja, dann bekomm ich ihn warscheinlich eingetragen! ich bekomm ihn nicht eingetragen, weil mein US-modell nicht im gutachten vom minikat steht!
MfG
1. der tüv hat recht. us-modelle haben nicht den pf..(glaub, du hast den rv mit 105ps, bin mir aber nicht sicher)
2. im gutachten des minikats steht der pf? sagst du uns evtl auch mal den hersteller des kats?
3. was willst du mit nem pf-fzg.schein, wenn du keinen pf hast??? dann hole dir doch gleich einen klr fürn rp 90ps und einen fzg.schein davon..das ist leichter..
4. vergiss es endlich! du bekommst die bessere schadstoffeinstufung damit nicht mehr anerkannt..
Zitat:
Original geschrieben von life4Golf2
Hallo,
wieso soll es nen Minikat für nen PF nicht geben?
Bundeswehrbegründung mit 4 Buchstaben: Is so! 😉
Such ruhig... das haben schon ganz andere versucht ^^
so schauts aus..
(leider)
ist ja nicht so, dass wir nicht schon alle nach minikats für den PF gesucht hätte..
wenns sowas gäbe, hätte ich es bereits hier im keller liegen..denn ein minikat wäre mir lieber als ein klr..
aber sei's drum, nun gehts eh nicht mehr..
an dieser stelle nochmal den allerbesten dank ans weberli!! ich hätte sonst mit sicherheit in naher zukunft 199,- (die ich eigentlich nicht habe🙂) beim katversand gelassen und mich dann beim tüv oder spätestens bei der zulassungsstelle hier in berlin tierisch aufgeregt..da wäre es 100pro blutig geworden😁
Naja, der darf dir natürlich den Minikat im PF eintragen. Aber die Abgas - Schlüsselnummer wird nicht geändert werden. Also keinerlei steuerliche Vorteile. Momentan gibts leider keine Möglichkeit den PF auf Euro 2 umzuschlüsseln. Weder Minikat noch KLR.
Hatte deswegen sogar schon das Bundesministerium für Verkehr angeschrieben, um zu erfahren ob sich da noch was ändert...
Zitat:
Sehr geehrter Herr P.,
für Ihre Anfrage per Email vom 27.09.2009, die mir zuständigkeitshalber
zur Beantwortung übermittelt worden ist, danke ich und beantworte sie
wie folgt:
Eine Vorschrift, die die Nachrüstung von älteren Fahrzeugen mit einem
Katalysator oder anderen Teilen auf das Abgasniveau der Stufe Euro 2
bzw. Euro 3 regelt, gibt es in Deutschland nicht. Auch das
Typgenehmigungsrecht der EG enthält keine Regelungen über die
Nachrüstung mit Katalysatoren oder anderen Teilen.Insoweit ist weder national noch international festgelegt, unter
welchen Randbedingungen solche Nachrüstteile zu begutachten sind. Für
eine entsprechende Anerkennung in D, mit der Folge von teilweise
erheblichen Benutzervorteilen, fehlt somit die rechtliche Grundlage.Dies ist mit der als Anlage beigefügten Bekanntmachung vom 09.10.2008
im Verkehrsblatt - Amtsblatt des Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung - klargestellt worden. Nur auf der Grundlage der 52.
Ausnahmeverordnung vom 13. August 1996 dürfen mittels Teilegutachten
Nachrüstungen auf das so genannte "Euro-1-Abgasniveau" durchgeführt und
anerkannt werden.Gleichwohl erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die Beurteilung der
Zulässigkeit von Teilegutachten in die Zuständigkeit der Länder fällt.
Nach § 11 Abs. 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind von der
Zulassungsbehörde die Anerkennung nach § 47 Abs. 3 StVZO und die
Einstufung des Fahrzeugs in eine der Emissionsklassen nach § 48 StVZO in
der Zulassungsbescheinigung Teil I zu vermerken, wenn ihr die
entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen worden sind. Der Eintrag
dient als Grundlage für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer und die
Zuteilung einer Plakette für die Einfahrt in Umweltzonen.In der Sache sind die Länder der Auffassung, dass durch ein
Teilegutachten zwar der Nachweis geführt werden kann, dass sich das
Abgasverhalten eines Fahrzeuges durch ein nachträglich eingebautes Teil
nicht verschlechtert (§ 19 Abs.3 Nr. 4 StVZO) und damit das für dieses
Fahrzeug geltende Recht einhält. Um den Nachweis der Verbesserung des
Abgasverhaltens aufgrund einer nachträglich eingebauten selbstständigen
technischen Einheit in ein Fahrzeug zu führen, bedarf es aber besonderer
Prüfvorschriften; ähnlich denen, die für Austauschkatalysatoren gelten.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung arbeitet
angesichts des Bedürfnisses der Praxis nach einer Rechtsgrundlage für
die Nachrüstung zur Verbesserung von Abgaswerten von PKW und Wohnmobilen
bereits an einer entsprechenden Ausnahmeverordnung zur StVZO. Die
Verordnung soll Ende 2009/ Anfang 2010 in Kraft gesetzt werden.Ob die in Rede stehenden Nachrüstteile den in der Ausnahmeverordnung
festgelegten Anforderungen genügen werden und dann zu den erwarteten
Benutzervorteilen führen, kann derzeit nicht eingeschätzt werden.
Also fürs erste wollen sie halt Fahrer von alten Autos weiter abkassieren... (wen wunderts)
ach du kacke, da hab ich ja mal richtig glück gehabt ohne es zu wissen. mein klr fürn pf wurde am 24.11.2008 eingetragen. 😁 aber ne sauerei isses auf jeden fall!! 😠
Heißt das jetzt, daß es keine Mini-Kats/KLR mehr eingetragen gibt, um die Steuerklasse zu enden?
Erst lesen, dann fragen 😉
Zitat:
Original geschrieben von das-weberli
Die für den PN und RP usw... haben ne ABE - und müssen somit nicht vom Tüv abgenommen werden.
Die für den PF haben dagegen nur nen Teilegutachten das vom Tüv abgenommen werden muss. Nur macht das keiner mehr !