ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Fahrzeugrückgabe - wann muss ich für den Service blechen?

Fahrzeugrückgabe - wann muss ich für den Service blechen?

Themenstarteram 24. Januar 2020 um 21:07

Hey ihr Lieben:)

Ich war heute zur Begutachtung bei meinem Audi Händler wegen der Fahrzeugrückgabe meines A1. Habe ein verbrieftes Rückgaberecht. Zu meinem Erstaunen wollte er dann eine horrend hohe Nachzahlung. U.a. Wird hier der Service mit eingerechnet (zusammen mit Bremsflüssigkeit und Füllflasche fast 600€), der erst in 143 Tagen bzw. über die Zeit 10.000km fällig wird. Weiter wird mir berechnet, dass sie die Winterreifen abmontieren und die Sommerreifen montieren werden. (Öh ja wofür hat man Winterreifen wenn man sie im Winter nicht drauf hat?). Kann mir ehrlich gesagt nur schwer vorstellen dass das rechtens ist, hat da vielleicht jemand mehr Ahnung? Handelt sich um eine stinknormale Finanzierung bei der Audi Bank mit Endrate. Finde im Netz nur die Broschüren der Fahrzeugbewertung der Audi Leasing, da heißt es der Service muss im Abgabemonat oder in weniger als 1.000km fällig sein. Den Wagen habe ich natürlich vorerst wieder mitgenommen.

Auf meine Rückfrage, warum ich den Service denn jetzt schon zahlen sollte, hieß es nur man wisse ja nicht ob der erste Service nach Herstellervorgaben gemacht worden ist und Audi das prüfen müsse. Auf meine Antwort, dass der definitiv nach Herstellervorgaben gemacht worden ist (der 1. Service als solcher wurde vom Gutachter auch gar nicht bemängelt), gabs dann irgendwie keine richtige Antwort.

Würde mich super über ein paar Antworten freuen:)

Beste Antwort im Thema
am 25. Januar 2020 um 14:49

Zitat:

@Lari736 schrieb am 25. Januar 2020 um 15:41:44 Uhr:

 

Hab’s glaube ich bei ATU Machen lassen, die ja damit werben, den Service streng nach Herstellervorgaben zu machen. Hätte es andernfalls (ohne diese Zusicherung) nicht bei ATU gemacht. Im Vertrag wird ja kaum

Vorgegeben sein, wo ich meinen Service zu machen habe. Zumindest meinte der Verkäufer beim Kauf, dass man wegen der Garantie den Service bei Audi machen sollte, was aber Quatsch ist, wenn er nach Herstellervorgaben gemacht worden ist - und das ist er definitiv. Ich habe kein Problem damit es hier auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen (und ja, das wären mir die 400€ wert - allein aus Prinzip), schöner wäre es natürlich wenn der Verkäufer auch so einlenkt dass das Quatsch ist..

Dein erster Satz lässt mich schmunzeln. Du weist nicht wo dein Auto zur Wartung war und glaubst es nur? :confused:

Für die Herstellergarantie ist die Wartung nach Herstellervorgabe ok. Aber in deinem Fall könnte es anders sein. Bei den meisten Leasingverträgen muss die Wartung in einer autorisierten Fachwerkstatt vorgenommen werden.

So ganz nebenbei ich persönlich würde keinen jungen gebrauchten mit ATU-Wartung kaufen. Ich denke das Autohaus sieht darin auch eine Wertminderung, das die Werksttkette mit den 3 Buchstaben keinen guten Ruf hat.

26 weitere Antworten
Ähnliche Themen
26 Antworten
Themenstarteram 25. Januar 2020 um 15:19

Grade drübergelesen, eine entsprechende Klausel dass ich den Service bei einer autorisierten Fachwerkstatt zu machen habe konnte ich auf die Schnelle nicht finden, vor allem steht etwaiges auf keinen Fall in den Klauseln, die das verbriefte Rückgaberecht speziell betreffen nicht drin. Ich denke, wenn dies der Fall wäre, hätte der Verkäufer das auch so mit mir gestern kommuniziert. Zumal wir den Verkäufer beim Kauf ja gefragt hatten, und er im Ergebnis meinte, dass es Wurst wäre, solange nach Herstellervorgaben.

am 25. Januar 2020 um 16:39

Zitat:

@Lari736 schrieb am 24. Januar 2020 um 22:38:42 Uhr:

Ich kenne meinen Vertrag nun nicht auswendig und bin bis Sonntag unterwegs, aber ich bin mir ziemlich sicher dass dort irgendwas in der Richtung...

Ich habe heute erst Samstag!

Themenstarteram 25. Januar 2020 um 16:44

Hab die unterschriebenen Unterlagen damals alle eingescannt und per Mail an den Händler geschickt ;) ist mir erst im Nachhinein wieder eingefallen

Zitat:

@Lari736 schrieb am 25. Januar 2020 um 15:57:33 Uhr:

Genau, normale Finanzierung, kein Leasing. Soweit ich weiß gibt es zumindest bzgl der Garantie ein Urteil vom BGH wonach es völlig Wurst ist wo ich den Service machen lasse, solange der Service nach Herstellervorgaben erfolgt ist. Ich gucke später mal rein wie sich das bei einer Rückgabe verhält.

Dieses Urteil betrifft Gebrauchtwagengarantien.

Themenstarteram 25. Januar 2020 um 17:43

Daher schrieb ich auch zumindest bzgl der Garantie.

Danke übrigens an alle antworten so weit, ich kläre das nächste Woche mal:)

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 25. Januar 2020 um 16:02:15 Uhr:

 

Nachteil bei der "Fremdwartung" ist natürlich das keine Updates oder Verbesserungen bei der Wartung erfolgen. Die Freien Werkstätten haben darauf keinen Zugriff.

Doch haben sie, bzw laut EU muss der Hersteller auch Freien diesen Zugang ermöglichen. Jetzt aber das große Aber, die Hersteller müssen diesen Zugang nicht kostenlos ermöglichen

Bei Ford kostet dieser "Spaß" ab 7€/Tag & VIN bis zu 1600€/Jahr.

Die Frage ist eben ob eine Werkstatt a) diese Kohle abdrücken will und b) es auch macht.

Bei Ford gehört es zur Inspektion das nach Serviceaktionen geschaut wird, somit kann Ford problemlos nachweisen das die Inspektionen nicht nach Vorschrift gemacht wurden wenn es keinen Zugriff auf das System für dieses Fahrzeug gab. Das dürften andere Hersteller kaum anders handhaben.

Eine Freie in der Region hat das bei ihren Kunden immer gemacht und wenn Serviceaktionen oder Rückrufe im System standen wurden die Autos zu einer Vertragswerkstatt gebracht damit diese Arbeiten hochoffiziell bei Audi/VW/Skoda oder Seat erledigt wurden. Haben überwiegend mit diesen Marken ihre Geschäft gemacht.

Zitat:

@Lari736 schrieb am 25. Januar 2020 um 15:41:44 Uhr:

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 25. Januar 2020 um 15:31:48 Uhr:

... wo hattest Du denn den ersten Service machen lassen? Hast Du den bei einer von Audi autorisierten Werkstatt machen lassen und kannst Du das, z.B. durch eine Rechnung nachweisen? In dem Fall haben die wohl keine Chance, Dir einen Service zu berechnen.

Wenn Du den Service gegen cash und ohne sonstigen Nachweis, in einer freien Werkstatt hast machen lassen, könnte es schwierig werden. Dein Wort allein reicht hier sicher nicht. Denn auch der Käufer eines jungen Gebrauchten möchte vernünftige Service-Nachweise.

XF-Coupe

Hab’s glaube ich bei ATU Machen lassen, die ja damit werben, den Service streng nach Herstellervorgaben zu machen. Hätte es andernfalls (ohne diese Zusicherung) nicht bei ATU gemacht. Im Vertrag wird ja kaum

Vorgegeben sein, wo ich meinen Service zu machen habe. Zumindest meinte der Verkäufer beim Kauf, dass man wegen der Garantie den Service bei Audi machen sollte, was aber Quatsch ist, wenn er nach Herstellervorgaben gemacht worden ist - und das ist er definitiv. Ich habe kein Problem damit es hier auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen (und ja, das wären mir die 400€ wert - allein aus Prinzip), schöner wäre es natürlich wenn der Verkäufer auch so einlenkt dass das Quatsch ist..

Was bedeutet "glaube ich".... So vergesslich kann man kaum sein. Hast du einen Nachweis, ist ja alles ok und Abzocke. Es sei denn, im Vertrag steht Vetragswerkstatt - vereinbaren kann man ja grundsätzlich was man will.

Falls a) im Vertrag Audi-werkstatt steht sei froh, dass es nur 600 sind und B) wenn du keinen Nachweis hast und nicht Audi-werkstatt festgelegt wurde, detto.

Das Auto musst du natürlich mit den Reifen/felgen wie ausgeliefert zurückgeben... Irgendwie ist das Hausverstand... Sind die Reifen runter, musst eben neue draufziehen

Könnte mir vorstellen, dass es bei der "Rücknahmegarantie" eben davon abhängt, ob tatsächlich zurückgegeben wird und dann ähnliche Bedingungen wie beim Leasing gelten. Müsste aber irgendwo nachzulesen sein. Wird der Wagen abgelöst oder weiterfinanziert, ist es dem Verkäufer natürlich egal. Aber warum sollte eine verbriefte Rücknahme (für die ja auch vermutlich auch ein angemessener Wert vereinbart wurde) da anders laufen als beim Leasing?

Ich persönlich hätte kein grundsätzliches Problem damit, ein Auto zu kaufen, bei dem mal eine Inspektion bei ATU gemacht wurde. Gerade bei neueren Fahrzeugen wird da ohnehin außer Ölwechsel (1. Inspektion) kaum was gemacht. Scheinen aber ja nicht alle so zu sehen.

Zitat:

@Lari736 schrieb am 25. Januar 2020 um 18:43:49 Uhr:

Daher schrieb ich auch zumindest bzgl der Garantie.

Danke übrigens an alle antworten so weit, ich kläre das nächste Woche mal:)

Denk dran, wenn Ihr euch nicht einigen könnt, muss ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen gemacht werden, dass jeweils zur Hälfte von Dir und dem Autohaus bezahlt wird. Das hat nichts mit dem Gutachten vom Autohaus zutun, was das Autohaus selbst zahlt.

So ein Gutachten kostet dann auch entsprechend - der Punkt ist auf jeden Fall im Verbrieften-Rückgaberecht so geregelt.

Themenstarteram 7. Februar 2020 um 22:25

Wen es interessiert: hat schlussendlich noch ein gutes und unproblematisches Ende gefunden, Service musste ich nicht mehr zahlen/machen. Im (Finanzierungs-)Vertrag war hierzu nichts festgehalten, auch nicht im verbrieften Rückgaberecht, es ging dem Verkäufer nur darum die Garantie zu erhalten. Da der Wagen nach Herstellervorgaben gewartet worden ist und ich diesen Nachweis auf der Rechnung hatte, gab es kein Problem (auch nicht weil es ATU war;) ) Danke für alle konstruktiven Antworten!

am 8. Februar 2020 um 13:16

Danke für die Rückmeldung!!

Aus meiner Sicht ist es nur korrekt, dass du den Service nicht zahlen musstest!

am 10. Februar 2020 um 16:04

Zitat:

@Lari736 schrieb am 25. Januar 2020 um 17:44:40 Uhr:

Hab die unterschriebenen Unterlagen damals alle eingescannt und per Mail an den Händler geschickt ;) ist mir erst im Nachhinein wieder eingefallen

Nur zum Verständnis: du hast alle Unterlagen nur per Mail unterschrieben und zurückgegeben? d.h. du hast nie vor Ort im Autohaus etwas persönlich unterschrieben?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Fahrzeugrückgabe - wann muss ich für den Service blechen?