Fahrzeugkontrolle mit Anzeige
Hallo liebe Community,
gestern geriet ich in eine polizeiliche Fahrzeugkontrolle. Dort wurde festgestellt, dass ich trotz ABE für meine Sportpedalen, diese eintragen musste. Ich gebe zu, dies wusste ich nicht. Steht jedoch so in der ABE.
Folgen: 3 Punkte, 90 Euro Strafe plus Bearbeitungsgebühr und eine Anzeige.
Nun zu meiner Frage. Ich kann mit der Anzeige nichts anfangen. Mit welchen weiteren Konsequenzen muss ich rechnen? Kommt nochmal eine Strafe hinzu?
Ich bitte im Hilfe!
Lucas
Beste Antwort im Thema
Die Pedale haben eine nicht ganz unwichtige Funktion; wenn man sie betätigen mag!
😉
So ein abfallendes Pedal während der Fahrt...naja...wer"s mag....deswegen ABE mit Eintrag oder ohne...die etwas teueren haben eine Freigabe ohne zusätzlichen Eintrag"s-Zwang....tja...geiz ist eben nicht geil....😉
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Daß hier die Sicherheitsaspekte nicht ganz unerheblich sind, sollte einem als Schrauber eigentlich auch selbst einleuchten.
Ach warum? Sowas muss doch jeder selber wissen 😮 Am besten deswegen noch einen unbeteiligtem hintendrauf donnern 🙄
Hat wohl schon seine Richtigkeit.
...ich verstehe im Prinzip das Problem nicht!
ich habe an/in meinem 3er als auch 2er Golf sogenannte "Sportpedale" verbaut und hatte das noch NIE beanstandet bekommen...weder beim TÜV-Termin noch bei den Herren von der Rennleitung...hat niemanden gejuckt/interessiert! Genauso ist es mit den Domstreben bzw den unteren Querlenkerabstützungen...die Dinger darf man legal verbauen und die sind EINTRAGUNGSFREI (laut Aussage vom TÜV-Fuzzi!)!
Gs,Steel
Zitat:
Original geschrieben von stahlwerk
...ich verstehe im Prinzip das Problem nicht!
ich habe an/in meinem 3er als auch 2er Golf sogenannte "Sportpedale" verbaut und hatte das noch NIE beanstandet bekommen...weder beim TÜV-Termin noch bei den Herren von der Rennleitung...hat niemanden gejuckt/interessiert! Genauso ist es mit den Domstreben bzw den unteren Querlenkerabstützungen...die Dinger darf man legal verbauen und die sind EINTRAGUNGSFREI (laut Aussage vom TÜV-Fuzzi!)!
Gs,Steel
Das ist genau der Unterschied.
Wie der TE schon geschrieben hat in der ABE stand "vom TÜV eintragen lassen".
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Wie der TE schon geschrieben hat in der ABE stand "vom TÜV eintragen lassen".
Dann handelt es sich hier aber um keine ABE
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...So sieht es wohl aus.Bei den meinigen "Sportpedalen war weder ein Teilegutachten dabei noch eine ABE!
Und wenn der TE eine ABE hat, muß er die Dinger NICHT eintragen lassen, denn die ABE ersetzt eine Eintragung! Eingetragen werden müssen Teile NUR mit einem Teilegutachten...! Das macht den Unterschied.
@stahlwerk
dann hast du bisher immer glück gehabt oder solche pedale gehabt (vom tt?) die serienmässig aussehen. fakt ist das ein verändern der pedalerie (auch mit oem teilen wie eben die tt oder r32 teilen) eintragungspflichtig ist. wens bisher niemanden interesiert hat is das ja ok....macht die sache aber trotzdem nicht "besser" 😉
btw auch teile mit abe müssen u.u. eingetragen werden. ok pedale nicht unbedingt, aber alufelgen z.b.
desweiteren zum thema domstreben etc....es gibt eben einen katalog der klar definiert das änderungen an schaltknäufen eben nicht eingetragen werden müssen, fahrwerksveränderungen dagegen schon.
...also ich beziehe mich nur auf die Aussage vom TÜV-Menschen in Sachen Domstreben usw. Und der sagte, ich muß es NICHT abnehmen lassen...und der nette Mensch ist schon seit 30 Jahren im Geschäft...der sollte eigentlich wissen, was er da redet!
ist ja auch richtig das man domstreben nicht abnehmen muss...hätte ich zu schreiben sollen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Lucas24
Hallo liebe Community,gestern geriet ich in eine polizeiliche Fahrzeugkontrolle. Dort wurde festgestellt, dass ich trotz ABE für meine Sportpedalen, diese eintragen musste. Ich gebe zu, dies wusste ich nicht. Steht jedoch so in der ABE.
Folgen: 3 Punkte, 90 Euro Strafe plus Bearbeitungsgebühr und eine Anzeige.
Nun zu meiner Frage. Ich kann mit der Anzeige nichts anfangen. Mit welchen weiteren Konsequenzen muss ich rechnen? Kommt nochmal eine Strafe hinzu?
Ich bitte im Hilfe!
Lucas
Hallo Lucas,
ich vermute mal, hier liegt ein Missverständnis vor. Der Wortlaut wird wohl in etwa so gelautet haben: "Wir schreiben (Sie bekommen)
eine Anzeige. In der Regel wird dieser Verstoss mit 3 P, 90 +23,50 € geahndet".
Schönen Tag
cal
Natürlich gibts ABE mit Eintragungspflicht.
Sieht man doch bei sehr vielen Felgen.
Je nach Fahrzeug und gewünschter Reifengröße muß man auch mit der ABE eintragen.
Zitat:
Original geschrieben von Lucas24
Hallo liebe Community,gestern geriet ich in eine polizeiliche Fahrzeugkontrolle. Dort wurde festgestellt, dass ich trotz ABE für meine Sportpedalen, diese eintragen musste. Ich gebe zu, dies wusste ich nicht. Steht jedoch so in der ABE.
Folgen: 3 Punkte, 90 Euro Strafe plus Bearbeitungsgebühr und eine Anzeige.
Nun zu meiner Frage. Ich kann mit der Anzeige nichts anfangen. Mit welchen weiteren Konsequenzen muss ich rechnen? Kommt nochmal eine Strafe hinzu?
Ich bitte im Hilfe!
Lucas
Also:
Die Polizei hat wahrscheinlich kein Geld von Dir genommen (die Strafe von 90€ oder die Bearbeitungsgebühr), oder? Weiterhin haben die Dir ja wohl auch keinen Beleg gegeben, auf dem steht, dass du 3 Punkte bekommst, oder?
Du hast mit 100%iger Sicherheit doch nur einen Beleg (Durchschlag) bekommen, mit der Bestätigung, dass du eine Anzeige kassierst - oder? Eventuell auch noch eine Aufforderung, das Fahrzeug in verkehrssicheren Zustand zu bringen (Pedale eintragen lassen) und das dann bei der Polizei vorzuführen...
Die Polizei ist nämlich nicht dafür da, das Strafmaß zu entscheiden/zu verhängen, sondern nur den Verstoß festzustellen!
Das bedeutet konkret:
Es wurde festgestellt, dass deine Pedale nicht eingetragen sind, also die Verwendung davon nicht zulässig ist. Das ist dann natürlich ein Verstoß gegen die StVZO. Dieser wurde dann festgehalten, indem eine Anzeige gegen Dich eingeleitet wurde, welche dann von einem Staatsanwalt bearbeitet wird. Dieser wird dann als Strafmaß (wahrscheinlich) diese besagten 90€ Strafe + Bearbeitungsgebühr + 3 Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg) festlegen!
Die Polizeibeamten haben wahrscheinlich zu Dir gesagt, dass es diese Besagte Strafe gibt, weil es wohl immer der Fall ist bei diesem Verstoß. Das sind dann Erfahrungswerte der Beamten!
Wie gesagt, die Beamten bestimmen nicht das Strafmaß (zumindest nicht in solch einem Fall), sondern der Staatsanwalt.
MfG. Raven 13
Zitat:
Original geschrieben von stahlwerk
...So sieht es wohl aus.Bei den meinigen "Sportpedalen war weder ein Teilegutachten dabei noch eine ABE!
Und wenn der TE eine ABE hat, muß er die Dinger NICHT eintragen lassen, denn die ABE ersetzt eine Eintragung! Eingetragen werden müssen Teile NUR mit einem Teilegutachten...! Das macht den Unterschied.
@Stahlwerk, Maxl & Co
Mann mann, Leute, hört auf, so einen bullshit zu schreiben, wenn ihr keine Ahnung habt!! Richtig ist, daß TGA immer eintragungspflichtig ist, und bei ABE hängt es eben exakt davon ab, ob in der ABE für das betreffende Fahrzeug eine Eintragungspflicht in den Auflagen vorgeschrieben ist oder halt nicht. Ohne daß ich eine Statistik habe, trage ich doch ca. 50% aller Änderungen trotz vorliegeder ABE ein, weil es halt vorgeschrieben ist. Man muß nur lesen können, das kann doch nicht so schwer sein.
Gardiner
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Mann mann, Leute, hört auf, so einen bullshit zu schreiben, wenn ihr keine Ahnung habt!!
Das Ganze kann man auch deutlich freundlicher und viel weniger aggressiv rüberbringen bzw. korrigieren. Muss echt nicht sein...
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Das Ganze kann man auch deutlich freundlicher und viel weniger aggressiv rüberbringen bzw. korrigieren. Muss echt nicht sein...Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Mann mann, Leute, hört auf, so einen bullshit zu schreiben, wenn ihr keine Ahnung habt!!Gruß Tecci
Du hast Recht, sorry!
Mann...komm mal runter, ja...das geht auch ruhiger. Ist ja nett, un`s hier entsprechend aufzuklären...wieder was gelernt.
Wenn Du mir so kommen tätest, ginge die Haube bei meinem Auto runter und dieser TÜV (oder bei welchem Prüfinstitut Du auch immer arbeitest) hätte mich gesehen....ob mit oder ohne Stempel!
Must Dir mal was merken: Wie`s in den Wald schallt, so schallt`s auch wieder raus.
In diesem Sinne, Gs,Steel