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Fahrzeugkauf von Privat welche Sicherheiten bei Anzahlung

Themenstarteram 2. Februar 2024 um 16:02

Hallo!

Ich beabsichtige einen Volvo von privat zu kaufen, schaue mir das Fahrzeug am Sonntag an.

Mit dem Verkäufer bereits einige Telefonate geführt.

Wenn wir uns am Sonntag einig werden, sind wir so verblieben das ich eine Anzahlung leiste, er das Fahrzeug direkt abmeldet und mir dann die Papiere zukommen lässt so das ich das Fahrzeug anmelden kann, und dann mit meinen Kennzeichen abholen kann wo dann auch der Restbetrag von mir gezahlt wird.

Soweit so gut, und alles umsetzbar.

Jedoch wie hoch sollte eine solche Anzahlung eurer Erfahrung nach ausfallen, und vor allem, welche Sicherheiten kann ich mir vom Verkäufer geben lassen?!

Das oben beschriebene Vorgehen ist so das optimalste um viel hin und her Fahrerei zu umgehen, da das Fahrzeug gut 150km von mir entfernt steht.

Beste Grüße, und ich freue mich auf Antworten!

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21 Antworten

Zitat:

...........................

Beste Grüße, und ich freue mich auf Antworten!

@TE

Nach all den mehr oder weniger praktikablen Lösungen wäre eine Einlassung deiner seits auch mal ganz schön ob oder wie es evtl. schon weiter gegangen ist ?

Zitat:

@pmscali schrieb am 5. Februar 2024 um 07:25:57 Uhr:

 

hab schon öfters ein Auto so übergeben, der Käufer bekommt dann Post von deiner Versicherung und Finanzamt,

Dann hast du das aber schon länger nicht mehr gemacht, denn dafür ist seit 01. Juli 2014 der Zoll für die Kfz-Steuer zuständig.

Zitat:

@JoergFB schrieb am 5. Februar 2024 um 08:09:03 Uhr:

@WeissNicht, natürlich zahlt die Versicherung. Und es ist sicher sinnvoll die Übernahme der Versicherung im Kaufvertrag, wenn nicht dafür sowieso schon ein Passus enthalten ist, auszuschließen.

Es kratzt aber i.d.R. auch nicht an deinen Rabattsätzen, wenn der Käufer einen Unfall verursacht. Deshalb schickst du ja u.a. die Mitteilung zum Gafahrenübergang an die Versicherung. Darum geht es doch wohl, dass deine Rabatteinstufung im Fall eines Falles nicht verloren geht.

Wenn du nicht glaubst, frag bei deiner Versicherung.

Für Strafmandate ist auch der Käufer ab Zeitpunkt der Übernahme haftend.

Also verstehe ich das richtig?

 

Wenn ich mein auf mich angemeldetes Auto dem Käufer gebe und er einen Unfall baut , es sich nicht auf meine Rabatte auswirkt ?

 

Ja, das ist richtig. Setzt aber voraus dass Ihr das ordentlich schriftlich einwandfrei fixiert habt im Kaufvertrag!

Mit Datum und Uhrzeit (!)

Ausweis vom Käufer zeigen lassen und Nummer im KV miteintragen.

Aber die gängigen Vordrucke für KV von ADAC oder Mobile.de haben da schon die entsprechenden Felder voreingestellt, müsst nur noch alles gewissenhaft eintragen.

Natürlich solltest Du auch umgehend Deine Versicherung in Kenntnis setzen vom Verkauf und die vollständige Daten des Käufers und am besten Kopie des KV mitteilen.

Am besten gleich am nächsten Werktag und nicht erst dann wenn der Käufer noch vor der Ummeldung einen Crash gebaut hat. :)

Steht tatsächlich genauso im ADAC-Kaufvertrag. Wundert mich zwar trotzdem, weil die Versicherung gar keinen Vertrag mit dem Käufer hat; der ADAC wird aber sicherlich gue Juristen haben, die wussten, was sie da schreiben.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 6. Februar 2024 um 06:48:44 Uhr:

Wundert mich zwar trotzdem, weil die Versicherung gar keinen Vertrag mit dem Käufer hat;

Die Haftpflichtversicherung geht kraft Gesetzes auf den Käufer über, siehe § 95 VVG.

Der Käufer kann sie entweder kündigen (§ 96 VVG) oder eine neue Haftpflichtversicherung abschließen, wodurch die bisherige automatisch als gekündigt gilt (§ 3b PflVG).

Ahh, so wird ein Schuh draus.....

Aber gut, bei meiner Gebäudeversicherung war es genauso (und da war es sehr gut), dass ich diese automatisch übernommen hatte.

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