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Fahrzeugbrief verloren, Halterwechsel in anderes Bundesland

Themenstarteram 29. Januar 2021 um 16:03

Moin,

ich hoffe auf Hilfe bei dem folgenden Fall:

- Ein PKW soll auf einen neuen Halter umgemeldet werden.

- Bei dem Halterwechsel erfolgt auch ein Wechsel in ein anderes Bundesland (NRW=>HH)

- Für den PKW ist der Fahrzeugbrief nicht mehr aufzufinden.

- Wie und in welcher Reihenfolge sollte man am besten vorgehen?

- Kann man die Kennzeichen behalten? (Das würde die Kosten reduzieren.) Wegen Halter- und Bundeslandwechsel wohl nicht möglich, richtig?

- Müssen erst neue Papiere ausgestellt werden (wegen dem verlorenen FZS), um diese dann mit erneuten Kosten wieder ändern und neu ausstellen zu lassen?

Gruß.

Ingo

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25 Antworten

In München wird das auch so gehandhabt, also nur bei Umzug:

https://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1064316/

Behalten des Kennzeichens bei Umzug: Wenn Sie von einem anderen Zulassungsbezirk in die Stadt München umziehen, dürfen Sie bei der Umschreibung das Kennzeichen behalten, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Umzugs angemeldet ist. Die Kennzeichen müssen Sie in diesem Fall nicht mitbringen. Ist dies nicht der Fall sind die Kennzeichen vorzulegen. Nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges wird das Kennzeichen wieder der ehemals zuständigen Zulassungsbehörde zurückgegeben.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. Januar 2021 um 19:11:08 Uhr:

Naja, ist vielleicht ein Sonderfall bei Eheleuten.

Aber es gibt oft keine einheitlichen Regelungen.

Daher lieber bei der zuständigen (neuen) Zulassungsstelle nachfragen.

Nochmal der Link:

https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/kennzeichen-mitnahme/

Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. Januar 2021 um 19:35:12 Uhr:

Vielleicht hat jemand einen Link dazu.

Meines Wissens ist die Kennzeichenmitnahme nur bei Umzügen möglich.

Unsere NRW-Landeshauptstadt Düsseldorf handhabt das scheinbar ebenfalls so:

https://service.duesseldorf.de/.../show

Schonmal mindestens zwei Gründe nicht nach Kleve oder Düsseldorf umzuziehen :D ;)

Nach München auch nicht :p

Doch, da würde ich trotzdem wieder hin ziehen, da sind meine Jungs geboren :).

@Oetteken

wir waren nicht verheiratet und ich habe damals viel dieses und jenes darüber gelesen und deswegen vorher die Zulassungsstelle am neuen Wohnort angeschrieben. Ich werde das jetzt nach rückwärts bei drei Fahrzeugen wieder so anwenden.

Jeder kann sich selbst die Mühe machen, den Paragraph 13 Abs 4 der FZV zu lesen und zu verstehen

Zitat:

@celica1992 schrieb am 30. Januar 2021 um 09:39:53 Uhr:

Jeder kann sich selbst die Mühe machen, den Paragraph 13 Abs 4 der FZV zu lesen und zu verstehen

Das nützt herzlich wenig, wenn die Zulassungsstelle das anders handhabt.

Man könnte die Zulassungsstelle ja mal darauf hinweisen, am besten schriftlich.

Es könnte ja auch sein, das die einige Zulassungsstellen ihre Zulassungserläuterungen noch nicht auf dem neusten Stand haben

Zitat:

@Oetteken schrieb am 30. Januar 2021 um 14:38:11 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 30. Januar 2021 um 09:39:53 Uhr:

Jeder kann sich selbst die Mühe machen, den Paragraph 13 Abs 4 der FZV zu lesen und zu verstehen

Das nützt herzlich wenig, wenn die Zulassungsstelle das anders handhabt.

Da würde ich's drauf ankommen lassen. Glaube aber, dass nur die Seite nicht aktuell ist.

Man wird in keiner Zulassungsstelle Deutschlands beim Halterwechsel eines angemeldeten Fahrzeugs auf die Umkennzeichnung bestehen.

Ihr habt recht, scheinbar sind viele Internetauftritte von Zulassungsbehörden nicht auf aktuellem Stand.

Windelexpress hatte das Datum der Änderung 01.10.19 bereits richtig genannt.

Ich habe einfach mal so, die Seite der Zulassungsstelle in Rostock aufgerufen:

https://rathaus.rostock.de/.../261951

Dort danach folgenden Download:

https://rathaus.rostock.de/.../Kennzeichenmitnahme%20ab%2001.pdf

Dort war auch noch der alte Stand.

Die Zulassungsbehörde der Hansestadt Rostock möchte darauf hinweisen, dass der ab 01.01.2015 geltende Umkennzeichnungsverzicht entsprechend FZV lediglich bei Wohnsitz- und nicht bei Halterwechsel gilt.

Der dortige weiterführende Link zum BMVI funktionierte aber nicht.

Habe dann beim BMVI direkt gesucht und folgendes gefunden:

https://www.bmvi.de/.../...ick-ueber-die-kraftfahrzeugkennzeichen.html

Kennzeichenmitnahme

Die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelte Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbereich ist seit 01.01.2015 aufgehoben. Fahrzeughalter können seither beim Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen weiter führen wollen oder sich ein neues zuteilen lassen.

Zu beachten ist, dass diese Regelung ab dem 01.10.2019 dann auch bei Wechsel des Halters bundesweit gilt und die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels auch in den Fahrzeugpapieren bestehen bleibt.

Themenstarteram 31. Januar 2021 um 11:08

Super!

Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.

Das uneinheitliche Bild hatte ich auch bei meinen eigenen Nachforschungen im Netz. Natürlich werde ich in der nächsten Woche mal bei der zuständigen neuen Zulassungsstelle nachfragen. Mal schauen was die sagen...

Noch einen schönen Schneesonntag.

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