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Schlüssel vor der Wohnung auf der Strasse verloren

Themenstarteram 30. April 2012 um 19:46

Hallo,

Im wesentlichen Doppelpost, habe im A3 8P-Forum gepostet, aber keine Reaktion. Wohl ohnehin das falsche Forum, da es sich um das Thema "Versicherung" handelt.

Habe am Samstag meinen Schlüssel "verloren" - Einkauf gemacht, etc., alles ins Haus getragen, als ich dann wieder rausging um abzusperren: Schlüssel weg.

Möglichkeit 1: Ich hab ihn stecken lassen und als ich kurz im Haus war, hat ihn jemand geklaut. Möglichkeit 2: Landete aus Versehen in den Tüten, und ist irgendwo, wo ich ihn nicht finde. Weggeworfen, was weiß ich! Strasse abgesucht, Auto abgesucht, nicht auffindbar.

Angenommen, jemand hat meinen Schlüssel geklaut. Diese Person weiß, wo das Auto steht (Wohngebiet, Auto steht da...). Und egal ob WFS und FB neu angelernt wurde: Die Person kommt ins Auto: Es gibt ja den Schlüsselbart, und Fahrerseite und Kofferraum lassen sich ja manuell öffnen. Das heisst: Eine unbekannte Person kann jederzeit in mein Auto hinein und jederzeit in Ruhe das Navi-Radio oder sonstwas klauen ohne irgendwelche Einbruchspuren zu hinterlassen.

Was ist nun zu tun, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren? Ich habe bei meiner Versicherung (HUK24) angerufen, die haben den Vorfall aufgenommen und meinten, ich solle den Hersteller (Audi) nach dem Prozedere fragen. Ich parke mein Auto derzeit ca 1 km entfernt, um nicht "grob fahrlässig" zu handeln.

Gegen den Diebstahl des Autos insgesamt reicht ja eine Umcodierung der WFS und der FB.

Die 100 EUR für Ersatzschlüssel Plus Anlernen ist ja nicht soo teuer. Aber wenn es richtig sein soll, dann heisst es: Alle Schlösser austauschen, alle Schlüssel neu. Und ich denke: Das ist dann richtig, richtig teuer!

Andererseits: Wenn ein Dieb tatsächlich diese Gelegenheit genutzt hat, dann kommt er nur maximal ans Navi ran. Dann wäre es versicherungstechnisch sogar vorteilhaft, da Kollaleralschäden vermieden werden. Aber ich wette, die Versicherung sieht das anders...

 

Somit: Versicherungstechnisch: Reicht es, den Ersatzschlüssel nachzumachen, um im Versicherungsfall (Einbruch, Diebstahl des ganzen Autos, Diebstahl des Navigationsgerätes/anderer Komponenten) nicht unterzugehen? Oder alles neu?

Ich habe zwar Teil- und Vollkasko, aber meine Vollkasko soll mich vor existenzbedrohlichen Situationen retten, daher hohe Selbstbeteiligung.

Denke, ich bin nicht der einzige, der mal einen Schlüssel verloren hat...eigentlich denke ich ja, es war ein Kiddie, das sich dummerweise einen Scherz erlaubt hat! Denn so wie ich alle Tüten und alles andere in der Wohnung und auf der Strasse durchsucht habe, denke ich, dass eine Unbekannte Person im Spiel war...

Beste Antwort im Thema

mal ganz ehrlich und wertfrei zur gegebenen antwort.

was du hoeren WILLST, ist doch voellig irrelevant.

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Hallo ins Forum,

normales Prozedere ist, dass beim Schlüsselverlust alles getauscht werden muss, was mit den Schlüsseln zu tun hat. Also alle Schlösser (mechanisch) außen und Zündschloss sowie wenn vorhanden Handschuhfach. Dazu kommt die Löschung des Schlüssels im MSG, dass die Wegfahrsperre nicht überlistet werden kann.

Bei einem Termin bei meiner VS (ist übrigens die HUK) habe ich mitbekommen, wie genau so ein Schlüsselverlust versicherungsauflagentechnisch abgewickelt wurde. Das Vorgehen war wie oben und der arme Betroffene (keine VK, nur TK) argumentierte, dass durch die elektronische Löschung nichts passieren kann. Antwort der Versicherung, jemand komme ins Fahrzeug und könne was klauen, so dass die TK eintrittspflichtig wäre. Durch den Schlüsselverlust aber nur, wenn alles ausgetauscht wurde; wenn dies nicht erfolgt, ist die Versicherung leistungsfrei.

Von daher muss m.E. der teure Kompletttausch leider sein. Müsste eigentlich auch Audi so sagen.

Viele Grüße

Peter

Themenstarteram 30. April 2012 um 20:50

Wie üblich im Internet, aber ich sage es offen: Das ist nicht das, was ich hören wollte :-( :-(

Wenn ein Dieb kommt, meine Scheiben einschlägt und dann das Navi entwendet, dann sollte doch die Teilkasko dennoch zahlen, oder? Denn dann war ja der "verlorene" Schlüssel keine "Tatwaffe" (und ist vielleicht wirklich einfach den Gulli runtergefallen...).

Und wenn das Auto geklaut wird, sollte die Versicherung zahlen, solange der geklaute Schlüssel aus der WFS (und der FB) rauscodiert wurde (da damit ja der gemopste Schlüssel nicht zum Klau beitrug - Scheibe einschlagen kann jeder Depp, WFS überlisten kann z.B. ich nicht...also nicht jeder Depp...).

Das heisst, das Risiko, das ich dann tatsächlich habe und eingehen würde, wenn ich nur WFS und FB neu anlernen lasse, ist, dass der Mensch, der tatsächlich den Schlüssel gemopst hat, sich des Navis und anderer Teile ohne Einbruchspuren bemächtigt. Auf den Kosten bleibe ich dann sitzen.

Aber wahrscheinlich (und das will ich wieder nicht hören), ist es doch wieder so, dass die Versicherung sich in allen Fällen leistungsfrei stellt, obwohl unlogisch, einfach nur, weil es eben in den Bedingungen irgendwo steht...

Ach Mensch, warum kann man die Spacken nicht aus der Welt verbannen??

mal ganz ehrlich und wertfrei zur gegebenen antwort.

was du hoeren WILLST, ist doch voellig irrelevant.

Ich möchte ja mal nicht zu viel aus der Schule plaudern.

 

Zum Thema aber nur soviel:

 

Wer (mechanisch) Zugang zur Fahrgastzelle und zum Motorraum (nach öffnen der Fahrgastzelle) hat, der hat auch auf einmal keine Probleme mit dem elektronischen Diebstahlschutz.

 

Soviel zur Definition Spacken.........:rolleyes:

 

Themenstarteram 30. April 2012 um 21:16

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

mal ganz ehrlich und wertfrei zur gegebenen antwort.

was du hoeren WILLST, ist doch voellig irrelevant.

Wenigstens bin ich ehrlich in der Hinsicht ;-)

Im Audi A3 8P-Forum gab es einen User, der meinte, seine Versicherung war glücklich damit, dass nur WFS und FB neu angelernt wurde. Sie wollte sich wohl vor den Kosten für den Komplettaustausch drücken. Rein logisch betrachtet macht es ja durchaus Sinn.

Kennt ihr nicht diese Mallorca-Regel (bei Mietwagen)? Oder ist das eine Urban Legend? Dort darf man sein Auto nicht abschliessen. Macht man es dennoch und es wird die Scheibe eingeschlagen, muss man den Schaden selbst bezahlen. Ist mal einer Bekannten in Urlaub passiert. Aber wer weiß, ob sie einfach nur zu faul war, sich einen RA zu nehmen...

Themenstarteram 30. April 2012 um 21:26

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Ich möchte ja mal nicht zu viel aus der Schule plaudern.

Zum Thema aber nur soviel:

Wer (mechanisch) Zugang zur Fahrgastzelle und zum Motorraum (nach öffnen der Fahrgastzelle) hat, der hat auch auf einmal keine Probleme mit dem elektronischen Diebstahlschutz.

Soviel zur Definition Spacken.........:rolleyes:

Ihr seid gemein! So kurz vor dem 1. Mai mir keinerlei Hoffnung zu machen!

Der Zugang zu Fahrgastzelle ist ja selbst für den größten Vollspacken trivial: Scheibe einschlagen, fertig! Um eine eventuell vorhandene DWA kümmert sich eh niemand, wenn sie anschlagen sollte.

Aber ich denke, um ein Fahrzeug danach zu starten, braucht es eine Ausbildung in der richtigen Richtung (oder google und die "unglaubliche" Fähigkeit, nach den richtigen Suchwörtern zu suchen), diese habe ich nicht, was mich zu einem ... macht.

Zitat:

Original geschrieben von v77100

Der Zugang zu Fahrgastzelle ist ja selbst für den größten Vollspacken trivial: Scheibe einschlagen, fertig! Um eine eventuell vorhandene DWA kümmert sich eh niemand, wenn sie anschlagen sollte.

Nicht ganz richtig, aber völlig falsch.......:D

 

Durch das "einschlagen " einer (Tür) Scheibe gelangt man nicht in die Fahrgastzelle.........:)

 

Es sei denn durch die Öffnung der " zerstörten " Scheibe. Aber über diese Öffnung muss man auch wieder herauskommen aus der Fahrgastzelle. Denn Tür öffen auch von innen geht nicht.........:p

 

Mehr Infos gibt es nun aber nicht mehr. Auch nicht per PN.........:D

am 30. April 2012 um 21:56

Um die Argumentation mal zu Ende zu führen: Wieso überhaupt Schlüssel, man könnte die Autos doch gleich ohne Schlösser bauen, dann wird wenigstens nicht eingebrochen.

Das Konzept könnte man ja auch auf Häuser und Geschäfte problemlos anwenden.

Jep, das war ich im 8P Forum. Habe damals bei meiner Versicherung angerufen und die meinten das es reicht wenn dieser gelöscht wird. Haben die mir dann auch schriftlich geschickt.

Habe dann zum Jahreswechsel meine Versicherung gewechselt und auf dem Antrag auch vermerkt das mal ein Schlüssel verloren ging und dieser gelöscht wurde. Dies wurde von meinem Versicheurngsheini auch so unterschrieben.

Hm, eigentlich schon komisch das die so keinen Stress damit haben aber nu gut, ich nehme es mal hin....

Moin,

 

nur mal einige Informationen zu der vom TE angegeben Sache.

 

zum KFZ Schlüssel = wenn der TE einen Einbruchdiebstahl z.B. in seiner Wohnung nachweisen kann, werden die Schloßänderungen z.B. bis 1000,- im Rahmen seiner Hausratvers. abgedeckt, wenn er es mitversichert hat.

 

zum Scheiben-Navi (nicht das Festeingebaute, dass ist Teilkasko) = wenn die Scheibe eingeschlagen wurde und das mobile Navi wird gestohlen, kann es über die Hausratvers. ersetzt werden, wenn es mitversichert ist.

 

Aber wohl beides liegt hier ja den Anschein nach nicht vor.

 

Themenstarteram 4. Mai 2012 um 9:45

So, soweit scheint es sich zum Guten zu wenden:

Ich habe mit der Versicherung (HUK Coburg) telefoniert, und sie haben es aufgenommen, dass der Schlüssel nicht mehr auffindbar, entweder verloren oder gestohlen ist.

Ich habe mit meiner Lieblingsaudiwerkstatt telefoniert, um in Erfahrung zu bringen, ob es dort Erfahrungen gibt, was man sonst in ähnlichen Fällen macht, ob es Sonderlösungen von Audi gibt. Soweit nichts neues: Empfohlen wird, einen neuen Schlüssel zu bestellen, WFS und FB neu anlernen und gut ists. Es gibt dann noch die "große" und teure Lösung, alle Schlösser austauschen, alle Schlüssel austauschen. Die Versicherung solle sich entscheiden, käme wohl auf den Fahrzeugwert an.

Also nochmal mit den Infos an die Versicherung herangetreten, und sie meinten, sie wären zufrieden mit der "einfachen" Lösung, also neuer Schlüssel + WFS und FB neu anlernen. Dies wurde dann auch im Vorgang mit der Versicherung aufgenommen, so dass ich mich künftig im Schadensfall darauf berufen kann.

Auf den Kosten hierfür bleibe ich zwar sitzen, aber ein wenig muss man nun mal halt auch für seine eigene Schusseligkeit bezahlen.

vg,

v77100

am 4. Mai 2012 um 9:48

Ich würde mir dies "schriftlich" von der Versicherung bestätigen lassen, meine Meinung...

Das Wort am Tel. wäre mir nicht genug...

@TE

Hast du bei der HUK direkt mit der Schadenabteilung gesprochen? Wenn nicht, würde ich nur mit denen sprechen, weil die im Versicherungsfall entscheiden.

Und wenn du dann eine verbindliche Auskunft hast, lass sie dir unbedingt schriftlich bestätigen. Aber das wurde hier ja schon erwähnt.

Gruß Andreas

am 4. Mai 2012 um 10:21

Ja unbedingt schriftlich und explizit.

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