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Fahrzeugbrief nicht da

Themenstarteram 28. September 2010 um 19:11

Hallo zusammen

War heute bei meinem Händler meinen GTI Bezahlen den ich am Montag in Wob Abholen werde nun sagt mir mein Freundlicher das er noch keine Papiere da hat und ich auch nicht das Fahrzeug anmelden kann.

Bestellt habe ich den GTI am 12.04 und nun so was hatten ja lange genug Zeit.

Meine Frage wann habt ihr eure Papiere Bekommen.

Hotel Leihwagen alles ist reserviert und ich hatte morgen vor das Auto anzumelden.

Gruss Olli

Beste Antwort im Thema

Bei mir war der Brief 1 Tag vor Abholung da.

Gibt auch einen einfachen Grund dafür.

Der Händler muss das Auto bezahlen, bevor er den Brief bekommt.

Das macht er dann natürlich so spät wie irgendwie möglich.

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33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von olli 28

Hallo zusammen

War heute bei meinem Händler meinen GTI Bezahlen den ich am Montag in Wob Abholen werde nun sagt mir mein Freundlicher das er noch keine Papiere da hat und ich auch nicht das Fahrzeug anmelden kann.

Bestellt habe ich den GTI am 12.04 und nun so was hatten ja lange genug Zeit.

Meine Frage wann habt ihr eure Papiere Bekommen.

Hotel Leihwagen alles ist reserviert und ich hatte morgen vor das Auto anzumelden.

Gruss Olli

Vielleicht kommt der Brief ja morgen oder übermorgen. Dann kannst Du ihn ja Freitag noch anmelden. Der Händler kann bei VW Wolfsburg auch anrufen und fragen, ob der Brief schon unterwegs ist.

Zitat:

Original geschrieben von olli 28

Bestellt habe ich den GTI am 12.04 und nun so was hatten ja lange genug Zeit.

Gruss Olli

Ja wer weiss, wahrscheinlich ist der Wagen schon seit drei Monaten fertig, nur finden die den Brief nicht :D

Bei mir war der Brief 1 Tag vor Abholung da.

Gibt auch einen einfachen Grund dafür.

Der Händler muss das Auto bezahlen, bevor er den Brief bekommt.

Das macht er dann natürlich so spät wie irgendwie möglich.

Zitat:

Original geschrieben von Amok83

Bei mir war der Brief 1 Tag vor Abholung da.

Gibt auch einen einfachen Grund dafür.

Der Händler muss das Auto bezahlen, bevor er den Brief bekommt.

Das macht er dann natürlich so spät wie irgendwie möglich.

Hallo Amok83,

gibt es Beweise für deine Aussage?

Habe das gleich Problem, nur mit einem anderem Modell.

Haben anschließend an die Abholung in WOB (05.10.2010) noch weitere Termine Norddeutschland, die wir schon vorbezahlt haben.

Wenn der Brief erst einen Tag vor der Abholung in WOB beim Händler ist, kann ich das Fahrzeug nicht mehr am gleichen Tag anmelden.

Der Händler sagte auch, dass die Rechnung erst in der Nacht 28/29.09.2010 vom Werk freigeben wurde!!!???

Für mich stellt sich die Frage an wenn ich mich ggf. wegen Schadenersatz halten soll.

lg

rudolf111

Zitat:

Original geschrieben von Amok83

Bei mir war der Brief 1 Tag vor Abholung da.

Gibt auch einen einfachen Grund dafür.

Der Händler muss das Auto bezahlen, bevor er den Brief bekommt.

Das macht er dann natürlich so spät wie irgendwie möglich.

...das kann schon mal nicht stimmen. Alles beim Händler bezahlt, Brief bekommen und alles ging seinen Gang.

Heute bekamen wir von der VW AG eine Zahlungserinnerung über 22850,00 :-)

Gruss

Themenstarteram 29. September 2010 um 16:48

Hallo zusammen

Heute vom Händler keine Antwort erhalten brief nicht da wenn er Morgen nicht da ist .

Brauche ich am Montag nicht nach Wob Fahren.

Schöne Sche!!!!!!e.

Olli

Klar fährst du nach Wolfsburg!

Holst halt mit roten Nummern vom Händler ab und der schreibt die alle Bestätigungen aus, die du brauchst!

Ich bin kein Jurist, aber die Bezahlmodalitäten vieler Händler versteh ich nicht.

Laut BGB wird doch so ein Kaufvertarg Zug-um-Zug abgewickelt und da kommt halt erst die Ware und danach die Bezahlung.

Bei meinem Händler bekomme ich nach der Abholung die Rechnung die ich überweise und fertig.

Themenstarteram 29. September 2010 um 18:52

Zitat:

Original geschrieben von rußwolke7

Klar fährst du nach Wolfsburg!

Holst halt mit roten Nummern vom Händler ab und der schreibt die alle Bestätigungen aus, die du brauchst!

Ich bin kein Jurist, aber die Bezahlmodalitäten vieler Händler versteh ich nicht.

Laut BGB wird doch so ein Kaufvertarg Zug-um-Zug abgewickelt und da kommt halt erst die Ware und danach die Bezahlung.

Bei meinem Händler bekomme ich nach der Abholung die Rechnung die ich überweise und fertig.

Hallo

soweit ich weiß bekommst du kein Auto mit roter nummer aus der Abholung.Meine ich irgendwo gelesen zu haben

olli

Du kannst Deinen Golf auch mit roter Nr. bzw. Kurzzeitkennzeichen abholen..

Jedoch ist hierbei zu beachten, das das Auto dann nur Haftpflichtversichert ist.

Kann bei einer Finanzierung dann logischerweise der Grund sein, das das Auto so von VW nicht rausgegeben wird.

Hallo,

das Auto kann auch mit Kurzzeitkennzeichen abgeholt werden.

War bei mir auch so. ( siehe das 2. oder 3. Foto in meinem Profil)

Mein :) hatte auch kein Schein da.

Bin dann 2 Wochen lang alle 3 Tage mit nem anderen Kurzzeitkennzeichen rumgefahren.

Jede Änderung des Kennzeichen hat der :) bezahlt.

Für mich wars billg. Hat nur Sprit gekostet. Keine Versicherung und keine Kfz-Steuer.

Gruß GTI374

(Jens)

Zitat:

Original geschrieben von rudolf888

Zitat:

Original geschrieben von Amok83

Bei mir war der Brief 1 Tag vor Abholung da.

Gibt auch einen einfachen Grund dafür.

Der Händler muss das Auto bezahlen, bevor er den Brief bekommt.

Das macht er dann natürlich so spät wie irgendwie möglich.

Hallo Amok83,

 

gibt es Beweise für deine Aussage?

 

Habe das gleich Problem, nur mit einem anderem Modell.

 

Haben anschließend an die Abholung in WOB (05.10.2010) noch weitere Termine Norddeutschland, die wir schon vorbezahlt haben.

 

Wenn der Brief erst einen Tag vor der Abholung in WOB beim Händler ist, kann ich das Fahrzeug nicht mehr am gleichen Tag anmelden.

 

Der Händler sagte auch, dass die Rechnung erst in der Nacht 28/29.09.2010 vom Werk freigeben wurde!!!???

 

Für mich stellt sich die Frage an wenn ich mich ggf. wegen Schadenersatz halten soll.

 

lg

 

rudolf111

Wie soll ich das beweisen? Ich hab meinen Händler gefragt und der hat mir ehrlicherweise gesagt dass es so abläuft. ist ja auch logisch, wenn man 1 Tag später zahlt, dann hat man einen Tag länger Zinsen auf sein Geld. Wenn man das auf die Anzahl der Fahrzeuge im Jahr rechnet, kommt schon ein ordentliches Sümmchen zusammen.

 

Bei mir war es zumindest so und ich denke bei den meisten anderen Händlern läuft es auch so. Ich musste übrigens zahlen bevor ich den Brief bekommen habe. Also zumindest zeitgleich.

 

Für Schadensersatz ist erstmal immer der Händler dein Ansprechpartner, weil du ja auch den Vertrag mit ihm gemacht hat. Er kann sich das dann eventuell von WOB wiederholen, wenn das Verschulden dort liegt.

Zitat:

Original geschrieben von GTI374

 

Mein :) hatte auch kein Schein da.

Bin dann 2 Wochen lang alle 3 Tage mit nem anderen Kurzzeitkennzeichen rumgefahren.

Jede Änderung des Kennzeichen hat der :) bezahlt.

Für mich wars billg. Hat nur Sprit gekostet. Keine Versicherung und keine Kfz-Steuer.

 

Gruß GTI374

 

(Jens)

Nur zur Info:

 

Es dürfte bekannt sein, dass das Kurzzeitkennzeichen nur für Prüfungs-, Probe-  oder Überführungsfahrten verwendet werden darf.

Nicht bekannt dürfte sein, dass in dem Fall, in dem das Fahrzeug zu anderen Zwecken als die o.a. genannten verwendet wird, eine Steuerhinterziehung vorliegt. Denn eine widerrechtliche Nutzung ist nach Kraftfahrzeugsteuergesetz (§1) steuerpflichtig.

 

O.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von GTI374

 

Mein :) hatte auch kein Schein da.

Bin dann 2 Wochen lang alle 3 Tage mit nem anderen Kurzzeitkennzeichen rumgefahren.

Jede Änderung des Kennzeichen hat der :) bezahlt.

Für mich wars billg. Hat nur Sprit gekostet. Keine Versicherung und keine Kfz-Steuer.

Gruß GTI374

(Jens)

Nur zur Info:

Es dürfte bekannt sein, dass das Kurzzeitkennzeichen nur für Prüfungs-, Probe-  oder Überführungsfahrten verwendet werden darf.

Nicht bekannt dürfte sein, dass in dem Fall, in dem das Fahrzeug zu anderen Zwecken als die o.a. genannten verwendet wird, eine Steuerhinterziehung vorliegt. Denn eine widerrechtliche Nutzung ist nach Kraftfahrzeugsteuergesetz (§1) steuerpflichtig.

O.

Ja sicher ist das bekannt.

Wenn aber der :) die Kennzeichen beim Straßenverkehrsamt auf seinen Namen Ausstellen lässt, dann ist dies nicht mehr mein Problem.

Folglich war es für mich ne Probefahrt. Und diese sind nicht zeitlich befristet.

Zitat:

Original geschrieben von GTI374

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

 

Nur zur Info:

 

Es dürfte bekannt sein, dass das Kurzzeitkennzeichen nur für Prüfungs-, Probe-  oder Überführungsfahrten verwendet werden darf.

Nicht bekannt dürfte sein, dass in dem Fall, in dem das Fahrzeug zu anderen Zwecken als die o.a. genannten verwendet wird, eine Steuerhinterziehung vorliegt. Denn eine widerrechtliche Nutzung ist nach Kraftfahrzeugsteuergesetz (§1) steuerpflichtig.

 

O.

Ja sicher ist das bekannt.

Wenn aber der :) die Kennzeichen beim Straßenverkehrsamt auf seinen Namen Ausstellen lässt, dann ist dies nicht mehr mein Problem.

Folglich war es für mich ne Probefahrt. Und diese sind nicht zeitlich befristet.

Info war ja auch kein Vorwurf.

Ich war davon ausgegangen, dass die Kurzkennzeichen auf Deinen Namen ausgestellt waren, und hatte mich schon gewundert, dass Zulassungsstelle soviele Zeichen herausgibt. Maximum ist sonst zwei Kennzeichen, soviel ich weiss. 

 

O. 

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