Fahrzeugbrief nach Tod des Halters gesucht (was jetzt?)

Guten Tag,

meine Verlobte und ich befinden uns in einer etwas verzwickten Situation.

Da die Mutter meiner Verlobten vor 4 Wochen gestorben ist, möchten wir Ihrem Ex-Mann und Vater meiner Verlobten gerne das Auto der Mutter verkaufen.

Fahrzeugschein und Zweitschlüssel haben wir.
Das Auto ist noch immer angemeldet.
Der Fahrzeugschein ist noch auf die Mutter ausgestellt.
Versicherungsschutz besteht auch noch.
Meine Verlobte darf das KfZ-Versicherungstechnisch fahren.

Allerdings: Ist der Fahrzeugbrief bisher nicht auffindbar, obwohl wir das Haus bereits einmal durchkämmt haben. Kaufvertrag des KfZ, Versicherungsunterlagen, alles da. Nur der Fahrzeugbrief bleibt verschollen.

Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:

1. Darf meine Verlobte das KfZ überhaupt noch bewegen, wenn der alter und Eigentümer verstorben ist?
2. Dürfte der Ex-Mann der Verstorbenen (und Vater meiner Verlobten) das KfZ überhaupt bewegen?
3. Welche Schritte sind nach dem Tod eines Fahrzeughalters/Eigentümers zu machen?
4. Wie und wo kommen wir an einen neuen Fahrzeugbrief, wenn der Halter verstorben ist (meine Verlobte in Alleinerbin; der Erbschein liegt jedoch noch nicht vor).

Wir hoffen, dass hier jemand bereits etwas ähnliches erlebt hat und uns mit Rat helfen kann.

Vielen Dank!

Liebe Grüße

Thomas

Beste Antwort im Thema

Auch wenn ich mir Feinde mache...aber in der Zeit, in der der Beitrag verfasst wurde, hätte man bei der Zulassungsstelle via Telefonat alles klären können!
MfG

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Oder ein handgeschriebenes Testament (ohne Notar)...und wenn kein Erbschein vorliegt, kann es sein, dass man kein Erbe ist!.....so, gehe Popcorn holen...deutsches Erbrecht...gääähn....😛

Einen Erbschein bekommen nur Erberechtigte, also Familienmitglieder ersten Grades. 
Wenn ein Testament vorhanden ist sind meistens diejenigen benannt die erben sollen.
Wird ein Familienmitglied nicht benannt steht ihm zumindest der Pflichtteil zu.
Aber das kann man im Net ganz leicht selbst nachlesen, ehe hier noch weitere Märchen erzählt werden.

So so..ersten Grades..wenn schon ersten Grades in gerader Linie.....aber es ist ja einfach nachzulesen.....Vorsicht....keiner gibt Dir ne Garantie, dass das stimmt was Du irgendwo liest....

P.S. ...in einem Testament stehen auch manchmal in der gesetzlichen Erbfolge Erberechtigte die nicht erben sollen; wenn es der letzte Wille ist!

Wegen groben Undankes...etc. ......aber es ist ja soooo einfach......

Warum muss man denn irgendwelche utopischen Fälle jenseits der Realität hier konstruieren? Interessiert doch keinen Mensch. Der TE sagte doch ziemlich deutlich, dass NOCH kein Erbschein vorhanden ist. Wenn der da ist, dann kann der TE bzw. dessen Verlobte eh erst handeln. Und bis dahin hat er sich halt informiert, wie das läuft...

Echt manchmal hier...🙄

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Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Einen Erbschein bekommen nur Erberechtigte, also Familienmitglieder ersten Grades. 
Wenn ein Testament vorhanden ist sind meistens diejenigen benannt die erben sollen.
Wird ein Familienmitglied nicht benannt steht ihm zumindest der Pflichtteil zu.
Aber das kann man im Net ganz leicht selbst nachlesen, ehe hier noch weitere Märchen erzählt werden.

Zu diesen Märchen gehören überwiegend auch die o.a. Aussagen, die den TE in der Sache keinen Schritt weiterbringen.

Der TE hat eine Antwort auf seine Frage erhalten und damit ist der Zweck des Threads erfüllt.

O.  

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Dann gibt es ggfs. ein notarielles Testament oder es muss ein Erbschein beim Amtsgericht oder beim Notar (je nach Bundesland) beantragt werden. 

ja mag alles stimmen....er hat ABER KEINEN! und solange er diesen wisch net hat is eben essig. wen ich meinen führerschein mache und den in absehbarerzeit hab dann hab ich trotzdem im moment keinen und kanns eben stecken.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Dann gibt es ggfs. ein notarielles Testament oder es muss ein Erbschein beim Amtsgericht oder beim Notar (je nach Bundesland) beantragt werden. 
ja mag alles stimmen....er hat ABER KEINEN! und solange er diesen wisch net hat is eben essig. wen ich meinen führerschein mache und den in absehbarerzeit hab dann hab ich trotzdem im moment keinen und kanns eben stecken.

Was soll dieser Kommentar?

Der TE hat geschrieben, dass der Erbschein noch nicht vorliegt; d.h. Erbschein ist bereits beantragt worden. Ohne Erbschein (oder notarielles testament) kann die Ummeldung des geerbten Fahrzeuges nicht durchgeführt werden. Das wurde doch in verschiedenen Beiträgen klar herausgestellt.

Erbschein kann, wie sich aus der Natur der Sache ergibt, erst ausgestellt werden, wenn der Erblasser gestorben ist.

O.

Vielleicht liegt der Brief noch bei der Bank.
Duckundweg. 😁 😁 😁

Oder ein irgendeinem Schließfach ?

Oder oder oder... 🙄 Ich weiß echt nicht, was diese Spekulationen sollen, die hier wild ins Kraut sprießen?! 😕 Wenn der Erbschein da ist, dann kann (können) der/die Erbberechtigte(n) über das komplette Erbe verfügen...muss aber hier bei MOTOR-Talk nicht zwangsläufig das Thema sein...

Beantragt ja...aber er verhält sich bereits so, als wenn er den Erbschein bereits hätte oder verdammt sicher ist, ihn zu bekommen! Da liegt der Hase im Pfeffer...und verursacht die Spekulationen dahingehend, wie ihm der Schein versagt werden könnte!

Und ja....nur Sterben bringt Erben....😉

Guten Abend,

wir haben heute den Fahrzeugbrief gefunden. Gott sei Dank.
Der Erbschein liegt auch vor.

Frage:
Was müssen wir jetzt beim Verkauf des Wagens an meinen Schwiegervater beachten?
Kaufvertrag sollte nicht zwingend notwendig sein, denke ich.
Muss der Brief irgendwie umgeschrieben o.ä. werden? Wie läuft sowas?
Was gibt es sonst noch beim Verkauf zu beachten?
Ummeldung? Versicherungen?

Hauptsächlich würde micht die Sache mit dem Brief interessieren.

Ich danke Euch!

LG
Thomas Eichbaum

Zitat:

Original geschrieben von thomaseichbaum


Guten Abend,

wir haben heute den Fahrzeugbrief gefunden. Gott sei Dank.
Der Erbschein liegt auch vor.

Frage:
Was müssen wir jetzt beim Verkauf des Wagens an meinen Schwiegervater beachten?
Kaufvertrag sollte nicht zwingend notwendig sein, denke ich.

Du willst also unbedingt Gewährleistung geben?!

http://www.adac.de/.../default.aspxhttp://www.adac.de/.../default.aspx

Zitat:

Muss der Brief irgendwie umgeschrieben o.ä. werden? Wie läuft sowas?
Was gibt es sonst noch beim Verkauf zu beachten?
Ummeldung? Versicherungen?

Hauptsächlich würde micht die Sache mit dem Brief interessieren.

Ich danke Euch!

LG
Thomas Eichbaum

Genereller Tipp: Verkauf das Auto unbedingt im abgemeldeten Zustand! Wenn es mal abgemeldet ist, sollte der Käufer keine Probleme haben es anzumelden, wenn du ihm die bei Kfz üblichen Papiere mit übergibst. Ob es bei der Abmeldung was spezielles zu beachten gibt (auch wg. der Geschichte mit dem Erbfall), solltest du frühzeitig bei der zuständigen Zulassungsstelle klären.

notting

Kaufvertrag sollte ich denke ich schon gemacht werden, einfach der Sicherheit wegen...ob das Fahrzeug nun an- oder abgemeldet übergeben wird, müsst ihr selbst beurteilen, inwieweit ihr dem Käufer vertraut. Innerhalb der Familie würde ich es bei mir nicht so kritisch sehen, kommt aber auf die Einzelsituation an. Und natürlich muss der neue Halter im Brief eingetragen werden, wer immer das nun auch ist. Auch versicherungstechnisch muss da alles geklärt sein.

Gruß Tecci

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