Fahrzeugbrand Totalschaden
Hallo,
mein schöner Mercedes GL500 AMG-Line ist den Flamen zum opfer gefallen.
Siehe hier:
https://www.motor-talk.de/.../...schied-aus-diesem-forum-t7900743.html
Jetzt kommen viele Frage auf mich zu.
1. Muss die Teilkasko den Brandschaden bezahlen?
Beim Melden des Schadens wurde mit am Telefon gesagt, das man wohl für meinen Schaden (Auto) nicht aufkommen wird.
Begründung: Feuerschäden würden nur übernommen, wenn das Feuer von außen auf das Fahrzeug übergreifen würde.
2. Von der Versicherung wurde jetzt ein Gutachter beauftragt, der sich das Fahrzeug anschauen soll.
Wer kommt für die Standgebühren beim Verwerter auf (Fahrzeug steht jetzt schon 1 Woche dort und wird mindestens noch 1 Woche dort stehen müssen (bis der Gutachter das Fahrzeug freigibt).
3. Wer kommt für die Sachen, die ich im Auto mitgeführt habe auf?
Wie z.B. Winkelbohrmaschine, Schlüssel für die Garage, Werkzeug usw.
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für eure Antworten.
130 Antworten
Anwalt werde ich erst einschalten, wenn der Wiederbeschaffungswert extrem von tatsächlichem Markpreis abweicht.
Habe mal bei Mobile geschaut.
GL500 mit Abstandstempomat, gibt es einen für ca. 13.500,00€ und der nächste liegt schon bei ca. 21.000,00€
die haben aber keine Gasanlage und auch kein AMG-Line und was da noch so fehlt wie Standheizung, Sitzbelüftung oder Import Fahrzeuge usw.
Wenn der Gutachter einen Wiederbeschaffungswert von ca. 18.000,00€ ansetzt wäre ich der Meinung das diese den Markt angemessen ist.
Dass man nur sehr schwer das gleich oder ähnliche Fahrzeug bekommen kann, weiß ich auch.
Zitat:
@Cabriofan111 schrieb am 28. September 2024 um 13:17:20 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 28. September 2024 um 13:16:03 Uhr:
Ob der TE den zahlen will?Bei der Scjhadenshöhe, wäre es mir einen Hunni wert. Was er jetzt falsch macht, kann er nicht mehr richtigstellen
Meine letze anwaltliche Erstberatung hat mich 2015 schon über 190 € gekostet - allerdings ging es da um Arbeitsrecht.
Bei dem Fahrzeug mit der Gasanlage würde ich auch zeitnah über die Beauftragung eines Anwalts nachdenken.
@BMW-Biker007 wenn das mit dem Streitwert genauso ist, wie bei Haftpflichtschäden, dürfte der Anwalt motivierter sein, deine Interessen durchzusetzen. Das können dir die Koniferen hier aber sicher genau beantworten.
Rechtsschutz wäre hier von Vorteil.
Zitat:
Rechtsschutz wäre hier von Vorteil.
Habe ich (ARAG) mit 150€ Selbstbeteiligung, die ich aber auch sparen kann, wenn ich das ganz über einen mir einen Online-Anwalt laufen lasse.
Ich bin erschüttert, als wenn je ein Anwalt seine Motivation nach dem Streitwert ausrichtet. Ist doch nur ein böses Gerücht...
Das wäre ja so ähnlich, als wenn ein Arbeitnehmer für die gleiche Arbeit lieber 20,- €/Std. statt den Mindestlohn erhält.
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Lass das mit dem Online-Anwalt lieber sein und such dir vor Ort jemanden, der was von der Materie versteht. Im Idealfall (für den Anwalt) kommt die DEKRA zum Schluss, dass du durch mangelnde Wartung für den Brand verantwortlich bist und dann bleibt es nicht bei einer Erstberatung. Dann muss der Anwalt für dich richtig tätig werden und nicht nur schlau reden.
Bei dir tendiere ich eher zum Versicherungsrecht. Die Frage, ob du für den Brand verantwortlich bist, entscheidet ohnehin in erster Linie der Gutachter.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 28. September 2024 um 14:23:51 Uhr:
Im Idealfall Beides 😁.Verkehrsrecht sollte aber reichen.
Beim Idealfall stimme ich dir zwar zu, aber hier geht es anschließend um die Frage, ob die Versicherung zahlen muss.
mit dem Dekra SV braucht sich der TE gar nicht rumärgern. Sein Ansprechpartner ist der Versicherer.
Passt der WBW nicht hat er genug Möglichkeiten da gegen an zu gehen.
Es stimt auch, das die G-Modell hoch im Kurs stehen, aber die müssen dann auch gut darstehen.
Krücken gibt es davon auch genung am Markt.
Ich würde an Stelle des TE mit dem Gutachter auch nicht über die Gasanlage reden, es könnte durchaus sein, dass der weniger Ahnung davon hat als der TE selber.
Stimmt zwar alles, aber wenn der Dekra SV hier den TE als "Brandverursacher" (techn. Mangel wegen unterlassener Wartung) feststellt, hat er nicht mehr so viele Möglichkeiten.
Auto soll danach doch verschrottet werden, die Stellplatzgebühren laufen sonst immer weiter.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 28. September 2024 um 15:00:18 Uhr:
Ich würde an Stelle des TE mit dem Gutachter auch nicht über die Gasanlage reden, es könnte durchaus sein, dass der weniger Ahnung davon hat als der TE selber.
Guter Tipp, die meisten Gutachter haben bekanntlich gar keine Ahnung. Und dem ausgebrannten Fahrzeug sieht man Gott sei Dank auch nicht an, dass da eine Gasanlage mit zwei Tankbehältern verbaut "war".