Fahrzeug wieder zulassen ohne Fahrzeugschein?

Ich habe bei einem Hinterhofhändler ein Auto gekauft. Er hat mir die Papiere (alter Fahrzeugbrief, TÜV und AU Bescheinigung) nicht aber den alten Fahrzeugschein übergeben. Zunächst dachte ich, das ist nicht so tragisch, einen ungültig gestempelter Fahrzeugschein wird man wohl kein so großes Problem sein. Ich hätte aber bendnken sollen dass wir ja in Deutschlend leben und hier Papiere (auch ungültige) unverzichtbar sind!
So habe jetzt mitgekriegt, dass das Auto ohne den ungültigen Fahrzeugschein nicht mehr zugelassen werden kann.
Ich habe beim Händler nochmal nachgefragt, der Schein ist nicht mehr aufzutreiben., der Vorbesitzer des Autos behauptet er habe ihn übergeben. Der Händler würde die Verlustmeldung machen.
Muß ich ihm den Fahrzeugbrief dafür wieder zurückgeben oder was braucht er um so eine Verlustmeldung zu machen.
Oder kann ich selbst die Verlustmeldung machen wennn der Händler in den Kaufvertrag schreibt, dass er mir den Schein übergeben hat?
Hat jemand Erfahrung mit so einem Problem?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201



Zitat:

Original geschrieben von FabJo



Wenn das Auto abgemeldet ist hat man logischerweise nur den Fahrzeugbrief.
Nein auch den Schein

Falsch.

Der Schein wird bei einer Abmeldung eingezogen, man hat nur den Brief.

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Seit Oktober 2005 wird auch der Fahrzeugschein zur Anmeldung eines gebrauchten Fahrzeugs benötigt. Natürlich neben den anderen benötigten Dokumenten.

Wiederinbetriebnahme eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
Folgende Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie eine Wiederinbetriebnahme eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges beantragen möchten:

  • Gültigen Personalausweis,
  • bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate),
  • bei Firmen den Handelsregisterauszug oder ggf. die Gewerbeanmeldung,
  • HU-Bescheinigung
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II,
  • eVB-Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Hinweis auf die Außerbetriebsetzung,
  • Lastschrifteinzugsermächtigung / ggf. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten, wenn Erledigung durch Dritte erfolgt,
  • bisherige Kennzeichenschilder (sofern reserviert),
  • Bei Fahrzeugzulassungen auf minderjährige Personen müssen deren eigene Ausweise sowie die Vollmachten und Personalausweise der / des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.

(Quelle: StVA Mettmann)

Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201


Nein ist nicht falsch, ich habe hier 3 abgemeldete fahrzeuge, und für alle Brief und Schein

Zitat:

Original geschrieben von FabJo



Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201


Nein auch den Schein

Falsch.
Der Schein wird bei einer Abmeldung eingezogen, man hat nur den Brief.
Jeder hat von euch beiden hat jeweils recht auf seine Weise allerdings mit einem kleinen Unterschied in der Sache selbst.

Alte Fahrzeugpapiere :
genannt Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein .
Hier wird / wurde bei der Abmeldung NUR der Fahrzeugbrief zurückgegeben .
Das seit 44 Jahren schon
--------------

Neue Fahrzeugdokumente:
Genannt Zulassungsbescheinigung 1 und Zulassungsbescheinigung 2

Hier werden bei einer Abmeldung beide Dokumente zurückgegeben.

Fehlt nun der besagte Teil 1 ( ersetzt den alten Fahrzeugschein ) muss dieser durch eine Verlustmeldung gemeldet werden.
Dann wird erst ein neues Dokument ausgestellt .

Hoffe das hilft etwas als Erklärung 🙂

Womöglich ist das von bundesland zu bundesland oder zulassungstelle zu zulassungsstelle mal wieder unterschiedlich. Fakt ist, früher wurde der schein behalten und vernichtet und eine abmeldebescheinigung mit mehreren verschieden farbigen durchschlägen ausgegeben, u.a. für die versicherung.
Heute wird die abmeldung bzw. (vorübergehende) stilllegung auf dem alten kfz.-schein vermerkt, die versicherung online informiert (wie auch bei der anmeldung - du brauchst ja keine deckungskarte mehr). Damit ist klar, bis wann das kfz. nochmals angemeldet werden kann. Dieser passus wird auch mit einem siegel verziert.
Natürlich muss unter diesen bedingungen der verlust mit hilfe einer eidesstattlichen erklärung angezeigt werden. Das sollte aber derjenige machen, der den schein verschlampt hat und NICHT DU, sonst kommst du in teufels küche bei einer EIDESSTATTLICHEN ERKLÄRUNG. Begleite den verkäufer zur zulassungsstelle. Sollte der vk. blocken, auto zurück.

Erst mal DANKE für die vielen Antworten! Ihr seid ja richtig "nachtaktiv".
Ich hatte auch gedacht, dass das eigentlich keine große Sache ist. Auf dem Fahrzeugbrief ist die Abmeldung dokumentiert, ich habe TÜV und AU Bescheinigung, Versicherungsbesch. und Kennzeichen. Zudem soll das Fahrzeug im gleichen Landkreis wieder angemeldet werden. Wo ist eigentlich das Problem? Was steht auf dem "ungültig gestempelten Fahrzeugschein" was nicht auch auf irgedeinem anderen (vorhandenen) Papier steht? Welcher Mißbrauch kann mit diesem "ungültigen Fahrzeugschein" getrieben werden?
Antwort: Der deutsche Amtsschimmel wiehert, anders ist das wohl nicht zu erklären???

Hier das Problem nochmal:
Das Fahrzeug wurde vom Vorbesitzer abgemeldet und dann von eimem Händler gekauft. Dieser hat es hergerichtet und getüvt. Von diesem Händler habe ich das Auto gekauft.
Der Vorbesitzer behauptet, der habe den Fahrzeugschein mit den Papieren an den Händler übergeben. Der Händler sagt, er habe den Schein nie erhalten.
Wer muß nun die Verlustmeldung machen?
Ich bin daran interessiert, dass die Sache so schnell wie möglich über die Bühne geht.

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Habs jetzt nicht mitbekommen, aber alte oder neue Papiere? Bei den alten reicht eine einfache Verlusterklärung, die in deinem Fall der Händler abgeben muss. Bei den neuen Papieren muss eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden (auch vom Händler, da die Übergabe vertraglich dokumentiert ist). Ersteres sollte eigentlich kostenlos sein, im zweiten Fall kommt einiges an Kosten zum Tragen, wieviel genau hängt ein bisschen von der Zulassungsstelle ab, ob die zuerst einen Ersatzschein ausstellen wollen oder so kulant sind und nur deinen neuen Schein ausstellen.

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von HW17


Wer muß nun die Verlustmeldung machen?
Ich bin daran interessiert, dass die Sache so schnell wie möglich über die Bühne geht.

Die Verlustmeldung muss die Person machen, die den Schein "verloren". In der Eidestatlichen Versicherung müssen die Umstände des Verlustes kurz dargelegt werden und das kann nur der "Verlierer" machen.

Oder soll ein andere den Verlust melden und die Gefahr eines Meineides eingehen, wenn der Schein tatsächlich nicht verloren wurde, sondern bewusst zurückgehalten wurde.

Erklärung, Schein wurde nicht übergeben, reicht für eine Neuausstellung nicht aus. Denn Nichtübergabe ist kein Verlust.

O.

Ist ja nen merkwürdiger Händler, wenn der dir bei sowas nicht helfen kann. Lass den Wagen mal lieber checken, der wurde bestimmt unfallfrei verkauft und immer von einer alten Dame gefahren und am Ende war es mal ein Totalschaden. 😁

Es handelt sich um die alten Papiere! Reich dann die Verlustanzeige?

Bei unserer Zulassungsstelle reichts, ist sogar kostenlos und dauert keine 5 Minuten. Ich hoffe mal für dich, dass es bei euch genauso gehandhabt wird, das kann man leider nicht immer allgemeingültig sagen.

Gruß Tecci

Zitat:

Alte Fahrzeugpapiere :
genannt Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein .
Hier wird / wurde bei der Abmeldung NUR der Fahrzeugbrief zurückgegeben .
Das seit 44 Jahren schon
--------------

Ich habe von beiden versionen beides.

Gruß mKlaus

Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201



Zitat:

Alte Fahrzeugpapiere :
genannt Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein .
Hier wird / wurde bei der Abmeldung NUR der Fahrzeugbrief zurückgegeben .
Das seit 44 Jahren schon
--------------

Ich habe von beiden versionen beides.

Ist auch vollkommen korrekt so 🙂 Außer bei neuen Papieren, da hat man immer den Schein bei der Abmeldung dabei (ok, Ausnahme sind Ex-Bundeswehr-Fahrzeuge...).

Vielleicht schreiben wir hier aninander vorbei, aber die Wiederzulassung ohne den alten Fahrzeugschein ist NICHT möglich! Ich war heute persönlich auf dem Landratsamt. Die Sachbearbeiterin hat mir erklärt, dass es seit ca. 5 Jahren keine Abmeldebescheinigungen mehr gibt, dafür wird der Fahrzeugschein als Abmeldebescheinigung zurückgegeben.
Es war also 39 Jahre so, dass der Fahrzeugschein eingezogen wurde und seit 5 Jahren ist es nun anders. Da ich nur selten Fahrzeuge an-bzw. abmelde ist mir dieses entgangen.
Wenn man also den bei der Abmeldung ausgehändigten Fahrzeugschein verliert kann man das Auto nicht wieder zulassen. Derjenige und nur derjenige, der den Schein verloren hat kann / muß eine eidesstattliche Erklärung über den verbleib des Fahrzeugscheines abgeben und 30 Euro abdrücken, nur dann sei eine Wiederzulassung möglich.
In meinem Fall wird es sehr kompliziert, weil der "Verlierer" des Fahrzeugscheines nicht feststeht. Somit kann auch keiner diese Erklärung wahrheitsgemäß abgeben.
Ich bin somit also auf Kulanz und Freundlichkeit der Mitarbeiterinnen auf dem Landratsamt angewiesen. Ich werde am Wochenende nochmal alles daransetzen, irgenwoher im Dschungel zwischen Vorbesitzer und Verkäufer diesen Fahrzeugschein auftreiben kann, bzw. von jedem der Beteiligten eine schriftliche Stellungnahme zum Verbleib des Fahrzeugscheines einfordere.
Mit diesem allem werde ich dann am Montag auf der Zulassungsstelle versuchen, das Fahrzeug wieder anzumelden.
Drückt mir die Daumen!

Zitat:

Original geschrieben von HW17


In meinem Fall wird es sehr kompliziert, weil der "Verlierer" des Fahrzeugscheines nicht feststeht. Somit kann auch keiner diese Erklärung wahrheitsgemäß abgeben.

Es muss doch unstreitig sein, ob der Schein vom Vorbesitzer auf Verkäufer übergeben wurde oder nicht. Es gibt doch wohl auch einen Kaufvetrag, indem dieses ggfs. festgehalten wurde.

O.

Zitat:

Original geschrieben von HW17


Wenn man also den bei der Abmeldung ausgehändigten Fahrzeugschein verliert kann man das Auto nicht wieder zulassen.

Naja, gehen tut das schon, ist halt ein wenig Mehraufwand...

Zitat:

Original geschrieben von HW17


Derjenige und nur derjenige, der den Schein verloren hat kann / muß eine eidesstattliche Erklärung über den verbleib des Fahrzeugscheines abgeben und 30 Euro abdrücken, nur dann sei eine Wiederzulassung möglich.

Das ist soweit richtig. Dann ist es bei deiner Zulassungsstelle strenger, die wollen das also anscheinend auch bei den alten Papieren...

Zitat:

Original geschrieben von HW17


In meinem Fall wird es sehr kompliziert, weil der "Verlierer" des Fahrzeugscheines nicht feststeht. Somit kann auch keiner diese Erklärung wahrheitsgemäß abgeben.

Natürlich. Im Kaufvertrag zwischen erstem Verkäufer und dem Händler steht laut deinen Worten drin "Fahrzeugschein wurde übergeben". Wenn in deinem Kaufvertrag drin steht "Fahrzeugschein nicht übergeben", dann muss der Händler dafür gerade stehen und diese EV abgeben. Wer die dann bezahlt, steht jetzt mal auf einem anderen Blatt. Aber möglich ist das definitiv...

Gruß Tecci

So einfach ist es in meinem Fall aber leider nicht. Zwischen Händler und Vorbesitzer gab es leider keinen schriftlichen Kaufvertrag. Der hat das Auto wohl per Handschlag gekauft. Der Händler hat erst später bemerkt, dass der Schein nicht wie vom Vorbesitzer erklärt bei den anderen Papieren dabei war.
Ich habe das Auto schließlich ohne Fahrzeugschein vom Händler gekauft. Ich hatte damals gedacht, das wäre kein Problem. Auch der Händler dachte so. Jetzt weiß ich es (leider) besser und muß auf die Kulanz der Zulassungsstelle hoffen.
DESHALB MEIN RAT AN ALLE MITLESER: KAUFT NIE EIN AUTO OHNE VOLLSTÄNDIGE PAPIERE! Auch wenn es ein absolutes Schnäppchen ist!

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