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Fahrzeug verkauft und Käufer will Entschädigung

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 5. Februar 2014 um 15:45

Hallo liebe Leute.

Mal ne Frage guter freund von mir hat vor paar Tagen sein Mercedes E klasse verkauft,nach 2 Tagen meldet sich der Käufer und sagt Ihm das angeblich die Lichtmaschine kaputt wäre und er in einer Werkstatt gewesen ist und jetzt die Kosten zurück haben will 900€ mittlerweile hat er ein Brief von dem Anwalt vom Käufer bekommen mit der zahlungs Aufforderung. Mein Kumpel hatte dem Verkäufer angeboten mit dem Wagen nach Mercedes zu fahren oder nach TÜV Rheinland wegen einem Checkup der Käufer hatte auch eine Probefahrt gemacht und mit einem weiteren freund von Ihm dass Fahrzeug inspiziert.

Hoffe mal dass einer mir Bwz mein Kumpel mit guten Tipps helfen kann. Vielen Dank im vorraus

Beste Antwort im Thema

Selbst wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen war, kann der Verkäufer im gegebenen Fall die Zahlung ablehnen. Grund: Der Käufer hat eigenmächtig den Schaden (so er denn vorgelegen hat) reparieren lassen, anstatt den Mangel beim Verkäufer zu rügen und ihm Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...ung-ermoeglichen-764511.html

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Themenstarteram 5. Februar 2014 um 15:48

Ps: mein Kumpel ist sich eigentlich ziemlich sicher dass die Lichtmaschine ganz ist und der Käufer nur bissel Geld zurück bekommt!

Da hilft nur selber zum Anwalt gehen und den Sachverhalt schildern. Alles andere ist reine Spekulation.

LG

Granada

Alles abhängig vom Kaufvertrag, wenn dein Kumpel Pesch hat und nicht ordnungsgemäß die Gewährleistung ausgeschlossen hat, dann hat der Käufer ein Jahr lang Gewährleistung bekommen.

Hat er jedoch z. B. einen Kaufvertrag vom ADAC oder sonstigen Vordruck benutzt und alles richtig ausgefüllt, dann braucht er auch nichts zu befürchten, außer der Käufer kann nachweisen, das der Verkäufer den Defekt kannte.

PS. Aber um einen Anwalt wird er jetzt nicht mehr herumkommmen, wenn der Käufer auch schon einen eingeschaltet hat.

Themenstarteram 5. Februar 2014 um 15:56

Puhhh da müsste ich jetzt lügen,ich meine es war ein Vordruck vom Auto-Scout. Ach ja dass Fahrzeug ist vom Bj 2004 und hat mittlerweile über 200000

Der Kaufvertrag ist entscheidend dafür, wie sich Dein Freund zu dieser Forderung verhalten kann, bzw. muß.

Privat sollte immer im Vertrag stehen "Verkauf unter Ausschluss jeglicher Garantie" sowie "Verkauft wie gesehen"

Dann müssen Sie dir einen bewussten Betrug nachweißen was bei einer Lichtmaschine mit defekt sicher nicht geht.

Was steht denn im Vertrag?

Und, auch ganz interessant, welcher Nationalität gehört denn der Käufer an? Nur für die Statistik.

Und bevor ein Klugshicer mit der Nazi-Keule kommt: Ich verfüge selbst über Migrationshintergrund :cool:

Nein, ich schwinge die Spekulationskeule! Hier schießen schon wieder die Spekulationen ins Kraut, das hilft nichts und hier kann keiner eine Rechtsberatung geben. Ab zum Anwalt mit dem Problem.

LG

Granada

Das sehe ich ganz anders. Wenn ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag vorliegt, ist die Lage klar. Ein Anwalt kostet im Vorverfahren nur Geld, dass man nicht erstattet bekommt.

peso

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

Das sehe ich ganz anders. Wenn ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag vorliegt, ist die Lage klar. Ein Anwalt kostet im Vorverfahren nur Geld, dass man nicht erstattet bekommt.

peso

Genau so ist es, wozu Anwälte einschalten wenn es nicht zu klären gibt.

Kurzen Brief mit Kopie des Vertrags und die Sache ist erledigt.

Themenstarteram 5. Februar 2014 um 20:39

erstmal vielen lieben dank für eure hilfen!

also ich weis nicht was genau er reingeschrieben hat!

ich will mein kumpel nicht als ein engel darstellen wollen aber der kerl ist wirklich eine ehrliche haut.wobei er dem käufer auch vorgeschlagen hat mit dem wagen nach tüv oder mercedes zu fahren damit keine probleme entstehen.

naja vielleicht führt ja doch kein weg dran vorbei und er muss sich ein anwalt nehmen.

Das nutzt alles nichts. Der Vertragsinhalt ist entscheidend. Mehr gibt es da hier nicht zu beantworten.

Morgen...!

Explizit muss die "Sachmängelhaftung" ausgeschlossen sein. Dies ist, z.B. beim ADAC Verkaufsvertrag, standardmäßig mit drin und muss nicht extra eingetragen oder angekreuzt werden.

 

Sobald der Käufer diesen Vertrag unterschrieben hat, ist diese Sachmängelhaftung ausgeschlossen!!!

 

Wie schon die Anderen schrieben, frag deine Kumpel was für einen Vertrag er benutzt hat. Er wird ja sicherlich eine Kopie / den Durchschlag haben!

 

MfG André

Selbst wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen war, kann der Verkäufer im gegebenen Fall die Zahlung ablehnen. Grund: Der Käufer hat eigenmächtig den Schaden (so er denn vorgelegen hat) reparieren lassen, anstatt den Mangel beim Verkäufer zu rügen und ihm Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...ung-ermoeglichen-764511.html

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