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Fahrzeug ummelden ohne TÜV und AU Berichte?

Themenstarteram 1. Dezember 2007 um 23:59

Hallo,

ich hab einen Gebrauchtwagen gekauft der noch bis März 08 gültigen TÜV und AU hat. Leider hat der Vorbesitzer beide Berichte nicht mehr gefunden.

Meine Fragen:

a) Ist eine Ummeldung auf meinen Namen auch ohne TÜV und AU Bescheinigungen möglich? Auf Nummernschilder und im Schein ist der Termin vermerkt.

b) Falls nicht möglich, ist eine komplette Neuabnahme erforderlich?

c) Wenn ich den Wagen abmelde und erst in zwei Wochen wieder anmelden möchte, welche Nachteile entstehen mir daraus außer das ich mit der roten Nummer zum TÜV fahren darf (sehr ärgerlich!)

Danke für die Antworten.

Beste Antwort im Thema

Bei der TÜV-Untersuchung wird jetzt automatisch eine Abgasuntersuchung durchgeführt. Dazu gibt es dann eine Prüfbescheinigung, die mitgeführt werden muss. Wenn die Abgasuntersuchung allerdings ein fehlerhaftes Ergebnis erbracht hätte, wäre auch keine Plakette zugeteilt worden. Daher meine ich, dass dieses Fahrzeug mit der TÜV-Bescheinigung zugelassen werden kann.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmeldung trotz nicht gesonderter AU-Bescheinigung?' überführt.]

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Dazu aus der StVZO:

§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

(...)

(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung (...) aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht (...) zuständigen Personen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf deren Anforderung hin auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht (...) nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung (...) durchführen zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.

Also: Da die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung auch aus dem amtlichen Dokument "Zulassungsbescheinigung Teil I" hervorgeht, braucht der aktuelle Untersuchungsbericht bei der Zulassung nicht ausgehändigt zu werden.

Wenn eine zuständige Person den Bericht sehen will, hast Du diesen auszuhändigen.

Der Stempel auf der Rückseite gehört nicht zum Dokument. Lediglich wenn die HU Fälligkeit auf der Vorderseite beim Ausstellen der ZB1 eingedruckt wurde, wird das als Nachweis meistens anerkannt,weil davon ausgegangen wird,dass die ausstellende Behörde das HU Protokoll gesehen hat

Inzwischen können die Zulassungsstellen über die Fahrgestellnummer den letzten Tüvbericht einsehen, so ist das zumindest in SÜW

Ist überall so.

Leider bekommen es einige Prüfer nicht zeitnah hin,den Bericht mit der Datenbank der

Prüforganisation zu synchronisieren und dann schlägt der Abruf des HU Protokolls beim KBA fehl. Am Schalter kann man dann alternativ das Protokoll vorlegen, i-kfz geht so in keinem Fall.

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