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Fahrzeug ummelden ohne TÜV und AU Berichte?

Themenstarteram 1. Dezember 2007 um 23:59

Hallo,

ich hab einen Gebrauchtwagen gekauft der noch bis März 08 gültigen TÜV und AU hat. Leider hat der Vorbesitzer beide Berichte nicht mehr gefunden.

Meine Fragen:

a) Ist eine Ummeldung auf meinen Namen auch ohne TÜV und AU Bescheinigungen möglich? Auf Nummernschilder und im Schein ist der Termin vermerkt.

b) Falls nicht möglich, ist eine komplette Neuabnahme erforderlich?

c) Wenn ich den Wagen abmelde und erst in zwei Wochen wieder anmelden möchte, welche Nachteile entstehen mir daraus außer das ich mit der roten Nummer zum TÜV fahren darf (sehr ärgerlich!)

Danke für die Antworten.

Beste Antwort im Thema

Bei der TÜV-Untersuchung wird jetzt automatisch eine Abgasuntersuchung durchgeführt. Dazu gibt es dann eine Prüfbescheinigung, die mitgeführt werden muss. Wenn die Abgasuntersuchung allerdings ein fehlerhaftes Ergebnis erbracht hätte, wäre auch keine Plakette zugeteilt worden. Daher meine ich, dass dieses Fahrzeug mit der TÜV-Bescheinigung zugelassen werden kann.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmeldung trotz nicht gesonderter AU-Bescheinigung?' überführt.]

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am 6. Dezember 2007 um 23:59

Das wird schwierig weil den AU Bericht brauchst du für die Ummeldung schon so viel ich weiss den HU nicht da reicht der Stempel aus dem Fahrzeugschein.

Aber das beste ist wenn deine Versicherungsbestätigung es erlaubt darfst du mit den ungestempelten Kennzeichen zur AU/HU und zur Zulassungstelle im Zusammenhang mit Zulassungsfahrten.

(§29a Abs. 1StVZO) zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde

über eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Haftpflichtversicherung

Sie gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO

 

Das hatte ich natürlich bei meiner Umeldung voll ausgekostet. Hehe der Typ bei der Zulassungsstelle war aber sehr entsetz. Dann habe ich den erstmal über die neuen regelungen ab 03.07 aufgeklärt. Meine Brieftasche hat es gefreut keine teueren Kurzzeitkennzeichen für die HU fahrt.

Einige der Neuerungen vonm März sind kacke! Mann kann mit 4 unterschliedlichen Reifen fahren. Die Achsgebundenheit ist nicht mehr was ich sehr schlecht fürs fahrverhalten finde.

Hallo,

ich habe vor ein paar Wochen ein Auto gekauft, dass ich kurze Zeit später wieder verkauft habe. Der Käufer möchte das Auto jetzt samt Papieren..ist ja logisch.

Aber ich hatte ihn nie angemeldet und mir ist jetzt erst aufgefallen, dass gar keine AU-Bescheinigung vorhanden ist.

Jetzt lese ich, dass es die seit 1.1.2010 nicht mehr gibt, dann lese ich doch. Also durch googeln habe ich keine Antwort gefunden.

Was ich habe ist ein Tüv-Bericht vom KÜS.

Da steht Hauptuntersuchung nach ....

und drunter Inkl. Teiluntersuchung Abgas n. Anlage Vllla Nr. .....

Reicht das Dokument um das Auto anzumelden? Ansonsten steht da nichts von AU oder Abgaswerten.

grüße

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmeldung trotz nicht gesonderter AU-Bescheinigung?' überführt.]

Bei der TÜV-Untersuchung wird jetzt automatisch eine Abgasuntersuchung durchgeführt. Dazu gibt es dann eine Prüfbescheinigung, die mitgeführt werden muss. Wenn die Abgasuntersuchung allerdings ein fehlerhaftes Ergebnis erbracht hätte, wäre auch keine Plakette zugeteilt worden. Daher meine ich, dass dieses Fahrzeug mit der TÜV-Bescheinigung zugelassen werden kann.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmeldung trotz nicht gesonderter AU-Bescheinigung?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Bei der TÜV-Untersuchung wird jetzt automatisch eine Abgasuntersuchung durchgeführt. Dazu gibt es dann eine Prüfbescheinigung, die mitgeführt werden muss. Wenn die Abgasuntersuchung allerdings ein fehlerhaftes Ergebnis erbracht hätte, wäre auch keine Plakette zugeteilt worden. Daher meine ich, dass dieses Fahrzeug mit der TÜV-Bescheinigung zugelassen werden kann.

Fast richtig - Du musst im Gegensatz zu Vorzeiten eben keine Prüfbescheinigung mehr mitführen, da dass TüV-Kleberchen die bestandenen AU bescheinigt. Viel Spaß beim Zulassen

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmeldung trotz nicht gesonderter AU-Bescheinigung?' überführt.]

Hi,

es reicht der Pruefbericht von der letzten HU (zumindest ab 01.01.2010, egal ob jetzt von TUeV, KUeS, DEKRA erstellt - oder wie sich die zugelassenen Pruefstationen dafuer inzwischen nun nennen), weil ab 01.01.2010 die AU (vormals auch "ASU" genannt) darin generell eingeschlossen ist - ohne bestandene Abgaspruefung gibt es seither keine "TUeV-Plakette" auf dem hinteren Kennzeichen mehr (die "alte" AU-/ASU-Plakette, auf dem vorderen Kennzeichen, ist dadurch - ersatzlos - entfallen) !

Eine "Bremse" - aus meiner Sicht zumindest - koennte noch eine nicht vorhandene gruene "Umwelt"-Plakette am Fzg. sein, um in die "Umwelt"-Zonen verschiedener Staedte einfahren zu duerfen - in meinen Augen zwar purer "Aktionismus", aber mich und die tatsaechlich Betroffenen fragt ja niemand ...

Jetzt bin ich / sind wir hier nun wohl wieder beim "Feinstaub"-Schwachsinn angelangt :mad:

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmeldung trotz nicht gesonderter AU-Bescheinigung?' überführt.]

Ich danke euch für die Antworten. Da kann ich ja beruhigt sein.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmeldung trotz nicht gesonderter AU-Bescheinigung?' überführt.]

am 10. März 2016 um 21:59

Hallo zusammen,

ich habe mir ein Auto gebraucht gekauft und habe es abgemeldet. Es hatte noch Tüv bis November dieses Jahres. Ich habe keine Abgaswerte oder sonstiges.

Kann ich das Fahrzeug ohne weiteres bei der Zulassung anmelden?

 

Danke in voraus

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmeldung trotz nicht gesonderter AU-Bescheinigung?' überführt.]

ja

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmeldung trotz nicht gesonderter AU-Bescheinigung?' überführt.]

Hast du auch keinen TÜV Bericht? Unter Umständen zickt das SVA rum, wenn du den Bericht nicht hast. Manche SVAs akzeptieren auch den TÜV-Stempel im Fahrzeugschein.

Wenn du weißt, wo der TÜV gemacht hast, kannst du dir eine Reproduktion anfertigen lassen, kostet meist um 10 Euro.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmeldung trotz nicht gesonderter AU-Bescheinigung?' überführt.]

am 11. März 2016 um 17:45

Ne habe leider kein Tüv Bericht. Nur Fahrzeugschein, Brief und die Papiere vom abmelden.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmeldung trotz nicht gesonderter AU-Bescheinigung?' überführt.]

am 11. März 2016 um 17:45

Hoffe das es klappt am Montag ??

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmeldung trotz nicht gesonderter AU-Bescheinigung?' überführt.]

Eher nicht. Meist wird der HU-Bericht gefordert. Schau auf der Webseite Deines Kreises nach.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmeldung trotz nicht gesonderter AU-Bescheinigung?' überführt.]

TÜV-Bericht sollte doch aber vorhanden sein - evtl. Duplikat von TÜV-Diensstelle erbitten.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmeldung trotz nicht gesonderter AU-Bescheinigung?' überführt.]

Sorry nicht aufs Datum geachtet, desshalb gelöscht

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmeldung trotz nicht gesonderter AU-Bescheinigung?' überführt.]

Nein. Das kommt wenn man Threads kapert. Nur der ursprüngliche TE von 2012 hatte den Bericht.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anmeldung trotz nicht gesonderter AU-Bescheinigung?' überführt.]

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