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Fahrzeug überholen

Themenstarteram 22. Oktober 2008 um 18:47

Hallo, Ich stelle mir schon eine ganze Weile eine Frage.

Diese wäre:

Wenn ich ein Langsam fahrendes Fahrzeug vor mir habe, welches mich aufregt und ich es deswegen überholen möchte. Ich schaue am Fahrzeug vorbei und sehe, es ist frei und ich überhole Ihn darauf. Wenn dann der Schleicher ohne zu gucken auf die linke Seite fährt, weil zb. ein Radfahrer auf der rechten Seite fährt, und er mich deswegen Rammt oder sonstiges.

Wie sieht das dann rechtlich aus?

Beste Antwort im Thema

hupe einfach kurz bevor du überholst, ist außerorts erlaubt als ankündigung des überholmanövers.

 

was dann jedoch leider passieren kann, ist, dass der andere gas gibt, weil den "arsch" der mich angehupt hat, lass ich nicht überholen.

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Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Ist in Deutschland wirklich alles verboten, was nicht durch irgendeinen Paragraphen ausdrücklich erlaubt ist?

zumindest was die stvo und die zulassungsrichtlinien angeht sind die ziemlich eindeutig und ohne irgendwelchen "spielraum" gestaltet.....

andere leute an der weiterfahrt zu hindern (sofern dies nicht dringend geboten ist) ist immernoch ein vorrecht was die polizei hat...wenn eine privatperson, sheriff spielt und mit warnblinkern spuren usw. dichtmacht kann man dies durchaus als "gefährlichen eingriff in den straßenverkehr" werten...... :eek:

desweiteren wäre bei "passionfruit83"-praktiken zu prüfen inwieweit die warnblinkanlage missbräuchlich eingesetzt wurde da hier keine gefährdung vorlag.....

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