Fahrzeug schlecht lackiert - Rost / Gewährleistung?

BMW 4er F36 (Gran Coupé)

Grüße Euch.

Ich habe leider ein Problem mit meinem Fahrzeug.
Mir ist vor zwei Monaten aufgefallen, dass das Dach an der Finne rostet. Der Lack ist auf ca. 5cm aufgeplatzt und es sieht aus, als wäre darunter Spachtelmasse.
Es rostet nicht nur an der Finne, sondern auch weiter vorne. Sieht aus wie Orangenhaut also ziemlich viele kleine Rostbläschen

Aber von vorne: wir haben vor knapp 2 Jahren einen gebrauchten BMW gekauft (27.000km) in einer Niederlassung in München. Das Auto wurde nachlackiert, weil es einen Hagelschaden hatte.

Nun habe ich vor zwei Monaten die Niederlassung kontaktiert und um Hilfe gebeten. Einen Monat hat es gedauert, bis sich jemand bei mir gemeldet hat (hatte zu dem Zeitpunkt auch die Kundenbetreuung kontaktiert). Nach 1 1/2 Monaten hat sich der Verkäufer gemeldet und uns den Vorschlag gemacht, dass wir das Auto lieber wechseln sollten (hatte bis dahin schon 2 neue Turbolader, das Steuergerät unter dem Dach wurde gewechselt, Rückruf wegen der Ansaugbrücke und beide Signalhörner defekt). Das haben wir besprochen und zugestimmt - solang der Preis passt (Inzahlungnahme).

Wir waren dann im München um das Auto begutachten zu lassen, uns umzusehen und die Lösung unseres Problems voranzutreiben.

Es war eine Katastrophe.

Das Treffen (kurz zur Erläuterung: wir wohnen 200km entfernt (einfache Strecke) und haben ein kleines Kind) war die Kirsche auf der Torte.
Der Termin zur Begutachtung war nicht vermerkt, wir wurden mehr oder weniger "reingeschoben". Zur Begutachtung sollten wir eine viertel Stunde (15 Minuten) warten, dann würde der Verkäufer wieder kommen. Aus den 15 Minuten wurden über 90 Minuten. Man könnte davon ausgehen, dass wir einfach vergessen wurden. Wir waren 2,5 Stunden in der Niederlassung und hatten 4 Stunden Fahrtweg.
Das alles für eine Bewertung des Fahrzeuges (Dach wurde nicht berücksichtigt).

Da eine Inzahlungnahme nicht in Frage kommt, stellt sich mir die Frage, ob die Herrschaften das Fahrzeug reparieren müssen (Gewährleistung).
Muss ich beweisen, dass die Lackierung schlecht war?

Hoffentlich kann mir jemand eine Antwort geben.

44 Antworten

Zitat:

@Dang3r schrieb am 20. October 2023 um 11:34:12 Uhr:


Was Dein Connected Drive Abo angeht: Das endet automatisch nach 3 Jahren und muß dann vom Käufer selbst auf seine Kosten zu gebucht/gekauft werden. Ist das nicht mit einer neuen Laufzeit im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen, bleibt das allein bei Dir. Hatte der vorige Besitzer diese Funktion gekauft, bleibt die an die FIN gebunden, bis der gekaufte Zeitraum automatisch endet.

Der Satz 2 sagt aufgelöst aus, dass sofern beim Verkauf und in der Gewährleistungsfrist danach keine Mängel aufgedeckt werden bzw. zu Schäden mit Personenschäden und/oder Verlust von Leib und Leben führen, nicht übernommen werden.
Da das bei Rost an der Antenne wohl eher nicht der Fall sein wird, hast Du da dann wohl Pech.

Dachte eher, dass das bedeutet: wenn der Verkäufer von einem Mangel weiß, der behoben wurde, aber nicht entsprechend geprüft o.ä. geprüft wurde das Fahrzeug bei der Rücknahme ja, aber scheinbar "nicht ordnungsgemäß" (Aussage des Verkaufsleiters), dann würde es sich hierbei um grobfahrlässig und eine Verletzung seiner Pflichten handeln.

Personenschäden/etc ist mit "sowie" gekennzeichnet. Also kommt das hinzu und ist nicht alleiniger Grund.

Zitat:

@astragtc91 schrieb am 20. October 2023 um 11:40:25 Uhr:



Dachte eher, dass das bedeutet: wenn der Verkäufer von einem Mangel weiß, der behoben wurde, aber nicht entsprechend geprüft o.ä. geprüft wurde das Fahrzeug bei der Rücknahme ja, aber scheinbar "nicht ordnungsgemäß" (Aussage des Verkaufsleiters), dann würde es sich hierbei um grobfahrlässig und eine Verletzung seiner Pflichten handeln.

Sehe ich auch so.

Zitat:

@suzyyy schrieb am 20. October 2023 um 12:10:09 Uhr:



Zitat:

@astragtc91 schrieb am 20. October 2023 um 11:40:25 Uhr:



Dachte eher, dass das bedeutet: wenn der Verkäufer von einem Mangel weiß, der behoben wurde, aber nicht entsprechend geprüft o.ä. geprüft wurde das Fahrzeug bei der Rücknahme ja, aber scheinbar "nicht ordnungsgemäß" (Aussage des Verkaufsleiters), dann würde es sich hierbei um grobfahrlässig und eine Verletzung seiner Pflichten handeln.

Sehe ich auch so.

Meinst du ich soll mal einen Anwalt draufschauen lassen? Die 200€ Beratungsgebühr muss ich dann halt investieren.

Du musst hier unterscheiden betr. werksseitiger Gewährleistung - das betrifft die CD Nachricht - und Gewährleistung des Händlers, zu der die Haftung betr. Hagelschaden und dessen mangelhafte Reparatur zählt. Zu letzterem ist der Händler nach 1 Jahr raus gewesen.

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Zitat:

@astragtc91 schrieb am 20. October 2023 um 12:14:20 Uhr:



Meinst du ich soll mal einen Anwalt draufschauen lassen? Die 200€ Beratungsgebühr muss ich dann halt investieren.

Ich in deiner Situation würde es machen.

Zitat:

@astragtc91 schrieb am 20. October 2023 um 12:14:20 Uhr:



Zitat:

Meinst du ich soll mal einen Anwalt draufschauen lassen? Die 200€ Beratungsgebühr muss ich dann halt investieren.

Ja, auf jeden Fall.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 20. October 2023 um 12:37:34 Uhr:


Du musst hier unterscheiden betr. werksseitiger Gewährleistung - das betrifft die CD Nachricht - und Gewährleistung des Händlers, zu der die Haftung betr. Hagelschaden und dessen mangelhafte Reparatur zählt. Zu letzterem ist der Händler nach 1 Jahr raus gewesen.

Grobfahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht des Verkäufers bleibt meiner Meinung nach trotzdem bestehen, wenn die mangelhafte Reparatur angeblich keinem aufgefallen ist.

„Der Verkaufsleiter meinte in dem letzten Telefonat, dass die Niederlassung die Reperatur nicht in Auftrag gegeben hat, sondern der Vorbesitzer (Leasing-Rückgabe). Dazu meinte der Verkaufsleiter, dass die Niederlassung zwar eine Bewertung gemacht hat bezüglich der Rücknahme, aber es wohl keinem aufgefallen ist.“

Vielen Dank für eure Zeit und Mühe.

Dann werd ich mal einen Termin machen.
Wie gesagt: bei 2.000€ wäre es mir den Aufwand nicht wert.
Bei ~15.000€ sieht die Sache anders aus

Zitat:

@astragtc91 schrieb am 20. October 2023 um 13:12:45 Uhr:


Vielen Dank für eure Zeit und Mühe.

Dann werd ich mal einen Termin machen.
Wie gesagt: bei 2.000€ wäre es mir den Aufwand nicht wert.
Bei ~15.000€ sieht die Sache anders aus

Ich wünsche dir viel Erfolg dabei. Berichte mal bei der Gelegenheit was daraus geworden ist.

Zitat:

@suzyyy schrieb am 20. October 2023 um 13:06:12 Uhr:



Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 20. October 2023 um 12:37:34 Uhr:


Du musst hier unterscheiden betr. werksseitiger Gewährleistung - das betrifft die CD Nachricht - und Gewährleistung des Händlers, zu der die Haftung betr. Hagelschaden und dessen mangelhafte Reparatur zählt. Zu letzterem ist der Händler nach 1 Jahr raus gewesen.

Grobfahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht des Verkäufers bleibt meiner Meinung nach trotzdem bestehen, wenn die mangelhafte Reparatur angeblich keinem aufgefallen ist.

„Der Verkaufsleiter meinte in dem letzten Telefonat, dass die Niederlassung die Reperatur nicht in Auftrag gegeben hat, sondern der Vorbesitzer (Leasing-Rückgabe). Dazu meinte der Verkaufsleiter, dass die Niederlassung zwar eine Bewertung gemacht hat bezüglich der Rücknahme, aber es wohl keinem aufgefallen ist.“

Das ist eben die Krux an der Sache. Weder der NL noch dem Verkäufer noch dem Käufer fiel es auf. Da ist definitiv - nach meiner Einschätzung - keiner in Haftung zu nehmen. Nicht mal der Vorbesitzer und nach über 2 Jahren ist auch - selbst wenn der Vorbesitzer als damaliger Auftraggeber da mitspielen würde - nicht mal mehr die Reparaturwerkstatt, die den Mist verbockt hat, in Haftung zu nehmen.

Wo wäre denn da eine greifbare Verletzung der Sorgfaltspflicht oder gar ein arglistiges Verschweigen von Mängeln seitens des Verkäufers, resp. NL?

Spar dir das Geld für den Anwalt.
Du hast einfach Pech gehabt und bei dem, was da sonst noch am Auto dran war, spricht auch einiges dafür, dass das Auto mal getunt war (2 Turbolader gehen normalerweise nicht hops). Und ansonsten ist es wohl auch ein Pech- oder Montagsauto.
Verkauf es und ärgere dich nicht weiter.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 20. October 2023 um 13:43:02 Uhr:



Zitat:

@suzyyy schrieb am 20. October 2023 um 13:06:12 Uhr:


Grobfahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht des Verkäufers bleibt meiner Meinung nach trotzdem bestehen, wenn die mangelhafte Reparatur angeblich keinem aufgefallen ist.

„Der Verkaufsleiter meinte in dem letzten Telefonat, dass die Niederlassung die Reperatur nicht in Auftrag gegeben hat, sondern der Vorbesitzer (Leasing-Rückgabe). Dazu meinte der Verkaufsleiter, dass die Niederlassung zwar eine Bewertung gemacht hat bezüglich der Rücknahme, aber es wohl keinem aufgefallen ist.“


Das ist eben die Krux an der Sache. Weder der NL noch dem Verkäufer noch dem Käufer fiel es auf. Da ist definitiv - nach meiner Einschätzung - keiner in Haftung zu nehmen. Nicht mal der Vorbesitzer und nach über 2 Jahren ist auch - selbst wenn der Vorbesitzer als damaliger Auftraggeber da mitspielen würde - nicht mal mehr die Reparaturwerkstatt, die den Mist verbockt hat, in Haftung zu nehmen.
Wo wäre denn da eine greifbare Verletzung der Sorgfaltspflicht oder gar ein arglistiges Verschweigen von Mängeln seitens des Verkäufers, resp. NL?

Spar dir das Geld für den Anwalt.
Du hast einfach Pech gehabt und bei dem, was da sonst noch am Auto dran war, spricht auch einiges dafür, dass das Auto mal getunt war (2 Turbolader gehen normalerweise nicht hops). Und ansonsten ist es wohl auch ein Pech- oder Montagsauto.
Verkauf es und ärgere dich nicht weiter.

Man hat gesehen, dass es nicht perfekt lackiert war. Bei dem ersten Service wurde ich auch von einer anderen Werkstatt angerufen und es wurde gefragt, ob das Dach nachlackiert ist.

Die Turbolader gingen nicht Hops, sondern waren bei Kälte unerträglich laut. Der 2te Turbolader war eine Woche verbaut. Tuning???

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 20. October 2023 um 13:43:02 Uhr:



Das ist eben die Krux an der Sache. Weder der NL noch dem Verkäufer noch dem Käufer fiel es auf. Da ist definitiv - nach meiner Einschätzung - keiner in Haftung zu nehmen. Nicht mal der Vorbesitzer und nach über 2 Jahren ist auch - selbst wenn der Vorbesitzer als damaliger Auftraggeber da mitspielen würde - nicht mal mehr die Reparaturwerkstatt, die den Mist verbockt hat, in Haftung zu nehmen.
Wo wäre denn da eine greifbare Verletzung der Sorgfaltspflicht oder gar ein arglistiges Verschweigen von Mängeln seitens des Verkäufers, resp. NL?

Man könnte sonst bei allen Mängeln behaupten, es wäre niemandem aufgefallen. Der Käufer ist kein Profi aber die anderen sind vom Fach. Entweder haben die nicht genau hingeguckt oder absichtlich „übersehen“ und den Käufer auf die schlecht ausgeführte Reparatur nicht hingewiesen.

Zitat:

@astragtc91 schrieb am 20. Okt. 2023 um 14:4:43 Uhr:


Man hat gesehen, dass es nicht perfekt lackiert war. Bei dem ersten Service wurde ich auch von einer anderen Werkstatt angerufen und es wurde gefragt, ob das Dach nachlackiert ist.

Dann hättest du da schon reagieren sollen. Das spricht ja denn auch eher gegen die jetzige Erfolgsaussicht, da noch was erstattet bekommen zu wollen. Wie gesagt, alle Fristen sind eh rum.

Zitat:

@astragtc91 schrieb am 20. Okt. 2023 um 14:4:43 Uhr:


Die Turbolader gingen nicht Hops, sondern waren bei Kälte unerträglich laut. Der 2te Turbolader war eine Woche verbaut. Tuning???

Natürlich kann ein Lader auch so mal kaputt gehen. Bei der geringen Laufleistung ist es eher unwahrscheinlich, so dass der Gedanke an Tuning naheliegt.

Wenn der zweite nach einer Woche kaputt ging, lag es wohl an der Werkstatt. Gerne wird nämlich mal vergessen, die Kanäle sorgfältig vor Einbau mit Öl zu befüllen und dann fressen die Lager innerhalb kürzester Zeit.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 20. October 2023 um 14:40:50 Uhr:



Zitat:

@astragtc91 schrieb am 20. Okt. 2023 um 14:4:43 Uhr:


Man hat gesehen, dass es nicht perfekt lackiert war. Bei dem ersten Service wurde ich auch von einer anderen Werkstatt angerufen und es wurde gefragt, ob das Dach nachlackiert ist.

Dann hättest du da schon reagieren sollen. Das spricht ja denn auch eher gegen die jetzige Erfolgsaussicht, da noch was erstattet bekommen zu wollen. Wie gesagt, alle Fristen sind eh rum.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 20. October 2023 um 14:40:50 Uhr:



Zitat:

@astragtc91 schrieb am 20. Okt. 2023 um 14:4:43 Uhr:


Die Turbolader gingen nicht Hops, sondern waren bei Kälte unerträglich laut. Der 2te Turbolader war eine Woche verbaut. Tuning???

Natürlich kann ein Lader auch so mal kaputt gehen. Bei der geringen Laufleistung ist es eher unwahrscheinlich, so dass der Gedanke an Tuning naheliegt.

Wenn der zweite nach einer Woche kaputt ging, lag es wohl an der Werkstatt. Gerne wird nämlich mal vergessen, die Kanäle sorgfältig vor Einbau mit Öl zu befüllen und dann fressen die Lager innerhalb kürzester Zeit.

Dass es laut Werkstatt nicht optimal lackiert wurde - war mir ehrlich gesagt egal. Ich wusste ja, dass es nicht ab Werk ist. Dass mir jetzt das ganze Dach zam rostet, ist mir erst Anfang August aufgefallen.

Rost

So sieht es mittlerweile aus.
Die kleinen Rostbläschen sieht man auf dem ersten Bild ziemlich schlecht.

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