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Fahrzeug ohne Brief gekauft

Themenstarteram 7. Januar 2023 um 23:14

Servus Freunde,

Ich habe Am Freitag einen Transport von einem Unternehmen gekauft.

Dieses Fahrzeug ist noch finanziert bei der Bank also denn Brief habe ich nicht bekommen. Der Verkäufer will denn restbetrag bei der Bank ablösen denn Brief nehmen und mir schicken.

Ich hab das Auto ist noch angemeldet auf dem Verkäufer

Und denn Fahrzeugschein.

Trotzdem habe ich ein schlechtes Gefühl bin ich auf der sicheren Seite ich weiß bei welcher Bank er finanziert hat hab denn Rechnung.

Auto ist noch angemeldet auf ihm.

Im Vertrag wurde es vermerkt dass der Fahrzeug Brief innerhalb 14 Tage zu mir geschickt wird.

 

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28 Antworten

... also ein paar Kerzen anzünden, warten und hoffen.

Themenstarteram 17. Januar 2023 um 22:49

Brief ist da!!!

Ich hab 21000€ bezahlt ich könnte es easy für 30000€ verkaufen das war ein guter Deal gewesen

Glück gehabt… liebst Du den Nervenkitzel?

Dann weg mit der Kiste für 30 K und die nächste von dem Geld kaufen (natürlich wieder ohne Brief, drum sind die ja so preiswert) wieder hoffen und dann für 45 K verscheuern kann. :)

(Scherz, Danke Deinem Glücksstern) Bei 21 k wäre ich rausgewesen aus so einer Sache.

Zitat:

@Salihyilan schrieb am 17. Januar 2023 um 23:49:07 Uhr:

Brief ist da!!!

Ich hab 21000€ bezahlt ich könnte es easy für 30000€ verkaufen das war ein guter Deal gewesen

Wir trinken den :p !

Zitat:

@Salihyilan schrieb am 17. Januar 2023 um 23:49:07 Uhr:

Brief ist da!!!

Ich hab 21000€ bezahlt ich könnte es easy für 30000€ verkaufen das war ein guter Deal gewesen

Na hoffentlich bist du auch in einem Gewerbe angemeldet?

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 18. Januar 2023 um 11:48:34 Uhr:

Zitat:

@Salihyilan schrieb am 17. Januar 2023 um 23:49:07 Uhr:

Brief ist da!!!

Ich hab 21000€ bezahlt ich könnte es easy für 30000€ verkaufen das war ein guter Deal gewesen

Na hoffentlich bist du auch in einem Gewerbe angemeldet?

Nicht zwangsläufig. Das müsste man mit einem Steuerberater besprechen.

Grundsätzlich ist der Wiederverkauf einer beweglichen Sache nach einer Haltefrist von 1 Jahr steuerfrei. Im Zeitrahmen darunter langt u.U. auch die Deklaration in der Anlage SO der EKSt-Erklärung.

Aber gerade bei Kfz ist ggf. Einzelfallentscheidung vom FA dabei, denn auf den Sektor haben die ein besonderes Auge. Es kann daher - warum auch immer - zur Überzeugung gelangen, daß gewerblich gehandelt wird.

Also --> vorher fachlichen Rat einholen.

Gut, dass es geklappt hat.

Da das Thema abgeschlossen ist, ein kurzer Kommentar: Einige Beiträge erweckten den Eindruck, dass die Bank der Eigentümer sei. Das ist falsch.

Tatsächlich war Eigentümer der Verkäufer, der das Fahrzeug seinerzeit gekauft hat und dem es seinerzeit übergeben wurde. Ergänzend aber nicht notwendigerweise war er zudem vermutlich auch im Kfz-Brief eingetragen.

Die Bank hingegen hatte das Fahrzeug nicht gekauft und ihr wurde es nicht übergeben. Sie erhielt lediglich den Kfz-Brief als Sicherungsübereignung.

am 18. Januar 2023 um 17:37

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 18. Januar 2023 um 13:07:42 Uhr:

...

Da das Thema abgeschlossen ist, ein kurzer Kommentar: Einige Beiträge erweckten den Eindruck, dass die Bank der Eigentümer sei. Das ist falsch.

Tatsächlich war Eigentümer der Verkäufer, der das Fahrzeug seinerzeit gekauft hat und dem es seinerzeit übergeben wurde. Ergänzend aber nicht notwendigerweise war er zudem vermutlich auch im Kfz-Brief eingetragen.

Die Bank hingegen hatte das Fahrzeug nicht gekauft und ihr wurde es nicht übergeben. Sie erhielt lediglich den Kfz-Brief als Sicherungsübereignung.

Du solltest dich einmal dringnd mit den Legaldefinitionen der Begriffe Besitzer und Eingentümer befassen. Der Leasinggeber bzw. der Kreditgeber, welcher sich eine Sache als Sicherheit übereigenen läßt ist sehr wohl der Eigentümer - steckt ja im Wort Sicherungsübereignung schon drin.

Der Leasing-/Kreditnehmer ist nur der Besitzer und darf das Auto (gnädigerweise bzw. ergibt sich das aus dem Miet... ähm Leasingvertrag) benutzen... er kann aber keinesfalls frei über die Sache verfügen, wie das z.B. in §903 BGB definiert ist.

Besitz / Besitzer... siehe § 854 BGB ... das ist der, der die tatsächliche Gewalt über die Sache hat, wobei das absolut nicht bedeutet, dass er mitder Sache verfahren könnte, wie er möchte - insofern er nicht auch der Eigentümer ist.

Der Verkäufer hat dem TE ein Auto verkauft, das er erst einmal garnicht hätte verkaufen können, weil er nur der Besitzer war, aber zu dem Zeitpunkt noch kein Eigentum an der Sache hatte... das Eigentum hat er sich erst verschaffen können als er mit dem vorab gezahlten Geld des TE das Auto beim Leasing-/Kreditgeber ausgelöst hat.

Genau genommen hätte der Leasinggeber als Eigentümer auch nein sagen können... wird zwar nicht passieren, rechtlich wärs als Eigentümer des Fahrzeugs aber möglich insofern das nicht in den Vertragsbedingungen irgendwie anders vereinbart ist.

Wobei die Leasing-/Kreditgeber das mit der Kalkulation / in den Vertragbedingungen schon so hingedreht haben, dass sie wohl gut oder zumindest unterm Strich nicht weniger an einer vorzeitigen Auflösung verdienen, als wenn der Vertrag bis zum Ende laufen würde.

@Magouman hat Recht, dafür gab's ein Danke von mir.

Ich habe Unrecht. Bitte meinen Beitrag ignorieren.

Themenstarteram 18. Januar 2023 um 21:55

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 18. Januar 2023 um 11:48:34 Uhr:

Zitat:

@Salihyilan schrieb am 17. Januar 2023 um 23:49:07 Uhr:

Brief ist da!!!

Ich hab 21000€ bezahlt ich könnte es easy für 30000€ verkaufen das war ein guter Deal gewesen

Na hoffentlich bist du auch in einem Gewerbe angemeldet?

Ich hab ein eigenes Unternehmen :)

Zitat:

@Salihyilan schrieb am 18. Januar 2023 um 22:55:07 Uhr:

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 18. Januar 2023 um 11:48:34 Uhr:

 

Na hoffentlich bist du auch in einem Gewerbe angemeldet?

Ich hab ein eigenes Unternehmen :)

Dann muss das Fz aber auch von diesem erworben bzw. Betriebseinlage werden. Du kannst zig Firmen haben, aber trotzdem Fz privat kaufen und verkaufen.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 18. Januar 2023 um 11:41:14 Uhr:

Wir trinken den :p !

Hast Du auch eine leckeren Vorschlag?

;)

Scheint ja ein richtiges Schnäppchen gewesen zu sein.

 

Oder doch nicht? https://www.motor-talk.de/.../adblue-deaktivieren-t7406932.html?page=0

 

Anscheinend ist da doch einiges im Argen und der TE hat noch nichtmal Gewährleistung gegen den Verkäufer und kein Geld für die Reparatur.

... er kann ja ja problemlos wieder für 30ke verhöckern ...und wenn für B2B GWl nicht explizit ausgeschlossen wurde hat der Verkäufer wohl auch GWL zu leisten.

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