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Fahrzeug ohne Brief anmelden wie

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 21:37

ich habe 2 Transporter die seit über 3 Jahren stehen.

Leider hat jemand anderes die KfZ Briefe dazu und gibt sie nicht heraus, im Gerichtsverfahren wollten wir die Fahrzeuge bezahlt haben aber der Richter hat festgestellt diese Person ist kein vertragliches Verhältnis eingegangen. Eine Klage auf Herausgabe der KfZ Briefe ist sinnlos da es mittlerweile verjährt ist. Welche Möglichkeit der Zulassung habe habe ich ohne KfZ Brief denn an zu geben das ich nicht weiß wo der Brief ist wäre falsch.

Dane für eure Antwort

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Maik187 schrieb am 28. Dezember 2016 um 14:07:51 Uhr:

ich habe den Nachweis das ich die Fahrzeuge gekauft habe mit Rechnung und auch bezahlt.

Wir waren 4 Mann wollten zusammen ei Unternehmen aufbauen, eine diese Frau. Sie sollte die Fahrzeuge auf die Firma zulassen und wollte sich eine Finanzierung suchen um sie zu bezahlen. Sie hat aber die Fahrzeuge auf sich selbst zugelassen und sich von uns getrennt.

Hier klemmt es doch schon im Ansatz.

Du hast die Autos für die Firma gekauft und bezahlt. Warum sucht dann die Frau eine Finanzierung? Und warum hast du die Autos nicht auf die Firma angemeldet.

Sehr suspekt mal wieder hier.

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Was ist verjährt? Das Eigentum an den Briefen (so es dir zusteht) verjährt nicht. Ansonsten wende ich an die Zulassungsstelle und erkläre denen das wahrheitsgemäß.

Bei einer Herausgabeklage (genauer Urteil) versucht der Gerichtsvollzieher die Briefe beim Schuldner abzuholen. Der wird dann, vielleicht auch schon in der Klageerwiderung, behaupten, die Briefe nicht mehr aufzufinden. Und dann kannst du guten Gewissens bei der Zulassungsstelle neue Briefe beantragen.

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 21:58

Danke PeterBH

wir haben jetzt 3 Jahre geklagt auf Zahlung weil sie die Fahrzeuge bezahlen sollte, eine Ergänzungsklage auf Herausgabe hat der Richter abgelehnt. Der ganze Spaß waren bereits 9.000 €, 1 Transporter fährt die Dame immernoch die 2 haben wir Sichergestellt und ich hoffe einen Weg zu finden nach Jahresende 3 Jahre tritt die Verjährung ein auf Forderungen und ich denke den Fall haben wir hier. Klage ich neu auf Herausgabe mache ich nochmal 2 Jahre und die spielt mit dem Gerichtsvollzieher, es haben bei Ihr schon 2 Gerichtsvollzieher aufgegeben weil es vieele sachen gegen sie gibt.

Wenn du nachweislich der Eigentümer der Fahrzeuge bist, dann sind die Fahrzeugbriefe dein Eigentum.

Daher wäre das IMO Unterschlagung, wenn der Andere die nicht herausgibt.

Das scheint doch etwas komplizierter zu sein.

Ich nehme an, dass du einen Rechtsbeistand hattest und noch hast.

Was sagt der dazu.

Ergänzungsklage abgelehnt? Vermute, ihr habt eine Klageänderung vornehmen wollen. Die ist nur unter bestimmten, engen Voraussetzungen möglich.

Auf wen ist denn der Transporter zugelassen?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 27. Dezember 2016 um 23:01:57 Uhr:

Wenn du nachweislich der Eigentümer der Fahrzeuge bist, dann sind die Fahrzeugbriefe dein Eigentum.

Daher wäre das IMO Unterschlagung, wenn der Andere die nicht herausgibt.

Daher eine Herausgabeklage. Kosten deutlich weniger, da der Wert nicht so hoch ist. Verstehe ohnehin nicht, warum mit der Zahlungsklage nicht als Hilfsantrag der Herausgabeanspruch geltend gemacht wurde.

Unterschlagung wäre ein Straftatbestand, dessen Verfolgung den TE nichts kosten würde, sofern die Staatsanwaltschaft das anerkennt.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 197 Dreißigjährige Verjährungsfrist

(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.

2.

Herausgabeansprüche aus Eigentum, anderen dinglichen Rechten, den §§ 2018, 2130 und 2362 sowie die Ansprüche, die der Geltendmachung der Herausgabeansprüche dienen,

3.

4.

5.

6.

(2)

Den Rest hab ich ausgeblendet, ist für dich unbedeutend.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 27. Dezember 2016 um 23:12:30 Uhr:

Unterschlagung wäre ein Straftatbestand, dessen Verfolgung den TE nichts kosten würde, sofern die Staatsanwaltschaft das anerkennt.

Stimmt, damit hat er aber die Briefe nicht zurück. Schön wäre es nur, wenn die Dame in dem Strafverfahren bereits erklärt, die Briefe nicht mehr zu haben.

Zitat:

@Maik187 schrieb am 27. Dezember 2016 um 22:58:25 Uhr:

 

wir haben jetzt 3 Jahre geklagt auf Zahlung weil sie die Fahrzeuge bezahlen sollte

Mit welchem Ergebnis?

Sehe gerade im ersten Post:

"der Richter hat festgestellt diese Person ist kein vertragliches Verhältnis eingegangen"

ist die Klage abgewiesen worden, oder existiert ein Urteil / Titel?

Wer steht als Halter im Brief?

Themenstarteram 27. Dezember 2016 um 23:12

nach Kaufvertrag bin ich Eigentümer, strafantrag wurde auch gestellt und daraufhin hat sie mir Diebstahl wegen Sicherstellung angezeigt. habe Ihr die 2 Autos nicht weggenommen sondern sie hatte sie mir, bzw einem Kumpel zum fahren gegeben und wir haen sie eingezogen und der Staatanwaltschaft gesagt sie können gern schauen wo sie stehen.

Staatsanwaltschaft hat nicht wirklich interesse mein persönlicher Eindruck denn Anzeige ist Okt. 2013.

Hilfsweise, danke ja nun bin ich auch schlauer. Urteil besteht und auch eine Klage gegen heurausgabe nur noch mal 2 bis 4 Jahre da sind dann selbst 3 VW T5 kaum noch was wert zum fahren wenn sie dann 5 bs 7 Jahre nur gestanden haben.

Im Urteil steht die Farzeuge gehören Ihr nicht da kein vertragliches Verhältnis zustande gekommen ist. also fährt sie den einen einfach weiter und die 2 anderen stehen weiter bei mir rum.

Du musst ja hier nicht den ganzen Sachverhalt erzählen .... aber nett wär's schon. :)

Ich schau hier nicht mehr durch.

Du stehst als Eigentümer im Kaufvertrag? Gibt es keinen Kaufvertrag an sie, wo du der Verkäufer der Autos an sie bist?

Sie soll die Autos bezahlen - was sie nicht tut.

Warum hat sie dann die Briefe? Die gibt man doch nicht einfach ohne Bezahlung raus. Wer ist im Brief eingetragen?

Bring mal ein wenig Licht in den Sachverhalt.

am 28. Dezember 2016 um 10:32

Ja.... das wär gut... Durch das Thema is sonst äußerst schwer durchzusteigen @Maik187

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