das Eigentum kann ich nachweisen, muss also die Zeit warten bis eben das Landgericht das Urteil spricht. durch den Richter welcher eben die Zahlungsklage abgewiesen hat ka ja schon der Hinweis auf herausklage zu klagen, da ich ja im ersten Prozeß schon das Eigentum nachweisen konnte.
Da wir vollstreckbares Urteil beantragt haben kann ich wenigstens nach Urteil mit diesem dann zur Zulassungsstelle gehn und wenigstens die 2 Fahrzeuge zulassen welche ich sichergestellt habe und das eine durch den Gerichtsvollzieher hohlen lassen.
danke nochmal an alle hilfreichen Info´s