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Fahrzeug in Waschstraße beschädigt

Themenstarteram 9. Mai 2009 um 13:47

Servus zusammen!

Also, eine Versicherungsfrage ist das schon, jedoch wahrscheinlich schwer zu beantworten.

Ich war heute bei einer Autowaschstraßen Kette um mal die Ergebnisse zu "testen". Ich bin also rein, habe den Wagen waschen lassen, jedoch als ich sah dass vorne meine Querstrebe am Volvo Kühlergrill fehlte, habe ich natürlich gefragt wo dieses abgeblieben wäre.

Habe dann gesagt wie es aussehen würde und dass es abgerissen wurde. Nach wenigen Minuten brachte man mir die Überreste wieder. Keine Befestigungen mehr an der Strebe.

Mir wurde empfohlen, dass ich zum Büroleiter bzw. zum Betriebsleiter gehe und dort mich beschwere.

Gesagt getan, dort mich beschwert und gleich sofort, ohne dass man den Wagen anschaute Behauptungen aufgestellt (Zitat: Der Wagen hatte vorher einen Auffahrschaden und jetzt wollen Sie die Kosten auf ** **** abdrücken!) und die Beschwerde gleich sofort abgelehnt.

Ein neuer Kühlergrill wird um die 300 EUR kosten - das zu bezahlen ist jetzt nicht meine Aufgabe (mein Wagen ging heile rein, sollte auch heile rauskommen - oder nicht?).

So, jetzt die Frage:

Weiß jemand wie hier die Rechtslage in etwa aussieht? Einen Anwalt werde ich beauftragen... Das ist schon mal sicher... Und die Kette wird mich auch nie wieder sehen...

Beste Antwort im Thema

bist halt auch einer von den Betrügern.........:(

 

Siehe hier:

 

http://www.motor-talk.de/.../schaden-durch-waschstrasse-t1590477.html

 

Du hättest normalerweise gleich die Polizei rufen müssen.

 

Am besten man macht Fotos von seinem Auto bevor man in die Waschstraße fährt. 

 

Dir wird es wohl nicht besser ergehen wie dem TE und ausser oberschlauen Sprüchen von einigen Lanzenhaltern wirst du nichts mitnehmen können hier.

 

Dennoch viel Glück !

 

Gruß

 

Delle

 

 

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na, da hast du dir aber etwas schönes zusammengebastelt..........:rolleyes:

 

Es gibt nur ein Problem dabei.

 

Nicht er, sodern DU bist hier Beweispflichtig.

 

Besprich das mal lieber mit deinem Rechtsanwalt, besser ist das.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 10. Mai 2009 um 17:47
am 10. Mai 2009 um 18:30

also hier möchte ich meinem kollegen ein wenig wiedrsprechen. im grunde hat er recht. doch spricht 280 bgb von vertreten müssen, also grob gesagt von der vermutung seines verschuldens. (mangelhafte wartung der Anlage, bedienung oder überwachung etc) auf die frage,ob der schaden in der anlage enstanden ist kann man das nicht ohne weiteres übertragen.

der schuldner hat die vertragliche (neben)pflicht, das zu waschende auto nicht zu beschädigen.

wenn es in der anlage beschädigt wird, (was man beweisen muss...)

vergleich hier das Urteil im Volltext

http://lexetius.com/2004,3207 insbesondere Randziffer 20,

wird vermutet, dass der anlagenbetreiber dafür verantwortlich ist.

es bedeutet also nicht, dass man aus der waschanlage herausfahren kann und der anlagenbetreiber dann nachweisen muss,dass das auto vorher schon beschädigt war...

 

am 10. Mai 2009 um 20:01

Zitat:

Original geschrieben von SLDD320

also hier möchte ich meinem kollegen ein wenig wiedrsprechen. im grunde hat er recht. doch spricht 280 bgb von vertreten müssen, also grob gesagt von der vermutung seines verschuldens. (mangelhafte wartung der Anlage, bedienung oder überwachung etc) auf die frage,ob der schaden in der anlage enstanden ist kann man das nicht ohne weiteres übertragen.

der schuldner hat die vertragliche (neben)pflicht, das zu waschende auto nicht zu beschädigen.

wenn es in der anlage beschädigt wird, (was man beweisen muss...)

vergleich hier das Urteil im Volltext

http://lexetius.com/2004,3207 insbesondere Randziffer 20,

wird vermutet, dass der anlagenbetreiber dafür verantwortlich ist.

es bedeutet also nicht, dass man aus der waschanlage herausfahren kann und der anlagenbetreiber dann nachweisen muss,dass das auto vorher schon beschädigt war...

Urteile im Volltext sind einen feine Sache. Nur die Realität sieht anders aus. Gibt genügend Threads wo der Geschädigte nichts bekommen hat oder immer noch hinter dem Geld her läuft.

Gruß

Frank

am 10. Mai 2009 um 20:25

naja sagen wir mal so. gerade in foren wie diesen sammeln sich auch extreme und nichts verbreitet sich so schnell und gut wie "schlechte" nachrichten. wenn etwas gut endet schreibt man bestenfalls noch nen zweizeiler. ich denke man sollte nicht immer gleich aufgeben. und mit hilfe von rechtschutzversicherungen, die ja echt nicht die welt kosten, kann man sein "glück" doch versuchen. klar muss man seine erfolgschancen realistisch betrachten und auch prüfen ob der schuldner geld hat. darum hab ich das urteil auch rausgesucht, um zu zeigen dass es nicht ganz so einfach ist. aber nur weil ein restrisiko besteht die flinte ins korn werfen?

grüße

HAllo zusammen.

Ich hatte auch mal einen shcaden in der Waschanlage.

Bei meinem Astra F wurde der Spiegel abgerissen und lag daneben.

Ich meldete mich bei dem Waschanlagenbetreiber, und ich bekam die gleiche Aussage wie der TE.

Ich wendete mich ebenfalls an meinen Rechtsanwalt und der Schriftverkehr ging los.

Der Versicherer der Anlage schickte eine Kopie, woraus hervorgeht, das bei den Modellen Astra F und Vectra A Probleme mit den Spiegeln in Washcanlagen besteht.

Das war mein Glück, den Anlagenbetreiber hat seine Sorgfaltspflicht verletzt, und hätte mich in diesem Falle daraf hinweisen müssen, das es bei diesen Modellen solche Probleme gibt.

Das ging bis zum Gericht, was dann ein Urteil zu meinen Gunsten entschieden hat. Der Schaden wurde bezahlt, aber nur auf "Vergleichsbasis".

Hätten die sich nicht selber dieses Ei mit der Kopie gelegt, hätte ich keinen Cent bekommen.

 

Darum gehe ich stark davon aus, das Du ebenfalls auf Deinem Schaden sitzten bleiben wirst.

Ein Bekannter von mir betreibt selber eine Waschanlage. (Portalwaschanlage)

Seit dem er diese Anlage betreibt (ca. 10 Jahre) hat seine Versicherung nicht einen einizigen Fall bezahlen müssen.

Du müsstest schon mit Deinem Auto, was Du gerade neu beim Händler gekauft hast über die Strasse fahren und sofort in die Waschanlage reinfahren. Dann könntest Du evtl. Glück haben. Alles andere wird sang und klanglos untergehen.

Tut mir leid für Dich.

Themenstarteram 19. Mai 2009 um 20:06

Sodele, da bin ich wieder :)

Also, der Schaden den ich hatte ist fast behoben... Muss nur ein Teil abholen.

Hat sich herausgestellt, dass der Schaden, welches durch die Waschstraße entstanden ist, nur 22,75 EUR kostet - 25 Cent weniger ist - somit ist das Prozedre mit dem Verklagen unnötig. Ich könnte natürlich aus Prinzip dagegen gehen, allerdings, warum den Versicherungsnehmern sowie dem Staat Kosten und Arbeit aufdrücken?

Meine Lektion ist einfach:

Fahre nicht zu Mr Wash wenn dir dein Auto lieb ist!

Und das obwohl mein Anwalt der Meinung war, dass es sich gelohnt hätte. Dazu noch die Unkosten usw. - mir ist es das aber letztenendes nicht wert gewesen...

am 19. Mai 2009 um 21:35

Zitat:

Original geschrieben von der_deppen_daemel

Sodele, da bin ich wieder :)

...

Ich könnte natürlich aus Prinzip dagegen gehen, allerdings, warum den Versicherungsnehmern sowie dem Staat Kosten und Arbeit aufdrücken?

...

Wieso Kosten für den Staat:

du wärest doch im ZIVILPROZESS gewesen und den zahlen die Beteiligten!:D

Themenstarteram 1. September 2009 um 16:11

So, ich grab das mal wieder aus... :D

Da ich gerade auf ein Beitrag in einem Blog geantwortet habe mit Bezug auf meinen Schaden und was bei raus kam, denke ich mal, dass ich das hier auch mal mitteile :D Bevor ich es wieder vergesse :D

Also, Querstrebe sitzt wieder da, wo es soll. Zwar nicht lackiert, aber es sieht auch so gut aus :D

Nun, ich bin nicht auf den Kosten sitzengeblieben sondern habe diese wieder.

Am Freitag den 22.05. habe ich ein Schreiben an den Waschanlagenbetreiber gesendet. Hier war zusammen mit einer Kopie der Rechnung von Volvo für die Querstrebe auch die Zahlungsaufforderung den Schaden binnen 10 Tage nach Erhalt des Schreibens (Einschreiben Rückschein ist dabei hilfreich :D) zu bezahlen. Die Rechnungssumme betrug € 22.75 oder so (also, etwas weniger als das von mir gebuchte Waschprogramm). Dazu habe ich eine Unkostenpauschale von € 50.00 dazu gegeben. Schließlich musste ich mir Zeit nehmen um das Teil bei Volvo zu bestellen und es auch abzuholen. Benzin usw. habe ich da mitberücksichtigt gehabt. Wie schon gesagt, Zahlungsziel von 10 Tagen ab Eingang Schreiben gewährt. Sollte nach den 10 Tagen keine Zahlung oder Antwort bei mir eingegangen sein, würde ich das Ganz an meinem Anwalt geben (hätte ich letzten Endes NICHT gemacht, weil es das ganze nicht wert war).

Wenige Tage später (Schreiben ging am 24.05. bei der Waschstraße ein) am 27.05. hatte ich ca. € 75.00 auf dem Konto von der Waschstraßenfirma. Betreff der Zahlung "Entschädigung Schaden 09052009".

Es geht also ohne Anwalt...

Wollte euch nur die Ergebnisse liefern :D Entweder habe ich Schwein gehabt (wegen der Zahlung) oder aber ich habe einen guten Tag des Waschstraßenbetreibers erwischt :D

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