Fahrzeug doppelt verkauft

Hallo zusammen...
habe mal ein Anliegen und hätte dazu gerne eure Meinung.

Habe anscheinend einen Fehler gemacht.

Habe mein Fahrzeug bei autoscout reingesetzt. Anruf Händler-Vorvertrag per Email habe ich mit meinen Personalien bestätigt.
Bekam dann einen Anruf im Glauben dass dieser von diesem Händler kommt. Dieser sagte er bräuchte das Auto nicht mehr.
Also neu reingesetzt und Verkauft mit Kaufvertrag.
Jetzt hat mich der erste Händler angerufen und gefragt wann er das Auto abholen kann. Ich habe ihm gesagt dass er mir doch sagte er bräuchte es nicht... das verneinte er und besteht jetzt auf das Auto sonst würde er Schadensersatzansprüche geltend machen.

Wie teuer kann sowas werden.
Fahrzeug wurde so um 5000 verkauft.

Das ich dummerweise zwei Veträge eingegangen bin weiss ich.
Das diese Telefonabsage ne Masche ist weiss ich auch.

Mich interssiert halt was jetzt passieren kann....

Danke

Beste Antwort im Thema

Oder schreib: "Habe das Auto jetzt an einen netten Engländer verkauft, der hat mir sofort einen Scheck geschickt, wo sogar mehr draufstand als abgesprochen."

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Zitat:

Original geschrieben von Schewad1979


Er behauptet er hätte das Fahrzeug schon weiterverkauft

Kann er gar nicht, da er nicht Eigentümer des PKW war - Bier aufmachen und sich genüßlich zurücklehnen.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001


Ich habs auch schon gebracht bei einem dem ich nicht getraut habe einen Treffpunkt zur Übergabe bei einer Bank zu machen. Als ich ihm gesagt habe er bekommt die Papiere erst NACHDEM ich das Geld in seinem Beisein am Schalter einbezahlt habe (wird automatisch geprüft) war der ganz schnell verschwunden...

Da wär ich auch schnell verschwunden. Welches Vertrauen soll ich als Käufer einem "Verkäufer" entgegen bringen, der mir schon am Telefon so kommt?

Als Käufer interessiert mich erst mal das Auto. Über die Modalitäten können wir sprechen, wenn ich es wirklich kaufen will.

Zu den "weit entfernt Käufen": wenn ich 300 oder mehr Kilometer zu einem Autokauf fahren soll/will, muss es schon ein für mich sehr interessantes/ungewöhnliches Objekt sein, um das es geht.

Dann fahre ich die Strecke auch gern ein zweites Mal, wenn ich es wirklich kaufen will. Sonst bleibe ich im lokalen Nahbereich. Irgend ein Auto billig schiessen wo sich weite Anfahrt lohnt klappt in der Praxis wie oft?

Als Verkäufer ist allerdings auch gesundes Misstrauen angesagt, wenn ein Interessent sich aus der Ferne meldet, sofern es sich nicht um ein aussergewöhnliches Fzg handetl. Im Zweifel nachfragen.

Allerdings hab ich mir inzwischen abgewöhnt mein Auto verkaufen zu wollen, weil ich keine Lust auf wochenlange "Nachverhandlungen" habe, die inzwischen scheinbar zum allgemeinen Gebahren gehören, wenn man hier die Threads so liest (habe ein Auto gekauft und jetzt ...)

Zurück zum Thema: mMn ist der Händler mit dem Vorvertrag nicht koscher. Vorvertrag machen, irgend jemanden anrufen lassen und stornieren, und dann Schadensersatz geltend machen ist ne typische Masche. Deshalb = keine Vorverträge. Wer kommt und bezahlt, der kauft. Punkt.

Vorvertrag ja, aber richtig, und wenn schriftlich dann auch nur schriftlicher Rücktritt von der gleichen E-Mail-Adresse.

Geht auch, habe ich heute gemacht für meinen "neuen" C8 da ich mal nicht eben auf die andere Seite des Landes fahren will.
Aber mit allem was dazu gehört: Ausweiskopie, Unterschrift (Vertrag eingescannt), aber auch der Klarstellung dass das Auto so sein muss wie beschreiben. Aber ich will das Auto wenn es so ist wie es ausgeschrieben war. Am Donnerstag weiss ich mehr.

Ist das so gesehen nicht nur ein mündlicher Vertrag der per Fax bestätigt wird?

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Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c


Ist das so gesehen nicht nur ein mündlicher Vertrag der per Fax bestätigt wird?

Vertrag ist Vertrag, egal ob mündlich oder schriftlich.

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c


Ist das so gesehen nicht nur ein mündlicher Vertrag der per Fax bestätigt wird?

Das ist an sich ziemlich wurscht.

Ob per Fax, Mail oder mündlich. Aufgrund der Formfreiheit bei Verträgen sind alle 3 Arten verbindliche Kaufverträge aus denen Rechte und Pflichten für beide Seiten entstehen.

Natürlich ist es bei Streitigkeiten besser, etwas schriftliches zu haben, damit keine Unstimmigkeiten über Vertragsinhalte entstehen.

Ja aber ein Vertrag nur per Fax ist doch gar nicht gültig, es ist ein mündlicher Vertrag wo die Daten per Fax ausgetauscht werden. Es geht um die Beweislast bei mündlichen Verträgen. Denn wie man sieht ist der Vertrag mündlich beendet worden nur wie will man das beweisen.

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c


Ja aber ein Vertrag nur per Fax ist doch gar nicht gültig, es ist ein mündlicher Vertrag wo die Daten per Fax ausgetauscht werden.

Auch ein mündlicher Vertrag ist für beide Seiten bindend und somit genauso gültig wie ein schriftlicher Vertrag.

Schriftform oder gar notarielle Beurkundung sind nur für ganz wenige Verträge vorgeschrieben.

Auch dein Einkauf an der Supermarktkasse ist ein bindender Kaufvertrag. Der Vertrag kommt dann durch schlüssiges Verhalten zustande.

Zitat:

Es geht um die Beweislast bei mündlichen Verträgen. Denn wie man sieht ist der Vertrag mündlich beendet worden nur wie will man das beweisen.

Garnicht. So funktioniert diese Betrugsmasche ja gerade.

Zitat:

Auch ein mündlicher Vertrag ist für beide Seiten bindend und somit genauso gültig wie ein schriftlicher Vertrag.

Das ist mir klar, es ging mir darum das nur per Fax, ohne zu tel., es doch nicht gültig sein kann. Und das Fax in diesem Fall nur der Bestätigung der Daten dient, wegen Bild des Ausweisen und so auf dem Fax.

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c


Das ist mir klar, es ging mir darum das nur per Fax, ohne zu tel., es doch nicht gültig sein kann. Und das Fax in diesem Fall nur der Bestätigung der Daten dient, wegen Bild des Ausweisen und so auf dem Fax.

Meinst du jetzt den ersten Kaufvertrag oder die Absage des ersten Käufers?

Warum sollte das nur per Fax nicht gehen? Das halte ich für ein Gerücht...

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c


Denn wie man sieht ist der Vertrag mündlich beendet worden nur wie will man das beweisen.

Einen Vertrag, der einmal gültig geschlossen wurde, kann man nicht einfach "mündlich beenden"...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Einen Vertrag, der einmal gültig geschlossen wurde, kann man nicht einfach "mündlich beenden"...

Wenn beide Seiten wollen, schon. Übereinstimmende Willenserklärung heißt das, glaube ich.

Was an der Betrugsmasche nichts ändert.

Warum der Betrüger dennoch in keinem Fall zum Ziel kommt, hat Twindance ja schon erklärt. Wobei sich für mich als juristischem Laien gleich die Frage ergibt, ob es tatsächlich einen Betrugsversuch darstellt, wenn die "Bereicherung" selbst ohne Betrug in einer unberechtigten (also leicht abwehrbaren) Forderung besteht. Sprich, wenn das Ziel des Tricks eine Schadenersatzforderung ist, die aus anderen Gründen gar nicht realisiert werden kann.

Wäre ja gespannt, wie der Vogel reagiert hätte, wenn man gesagt hätte : "Ja, Auto ist noch da, kostet jetzt aber aufgrund der hohen Nachfrage 1000€ mehr!"...

Zitat:

Original geschrieben von twindance



Zitat:

Original geschrieben von Schewad1979


Er behauptet er hätte das Fahrzeug schon weiterverkauft
Kann er gar nicht, da er nicht Eigentümer des PKW war - Bier aufmachen und sich genüßlich zurücklehnen.

Aufgrund dessen, kann er also keine Schadenersatz verlangen.

Aber was ist jetzt eigentlich mit dem ersten Vertrag? Es gibt ja einen Kaufvertrag (mehr oder weniger nachweisbar durch den Schriftverkehr zwischen Händler 1 und dem TE).

Dieser wurde gekündigt (bzw. in dem Fall ja nicht gekündigt, weil nicht beweisbar ist, dass Händler 1 jemals angerufen hat).

Somit ist die Sachlage doch eigentlich so:

Händler 1 hat Anspruch auf Liefrung des Autos (nach Bezahlung). TE muss liefern.
Aber das Auto ist ja nun weg.

Zumindest könnte Händler 1 dem TE das Leben damit etwas schwerer machen. AUch wenn er am Ende nicht viel davon hat.

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