ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Vertrag bei Verkauf wegen Todesfall

Vertrag bei Verkauf wegen Todesfall

Themenstarteram 29. Januar 2013 um 19:11

Hallo zusammen,

ich bin in der traurigen Situation, dass ich bald das Fahrzeug meines verstorbenen Vaters verkaufen muss.

Es handelt sich um ein älteres Fahrzeug mit hoher Laufleistung, Wert dennoch ca. 2500-3000 Euro.

Ich benötige eine Formulierungs-"Idee", die mich von jeder Haftung freistellt, da ich das Fahrzeug

eigentlich nicht kenne (Technischer Zustand?), mein Vater es andererseits aber jeden Tag benutzt hat und mir

deshalb die Bastlerfahrzeugklausel zu hart, aber natürlich auch evtl. zu preismindernd erscheint.

Der normale Gewährleistungsauschluss kann ja zu Streitigkeiten bei versteckten Mängeln (als Beispiele: sehr hoher Ölverbrauch, Unterbodenrost) führen...wie habt ihr das gehandhabt?

"Verkäufer hat das Fahrzeug nicht gefahren,......" o.ä?.

Eine freundliche Bitte: Bitte nur Tipps für diesen speziellen Fall (= "fremdes Fahrzeug")...normalerweise kenne ich mich mit der Vertragsgestaltung beim Gebrauchtwagenverkauf schon ganz gut aus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Garantie braucht man nicht ausschliessen

Wieso nicht?

Oder gibst du immer Garantie auf alte Autos.

Kann ganz schön teuer werden.

Weil man sie nicht automatisch gibt...

Edit: und da hat sich mit dem Grünen Daumen für den Beitrag noch einer Disqualifiziert, er möge doch mal die Rechtssprechung dafür nennen

27 weitere Antworten
Ähnliche Themen
27 Antworten

Private und personliche Angaben gehören nicht in eine Verkaufsanzeige.

Man kann als Privatverkäufer angeben, gekauft wie besichtigt. 

Keine Garantie oder Gewährleistung.

Wenn der Käufer das im Kaufvertrag unterschreibt bist du aus dem Schneider.

Kaufverträge gibt es im Net zum runterladen.

Garantie braucht man nicht ausschliessen

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Garantie braucht man nicht ausschliessen

Wieso nicht?

Oder gibst du immer Garantie auf alte Autos.

Kann ganz schön teuer werden.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Garantie braucht man nicht ausschliessen

Wieso nicht?

Oder gibst du immer Garantie auf alte Autos.

Kann ganz schön teuer werden.

Weil man sie nicht automatisch gibt...

Edit: und da hat sich mit dem Grünen Daumen für den Beitrag noch einer Disqualifiziert, er möge doch mal die Rechtssprechung dafür nennen

Garantie ist immer freiwillig. Er meint sicherlich Gewährleistung

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Garantie ist immer freiwillig. Er meint sicherlich Gewährleistung

Nee, nicht sicherlich, er schrieb ja von beidem.

Verwende das ADAC Verkaufsformular für privaten Verkauf.

 

Hier ist bei vielen Fragen explizit vorgesehen, gewisse Angaben unter dem Vorbehalt " soweit bekannt" zu machen. Damit bist Du aus dem Schneider, zumal Du auch belegen kannst, aus welchem Grund Du evtl. Fehler nicht erkannt hast.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Wieso nicht?

Eine Garantie ist nie vorhanden.

Eine Garantie kann dem Käufer gegeben werden; aber was nicht vorhanden ist, muss auch nicht widerrufen oder ausgeschlossen werden.

Das Wort Garantie sollte man niemals ! in einem Kaufvertrag benutzen. Es gibt eigentümliche Formulierungen, die sich sich irgend jemand mal herausgewürgt hat und "mächtig wichtig" anhören, aber dann rechtlich eine Garantiezusage darstellen. Und das kann dann tatsächlich teuer werden.

Und zum Thema, ist der versteckte Mangel nicht nur einer, wenn er dem Verkäufer als bekannt nachzuweisen ist?

Hallo,

 

auch ein Privatverkäufer unterliegt der Gewährleistung, er darf sie aber komplett ausschließen.

Daher schließt man beim Privatverkauf die Gewährleistung sinnvollerweise IMMER im Kaufvertrag aus.

Nicht auschließen kann man Rechtsansprüche des Käufers z.B. aufgrund von Täuschung.

 

Es empfiehlt sich für den Verkäufer, wahrheitsgemäße Angaben im Kaufvertrag zum Fahrzeug zu machen und bekannte Mängel wie z.B. Ölverlust im Kaufvertrag zu nennen.

Bekannte Mängel kann der Käufer hinterher nicht reklamieren.

 

Auch ein Privatverkäufer muss für die im Kaufvertrag zugesicherten Eigenschaften geradestehen.

Wer ein z.B. ein Auto mit Klimaanlage verkauft, dessen Auto muss auch eine haben.

 

Musterkaufverträge und Tips zum Autoverkauf, damit man nicht beschissen wird, gibts z.B. beim ADAC, etc.

 

Grüße

 

Manfred

 

Edit:

Was der TE noch klären muss, ob er formal schon Besitzer bzw. Erbe des Fahrzeugs ist. :(

Ich würde gerne wieder zur Urfrage des TE zurückkommen. Laut einer Statisitik, die ich vor Jahren mal gelesen habe, werden Autos besser verkauft, wenn private Beweggründe in der Anzeige stehen. Lustigstes Beispiel war hier sicherlich das Fahrzeug mit den Kratzspuren auf der Motorhaube, wo die Dame dann in der Anzeige geschrieben hat, dass ihr Exfreund sie immer auf der Motorhaube... naja. Daher würde ich an deiner Stelle es genauso schreiben, wie du es uns geschrieben hast. Und, letztendlich bestimmst du ja, zu welchem Preis die Bude weggeht, oder nicht...

wir haben mittlerweile 2013 und da sollte eigentlich jeder den unterschied garantie und gewährleistung kennen.

Zitat:

Original geschrieben von infuso

wir haben mittlerweile 2013 und da sollte eigentlich jeder den unterschied garantie und gewährleistung kennen.

Ja, und Leute sollten nicht auf der Straße dubiose Mobilfunkverträge abschließen oder auf E-Mails von nigerianischen Prinzen antworten.

Oder verstehen, dass der Umtausch im H&M um die Ecke eine Kulanzleistung ist und es kein Rückgaberecht gibt, etc, etc.

Leider ist dem nicht so.

Zurück zum Thema:

Die richtigen Antworten sind alle schon gegeben worden:

- Mustervertrag von ADAC o.Ä. nehmen

- Darauf achten, dass das Auto "wie gesehen" verkauft wird

- Probleme kannst du nur dann bekommen, wenn man dir nachweisen kann, dass du mängel bewusst unterschlagen hast. Das ist in diesem Fall wohl eher unwahrscheinlich.

Anonsten noch herzliches Beileid von mir und viel Erfolg.

Mustervertragsformular nehmen

gekauft wie gesehen, gewünschten Fixpreis halten (nicht überteuern, bißchen verhandeln kann man aber schon)

Vorsicht vor Neppern (manche Automarder treten nur im Rudel auf, ein bis zwei löchern dich angeblich zu technischen Fragen, der dritte baut Fehler ein, bspw. bißchen Motoröl ins Kühlwasser und wollen dann den Preis drücken). Wenn Du jemanden kennst, mache es bei dessen Werkstatt, nehme aber auch ein paar Kumpels mit.

Wenn Du im Internet inserierst, wirst Du mit Anfragen zugeworfen.

Achtung beim bekannten Nepp "will Auto ungesehen kaufen, habe aber nur 10000, überweise mal eben 7000 zurück", das geht immer schief. Ebenso die Annahme von Schecks (meist ungedeckt).

Auto ist abgemeldet?? Besser is das.

Bargeldübergabe am Sichersten in einer Bank.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Vertrag bei Verkauf wegen Todesfall