Fahrzeug Beschlagnahmen oder Sicherstellen

Harley-Davidson FLHXS FLHXS

Hi, bei mir gab es letzten Montag folgenden Vorfall

Nach der Arbeit bin ich mit meiner Street Glide angehalten worden, von 2 Motorradpolizisten.

War eigentlich ein recht freundlicher Herr 😎soll es ja auch geben

Papiere und Führerschein waren angesagt und er sah dass alles (theoretisch) eingetragen war.
Allerdings sind am Sturzbügel so schöne bequeme Fußrasten dran, welche ausgeklappt waren

Nun machte er mich darauf aufmerksam, dass dies nicht erlaubt sei, da diese zum einen über die Fahrzeug breite heraus stehen und ich damit einen Fußgänger verletzten kann.
Somit sei dies ein schwer wiegender Sicherheitsmangel

Ich erklärte Ihm einfach das ich das nicht wusste 😁 und das ja fast überall angebaut sei

Nun musste er 😁 und meinte, ist Ihm schon klar
Aber dass ich natürlich so vertrauenswürdig aussehe, machte er mir folgenden Vorschlag

Wir beschlagnahmen das Fahrzeug nicht, ich meine er hat beschlagnahmen und nicht sicher stellen gesagt, wollte jetzt aber auch keinen Eid darauf machen
Er gibt mir die Chance, nach Hause zu fahren und die Fußrasten abzubauen.
Er würde das irgendwo so zu speichern
Ging dann nochmals mit seinen Papieren auf die andere Straßenseite zu seinem Motorrad und telefonierte da rum
Ach ja, auf der anderen Seite standen 4 Autos, welche Sie gerade auch "beschlagnahmt" hatten und es kamen 2 Abschleppfahrzeuge um die zu verladen

Dann kam er wieder und sagte mir, die 4 Autofahrer hatten jetzt nicht soviel Glück

Der weitere Ablauf wäre, nach der Beschlagnahmung/Sicherstellung, das dann irgendwann ein Gutachter kommt, welcher ca. 500 bis 1.000 Euro kostet und dann eine Anzeige.
Die Betriebserlaubnis sei dadurch auch erloschen.
Da würden dann weitere Kosten auf einen zukommen.

Dann durfte ich weiter fahren.

Keine 10 Kilometer weiter, schon wieder eine Kontrolle,erneut mit Motorradpolizisten. 😠 ist nicht mein Tag heute
Papiere und Führerschein und dann, Motorrad ist beschlagnahmt.
Ich erzähle Ihm, dass ich keine 10 Kilometer zuvor schon mal angehalten wurde und es ging auch dort um die Fußrasten und mir der Kollege eine Verwarnung ausgesprochen hatte, sowie die Chance heim zu fahren und die Rasten abzubauen

Er wollte wissen wo und in etwa wann, dann telefonierte er herum, kam zurück und bestätigte dies 😉 puh Glück gehabt und ich konnte weiter fahren

Hab die dann zuhause abgebaut, als Gesetz getreuer Bürger 😎

Am nächsten Tag wurde ich an der zweiten Stelle von den gleichen Polizisten angehalten.
Er grinste nur und beglückwünschte mich zu dem Entschluss, die Rasten gestern Abend noch entfernt zu haben

Nun zu meiner Frage:
Kann das Fahrzeug tatsächlich wegen so etwas beschlagnahmt/sichergestellt werden 😕

Und kann ich das irgendwo so nachlesen?
Kann ich mich davor bei einer Kontrolle überhaupt wehren?

Meine Bekannte meinten, geht nicht
Aber die waren ja auch nicht in der Situation

Solche Aussagen wie, dass überschreitet die Verhältnismässigkeit oder einfach geht nicht, würde mir jetzt wenig helfen, dass wurde mir die letzten 2 Tage des öfteren erzählt

Auch hatte ich gehört, nur bei Verdacht auf gestohlene Anbauteile kann das gemacht werden.

Die Polizisten erklärten mir das so, wegen der erhöhten Gefährdung von Fußgängern
Auch werden diese Fußrasten dieses Jahr ein weiteres bevorzugtes Jagdgebiet bei Harley's sein 🙁

Erste Kontrolle Stuttgart-Zuffenhausen bei Porsche
Zweite und dritte Kontrolle Kornwestheim in Richtung Flugplatz nach Aldingen

Das kontrollierte Bike
Beste Antwort im Thema

Einer Beschlagnahme widersprechen ist empfehlenswert - sonst ist man ja damit offiziell einverstanden und kann nie irgendwas geltend machen ( für den Fall, daß die Maßnahme tatsächlich "Unrecht" war und man dann auch noch "sein Recht" zugesprochen bekommen würde ).
Ob`s der momentanen Situation dient (tut es nicht, das Abschleppen wird mit oder ohne Einverständnis sowieso gemacht), ist dabei unwichtig - aber ich kenne keinen Grund, der Maßnahme nicht zu widersprechen, man schadet sich damit nicht.

Es scheint immer mal wieder neue Trends beim sogenannten "Kompetenzteam Motorrad" der Polizei zu geben.
Der letzte den ich kenne, waren Katzenaugen und Blinkerabstand sowie Einsehbarkeit der hinteren Blinker von der schräg gegenüberliegenden Seite ( z.B. wenn zu weit vorne montiert ).
Jetzt also die Highway Bars.
Ist aber ein Glücksfall, lediglich wegen so Firlefanz von Sicherstellung bedroht zu sein - wenn das Bordwerkzeug im Koffer den richtigen Schlüssel für die vier Schrauben beinhaltet, ist das Thema ja vor Ort erledigt.

In der aktuellen Custombike vom April ist das Thema Sicherstellung aus anwaltlicher Sicht beschrieben.

53 weitere Antworten
53 Antworten

Mängelkarte kann der Beamte trotzdem ausstellen. Kannst ja dann mit ihm nochmal drüber diskutieren 😁

Aber, wie gesagt - Beschlagnahmung gibts nur in Ausnahmefällen!
Btt und so.. 😉

Ich diskutiere prinzipiell nicht mit profilierungssüchtiger Staatsmacht ,dafür gib es Anwälte. Schweigen ist Gold nur auf das Absolut unumgängliche wird geantwortet.
Wer heute ohne Rechtschutz am Verkehr teilnimmt ist meiner Meinung nach zu gutgläubig oder naiv.

Nur zum Verständnis, was ist denn der Unterschied zwischen Beschlagnahme und Sicherstellung?

Nach meinem Verständnis dürfte hier eigentlich wenn nur die Sicherstellung in Frage kommen und die halte ich auch noch für zweifelhaft.

Wird dann auch nur gemacht wenn Beweissicherung anliegt.

Wie sollen die denn eine Sicherstellung begründen?
Aus dem Verkehr ziehen geht wesentlich einfacher und günstiger - für alle beteiligten.

Beweissicherung nennt sich in diesem Fall Fotografie 🙂

Der Unterschied ist glaube bei ner Beschlagnahmung ist ein Diebstahl oder ähnliches nachgewiesen, bei Sicherstellung liegt "nur" ein begründeter Verdacht vor. Ist quasi temporär.

Ähnliche Themen

Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 11. April 2019 um 19:42:52 Uhr:


Nur zum Verständnis, was ist denn der Unterschied zwischen Beschlagnahme und Sicherstellung?

Nach meinem Verständnis dürfte hier eigentlich wenn nur die Sicherstellung in Frage kommen und die halte ich auch noch für zweifelhaft.

Wird dann auch nur gemacht wenn Beweissicherung anliegt.

Schau mal in $ 94 StPO (Sicherstellung, immer Einverständnis vorausgesetzt) und 98 (Sicherstellung mit Widerspruch wird zur Beschlagnahme und muss dann durch Amtsgericht innerhalb von 3 Tagen bestätigt werden..)f
Dies gilt für Strafverfahren..
Im Gefahrenabwehrrecht gilt das jeweilige Polizeirecht der Bundesländer...

Zum Thema Sicherstellung:
Sicherstellen darf die Polizei m. W. auch, wenn es für die Beweissicherung oder die Prüfung der Verkehrssicherheit/mögliches Erlöschen der Betriebserlaubnis durch einen Gutachter angezeigt erscheint.

Dass Man die Wegs in D nicht benutzen dar ist mir auch neu.
Steht das irgendwo ausdrücklich?

habe folgenden Passus unter § 23 Absatz 3 StVO gefunden:
Wer ein Fahrrad oder ein Kraftrad fährt, darf sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Es darf nicht freihändig gefahren werden. Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der
Straßenzustand das erfordert

Hauptsächlich gilt ,wo kein Kläger da kein Richter !

Das gilt für die Benutzung der Pegs aber nicht für den Anbau. Das war aber bereits klar das man sie im öffentlichem Stv nicht nutzen darf.

Ich hatte gefragt, wo das steht.
Allerdings: Wenn ich die Füße auf den Wegs habe, dann sind sie doch auf den Fußrasten ;-)
Wie weiter oben schon geschrieben wurde, gibt es die auch als Serienausstattung an homologisierten Fahrzeugen.

Na damit sind oben nicht dir Rasten an sich sondern die Bedienpedale gemeint.

Ist m. E. nicht plausibel.
Fahrrad => Pedale
Kraftrad => Fußrasten
Andernfalls dürfte man die Füße auch nicht auf die Trittbretter stellen, weil dann sind sie ja nicht auf dem Brems-/Kupplungspedal.

Och jetzt hängst die an den Begrifflichkeiten auf, ok kannst machen, bringt uns aber nciht weiter.

Und Trittbretter sind nah an den na du weißt schon was ich meine Pedalen😉 und muss nicht erst groß umgestzt werden.

Deine Logik stimmt aber auch nicht ganz. Wie heißt das im Auto wo man mit be- und entschleunigt oder den Kraftschluss trennt und schließt🙂🙂🙂

Genau, ......-pedal😉

...ich habe auch den Eindruck, dass D-Mon manchmal etwas kompliziert denkt (nicht negativ gemeint...😉)

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 12. April 2019 um 15:50:18 Uhr:


Deine Logik stimmt aber auch nicht ganz. Wie heißt das im Auto wo man mit be- und entschleunigt oder den Kraftschluss trennt und schließt🙂🙂🙂

Ja sicher heißt das Pedal, genau wie am Motorrad.

Ich denke nur, dass der Gesetzgeber gemeint hat, dass man die Füße nicht irgendwo herumbaumeln oder am Boden schleifen lassen soll oder z. B. in die Luft strecken oder über den Lenker legen soll (es gibt ja solche Akrobaten), sondern dahin setzen soll, wo sie bauartbedingt hingehören. Und da seh ich die Pegs eigentlich auch eingeschlossen. Ich weiß nicht, was daran kompliziert gedacht sein soll ;-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen