Fahrzeug Beschlagnahmen oder Sicherstellen

Harley-Davidson FLHXS FLHXS

Hi, bei mir gab es letzten Montag folgenden Vorfall

Nach der Arbeit bin ich mit meiner Street Glide angehalten worden, von 2 Motorradpolizisten.

War eigentlich ein recht freundlicher Herr 😎soll es ja auch geben

Papiere und Führerschein waren angesagt und er sah dass alles (theoretisch) eingetragen war.
Allerdings sind am Sturzbügel so schöne bequeme Fußrasten dran, welche ausgeklappt waren

Nun machte er mich darauf aufmerksam, dass dies nicht erlaubt sei, da diese zum einen über die Fahrzeug breite heraus stehen und ich damit einen Fußgänger verletzten kann.
Somit sei dies ein schwer wiegender Sicherheitsmangel

Ich erklärte Ihm einfach das ich das nicht wusste 😁 und das ja fast überall angebaut sei

Nun musste er 😁 und meinte, ist Ihm schon klar
Aber dass ich natürlich so vertrauenswürdig aussehe, machte er mir folgenden Vorschlag

Wir beschlagnahmen das Fahrzeug nicht, ich meine er hat beschlagnahmen und nicht sicher stellen gesagt, wollte jetzt aber auch keinen Eid darauf machen
Er gibt mir die Chance, nach Hause zu fahren und die Fußrasten abzubauen.
Er würde das irgendwo so zu speichern
Ging dann nochmals mit seinen Papieren auf die andere Straßenseite zu seinem Motorrad und telefonierte da rum
Ach ja, auf der anderen Seite standen 4 Autos, welche Sie gerade auch "beschlagnahmt" hatten und es kamen 2 Abschleppfahrzeuge um die zu verladen

Dann kam er wieder und sagte mir, die 4 Autofahrer hatten jetzt nicht soviel Glück

Der weitere Ablauf wäre, nach der Beschlagnahmung/Sicherstellung, das dann irgendwann ein Gutachter kommt, welcher ca. 500 bis 1.000 Euro kostet und dann eine Anzeige.
Die Betriebserlaubnis sei dadurch auch erloschen.
Da würden dann weitere Kosten auf einen zukommen.

Dann durfte ich weiter fahren.

Keine 10 Kilometer weiter, schon wieder eine Kontrolle,erneut mit Motorradpolizisten. 😠 ist nicht mein Tag heute
Papiere und Führerschein und dann, Motorrad ist beschlagnahmt.
Ich erzähle Ihm, dass ich keine 10 Kilometer zuvor schon mal angehalten wurde und es ging auch dort um die Fußrasten und mir der Kollege eine Verwarnung ausgesprochen hatte, sowie die Chance heim zu fahren und die Rasten abzubauen

Er wollte wissen wo und in etwa wann, dann telefonierte er herum, kam zurück und bestätigte dies 😉 puh Glück gehabt und ich konnte weiter fahren

Hab die dann zuhause abgebaut, als Gesetz getreuer Bürger 😎

Am nächsten Tag wurde ich an der zweiten Stelle von den gleichen Polizisten angehalten.
Er grinste nur und beglückwünschte mich zu dem Entschluss, die Rasten gestern Abend noch entfernt zu haben

Nun zu meiner Frage:
Kann das Fahrzeug tatsächlich wegen so etwas beschlagnahmt/sichergestellt werden 😕

Und kann ich das irgendwo so nachlesen?
Kann ich mich davor bei einer Kontrolle überhaupt wehren?

Meine Bekannte meinten, geht nicht
Aber die waren ja auch nicht in der Situation

Solche Aussagen wie, dass überschreitet die Verhältnismässigkeit oder einfach geht nicht, würde mir jetzt wenig helfen, dass wurde mir die letzten 2 Tage des öfteren erzählt

Auch hatte ich gehört, nur bei Verdacht auf gestohlene Anbauteile kann das gemacht werden.

Die Polizisten erklärten mir das so, wegen der erhöhten Gefährdung von Fußgängern
Auch werden diese Fußrasten dieses Jahr ein weiteres bevorzugtes Jagdgebiet bei Harley's sein 🙁

Erste Kontrolle Stuttgart-Zuffenhausen bei Porsche
Zweite und dritte Kontrolle Kornwestheim in Richtung Flugplatz nach Aldingen

Das kontrollierte Bike
Beste Antwort im Thema

Einer Beschlagnahme widersprechen ist empfehlenswert - sonst ist man ja damit offiziell einverstanden und kann nie irgendwas geltend machen ( für den Fall, daß die Maßnahme tatsächlich "Unrecht" war und man dann auch noch "sein Recht" zugesprochen bekommen würde ).
Ob`s der momentanen Situation dient (tut es nicht, das Abschleppen wird mit oder ohne Einverständnis sowieso gemacht), ist dabei unwichtig - aber ich kenne keinen Grund, der Maßnahme nicht zu widersprechen, man schadet sich damit nicht.

Es scheint immer mal wieder neue Trends beim sogenannten "Kompetenzteam Motorrad" der Polizei zu geben.
Der letzte den ich kenne, waren Katzenaugen und Blinkerabstand sowie Einsehbarkeit der hinteren Blinker von der schräg gegenüberliegenden Seite ( z.B. wenn zu weit vorne montiert ).
Jetzt also die Highway Bars.
Ist aber ein Glücksfall, lediglich wegen so Firlefanz von Sicherstellung bedroht zu sein - wenn das Bordwerkzeug im Koffer den richtigen Schlüssel für die vier Schrauben beinhaltet, ist das Thema ja vor Ort erledigt.

In der aktuellen Custombike vom April ist das Thema Sicherstellung aus anwaltlicher Sicht beschrieben.

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Zitat:

@bestesht schrieb am 7. April 2019 um 20:32:42 Uhr:



Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach §17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 - 2 Wochen) zu überprüfen ist.

Dies gilt aber nur wenn die im FS angegebene DB nicht um 5 DB überschritten wird. Ist dies der Fall dann wird das Bike aus dem Verkehr gezogen...außer wie bereits erwähnt, man kann vor Ort die "Verkehrstauglichkeit" wieder herstellen.

Ist ja sehr interessant.
Ich habe auch Highway Bars montiert.
Hat bis jetzt noch nie einer was gegen gesagt.
Vor einer Woche war ich beim Tüv, auch da war es kein Thema

Zitat:

@Treffer schrieb am 8. April 2019 um 08:17:15 Uhr:


Bei der Limited CVO sind die Rasten serienmäßig verbaut.
Und nun ?

Google aufrufen und Bild zeigen.

Treffer

da hat aber wer gesucht 😉

hier überschreiten die rasten aber auch nicht die ursprüngliche fahrzeugbreite, der lenker incl. spiegeln ist ja deutlich breiter.
unabhängig davon halte ich das argument des flics in diesem fall sowieso für sehr gewagt.

grundsätzlich sind diese rasten ja ein widerspruch in sich: du darfst sie zwar anbauen, aber eigentlich während der fahrt ja nicht benutzen.
dasselbe gilt ja für die patschehändchen, die wir gern mal zum grusse vom lenker nehmen. in F und GB wird ja (vermutlich) deshalb mit dem fuss respektive mit einem kopfnicken gegrüsst.

vor allen dingen: was soll eine beschlagnahme, wenn man die fuhre auch stehen lassen kann, und später mit einem hänger abholen kann. bei uns in H haben inzwischen viele tanken mopedhänger in der vermietung. brauchst natürlich einen wagen mit ahk....

Den Wagen mit AHK sollte man dann auch noch in der Nähe haben... Auch nicht immer realistisch. ADAC? Oder schleppen die nur bei Panne ab? Frage auch aus Eigeninteresse 😉

Das Grüßen in GB kommt vermutlich eher vom Linksverkehr... Man müsste ja mit der rechten Hand grüßen, wobei einem dann immer das Gas zuschnappt. Und zu weit von der Bremse weg sollte die Hand ja besser auch nicht sein.

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Wieso Abschleppen?
Werkzeug besorgen, an Ort und Stelle beseitigen. Und dann direkt (ohne Umweg gehts ja auch "abgemeldet"😉 zum TÜV 🙂

Zitat:

@Wurstfinger schrieb am 8. April 2019 um 15:16:55 Uhr:


ADAC? Oder schleppen die nur bei Panne ab? Frage auch aus Eigeninteresse 😉

ja, über den adac nur bei panne (oder gesundheitlicher beeinträchtigung des fahrers). bei panne auch nicht immer bis nach hause, sondern zunächst in die erstbeste werkstatt. hatte so einen fall mal in A.

Das Grüßen in GB kommt vermutlich eher vom Linksverkehr... Man müsste ja mit der rechten Hand grüßen, wobei einem dann immer das Gas zuschnappt. Und zu weit von der Bremse weg sollte die Hand ja besser auch nicht sein.

passt natürlich auch..... ist sowieso ein ganz eigentümliches nicken.

Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es um die Überschreitung der Gesamtbreite.

Was ist denn dann mit Lenkerendenspiegel?
Die verbreitern das Fahrzeug ggf. auch um 20 cm.

Ich bin mir gar nicht so sicher, ob die breite überhaupt relevant ist.

Für mehrstufige Fahrzeuge (ausser natürlich spezialfahrzeuge) gibt es m.m.n. Eine definierte maximalbreite von 250cm.

Bei einspurigen Fahrzeugen wüsste ich davon nix.

Du kannst an ein Auto ja auch problemlos zusatzspiegel für den gespannbetrieb anbauen....

Zitat:

@tw125 schrieb am 8. April 2019 um 22:17:49 Uhr:


Ich bin mir gar nicht so sicher, ob die breite überhaupt relevant ist.

Für mehrstufige Fahrzeuge (ausser natürlich spezialfahrzeuge) gibt es m.m.n. Eine definierte maximalbreite von 250cm.

Bei einspurigen Fahrzeugen wüsste ich davon nix.

Du kannst an ein Auto ja auch problemlos zusatzspiegel für den gespannbetrieb anbauen....

So ist auch mein Kenntnisstand. Damit ist die Aussage doch Blödsinn.
Und wenn ich nicht gerade spikes als Fussrasten montiert habe ist die Verletzungsgefahr auch nicht höher als durch andere Bauteile.

Zitat:

@tw125 schrieb am 8. April 2019 um 22:17:49 Uhr:



Ich bin mir gar nicht so sicher, ob die breite überhaupt relevant ist.

Für mehrstufige Fahrzeuge (ausser natürlich spezialfahrzeuge) gibt es m.m.n. Eine definierte maximalbreite von 250cm.

Nach der Richtlinie 93 EWG über Abmessungen von 2- und 3 rädrigen Fahrzeugen darf ein Motorrad "theoretisch" bis zu 2 Meter breit sein...

Allerdings kenne ich es auch so, dass Anbauteile die ursprüngliche Fahrzeugbreite micht überschreiten dürfen.

Dies war ja beim TE gegeben. Zudem sprach er von "theoretisch alles eingetragen". Waren diese Fußrasten nun nachweisbar an diesem Bike erlaubt oder nicht?

Zitat:

@synthomesc schrieb am 9. April 2019 um 10:48:10 Uhr:



Zitat:

@tw125 schrieb am 8. April 2019 um 22:17:49 Uhr:



Ich bin mir gar nicht so sicher, ob die breite überhaupt relevant ist.

Für mehrstufige Fahrzeuge (ausser natürlich spezialfahrzeuge) gibt es m.m.n. Eine definierte maximalbreite von 250cm.

Nach der Richtlinie 93 EWG über Abmessungen von 2- und 3 rädrigen Fahrzeugen darf ein Motorrad "theoretisch" bis zu 2 Meter breit sein...

Allerdings kenne ich es auch so, dass Anbauteile die ursprüngliche Fahrzeugbreite micht überschreiten dürfen. Und da liegt das Problem...

Dies war ja beim TE gegeben. Zudem sprach er von "theoretisch alles eingetragen". Waren diese Fußrasten nun nachweisbar an diesem Bike erlaubt oder nicht?

Zitat:

@synthomesc schrieb am 9. April 2019 um 10:48:10 Uhr:


Dies war ja beim TE gegeben.
Zudem sprach er von "theoretisch alles eingetragen". Waren diese Fußrasten nun nachweisbar an diesem Bike erlaubt oder nicht?

Klar war bei dem TE alles eingetragen 😁 bis eben auf die zusätzliche Fußrasten, welche man aber auch nicht eingetragen bekommt, darum das theoretisch 🙄

- Lenker
- Kess-Tech
- Luftfilter
- Brems- und Kupplungsleitung
sind eingetragen.

Habe mal im Schein nachgeschaut was bei meiner E Glide als Breite eingetragen ist :
Unter Punkt 19 im Teil 1 ist nichts
eingetragen.

Meine Außenspiegel stehen am weitesten raus, meine Highway Pegs sind ein wenig tiefer drinn.

Laut TÜV ist der Anbau der Pegs
frei (ohne ABE+ Eintragung etc. kann man in Google auch nachlesen wenn man intensiv forscht) und nicht verboten ,wenn sie nicht über die gesamte Fahrzeugbreite hinaus gehen inkl.Spiegel und nicht scharfkantig sind .
Die Benutzung zieht bei Erwischt werden nur eine OWI nach sich, da die Benutzung in D verboten ist .
Würde die Pegs so weit nach innen ziehen das sie nicht mehr rausstehen oder längere Spiegelarme mit Spiegel natürlich ECE zugelassen montieren.
Da die Pegs ja meistens angeklappt sind würde ich für oberschlaue Kontrollen Kabelbinder in Schwarz mitführen und sie
dann sichern ,bin gespannt was dann kommt,
da ja die Montage defakto nicht verboten ist !

Zitat:

@Harley-Uwe schrieb am 9. April 2019 um 22:50:44 Uhr:



Laut TÜV ist der Anbau der Pegs
frei (ohne ABE+ Eintragung etc. kann man in Google auch nachlesen wenn man intensiv forscht) und nicht verboten

Und warum hast Du da keinen Link dazu rein gesetzt?
Ist nicht so schwer

Aber vielleicht bin ich auch zu ungeschickt, weil ich dazu nichts gefunden hab 😰

Anrufen und nachfragen beim TÜV ist auch nicht allzu schwer. 😉
Dann hast Du es aus erster Hand
und von dem TÜV der in Deinem Bundesland das sagen hat.
Meine Anfrage beim TÜV Süd (München)vor etlichen Jahren auf Grund einer ähnlichen Geschicht auf M.T ergab diese Info.
Weder KÜS / Dekra /GTÜ /noch der TÜV in Bayern haben meine Pegs je beanstandet
die ich auf beiden Maschinen Road King und
E Glide seit ca. 10 Jahren fahre.

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