Fahrzeug bei Werkstattarbeiten ausgebrannt
Hallo zusammen,
gibt es einen Tipp von einem der Leser zu folgendem Sachverhalt:
Habe mein Geschäftsauto - Transporter von Opel - (3Jahre alt, 70.000 km) in die Werkstatt zur Reparatur gebracht; bei Schweißarbeiten hat sich die Hohlraumversiegelung entzündet und das Auto ging definitiv zu über 50 % in Rauch auf.
Dazu kommt, dass das Fahrzeug bereits auf dem Papier für sehr SEHR gutes Geld verkauft war (diese Reparatur war Bestandteil des Vertrages)
Was steht mir nun bevor? Kann ich einen kostenlosen Mietwagen nehmen? An wen muss ich mich wenden. An die Werkstatt oder an meine eigene Versicherung? Habe keine Vollkasko mehr, daher auch keine GAP. Gutachten erhalte ich in den nächsten Tage. Der Schädiger steht aber zweifelsfrei fest: die Werkstatt.
Bin gespannt auf Eure Antworten.. DANKE im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@schneefan schrieb am 20. November 2014 um 17:43:56 Uhr:
Sache der Haftpflicht der Werkstatt
Knapp daneben.
In der Zusatzhaftpflicht für Kfz-Betriebe sind nämlich derartige Schäden an Obhutsfahrzeugen (u.a. Brand- Glasbruch- Unfallschäden usw.) explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Diese Risiken kann der Werkstattinhaber nur durch eine Handel-/Handwerk-Kasko absichern.
Und da eine solche Police recht teuer ist, verzichten viele Kfz-Betriebe hierauf.
Zitat:
@schneefan schrieb am 20. November 2014 um 17:43:56 Uhr:
Wenn das Gutachten da ist zum Anwalt. Ich würde vorsichtig sein mit dem Mietwagen. Das Fahrzeug war eh in der Werkstatt.
Ich rate auch hier (wie bereits in einem anderen Thread) zunächst zur Vorsicht, Kosten zu produzieren, wenn noch unklar ist, ob die Gegenseite dafür aufkommt bzw. aufkommen kann.
Zunächst einmal würde ich den Kontakt zur Werkstatt suchen und klären, ob der entsprechende Versicherungsschutz abgeschlossen wurde.
Davon hängt das weitere Vorgehen ab.
@TE: Kläre das bitte mit der Werkstatt ab, ob diese eine Kaskoversicherung für Handel/Handwerk abgeschlossen hat und berichte vom Ergebnis hier.
Erst dann kann man sinnvoll über das weitere Vorgehen nachdenken.
21 Antworten
Und genau der Kommentar von xAKBx ist zu 100% zutreffend.
Der Fachmann LyllyLyn möchte sich doch mal § 249 BGB versuchen anzuschauen und verstehen.
Nur eine kleine Hilfe: Der Geschädigte ist bei Sachschäden finanziell so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten.
Es ist mir auch neu, dass das Urteil eines Gutachters die Bestimmungen des BGB aufhebt.
Zitat:
@LillyLyn schrieb am 20. November 2014 um 18:50:43 Uhr:
Aber nicht für denjenigen, der einen Schaden ersetzen muss.Zitat:
@xAKBx schrieb am 20. November 2014 um 18:39:06 Uhr:
Jedes Fahrzeug ist beim Verkauf soviel wert, wie derjenige Käufer bereit ist dafür zu bezahlen…
Quelle für deine Behauptung?
Guckst du
hierIch denke, dass zunächst mal geklärt werden müsste, ob eine Instandsetzung des Fahrzeugs in vollem Umfang unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten möglich ist.
Wenn dem so sein sollte, dann stünde dem Vollzug des Kaufvertrags IMO nichts im Wege.
Sollte eine Wertminderung festgestellt werden, dann stünde diese dem Käufer zu.
Wenn für das KFZ eine Teilkasko besteht, übernimmt die den Schaden und holt sich einen Teil von der Werkstatt wieder.
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Zitat:
@thomasio schrieb am 20. November 2014 um 17:40:06 Uhr:
Hallo zusammen,
gibt es einen Tipp von einem der Leser zu folgendem Sachverhalt:
Habe mein Geschäftsauto - Transporter von Opel - (3Jahre alt, 70.000 km) in die Werkstatt zur Reparatur gebracht; bei Schweißarbeiten hat sich die Hohlraumversiegelung entzündet und das Auto ging definitiv zu über 50 % in Rauch auf.
Dazu kommt, dass das Fahrzeug bereits auf dem Papier für sehr SEHR gutes Geld verkauft war (diese Reparatur war Bestandteil des Vertrages)
Was steht mir nun bevor? Kann ich einen kostenlosen Mietwagen nehmen? An wen muss ich mich wenden. An die Werkstatt oder an meine eigene Versicherung? Habe keine Vollkasko mehr, daher auch keine GAP. Gutachten erhalte ich in den nächsten Tage. Der Schädiger steht aber zweifelsfrei fest: die Werkstatt.
Bin gespannt auf Eure Antworten.. DANKE im Voraus
ich würde sagen der Kaufvertrag ist hinfällig und muss annulliert werden. Danach muss man sich um Schdenersatz bemühen und das geht nur über ein Anwalt.
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 20. November 2014 um 22:18:15 Uhr:
Wenn für das KFZ eine Teilkasko besteht, übernimmt die den Schaden und holt sich einen Teil von der Werkstatt wieder.
Dieser Vorschlag ist doch die einfachste Lösung, vielleicht ist das Gutachten der Versicherung ja noch höher als der Verkaufspreis. Deine VS holt sich ihr Geld beim Verursacher wieder.
Im Falle einer SB, kannst du die ja von der Werkstatt fordern.
Grüße
Klaus
Vorab an alle mal ein liebes Danke. Habe Eure Zeilen aufmerksam gelesen und auch danach gehandelt, wo Handlungsbedarf besteht.
Ich halte Euch auf dem Laufenden. Ein Mondpreis für das Fahrzeug war nicht vereinbart, lediglich ein sehr guter Preis.
Aber wie gesagt, ich halte Euch (und mich) auf dem Laufenden.
Gruß, Thomasio