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Fahrzeug auf der Straße parken ohne kennzeichen??? Fahrzeug verkauft!

Hallo,

Ich habe grad meine pkw verkauft, Kaufvertrag unterschrieben und Geld kassiert.
Der Käufer will denn fahrzeug aber am Montag Abend abholen... Warum auch immer. Papiere sind aber noch bei mir! Fahrzeugprofile, Schein und Nummernschilder.

Montag wird das Fahrzeug abgeholt!

1.Kann ich morgen denn fahrzeug abmelden und das Fahrzeug kann weiterhin an Straßen Rand stehen bleiben???
2. wenn ich denn Fahrzeug abmelde bekomme ich die Schilder zurück nach dem die Ziegel ab sind?
3. falls ich dann die Schilder zurück bekomme kann ich die an Fahrzeug bringen und bis Montag dort stehen lassen wo es grad steht?
4. was passiert mit dem Fahrzeug während ich mit der Nummer Schilder in Zulassungsstelle/Rathaus bin bzw. Bekomme ich sowas wir Strafzettel oder was anderes?
5. oder soll ich denn Fahrzeug dich am Montag abmelden?

6. darf überhaupt einfahrzeug am Straßenrand stehen ohne Kennzeichen und wenn ja wie lange???

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Beste Antwort im Thema

Hallo, Schikra2005,

Zitat:

@Schikra2005 schrieb am 13. Januar 2015 um 20:26:35 Uhr:


1.Kann ich morgen denn fahrzeug abmelden und das Fahrzeug kann weiterhin an Straßen Rand stehen bleiben???

Du kannst zwar das Fahrzeug abmelden, darfst es aber nicht ohne Zulassung im öffentlichen Verkehrsraum abstellen.

Zitat:

2. wenn ich denn Fahrzeug abmelde bekomme ich die Schilder zurück nach dem die Ziegel ab sind?

Die Schilder gehören Dir und solltest Du tatsächlich Ziegel mit zur Zulassungsstelle nehmen, darfst Du diese auch wieder mitnehmen. 😎

Zitat:

3. falls ich dann die Schilder zurück bekomme kann ich die an Fahrzeug bringen und bis Montag dort stehen lassen wo es grad steht?

Nein, darfst Du nicht.

Zitat:

4. was passiert mit dem Fahrzeug während ich mit der Nummer Schilder in Zulassungsstelle/Rathaus bin bzw. Bekomme ich sowas wir Strafzettel oder was anderes?

Wenn eine Politesse oder ein Polizeibeamter in diesem Moment das Fahrzeug feststellt, musst Du mit einer Anzeige rechnen.

Anders ist es nur, wenn Du mit dem Auto zur Zulassungsstelle fährst und auf deren Parkplatz oder in unmittelbarer Nähe parkst, um das Fahrzeug z. B. umzumelden.

Hier sind die Behörden in aller Regel nicht so schnell mit dem Aufschreiben, weil sie ja damit rechnen, dass der Halter sich gerade bei der Zulassungsstelle befindet.

Zitat:

5. oder soll ich denn Fahrzeug dich am Montag abmelden?

Das wäre vermutlich die sinnvollste Lösung.

Zitat:

6. darf überhaupt einfahrzeug am Straßenrand stehen ohne Kennzeichen und wenn ja wie lange???

Ohne Zulassung darf ein KFZ genau genommen keine Minute im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Viele Grüße,

Uhu110

43 weitere Antworten
43 Antworten

Hi,

ok einkaufen sollte man vielleicht nicht fahren😉 aber der Käufer sollte damit die Rückfahrt nach Hause antreten dürfen auch wenn am anderen Ende der Republik.

Schließlich zahlt mach auch KFZ Steuer und Versicherung für den ganzen Tag.

Gruß Tobias

Der Begriff "Rückfahrt" wurde gewählt, um klarzustellen, dass auch Fahrten von anderen Zulassungsstellen möglich sind und man sich wegen der Außerbetriebsetzung nicht an seine eigentlich zuständige Zulassungsstelle wenden muss (siehe BR 371/12). Die vorher vorhandene räumliche Begrenzung wurde damit aufgehoben, dafür wurde dann die zeitliche eingeführt. Bedeutet, man kann an dem Tag der Außerbetriebsetzung a) fahren, wohin man will b) muss dies nicht auf irgendwelchen direkten Wegen fahren (man kann auch noch zum Einkaufen fahren) und c) auch das Fahrzeug an geeigneten Orten abstellen. Wohlgemerkt, alles bis 24 Uhr, wenn es von der Versicherung abgedeckt ist.

Cool, das ist damit endlich mal eine wirklich sinnvolle Erweiterung / Änderung.

Ist aber schon ein paar Tage so 😁 Aber es entwickelt sich halt alles weiter, nur manchmal kommen die Zulassungsstellen mit ihrem Internetauftritt halt nicht hinterher 😉 Und man kann dort auch nicht jede Spezialfrage abfrühstücken, grad die Sachen nicht, wo man auch mal Kommentare o. Ä. braucht 🙂

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Mal eine bescheidene Frage:

Der Wagen wurde laut TE ordnunsggemäß verkauft, Geld ist bezahlt, Eigentumswechsel hat stattgefunden. Bei der Behörde ist der Verkauf und die Abmeldung soweit auch gemeldet. Wenn die Kiste jetzt irgendwo abgemeldet rumsteht, ist es das Problem des neuen Besitzers, abe rnicht mehr das des TE, oder?

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 15. Januar 2015 um 11:20:48 Uhr:


In jedem anderen Thread wird (auch von mir) davon abgeraten, das Fahrzeug angemeldet zu übergeben. Ich sehe da einfach keinen Sinn drin, man schafft sich nur Probleme, wo keine sein müssten.

Da halte ich dagegen und würde niemals ein Auto unangemeldet verkaufen. Damit zieht man den Verkaufsprozess ja möglicherweise nur unnötig raus. Was ja gerade im Bereich der älteren Gebrauchtwagen üblich ist: vorbeikommen, Probefahrt machen, Fahrzeug mitnehmen ist dann nämlich nicht mehr (ohne weiteres) möglich. Ich vergraule also viele potenzielle Käufer.

Habe das selber bei all meinen unzähligen Privatverkäufen auch noch nie anders gehandhabt. Probleme gibts keine, Verkaufsvertrag ist mit Datum und Uhrzeit ausgefüllt, wird an Finanzamt (wegen Steuer) und Zulassungsbehörde gefaxt und ab da ist man raus ausm Schneider. Kann der neue Besitzer ab da gerne eine Bank überfallen und die Kiste als Fluchtwagen benutzen.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 15. Januar 2015 um 15:51:46 Uhr:


Mal eine bescheidene Frage:

Der Wagen wurde laut TE ordnunsggemäß verkauft, Geld ist bezahlt, Eigentumswechsel hat stattgefunden. Bei der Behörde ist der Verkauf und die Abmeldung soweit auch gemeldet. Wenn die Kiste jetzt irgendwo abgemeldet rumsteht, ist es das Problem des neuen Besitzers, abe rnicht mehr das des TE, oder?

Grds. richtig. Aber man wird ihn immer kontaktieren als letzten Halter. Wenn dann entsprechende Nachweise da sind, ist ja alles ok.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 15. Januar 2015 um 15:51:46 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 15. Januar 2015 um 11:20:48 Uhr:


In jedem anderen Thread wird (auch von mir) davon abgeraten, das Fahrzeug angemeldet zu übergeben. Ich sehe da einfach keinen Sinn drin, man schafft sich nur Probleme, wo keine sein müssten.
Da halte ich dagegen und würde niemals ein Auto unangemeldet verkaufen. Damit zieht man den Verkaufsprozess ja möglicherweise nur unnötig raus. Was ja gerade im Bereich der älteren Gebrauchtwagen üblich ist: vorbeikommen, Probefahrt machen, Fahrzeug mitnehmen ist dann nämlich nicht mehr (ohne weiteres) möglich. Ich vergraule also viele potenzielle Käufer.

Nehme ich in Kauf. Autoverkauf ist immer Kompromisssache. Andere wollen einen 95er Golf für 6000€ verkaufen, das schränkt ihren Käuferkreis auch ein 😉

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 15. Januar 2015 um 15:51:46 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 15. Januar 2015 um 11:20:48 Uhr:


In jedem anderen Thread wird (auch von mir) davon abgeraten, das Fahrzeug angemeldet zu übergeben. Ich sehe da einfach keinen Sinn drin, man schafft sich nur Probleme, wo keine sein müssten.
Habe das selber bei all meinen unzähligen Privatverkäufen auch noch nie anders gehandhabt. Probleme gibts keine, Verkaufsvertrag ist mit Datum und Uhrzeit ausgefüllt, wird an Finanzamt (wegen Steuer) und Zulassungsbehörde gefaxt und ab da ist man raus ausm Schneider. Kann der neue Besitzer ab da gerne eine Bank überfallen und die Kiste als Fluchtwagen benutzen.

Du machst das, einige andere auch. Aber gerade die Threads hier bei MT und das tägliche Leben zeigen ja, dass es eben auch nicht gemacht wird und dann auch ganz anders laufen kann. Und wenn man da keine Lust drauf hat, dann macht man das so. Wie gesagt, mit dem Kompromiss, seinen Käuferkreis einzugrenzen. Und schick dein Fax bitte in Zukunft an den Zoll wegen der Steuer 😉

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 15. Januar 2015 um 16:02:01 Uhr:


Und schick dein Fax bitte in Zukunft an den Zoll wegen der Steuer 😉

Stimmt! 🙂

Hab gerade auch ein Auto verkauft und noch bei mir am Straßenrand.

Ich habe mir jetzt es folgendermaßen ausgedacht.
Der Käufer kann die Kennzeichen abholen und die Papiere und das Fahrzeug bleibt bei mir.
Er meldet das Fahrzeug ab auf der Zulassungstelle und gleich wieder an.

Somit dürfte es doch auch kein Problem geben, oder?

Grüße

Ohne Papiere wird er nicht weit kommen. 😉

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 2. Oktober 2016 um 11:57:05 Uhr:


Ohne Papiere wird er nicht weit kommen. 😉

Mein Satzbau war schlecht... :-D

Richtig: Der Käufer kann die Kennzeichen inkl. der Papiere abholen und das Fahrzeug bleibt bei mir.

Genau, so herum wird ein Schuh daraus.

Zitat:

@psporting schrieb am 2. Oktober 2016 um 11:20:15 Uhr:


Hab gerade auch ein Auto verkauft und noch bei mir am Straßenrand.

Ich habe mir jetzt es folgendermaßen ausgedacht.
Der Käufer kann die Kennzeichen abholen und die Papiere und das Fahrzeug bleibt bei mir.
Er meldet das Fahrzeug ab auf der Zulassungstelle und gleich wieder an.

Somit dürfte es doch auch kein Problem geben, oder?

Grüße
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Aber parken ohne Kennzeichen auf der Straße darfst ja trotzdem nicht obwohl das Fahrzeug noch versichert und angemeldet ist.

Wobei man kann ja die fordere kennzeichen dran lassen da zum abmelden nur die hintere Kennzeichen gebraucht wird?

Bei uns muss man zum an und ab melden Termin vereinbaren und zwei Wochen warten ??

Hatte Glück has der Käufer von paar km weiter wohnt also sind wir zusammen zum ab-an melden gefahren...

Zitat:

@Schikra2005 schrieb am 2. Oktober 2016 um 20:32:43 Uhr:


Wobei man kann ja die fordere kennzeichen dran lassen da zum abmelden nur die hintere Kennzeichen gebraucht wird?

Nein, denn zum Abmelden benötigt man

beide

Kennzeichen, weil auf beiden Kennzeichen Zulassungsstempel drauf sind.

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