Fahrzeug abmelden , wielange noch fahren damit ?
Hallo,
habe gehört , wenn ich jetzt beispielsweise mein Auto morgen um 13:00 Uhr auf der Zulassungsstelle abmelde , darf ich es dann noch bis : 23:59 Uhr nutzen darf ?!
gruß
N82
Beste Antwort im Thema
Rechtsgrundlage ist §10 Absatz 4 FZV.
Ob dein Vorhaben legal ist, hängt von zwei Dingen ab:
1. die Fahrt muss noch von der Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst sein
2. es muss sich um eine Rückfahrt handeln
Der erste Punkt wird relativ leicht zu klären sein, zum zweiten Punkt wirst du auf viele verschiedene Meinungen stoßen.
Meine Meinung dazu ist: Die Überführungsfahrt vom alten zum neuen Eigentümer ist keine Rückfahrt.
51 Antworten
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 8. Juli 2015 um 23:03:20 Uhr:
Die fahren ja nicht gleichzeitig rum.Zitat:
@Jupp78 schrieb am 8. Juli 2015 um 22:57:51 Uhr:
Ich habe zwar auch keinen Beleg dazu, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass zwei Fahrzeuge gleichzeitig mit dem selben Kennzeichen legal herumfahren dürfen.
Woher kommt deine Erkenntnis?
Das abgemeldete gilt bis 24 Uhr. Das neue Auto kann erst nach dem abmeldetag auf das Kennzeichen zugelassen werden.
Tecci6N behauptet anderes.
Frag nicht mich, sondern ihn!
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 8. Juli 2015 um 23:10:18 Uhr:
Tecci6N behauptet anderes.Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 8. Juli 2015 um 23:03:20 Uhr:
Die fahren ja nicht gleichzeitig rum.
Das abgemeldete gilt bis 24 Uhr. Das neue Auto kann erst nach dem abmeldetag auf das Kennzeichen zugelassen werden.
Frag nicht mich, sondern ihn!
Kann ich mir auch nicht vorstellen das 2 Autos mit einer Nummer fahren dürfen.
Ist so, zwei Autos gleichzeitig, eins abgemeldet mit entstempelten Kennzeichen, eins zugelassen mit gesiegelten Kennzeichen. Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Verkehr. Ihr könnt dort sehr gerne nachfragen.
Zitat:
@spacechild schrieb am 7. Juli 2015 um 11:30:53 Uhr:
...
Wer sein Fz an jemanden ohne bekannten Wohnsitz abgibt, hat die große A-Karte gezogen.
...
Wer das tut, hat ggf. ganz andere Sorgen als die Haftung bei einem möglichen Versicherungsschaden kurz nach Fz-Übergabe.
Wer tut das schon freiwillig? Hab ich doch keine ladungsfähige Anschrift, wenn irgendwas in die Dutten gehen sollte ...
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Zitat:
@Tecci6N schrieb am 9. Juli 2015 um 08:10:31 Uhr:
Ist so, zwei Autos gleichzeitig, eins abgemeldet mit entstempelten Kennzeichen, eins zugelassen mit gesiegelten Kennzeichen. Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Verkehr. Ihr könnt dort sehr gerne nachfragen.
naja: es geht also in Bayern. Vermutlich sogar in ganz Bayern.
Damit sind noch mindestens 15 andere Ansichten möglich...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 9. Juli 2015 um 08:10:31 Uhr:
Ist so, zwei Autos gleichzeitig, eins abgemeldet mit entstempelten Kennzeichen, eins zugelassen mit gesiegelten Kennzeichen. Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Verkehr. Ihr könnt dort sehr gerne nachfragen.
Wie verhält sich das dann Versicherungstechnisch?
Ich darf 2 Autos auf einer Versicherung fahren, wenn auch nur einen Tag.
Ich darf aber keine 2 Versicherungen auf einen Auto haben.
😕
Ich kenne dies so, dass nach Abmeldung die entwertenden Kennzeichen am alten Fahrzeug genutzt werden dürfen bis 24 Uhr, bis dahin besteht noch Versicherungsschutz welcher auf den Käufer ab Kaufdatum und Uhrzeit übergeht.
Eine Neuvergabe der Kennzeichen ist erst am nächsten Tag möglich, diese können dann am "neuen" Fahrzeug verwendet werden.
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 9. Juli 2015 um 17:26:19 Uhr:
Wie verhält sich das dann Versicherungstechnisch?Zitat:
@Tecci6N schrieb am 9. Juli 2015 um 08:10:31 Uhr:
Ist so, zwei Autos gleichzeitig, eins abgemeldet mit entstempelten Kennzeichen, eins zugelassen mit gesiegelten Kennzeichen. Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Verkehr. Ihr könnt dort sehr gerne nachfragen.
Ich darf 2 Autos auf einer Versicherung fahren, wenn auch nur einen Tag.
Ich darf aber keine 2 Versicherungen auf einen Auto haben.
😕
Du musst das einfach ganz abstrakt betrachten: Fahrzeug 1 hat Versicherung 1, Fahrzeug 2 hat Versicherung 2. Zwei verschiedene Fahrzeuge, 2 verschiedene Versicherungen. Was man dann mit seiner Versicherung intern regelt bzgl. der Übernahme von irgendwelchen Konditionen von 1 zu 2 spielt dabei ja keine Rolle. Und eine Doppelversicherung besteht ja auch nicht.
@Kai70: alle großen Verfahrensanbieter sowie das KBA im ZFZR machen eine sekundengenaue Differenzierung zwischen den Fahrzeugen möglich. Und auch eine Vergabe der Kombination am gleichen Tag. Ruf doch einfach spaßeshalber mal bei deiner Zulassungsstelle an und frage, ob du dein altes Auto abmelden kannst und gleich ein anderes mit dem gleichen Kennzeichen wieder anmelden kannst. Ich bin mir sicher, das geht, die Technik schreitet voran. Und wenn das schon geht, wo ist dann das Problem mit zwei unterschiedlichen Fahrzeugen?
...in Dachau ist es z.B. so nicht möglich:
http://www.landratsamt-dachau.de/.../Fachbereiche.aspx?...
Da steht doch, dass die Kennzeichenübernahme möglich ist 😕 Am GLEICHEN Tag. Die sonstigen Einschränkungen wie z.B. gleicher Halter macht die Zulassungsstelle selbst (auch wenns in meinen Augen Quatsch ist, das geht problemlos) und dass das alte Fahrzeug nicht mehr bewegt werden darf, ist schlicht falsch.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 9. Juli 2015 um 18:02:56 Uhr:
Da steht doch, dass die Kennzeichenübernahme möglich ist 😕 Am GLEICHEN Tag.
Sicher ist dies möglich, aber darum geht es doch nicht.
Es geht darum das zwei Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen legal am gleichen Tag unterwegs sind !
Unter Voraussetzungen steht:
Zitat:
•Das alte Fahrzeug darf nicht mit zur Zulassungsbehörde gebracht werden, sondern muss bereits am letzten Standort stehen, da das abgemeldet Fahrzeug nach Kennzeichenübernahme nicht mehr mit den alten Kennzeichen bewegt werden darf.
In Landkreis Celle wird dies ebenfalls so gehandhabt:
http://www.landkreis-celle.de/.../kennzeichenuebernahme.htmlZitat aus diesem Link:
Zitat:
Das abgemeldete Fahrzeug darf mit den bisherigen Kennzeichen ab dem Moment der Außerbetriebsetzung nicht mehr genutzt werden. Schließlich wurde dies gerade einem anderen Fahrzeug zugeteilt.
Die Regelung, dass man z. B. seinen Wagen nach der Abmeldung noch bis zum Ablauf des Tages zum endgültigen Zielort fahren darf, gilt nur dann, wenn sich die entstempelten Schilder am Wagen befinden. Sie sind aber durch die Verwendung für den neuen Wagen mit Plaketten versehen und dürfen deswegen natürlich nur den jetzt zugelassenen Wagen genutzt werden. Ihr bisheriges Fahrzeug befindet sich also im besten Fall schon an seinem Bestimmungsort. Eine Überführung ist ansonsten nur mit Kurzzeitschildern, roten Kennzeichen oder einem Trailer möglich.
Zitat:
@Kai70 schrieb am 9. Juli 2015 um 18:08:59 Uhr:
Sicher ist dies möglich, aber darum geht es doch nicht.Zitat:
@Tecci6N schrieb am 9. Juli 2015 um 18:02:56 Uhr:
Da steht doch, dass die Kennzeichenübernahme möglich ist 😕 Am GLEICHEN Tag.
Deine erste Aussage dazu war allerdings:
Zitat:
@Kai70 schrieb am 9. Juli 2015 um 17:32:41 Uhr:
Eine Neuvergabe der Kennzeichen ist erst am nächsten Tag möglich, diese können dann am "neuen" Fahrzeug verwendet werden.
Und dazu...
Zitat:
@Kai70 schrieb am 9. Juli 2015 um 18:08:59 Uhr:
Zitat:
•Das alte Fahrzeug darf nicht mit zur Zulassungsbehörde gebracht werden, sondern muss bereits am letzten Standort stehen, da das abgemeldet Fahrzeug nach Kennzeichenübernahme nicht mehr mit den alten Kennzeichen bewegt werden darf.
Und das ist falsch. Wie gesagt, wenn du mir nicht glaubst, ich nenne dir gerne per PN den entsprechenden Ansprechpartner im Ministerium, der dir meine Ansicht bestätigt. Und in der Praxis habe ich das auch schon zweimal bei Freunden mitgemacht, ist hier überhaupt kein Problem, Stichwort: zweiter Satz Schilder. Und wer weiß schon, wie oft die Seiten einer Zulassungsstelle aktualisiert werden...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 9. Juli 2015 um 18:22:04 Uhr:
Deine erste Aussage dazu war allerdings:Zitat:
@Kai70 schrieb am 9. Juli 2015 um 18:08:59 Uhr:
Sicher ist dies möglich, aber darum geht es doch nicht.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 9. Juli 2015 um 18:22:04 Uhr:
Zitat:
@Kai70 schrieb am 9. Juli 2015 um 17:32:41 Uhr:
Eine Neuvergabe der Kennzeichen ist erst am nächsten Tag möglich, diese können dann am "neuen" Fahrzeug verwendet werden.
Diese Aussage ist ja auch richtig im Bezug darauf, dass die entstempelten Kennzeichen noch am Tag der Abmeldung am alten Fahrzeug genutzt werden, darum ging es ja.
Bei taggleicher Übernahme der Kennzeichen an einem "neuen" Fahrzeug ist dies nicht möglich, so lt. etlichen Zulassungsbehörden und Landkreisen.