Fahrzeug abmelden , wielange noch fahren damit ?

Hallo,

habe gehört , wenn ich jetzt beispielsweise mein Auto morgen um 13:00 Uhr auf der Zulassungsstelle abmelde , darf ich es dann noch bis : 23:59 Uhr nutzen darf ?!

gruß
N82

Beste Antwort im Thema

Rechtsgrundlage ist §10 Absatz 4 FZV.

Ob dein Vorhaben legal ist, hängt von zwei Dingen ab:
1. die Fahrt muss noch von der Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst sein
2. es muss sich um eine Rückfahrt handeln

Der erste Punkt wird relativ leicht zu klären sein, zum zweiten Punkt wirst du auf viele verschiedene Meinungen stoßen.

Meine Meinung dazu ist: Die Überführungsfahrt vom alten zum neuen Eigentümer ist keine Rückfahrt.

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Zitat:

@Tecci6N schrieb am 9. Juli 2015 um 18:32:48 Uhr:


Dann einigen wir uns auf "ist möglich, wird aber nicht überall so gemacht"...

Nein, tun wir nicht!

Es gibt es nicht, dass zwei Fahrzeuge gleichzeitig mit gleichen Kennzeichen herumfahren dürfen, nirgens, auch nicht in Bayern!

Entweder, man darf noch mit den entsiegelten Kennzeichen bis 23:59 fahren, dann bekommt man aber keine gesiegelten Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug oder man darf mit den entsiegelten Kennzeichen unmittelbar nicht mehr fahren, dafür darf man sie sofort auf ein anderes Fahrzeug übernehmen.

Das hier ist und bleibt falsch, auch in Bayern:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 9. Juli 2015 um 08:10:31 Uhr:


Ist so, zwei Autos gleichzeitig, eins abgemeldet mit entstempelten Kennzeichen, eins zugelassen mit gesiegelten Kennzeichen. Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Verkehr. Ihr könnt dort sehr gerne nachfragen.

Vorschlag: ruf doch einfach an und frag nach. Es geht. Auch wenn du das nicht glauben willst. Oder kannst du dein Mund nur im Netz aufmachen und im RL scheitert es dann?

Im Prinzip ist es mir aber auch total egal, was du GLAUBST, ich WEIß es halt...

Hallo, ich nehme dieses Thema aus aktuellem Anlass bei mir nochmal auf.
Ich möchte am gleichen Tag mein altes Auto abmelden, gleichzeitig mein neues anmelden und das mit der gleichen Buchstaben-Zahlen-Kombi (nicht gleiche Schilder). Da ich doch nach lesen in Foren, telefonieren und fragen immernoch ein Fragezeichen sehe mal die Gesetzestexte gelesen sowie Infos aus den Seiten hier https://www.lk-row.de/.../zulassung-1110-23700.html?rubrik=1002 und hier http://www.landkreis-celle.de/.../kennzeichenuebernahme.html

Auf beiden Seiten wird, genau so wie im offiziellen Gesetzestext, keine Einschränkung zum Tatsächlichen weg, also wie mir der Nette vom SVA sagte 'NUR nach Hause fahren' gemacht, sondern höchstens 'nur zum letzten bestimmungsort'.. Für mich lassen diese Texte doch viel Interpretationsspielraum, vllt hat ja jemand konkrete Erfahrung!?

Lg
Bommel

Örtliche Beschränkung galt früher mal, gibt es nicht mehr. Und selbst wenn, sag dem Typ einfach nicht, wo du noch hinfährst 😉

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Zitat:

@newer82 schrieb am 2. Juli 2015 um 23:46:03 Uhr:


Hallo,

habe gehört , wenn ich jetzt beispielsweise mein Auto morgen um 13:00 Uhr auf der Zulassungsstelle abmelde , darf ich es dann noch bis : 23:59 Uhr nutzen darf ?!

gruß
N82

Zitat:

@Nicky Boehmer schrieb am 6. November 2017 um 19:51:39 Uhr:



Zitat:

@newer82 schrieb am 2. Juli 2015 um 23:46:03 Uhr:


Hallo,

habe gehört , wenn ich jetzt beispielsweise mein Auto morgen um 13:00 Uhr auf der Zulassungsstelle abmelde , darf ich es dann noch bis : 23:59 Uhr nutzen darf ?!

gruß
N82

Dies ist so richtig. Du hast für den Tag noch Steuern und Versicherung bezahlt. Früher durfte man nur bis nachhause oder zum Händler fahren.
MfG aus Bremen

nach gut zwei Jahren ist der TE hoffentlich heil zu Hause angekommen.

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