Fahrzeug abgestellt

Hallo Forengemeinde,
es steht nun schon sehr lange, wohlgemerkt 4-5 Monate, ein Fahrzeug bei uns in der Straße (Wohngebiet) welches in der Zeit keinen Meter bewegt wurde.
Das Fahrzeug hat zwar eine KFZ-Nummer (sollte also zugelassen sein). Dennoch regen wir uns und unsere Nachbarn immer mehr auf, da die Parkmöglichkeiten in unserer Straße nicht gerade üppig ausfallen und wir alle teilweise die Autos nicht vor dem Haus abstellen können weil andere Fahrzeuge dort parken. Teilweiße so, dass die Ein oder Ausfahrt aus der Garage deutlich erschwert wird.
Wir gehen davon aus, dass der in der Nähe gelegene Gebrauchtwagenhändler entdeckt hat, dass es bei uns in der Straße noch Platz hat, dieses Auto dort abzustellen.

Kann man dagegen was tun, denn langsam nervt es ?

Werde nachher mal schauen ob das Fahrzeug überhaupt noch TÜV hat.

Danke.

Beste Antwort im Thema

Kauf dem Händler das Auto ab und lass es dann verschrotten 😁

124 weitere Antworten
124 Antworten

Zitat:

@Geisslein schrieb am 04. Jan. 2020 um 17:6:15 Uhr:


Die Fahrzeuge waren danach zwar schnell entfernt, trotzdem wird sich mein Nachbar überlegen, ob er nicht eine Anzeige wegen Besitzstörung oder Hausfriedensbruch stellt.

Das ist wohl nur die "zweitbeste" Lösung. Ich würde denen eine (zivilrechtliche) strafbewehrte Unterlassungserklärung zukommen lassen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Geisslein schrieb am 3. Dezember 2013 um 11:37:27 Uhr:


.... teilweise die Autos nicht vor dem Haus abstellen können weil andere Fahrzeuge dort parken. Teilweiße so, dass ...

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Januar 2020 um 17:06:15 Uhr:


Hallo,
ja es ist lange her seit dem letzten Beitrag.
In der Tat bin Ich fast verpflichtet dazu dieses Thema wieder ins Leben zurückzurufen

(...)

Die Vorgehensweißen des Autohauses sind ...

Ich muss kurz mal unterbrechen.
Mir fällt auf, dass du s und ss - im Gegensatz zu vielen Mitbürgern - auseinander halten kannst. Ein Lob von mir an dieser Stelle.
Allerdings fällt es dir mitunter schwer, s und ß zu differenzieren. Daran solltest Du noch arbeiten.

So, weiter im Text!

Zitat:

... an Dreistigkeit und Frechheit kaum noch zu überbieten.

(...)

Kürzlich erst entdeckte der Nachbar, daß das Autohaus zwei Fahrzeuge auf seinem Hof abgestellt hatte.
Der Anruf beim Autohaus ist somit entsprechend nicht freundlich ausgefallen.
Die Fahrzeuge waren danach zwar schnell entfernt, trotzdem wird sich mein Nachbar überlegen, ob er nicht eine Anzeige wegen Besitzstörung oder Hausfriedensbruch stellt.

Die Anzeige wird bestimmt ein voller Erfolg. Halte uns unbedingt auf dem laufenden.
🙂

Der Nachbar sollte dem Autohändler eine schicke Rechnung ausstellen, je Kfz/Tag 15 Euro.
Da gibbet große Augen...

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 4. Januar 2020 um 19:41:03 Uhr:


Der Nachbar sollte dem Autohändler eine schicke Rechnung ausstellen, je Kfz/Tag 15 Euro.
Da gibbet große Augen...

Na klar doch.
Kurz nach Feststellung und Anruf waren die Autos entfernt.
Also 15€ .
Wozu man da überhaupt nachtreten muss wird zumindest mir ein Rätsel bleiben.
Aber wer auf Krieg mit den Nachbarn steht ....

Nachtrag: 2 x 15€

Ähnliche Themen

Zitat:

@ME1200 schrieb am 4. Januar 2020 um 19:47:25 Uhr:



Wozu man da überhaupt nachtreten muss wird zumindest mir ein Rätsel bleiben.
Aber wer auf Krieg mit den Nachbarn steht ....

Den Krieg hat offensichtlich der Autohändler angefangen in dem Er seine Karren überall abstellt wo Platz ist.
Und spätestens wenn angefangen wird fremde Privatflächen als Abstellplatz zu nutzen ist die Grenze deutlich überschritten.
Und wenn man Dem dann klarmacht das seine Methoden unakzeptabel sind ist das kein Nachtreten sondern eine Klarstellung.
An gutem Kontakt mit der Nachbarschaft ist diesem Händler offensichtlich nicht gelegen, die Nachbarn sind wohl keine potentiellen Kunden.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 4. Januar 2020 um 19:47:25 Uhr:


Na klar doch.
Kurz nach Feststellung und Anruf waren die Autos entfernt.
Also 15€ .
Wozu man da überhaupt nachtreten muss wird zumindest mir ein Rätsel bleiben.
Aber wer auf Krieg mit den Nachbarn steht ....

Nachtrag: 2 x 15€

Es geht hier nicht darum, daß die Fahrzeuge kurz nach dem Anruf beim Autohaus entfernt wurden, sondern schlicht und ergreifend, daß hier die Frechheit besteht, auf fremdem Privatgrundstück einfach die Fahrzeuge abzustellen.

Soll mein Nachbar nun den Chef des Autohauses oder / und seine Mitarbeiter zum Kaffeekränzchen einladen ?

Wie @Sir Donald schon richtig angemerkt hat:
Den Krieg hat das Autohaus begonnen... angefangen mit der Abstellung von nicht zugelassenen Autos, die auch noch Betriebsflüssigkeiten verloren haben.
Teilweiße kommen Unfallfahrzeuge dazu und die Mitarbeiter parken die Autos einfach um.
Bedeutet, die fahren zu zweit mit einem Kundenfahrzeug hoch, der Beifahrer steigt aus, fährt das nächste Kundenfahrzeug aus der Parklücke und der Fahrer stellt im Anschluß das Auto in den frei gewordenen Parkplatz.

Ich würde mit der Vergangenheit keinen Nachbarschaftskonflikt anfangen. Ich würde den Autohändler auffordern, die genutzte Fläche zu reinigen und für die Zukunft die Nutzung der Fläche deutlich untersagen.

Im Eingangspost ging es um zwei widerrechtlich abgestellte Autos die nach Anruf relativ schnell wieder weg waren.
Jetzt plötzlich kam es öfter vor und die Karren sind ausgelaufen.
Du hast also immer noch was in der Hinterhand, mal sehen was dir noch so einfällt.
Meine geäußerte Meinung bezog sich lediglich auf die beiden Autos.
Und da war es keinesfalls einen Krieg wert.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 5. Januar 2020 um 09:28:25 Uhr:


Wie @Sir Donald schon richtig angemerkt hat:
Den Krieg hat das Autohaus begonnen... angefangen mit der Abstellung von nicht zugelassenen Autos, die auch noch Betriebsflüssigkeiten verloren haben.
Teilweiße kommen Unfallfahrzeuge dazu und die Mitarbeiter parken die Autos einfach um.

Schaukelt euch richtig dran hoch. Es ist für eine mögliche Gerichtsverhandlung unheimlich förderlich, wenn der Graben zwischen den Parteien immer tiefer wird.

Wenn die unberechtigt abgestellten Fahrzeuge schnell entfernt wurden, sollte man die ganze Sache zu den Akten legen. Anders wäre es, wenn der Händler immer wieder den Hof des Nachbarn als Stellfläche missbraucht. Hier sollte dann eine Unterlassungserklärung erwirkt werden.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 5. Januar 2020 um 09:35:56 Uhr:


Ich würde mit der Vergangenheit keinen Nachbarschaftskonflikt anfangen. Ich würde den Autohändler auffordern, die genutzte Fläche zu reinigen und für die Zukunft die Nutzung der Fläche deutlich untersagen.

Genau so wäre ein normaler Weg.
Ein klares Wort und fertig.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 5. Januar 2020 um 09:37:32 Uhr:


Im Eingangspost ging es um zwei widerrechtlich abgestellte Autos die nach Anruf relativ schnell wieder weg waren.
Jetzt plötzlich kam es öfter vor und die Karren sind ausgelaufen.
Du hast also immer noch was in der Hinterhand, mal sehen was dir noch so einfällt.
Meine geäußerte Meinung bezog sich lediglich auf die beiden Autos.
Und da war es keinesfalls einen Krieg wert.

Du solltest schon auch richtig lesen !

Das Autos mit Kennzeichen, aber ohne Zulassung, auf öffentlichem Parkraum abgestellt wurden ist schon Jahre her.
Davon war ein Fahrzeug, welches ordentlich Öl verloren hatte. Dafür bekam das Autohaus vom Ordnungsamt auch eine Anzeige.

Der aktuelle Fall, daß das Autohaus jetzt schon auf privaten Grundstücken die Autos abstellt hat mit den von Dir erwähnten Fahrzeugen nichts zu tun.
Ob die Autos nun 10 Minuten im privaten Hof des Nachbarn abgestellt und sofort nach der Beschwerde wieder entfernt wurden, oder ob sie 2 Tage dort gestanden haben ändert nichts an der Sache.
Privat bleibt Privat

Ich finde es ja gut, daß sich das Autohaus gerade, bzw. gestern selbst ein Eigentor geschossen hat.

Wie berichtet wird ja jeder freie Parkplatz in Beschlag genommen. In diesem Fall ist es allerdings kein Parkplatz, sondern ein freier Platz auf der Straße im Kurvenbereich wo nicht geparkt werden darf.
Um den Kurvenbereich nicht all zu sehr zu verengen stellte der Mitarbeiter das Fahrzeug am Sa. etwas mehr als 0,5 Meter auf den Gehweg.
Da gestern Feiertag war arbeitete niemand im Autohaus.
So gegen 8.30 Uhr kam der kleine Streuwagen (Holder) vom städt. Bauhof und streute den Gehweg weil es glatt war.
Konnte aber wegen dem Gehwegparker nicht weiter.
Der Mitarbeiter vom Bauhof hat das fotografisch festgehalten und das Kennzeichen notiert.
Alsi Ich ihn drauf angesprochen habe sagte er mir, daß es im Amt für öffentliche Ordnung bekannt ist, wie hier geparkt wird und deshalb wird das dokumentiert.
Hab dem Mitarbeiter vom Bauhof noch erzählt, daß vor kurzem sogar die Autos auf nachbars Hof abgestellt wurden.

Der Händler ist dreist, ok. Ob das eine Art Sport für ihn ist oder schlichte Raumnot ist uns hier jetzt mal unbekannt. Wobei das bei den verhärteten Fronten auch kaum noch eine Rolle spielt ... aber freiwillig und aus Bösartigkeit heraus wird der das evtl nicht tun (oder zumindest zu Beginn nicht getan haben) ...

Interessant für mich dabei @Geisslein, wie sehr DU Dich scheinbar mit angegriffen fühlst, weil der Autohändler NACHBARS Hof genutzt hat. Wo ist hier DEIN Problem? Und wie komme ich auf die Idee, in Kenntnis der knappen Parkraumsituation eine solche Fläche unbeaufsichtigt offen zu lassen (sozusagen einzuladen)? Erinnert mich an zwei Dinge aus meiner ebenso von Fremdparkern und Park+Ride gebeutelten Straße, in welcher ich tatsächlich nicht immer vor meinem Haus parken kann:

1. ein Nachbar regte sich tatsächlich massiv auf, dass ich auf der öffentlichen Straße vor seinem Haus parke, das sei SEIN Parkplatz. Das war auch so einer, der morgens den Wagen aus der Garage raus vors Haus gestellt hat und abends um 21:00 wieder rein. Eine Woche ein Fiat Ducato Maxi-Kasten vor dem Haus hat ihn dann zumindest von den Anfeindungen gegenüber den Nachbarn geheilt ...

2. 1x Hof offen gelassen = es stand ein Auto drin. Mit einem Zettel dran "bin in 1h wieder zurück". Hoftor zu und ein Zettel dazu "und ich morgen früh um 08:00". Gibt auch blöde Gesichter.

Fazit aus 1+2: man hat keinen Anspruch auf öffentlichen Parkraum. Der Händler muss sich jedoch eben an ordentliche Regeln halten. Und wenn ich nicht will, dass jemand (absichtlich oder zufällig) einfach so mein Grundstück betritt, dann muss ich das eben verschießen.

Dass die auch unberechtigt den privaten Grund Dritter nutzen, wird den öffentlichen Mitarbeiter unheimlich interessiert haben (falls er damit seine Arbeitszeit rum bekommt und nicht an anderer Stelle in Verzug gerät).

Hat die lokale Politik dazu keine Meinung? Gibt es dort keinen Ansprechpartner, der irgendwann auf Wählerstimmen angewiesen ist?

Deine Antwort
Ähnliche Themen