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Fahrzeug abgemeldet und Fahrzeugbrief verloren der Besitzer kümmert sich nicht

Themenstarteram 5. März 2015 um 16:34

Hallo zusammen würde gerne ein Auto kaufen der abgemeldet ist und leider hat der Besitzer den Fahrzeugbrief verloren und der Wagen steht im Autohandel von sein Kumpel nun warte ich das der Besitzer den Brief neu beantragt nun leider tut sich da nix weil der Besitzer in der Meinung ist der Schwiegervater hätte die verloren und er soll die wieder finden so lange wird der auch nix tun. Nur ich möchte das Auto endlich kaufen ich bin schon sehr ungeduldig geworden was kann man da noch tun. Könnten wir ein Kaufvertrag machen das wir hinschreiben der Besitzer hat den Fahrzeugbrief verloren und der Käufer wird den Brief neu beantragen lassen?

Gruss AMGKIlla

Beste Antwort im Thema

Kaufs einfach nicht.

Autos mit korrekten Papieren stehen an jeder Ecke.

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am 6. März 2015 um 19:01

Zitat:

@AMGKilla schrieb am 6. März 2015 um 06:08:27 Uhr:

Hallo also das verlorene Brief ist beim Verkehrsamt schon gemeldet habe auch dort im Ort angerufen und gefragt nun warten die auf die Eiderklärung nur der Besitzer stellt sich Stur und wartet bis der Brief gefunden wird von sein Bekannten der es verloren hat. Ich möchte nicht mehr so lange warten deswegen frage wie ich das alles machen kann es ist schon Klipp und Klar das der der Besitzer ist von dem Fahrzeug.

Gruss AMGKilla

Lackiere das Auto um und melde es mit anderem Brief an!

Zitat:

@MvM schrieb am 6. März 2015 um 07:05:57 Uhr:

Hö??? Auch als Käufer hat man Möglichkeiten. Ich würde mit jeden Tag verzögerung 50 Euro mit dem Preis runter gehen. Dann dürfte er hoffentlich schneller reagieren.

Der TE ist aber nur Kaufinteressent. Der TE kann also gar nichts machen, außer zu warten.

Und wenn das Auto so toll ist, dass der TE trotz der ganzen Probleme dermaßen darauf ab fährt, wird sich sicher schnell ein anderer Käufer finden lassen der dann wieder den Wunschpreis zahlt.

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 6. März 2015 um 20:01:55 Uhr:

Zitat:

@AMGKilla schrieb am 6. März 2015 um 06:08:27 Uhr:

Hallo also das verlorene Brief ist beim Verkehrsamt schon gemeldet habe auch dort im Ort angerufen und gefragt nun warten die auf die Eiderklärung nur der Besitzer stellt sich Stur und wartet bis der Brief gefunden wird von sein Bekannten der es verloren hat. Ich möchte nicht mehr so lange warten deswegen frage wie ich das alles machen kann es ist schon Klipp und Klar das der der Besitzer ist von dem Fahrzeug.

Gruss AMGKilla

Lackiere das Auto um und melde es mit anderem Brief an!

Das dein Beitrag Schwachsinn ist weißt du hoffentlich selber.

am 7. März 2015 um 12:27

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 6. März 2015 um 20:47:02 Uhr:

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 6. März 2015 um 20:01:55 Uhr:

 

Lackiere das Auto um und melde es mit anderem Brief an!

Das dein Beitrag Schwachsinn ist weißt du hoffentlich selber.

der besitzer hat das auto verkauft, den brief verlegt, und kümmert sich nicht drum bis der weihnachtsman kommt. srry, ich hätte mir den beitrag besser durchlesen sollen :eek:

Mich würde mal interessieren, warum es gerade dieses Fahrzeug sein muss ? Ich mein, wer braucht schon irgendwelche Schwierigkeiten beim Autokauf ?

Themenstarteram 8. März 2015 um 13:23

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 7. März 2015 um 14:10:17 Uhr:

Mich würde mal interessieren, warum es gerade dieses Fahrzeug sein muss ? Ich mein, wer braucht schon irgendwelche Schwierigkeiten beim Autokauf ?

Hallo, weil es eine absolute Sonderausstatung habe so viel gesucht und keins gefunden so wie der ist. Wäre das ein Fahrzeug was man überall kriegen würde, würde ich auf den hier drauf scheißen aber wie beschrieben......

Zitat:

… der Wagen steht im Autohandel von sein Kumpel

Dann sag' dem Kumpel doch, er soll eine Standgebühr berechnen. :D

Das könnte die Sache beschleunigen.

am 8. März 2015 um 14:37

Ich hoffe der TE berichtet uns ob es irgendwann geklappt hat. :D

am 9. März 2015 um 1:18

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 5. März 2015 um 21:47:44 Uhr:

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 5. März 2015 um 20:43:54 Uhr:

Genau so! Im Kaufvertrag hinweisen das der Brief verloren ist und beim nächsten StVAmt neu beantragen.

Wenns so einfach wäre, hätten wir wohl kaum diesen Thread hier...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 5. März 2015 um 21:47:44 Uhr:

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 5. März 2015 um 20:43:54 Uhr:

Vorsicht bei der 21 Abnahme wenn er zu lange keinen Tüv mehr hatte.

Das eine hat doch mit dem anderen überhaupt gar nix zu tun. Bist du sicher, dass du hier hilfst oder nicht doch eher Verwirrung stiftest? :confused::rolleyes:

1. Das StVAmt wird in dem Fall die bessere Auskunft sein. 2. Die 21 Abnahme ist nichts Verwirrendes, die ist real. 3. Empörungen deiner Art führen später zu Verbitterung :mad:

Wieso sollte eine Abnahme nach § 21 durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug länger keine HU mehr hatte? Sinnvolle Erklärung bitte!?!

am 9. März 2015 um 17:01

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 9. März 2015 um 12:54:40 Uhr:

Wieso sollte eine Abnahme nach § 21 durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug länger keine HU mehr hatte? Sinnvolle Erklärung bitte!?!

weiß ich nicht, musste den Gesetzgeber fragen. Bist du eigentlich hier der Clown oder was?

Wo verlangt das denn der Gesetzgeber? Rechtliche Grundlage?

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 9. März 2015 um 18:01:58 Uhr:

Bist du eigentlich hier der Clown oder was?

Ne, das ist ein *Moderator* :D:D:eek:

A- zum Thema - Auch als Käufer mit rechtsgültigem Kaufvertrag ist man völlig machtlos, wenn der Brief verloren ist. Da der Käufer in keinerlei Datenbank mit Bezug zum fraglichen KFZ steht, kann er auch keine Verlusterklärung abgeben. Dies muss ZWINGEND der letzte eingetragene Halter machen.

B - Moderatorenpart - ich würde es bestimmten Beteiligten DRINGENDST empfehlen, auf jegliche Spöttelei oder Anfeindungen zu verzichten. . . manchmal ist es äußerst unklug, sich zu sehr aus dem Fenster zu lehnen

http://www.youtube.com/watch?v=ndmNc-rJtbc

Zitat:

@twindance schrieb am 9. März 2015 um 19:53:08 Uhr:

A- zum Thema - Auch als Käufer mit rechtsgültigem Kaufvertrag ist man völlig machtlos, wenn der Brief verloren ist. Da der Käufer in keinerlei Datenbank mit Bezug zum fraglichen KFZ steht, kann er auch keine Verlusterklärung abgeben. Dies muss ZWINGEND der letzte eingetragene Halter machen.

Da muss ich dich korrigieren. Mit dem eindeutigen Nachweis der Verfügungsberechtigung (hier der KV) und dem Nachweis, dass die Papiere übergeben wurden, kann selbstverständlich auch der Käufer eine EV abgeben, wenn er der Verlierer ist. Die EV ist von dem abzugeben, der glaubhafte Angaben zum Verlust machen kann, das muss nicht zwingend der Halter sein.

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