Fahrverbot Jahresfrist und Fahrzeugverwendung?

Hallo,

ich wurde im Januar 2013 mit 27Km/h auf der Autobahn geblitzt mit dem Auto von meinen Vater. Wir haben damals keine Angaben gemacht, jedoch kam nach ca. 1,5 Monaten der Anhörungsbogen auf meinen Namen. Dazu haben wir auch keine Angaben gemacht. 1 Monat später kam dann ein Bußgeldbescheid von ca. 120€ welches ich bezahlt habe.

Leider wurde ich dann im April 2014 wieder geblitzt, diesmal mit meinem Firmenwagen, 26 Km/h zu schnell. Mein Arbeitgeber musste meine Personalien angeben, es gab einen Anhörungsbogen, ich habe mich nicht geäußert. Heute ist wohl ein Bußgeldbescheid über 120€ gekommen und 1 Monat Fahrverbot, da ich innerhalb von einem Jahr zweimal zu schnell gewesen bin.

Welche Fristen werden denn für das Jahr genau in Betracht gezogen?

Das Tatdatum liegt weiter als ein Jahr auseinander, das Datum für den Bescheid eigentlich auch, nur das Datum vom ersten Bescheid zum zweiten Foto könnte sich überschneiden...muss dann aber die genauen Belege raus suchen...

Weitere Frage ist, wie kann ich das Fahrverbot umgehen? Ich hatte bisher noch kein Fahrverbot und wurde sonst auch erst 1 mal mit 7Km/h zu schnell geblitzt...ich wohne sehr ländlich, mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann ich nicht meine Arbeit von 17 km eine Strecke erreichen. Hinzu kommt, dass ich ab dem 01.08. bei dem gleichen AG eine Stelle als Außendienstmitarbeiter anfangen werde und dementsprechend auf ein FS angewiesen.

Soweit ich das gelesen habe, darf ich keine Mofos fahren, aber E-Bikes oder?

Beste Antwort im Thema

Aber natürlich können die.

Das ist damit dir ein Rauszögern nix bringt - höchstens, daß das nächste Mal zu schnell noch weiter in der Zukunft liegen muß.

Zitat:

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

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Natürlich macht es unter gewissen Umständen Sinn den AHB nicht zu bekommen...

Wenn Fahrer nicht gleich Halter ist. Und nicht im gleichen Haushalt wohnt...

Jeder Tag zählt für den Fahrer.

*weitere Anleitung gelöscht*

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


… Deshalb finde ich die Ratschläge NICHT zu reagieren einfach nur dumm!…

Der TE hat nur beschrieben, was er getan oder nicht getan hat, aber keinen Ratschlag gegeben.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Jeder Tag zählt für den Fahrer.

Hmmm. Wenn aber der Zeitraum zwischen Rechtskräftigkeit des ersten Verstoßes und Begehen des zweiten Verstoßes zählt, hat sich der TE mit der Verzögerung bei der Bearbeitung des ersten Verstoßes aber ins eigene Fleisch geschnitten. Wäre dieser zügiger bearbeitet und früher rechtskräftig geworden, wäre der Zeitraum größer gewesen, evtl. sogar länger als das magische Jahr.

Der TE ist das erste mal im Januar geblitzt worden, der Anhörungsbogen kam im Februar. Das ganze hätte also im März abgeschlossen sein können. Das zweite Foto wurde im April des darauf folgenden Jahres gemacht. Da der TE aber das erste Verfahren bis in den Mai verzögert hat, geschah das zweite Vergehen innerhalb des "magischen" Jahres.

Klassisches Eigentor also...

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Klassisches Eigentor also...

Hab ich mir auch sofort gedacht.

Wenn er nach dem ersten Schreiben gleich überwiesen hätte, wäre das eine Jahr definitiv vorbei gewesen.

Doppelt dumm gelaufen.

Zum Thema:
Falls der Lappen bisher noch nie weg war und keine schlimmeren Einträge in Flensburg vorliegen, kann man das Fahrverbot gegen doppeltes Bußgeld mit der Begründung des Jobs im Außendienst eigentlich recht gut umwandeln.
Das Sekretariat der Geschäftsführung sollte i. d. R. ein solches Schreiben aufsetzen können, dazu braucht es normalerweise keinen Anwalt.

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Noch hat er den Posten als Außendienstler ja nicht, verändert das die Sachlage nochmals?

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Klassisches Eigentor also...

Yep, das war auch mein erster Gedanke.

Tja, es gibt Tage da verliert man...

... es gibt Tage da gewinnen die Anderen.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79


Tja, es gibt Tage da verliert man...
... es gibt Tage da gewinnen die Anderen.

Das haben sich die Argentinier gestern auch gesagt 😎

Zitat:

Original geschrieben von birscherl



Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


… Deshalb finde ich die Ratschläge NICHT zu reagieren einfach nur dumm!…
Der TE hat nur beschrieben, was er getan oder nicht getan hat, aber keinen Ratschlag gegeben.

"Eigentlich" hatte ich auf @ Bernd's Frage geantwortet 😉

... und vielleicht mal für alle die meinen man müsste auf einen Anhörungsbogen nicht reagieren, hier der Text zum selber nachlesen (Vom Anhörungsbogen kopiert) Ob dieser Text Bundesweit verwendet wird, weiß ich nicht. Wenn ich das wüsste ... ok, den Rest spare ich mir. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


... und vielleicht mal für alle die meinen man müsste auf einen Anhörungsbogen nicht reagieren,

Was völlig in Ordnung ist 😕

Zitat:

hier der Text zum selber nachlesen

Der §111 OWiG kommt in diesem Zusammenhang nur dann zum Tragen, wenn Falschangaben zur eigenen Person gemacht werden. Keine Angaben (ignorieren des Schreibens) bleiben ohne Konsequenzen.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


... und vielleicht mal für alle die meinen man müsste auf einen Anhörungsbogen nicht reagieren, hier der Text zum selber nachlesen (Vom Anhörungsbogen kopiert) Ob dieser Text Bundesweit verwendet wird, weiß ich nicht. Wenn ich das wüsste ... ok, den Rest spare ich mir. 🙄

erklärst Du uns denn auch, welchen Sinn es haben sollte, wenn man doch reagiert? Was genau wäre dann besser?

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.



erklärst Du uns denn auch, welchen Sinn es haben sollte, wenn man doch reagiert? Was genau wäre dann besser?

Könnte ja sein, dass man was Entlastendes schreiben kann.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer



Könnte ja sein, dass man was Entlastendes schreiben kann.

Du kannst schreiben was du willst, nur wird jeglicher Einspruch reflexartig abgelehnt. Darum kannst du es dir auch gleich sparen. Also entweder zahlen oder nur Angaben zur eigenen Person + Gang zum Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe


Du kannst schreiben was du willst, nur wird jeglicher Einspruch reflexartig abgelehnt. Darum kannst du es dir auch gleich sparen. Also entweder zahlen oder nur Angaben zur eigenen Person + Gang zum Anwalt.

Das kommt immer auf den Fall an. Im vorliegenden hat es sicher keinen Zweck, aber es kann ja auch anders kommen.

Ich hatte auch schon sowas vorliegen. Da stimmte nur die Zeit nicht. Meinem Einspruch wurde daraufhin sofort stattgegeben. Man war sich wohl klar geworden, dass der Blitzer nicht gewartet wurde.

Er lief faktisch noch auf Winterzeit, geblitzt wurde ich aber im Mai.Zusätzlich hatte ich noch zwei Beifahrer, welche den Zeitunterschied bestätigen konnten.

Hallo.

Danke für die Antworten.
Damals haben wir den Anhörungsbogen nicht beantwortet, da die Daten alle auf meinen Vater laufen, da er Rentner ist und somit nicht auf den FS angewiesen ist haben wollten wir das so laufen lassen...normalerweise hätte kurz darauf der Bußgeldbescheid kommen müssen und die Sache wäre erledigt gewesen. Aber nein, die haben wohl weiter geprüft und mich als Fahrer identifiziert. Somit habe ich das magische Jahr unterschritten, shit happens, habe mir vorher nichts zu schulden kommen lassen.

Dadurch, dass ich jetzt 3 Wochen Urlaub habe, gebe ich ihn direkt nächste Woche ab und lass mich von meiner Freundin fahren. Dann habe ihn im August wieder und kann meiner neuen Tätigkeit entspannt entgegen sehen.

Klar kann ich es versuchen zu umgehen, aber Anwalt kostet Geld, doppeltes Bußgeld...viele Nerven...ich zahl die Kohle, parke den Lappen und warte darauf, dass der Monat schnell um geht.

Vielen Dank an ALLE.

LG Alex

Zitat:

Original geschrieben von 4042alexander



Dadurch, dass ich jetzt 3 Wochen Urlaub habe, gebe ich ihn direkt nächste Woche ab und lass mich von meiner Freundin fahren. Dann habe ihn im August wieder und kann meiner neuen Tätigkeit entspannt entgegen sehen.

Klar kann ich es versuchen zu umgehen, aber Anwalt kostet Geld, doppeltes Bußgeld...viele Nerven...ich zahl die Kohle, parke den Lappen und warte darauf, dass der Monat schnell um geht.

Vielen Dank an ALLE.

LG Alex

Einen guten Rat möchte ich dir noch mit auf den Weg geben:

Wenn Du den neuen Job im Außendienst wirklich entspannt angehen willst, solltest Du ganz schnell mal eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung abschließen!

Ich bin seit 23 Jahren im Vertrieb und kenne viele Kollegen, auch ehemalige - und beinahe jede(r) musste schon mal seine RS in Anspruch nehmen.

Viel Erfolg für den neuen Job!

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