Fahrverbot in höhere Geldbuße wandeln
Hallo,
hat schonmal jemand Erfahrung damit gemacht, ein einmonatiges Fahrverbot in eine höhere Geldbuße zu wandeln?
Als Ersttäter mit 0 Punkten und mit Verstoß außerorts im 70er Bereich ohne Gefährdung anderer.
Würde mich mal interessieren.
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MrX
Einen Fahrer zu suchen wäre für denjenigen unzumutbar. Bei Rufbereitschaft muß ich mitten in der Nacht in kurzer Zeit vor Ort sein. Oder auch am Wochenende. Da kann ich nicht erst warten bis mein Fahrer aufsteht und dann irgendwann mal kommt, zudem man nie weiß wie lange man weg ist. Es geht darum den Produktionsausfall möglichst gering zu halten. Dazu kommt das es mehrmals Nachts vorkommen kann. Entweder ist man grade auf dem Rückweg oder ne Stunde wieder im Bett. Das macht doch keiner mit...
Ich finde das vollkommen nachvollziehbar und verständlich.
Der Denkfehler ist allerdings, dass die Haupintention einer Sanktion nicht darin besteht, dir möglichst geringe Umstände zu bereiten.
Du hast die Geschwindigkeitsübertretung begangen OBWOHL eigentlich eine sehr hohe Hemmschwelle existieren sollte weil wie Du schreibst deine Existenz von einer Fahrerlaubnis anhängt.
So doof es klingt, aber wenn man auf Gedeih und Verderb von einem Führerschein abhängt (was ich dir allerdings nicht glaube) passt man eben erst recht auf.
Ich hebe hier nicht den Zeigefinger, und ich will das nun auch keineswegs verurteilen, bin vor Jahren wegen des gleichen Geschehens selbst mal 4 Wochen Bus und Taxi gefahren.
Aber ein "Entscheider" wird in diese Richtung denken.
Lässt er dich mit 350€ Geldstrafe laufen ist die Gefahr hoch das Du es wieder tust.
Vor meinem Verstoß war es einfach nur Glück, dass ich nicht schon viel eher und viel öfter erwischt wurde, aber nun hindern mich diese 4 Wochen Immobilität schon seit knapp 16 Jahren daran, auch nur einen einzigen weiteren Punkt aufgrund von Geschwindigkeitsübertretungen erhalten zu haben.
Ich würde in meinem Fall sagen, es hat was genutzt.
92 Antworten
Wie sollte man es denn anstellen als bis dato unbescholtener Autofahrer? Die Chancen dürften doch bei solchen Vorraussetzungen eher gut stehen.
Na klar ist das jetzt ne gute Position! Lass Dich jetzt nicht verrückt machen, Du hast recht gute Chancen!
Zitat:
Original geschrieben von MrX
Das hört sich ja schonmal garnicht so schlecht an.Bisher habe ich aber noch keine Post erhalten, und weiß nicht ob es wirklich zu einem Fahrverbot kommt. Für den Fall der Fälle will ich mich aber schonmal informieren.
Würden Argumente akzeptiert wie z.B. Seit über 11 Jahren im Besitz des Führerscheins und bis dato Unfall und Punktefrei gefahren ohne Verstöße oder Gefährdungen anderer, bei einer Fahrleistung von 30.000km im Jahr. Zudem noch Motorradfahrer und dabei ebenfalls ohne Ordnungswidrigkeiten unterwegs.
Arbeit in Wechselschicht mit Rufbereitschaft ( Nachts, Wochenende ).
Zum Zeitpunkt des Tempoverstoßes niemanden gefährdet, da der Bereich gut ausgebaut und recht übersichtlich ist.
Nicht vorsätzlich zu schnell gefahren da kein Termin oder Zeitdruck bestand.mfg
Dass Du bisher weder Unfall noch Punkte hattest ist auf jeden Fall ein Pluspunkt. Aufgrund der Tatsache, dass Du auch nachts und am Wochenende arbeitest, kann man davon ausgehen, dass Du beruflich auf den Führerschein angewiesen bist, was ebenso berücksichtigt wird.
Verrückt machen lass ich mich nicht. Bis ich die Post habe bin ich eben noch ziemlich nervös.
Habe die Stelle wo es blitze heute nochmal genau begutachtet. Die Kreuzung ist aus der Richtung recht gut einsehbar und die beiden Straßen die auf die Kreuzung zulaufen haben ein relativ geringes Verkehrsaufkommen und werden mit Stop Schildern erstmal zum warten gebracht. Somit eigentlich kein großes Gefährdungspotential. Wie gesagt zum "Tatzeitpunkt" weit und breit kein Auto in der Nähe.
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Könnte man evtl. bei der Bußgeldstelle im Vorfeld ganz unverbindlich und allgemein anfragen, ob sowas überhaupt möglich ist? Also einfach mal so ohne Namen oder irgendwas zu nennen nachfragen.
Ich habe mal ein solches Problem bei Androhung von Fahrverbot (Abstandsmessung) über Anwalt geklärt. Aber erst nach dem Bescheid und Prüfung Messprotokoll und der Technik. Fahrverbot dann in doppelte Geldbuße umgewandelt. Die Gemeinde ist an Geldeinnahmen interessiert. Bin aber sonst nicht weiter auffällig gewesen.
LEjockel
Zitat:
Original geschrieben von MrX
Könnte man evtl. bei der Bußgeldstelle im Vorfeld ganz unverbindlich und allgemein anfragen, ob sowas überhaupt möglich ist? Also einfach mal so ohne Namen oder irgendwas zu nennen nachfragen.
Mach das mal und poste uns hier die Antwort.
Werde überlegen ob ich das mache.
Wie wird eigentlich die Geschwindigkeit nach Abzug der 3% gerundet wenn ein krummer Wert rauskommt? z.B. 110,58 km/h. Wird das auf 111 aufgerundet und somit gibts Fahrverbot, oder runter auf 110 und kein Verbot.
Die Nadel war noch vor der 120. Laut GPS Vergleich ( Navi und Android Tacho ) weicht mein Tacho über 100 so 3-4 km/h ab. Falls ich evtl. mit einer echten Geschwindigkeit von 116 km/h gemessen wurde ( das wäre laut Tacho dann 120 ) abzüglich der 3% dann dürfte es ja noch knapp ausreichen, oder?
Zitat:
Original geschrieben von MrX
Werde überlegen ob ich das mache.Wie wird eigentlich die Geschwindigkeit nach Abzug der 3% gerundet wenn ein krummer Wert rauskommt? z.B. 110,58 km/h. Wird das auf 111 aufgerundet und somit gibts Fahrverbot, oder runter auf 110 und kein Verbot.
Der Toleranzwert, der abgezogen wird, wird immer auf volle km/h
aufgerundet, d.h. bei einer Geschwindigkeit von beispielsweise 135 km/h ergibt sich eine Toleranz von 4,05 km/h, was auf 5 km/h aufgerundet wird, ergo 130 km/h. Krumme Endwerte gibt es somit nicht.
Zitat:
Original geschrieben von MrX
Die Nadel war noch vor der 120. Laut GPS Vergleich ( Navi und Android Tacho ) weicht mein Tacho über 100 so 3-4 km/h ab. Falls ich evtl. mit einer echten Geschwindigkeit von 116 km/h gemessen wurde ( das wäre laut Tacho dann 120 ) abzüglich der 3% dann dürfte es ja noch knapp ausreichen, oder?
Wenn Du wirklich mit echten 116 km/h gemessen wurdest, dann ergäbe das (3% Toleranzabzug = 3,48 km/h -> 4 km/h) also 112 km/h. Das wären dann im 70er Bereich 42 km/h zu schnell und würde ein Fahrverbot bedeuten. Da Du aber sagst, dass die Tachonadel noch vor 120 km/h war, könnte es gut sein, dass es nur echte 114 km/h (dann wärst Du wieder bei den 110 km/h -> nur 40 km/h zu schnell -> kein Fahrverbot) oder noch weniger waren und Du noch mal Glück gehabt hast.
Da alles so schnell ging konnte man es schlecht einschätzen. Als es blitze stand die Nadel ungefähr da wie ich es auf dem Bild markiert habe. So ungefähr meine ich mich erinnern zu können.
Ich weiß ja nicht wie weit vorher ich schon gemessen wurde.
Ok, das würde ich jetzt grob auf etwa 117/118 km/h schätzen. Wenn Dein Tacho nun 3-4 km/h vorgeht, könntest Du aus dem Schneider sein.
Das ist aber eben alles nur Spekulation, denn Du sagst ja selbst, dass alles sehr schnell ging und Du Dir nicht sicher bist. Bei mir war es bisher meist so, dass es weniger war als ich erwartet habe, ich möchte Dir aber auch keine falschen Hoffnungen machen, falls es doch nicht klappt.
Hast du beschleunigt während/direkt vor dem Blitzen?
Wenn die Nadel wirklich so stand würde ich jetzt mal behaupten das du zu 99% unter 40km/h bleibst und kein Fahrverbot bekommst.
Ein Tacho geht bei richtig eingesteller Bereifung/Serienbereifung bei dieser Geschwindigkeit auf jeden Fall um die 4 km/h vor - er muss dies gesetzlich.
Nein habe nicht beschleunigt, sondern kurz vorm 70 Schild noch Gas weggenommen weil ich irgendwie das Gefühl hatte, die könnten da Blitzen. Dann bin ich da so reingerollt und beim gelben Blitz stand die Nadel dann ungefähr so wie auf dem Bild. Vielleicht ein Stück weiter oder zurück. Nicht mehr genau zu sagen. Vor der Tempobegrenzung kann ich so laut Tacho genau die 120 gehabt haben. Also die 120 war eigentlich nicht von der Nadel überdeckt als es blitze. Mein erster Gedanke nach dem Blitz und Tachoblick war sofort: "oh bald 120"
Zitat:
Original geschrieben von MrX
Damit könnte ich aber erkären das ich kein Raser oder Rowdy bin. Bei so einer hohen jährlichen Fahrleistung in dem Zeitraum ohne Verstöße und Punkte, müsste man doch ableiten das man ein eher ordnungsgemäßer Fahrer ist, bei dem es jetzt einmal durch Fahrlässigkeit zu einem Verstoß kam bei dem niemand in Gefahr gebracht wurde.
Das interessiert dabei eher weniger.
Wenn Du dem Richter darlegen kannst, dass Du auf deinen FS beruflich angewiesen bist, hast Du bessere Chancen. Aber das solltest Du ohnehin mit einem RA besprechen.
Bei einem Kollegen von mir wurde letztes Jahr ein 2monatiges Fahrverbot um 4 Wochen reduziert, die 4 Punkte sind geblieben. Gekostet hat es ihn insgesamt 1.400 Euro, auch er war bis dahin punktefrei.
In seinem Fall waren es 63 km/h zu schnell auf der Autobahn. Es war ein Parkplatz mit LKW-Kontrolle und Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h.
Viel Erfolg!!
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Ein Tacho geht bei richtig eingesteller Bereifung/Serienbereifung bei dieser Geschwindigkeit auf jeden Fall um die 4 km/h vor - er muss dies gesetzlich.
Das ist so ned richtig. Er DARF vorgehen, MUSS das aber ned. Nur zuwenig darf er ned anzeigen.
*Klugscheissermodus aus*
😉
So long
Ghost