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Fahrtkosten im Garantiefall

Mercedes C-Klasse S204
Themenstarteram 29. Januar 2014 um 18:20

Moin moin,

na heute ist mir ja was passiert, das muß ich Euch erzählen.

Ich habe jetzt zum zweiten Mal innerhalb der Gewährleistungsfrist eine Nachbesserung an meinem Fahrzeug vornehmen lassen müssen. Dazu mußte ich insgesamt 4 mal beim Freundlichen aufkreuzen, da man trotz telefonischer Ankündigung gerade keinen Ersatzwagen da hatte. Eine Strecke beträgt 51 km. Insgesamt habe ich also 408 km abgespult - Kosten, die mich eigentlich nichts angehen. Aber ich bin ja ein freundlicher, zurückhaltender und bescheidener Kunde. Dazu, daß man 1,5 Monate brauchte, um mir einen Termin zu geben, habe ich auch nichts gesagt, sondern bin immer schön freundlich geblieben.

Mit dem Ersatzwagen bin ich nun wieder auf direktem Wege nach Hause - und dann wieder zur Werkstatt gefahren - nicht einen Meter zusätzlich.

Und da fragt mich doch heute allen Ernstes die Frau am Schalter, ob ich den Ersatzwagen wieder aufgetankt hätte. Nein hab ich natürlich nicht. Und da wird die Frau sogar noch sauer und kündigt an, daß ich wohl 'ne Rechnung kriegen werde. Bei 100 gefahrenen km und 'nem billigen Smart handelt es sich hier um sage und schreibe 3,3 Liter Diesel! Obwohl ich ihr die Rechtslage erklärt habe, blieb sie weiter unfreundlich.

Ich frag mich gerade, ob ich im falschen Film bin.

Nach §439 (2) BGB hat der Verkäufer bei Nachbesserungen auch sämtliche erforderlichen Transport- und Wegekosten zu tragen. Und da macht man mich an wegen 3,3 Liter Diesel, die mich gar nichts angehen? Unglaublich.

Normalerweise müßte ich denen meinen Aufwand mit 30 Cent/km in Rechnung stellen - so sieht es jedenfalls die Rechtsprechung.

Wie sind Eure Erfahrungen? Habt Ihr solche Frechheiten beim Freundlichen auch schon erlebt? Werden die Angestellten da absichtlich nicht über die Rechtslage aufgeklärt? Habe ich hier eine Ausnahme erlebt?

Gruß und so...

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 29. Januar 2014 um 20:44

Zitat:

Original geschrieben von Klingemer

Dass Leihfahrzeuge getankt werden müssen, ist völlig normal. Ich arbeite selbst in einer Mercedes-Benz Niederlassung, auch bei uns gilt diese Regelung. Die Werkstatt stellt dem Kunden schliesslich kostenfrei ein Fahrzeug. Und das eigene Fahrzeug müsste ja auch getankt werden.

Sofern es sich um eine normale Reparatur/Wartung handelt oder im Garantiefall mehr als der mindestens erforderliche Weg (Werkstatt/Wohnort) gefahren wird, hast Du Recht.

Im Fall der Nachbesserung aufgrund gesetzlicher Gewährleistungspflicht sieht die Sache aber anders aus:

"Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen." (§ 439 (2) BGB)

Ich bin nicht einen Meter mehr gefahren als den Weg von der Werkstatt nach Hause und zurück. Diese Fahrtkosten sind also Sache des Autohauses.

Ich habe dieses ganze Elend jetzt mal in freundlich-sachliche Briefform verfaßt und werde die Geschäftsleitung damit beglücken. Leider sehe ich mich aufgrund der unerfreulichen Situation, mich für die 3 Liter Diesel erklären zu müssen, nun auch genötigt, meine eigenen Fahrtkosten geltend zu machen.

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Das erinnert mich an meine Niederlassung.

Ich habe letzte Woche dann für 1,23 Euro getankt und ihnen die Quittung hingelegt,

damit sie gesehen haben um was es sich gehandelt hat.

Ich habe nur knapp 20km insgesamt weil ich nur zur Arbeit fahre und zurück.

Ich denke mal, nur deswegen fahren wir doch einen Benz. :)

Gruß, Rudi

Es ist schon erstaunlich was sich einige Leute so bieten lassen!

Ich würde den ganzen Vorfall mal freundlich und sachlich in Schriftform der Geschäftsführung der Niederlassung zukommen lassen. Namen kannst du dabei komplett außen Vorlassen, man will ja niemanden der Mitarbeiter denunzieren. Wenn die Niederlassung halbwegs was von dir als Kunde hält, wird da eine Entschuldigung kommen. An der Reaktion die dann kommt oder nicht kommt, sollte dir die Wahl des Betriebes bei zukünftigen Dingen nicht mehr schwer fallen.

Ich würde nach dem Vorgesetzten verlangen und das Thema erläutern! Sie macht auch nur ihren Job, unfreundlich darf sie aber deswegen nicht werden. Falls sie aber immer noch die 3,3liter haben wollen stehen sie in der Nachweispflicht dir nachzuweisen, dass du nicht getankt hast (das wird schwierig). Ich bekomme neue Vorführfahrzeuge und Tanke einfach dass was ich brauche und stell ihm die Kiste inkl. Rechnung wieder hin obwohl er ausdrücklich sagt ich solle nicht tanken! Und wenn mal kein Leihwagen da ist gibt er mir ein Fahrzeug mit roten schildern!

Kann ist für manche, wenn sie wollen, ein muss ;-)

Wenns nicht besser wird ganz einfach die Werkstatt wechseln...

Denke du hast eine ausnahme erlebt

am 29. Januar 2014 um 19:27

Dass Leihfahrzeuge getankt werden müssen, ist völlig normal. Ich arbeite selbst in einer Mercedes-Benz Niederlassung, auch bei uns gilt diese Regelung. Die Werkstatt stellt dem Kunden schliesslich kostenfrei ein Fahrzeug. Und das eigene Fahrzeug müsste ja auch getankt werden.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Es ist schon erstaunlich was sich einige Leute so bieten lassen!

Ich würde den ganzen Vorfall mal freundlich und sachlich in Schriftform der Geschäftsführung der Niederlassung zukommen lassen. Namen kannst du dabei komplett außen Vorlassen, man will ja niemanden der Mitarbeiter denunzieren. Wenn die Niederlassung halbwegs was von dir als Kunde hält, wird da eine Entschuldigung kommen. An der Reaktion die dann kommt oder nicht kommt, sollte dir die Wahl des Betriebes bei zukünftigen Dingen nicht mehr schwer fallen.

Gerade die Namensnennung ist wichtig.

peso

Zitat:

Original geschrieben von Klingemer

Dass Leihfahrzeuge getankt werden müssen, ist völlig normal. Ich arbeite selbst in einer Mercedes-Benz Niederlassung, auch bei uns gilt diese Regelung. Die Werkstatt stellt dem Kunden schliesslich kostenfrei ein Fahrzeug. Und das eigene Fahrzeug müsste ja auch getankt werden.

Fraglich. Hier handelt es sich um Fahrten im Rahmen von Garantieleistungen. Es handelt sich hier nicht um ein Leihfahrzeug, sondern um ein Ersatzfahrzeug.

peso

Ich habe mir angewöhnt, wenn ich mich ärgere, an die zuständige Geschäftsleitung zu schreiben und dem jeweiligen Autohaus eine Kopie zuzusenden.

Ihr glaubt nicht, was das bewegen kann.

Der Erwerb eines so teuren und hochwertigen Wirtschaftsgutes muss gut überlegt werden. Dazu gehört auch, dass ich einen vorzüglichen Kundendienst erwarte.

Beim Erwerb unseres GLK bin ich auch auf so einen klugsch........ Werkstattleister gestoßen. Der wusste alles besser und wollte keine meiner gewünschten Leistungen ausführen, obwohl ich ihm - auch durch dieses Forum - belegen konnte, dass meine Wünsche erfüllbar sind.

Mittlerweile kaufe ich meine Fahrzeuge zwar bei MB-Niederlassungen aber die Folgeaufträge übernimmt der hiesige MB-Händler.

peso

Zitat:

Original geschrieben von XV1600A

 

Ich frag mich gerade, ob ich im falschen Film bin.

ich denke du bist in der falschen NL. wenn mir zugesichert wird, dass ich einen mietwagen bekomme und keinen kriege wenn ich da aufkreuze, dann würde ich zu einer anderen NL fahren.

frag mich ersthaft, warum du das spiel 4x mitgemacht hast. und dann noch 50 tage auf einen termin warten ist die krönung.

zoekie

Themenstarteram 29. Januar 2014 um 20:44

Zitat:

Original geschrieben von Klingemer

Dass Leihfahrzeuge getankt werden müssen, ist völlig normal. Ich arbeite selbst in einer Mercedes-Benz Niederlassung, auch bei uns gilt diese Regelung. Die Werkstatt stellt dem Kunden schliesslich kostenfrei ein Fahrzeug. Und das eigene Fahrzeug müsste ja auch getankt werden.

Sofern es sich um eine normale Reparatur/Wartung handelt oder im Garantiefall mehr als der mindestens erforderliche Weg (Werkstatt/Wohnort) gefahren wird, hast Du Recht.

Im Fall der Nachbesserung aufgrund gesetzlicher Gewährleistungspflicht sieht die Sache aber anders aus:

"Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen." (§ 439 (2) BGB)

Ich bin nicht einen Meter mehr gefahren als den Weg von der Werkstatt nach Hause und zurück. Diese Fahrtkosten sind also Sache des Autohauses.

Ich habe dieses ganze Elend jetzt mal in freundlich-sachliche Briefform verfaßt und werde die Geschäftsleitung damit beglücken. Leider sehe ich mich aufgrund der unerfreulichen Situation, mich für die 3 Liter Diesel erklären zu müssen, nun auch genötigt, meine eigenen Fahrtkosten geltend zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

Gerade die Namensnennung ist wichtig.

peso

Kommt auf den Einzelfall an. Wenn jemand sich absolut keine Mühe gegeben hat und / oder "Pampig" wurde, hätte ich keine Probleme damit, das Kind beim Namen zu nennen. Im Fall des TE, scheint es aber nicht nur an einer Stelle zu klemmen. Evtl. hat er ja keine Namen. Da kann man das nur "allgemein" verfassen. Wichtig ist: immer freundlich und sachlich bleiben!

BTW:

Ich hatte mich über die Servicequalität einer Niederlassung, wo ich einen Service habe durchführen lassen, ebenfalls an die Geschäftsführung gewandt, weil man sich vor Ort leider nicht im Stande sah, seinen Fehler einzusehen und sich zumindest zu Entschuldigen! Mehr als das hätte ich gar nicht verlangt. Da man mir aber nur mit absoluter Gleichgültigkeit begegnete, habe ja auch nur gerade 440€ da gelassen, versuchte ich es über diesen Weg. Reaktion in diesem Fall: KEINE! NULL!

Daher kann mir diese Niederlassung gestohlen bleiben. (andere mittlerweile auch, leider! :( )

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