Fahrtenschreiber im Abschleppwagen
Hallo!!
Schon wieder eine Frage von mir..... obwohl ich nicht betroffen bin.
Bei Ebay stehen zwei Abschleppwagen drin, bei denen in der Beschreibung steht, dass man den (vorhandenen) Fahrtenschreiber nicht benutzen muss!!
Kann das stimmen??
Gruss Heschi
24 Antworten
Hallo
@ NAH
Generell dürft ihr nur 80km/h fahren so wie es das Gesetz vorschreibt.
Wenn ihr jedoch zu einem Unfall fahrt z. B. auf einer Autobahn und die Autobahnpoöizei hat um "beschleunigte" Anfahrt gebeten dann dürft ihr auch schneller als die 80km/h fahren.
Du musst aber bedenken dass hier, wenn Du schneller fährst, alles auf das Material geht,
Habe einen Kumpel der ein Abschleppunternehmen hat.
Gruß
Chris
Zitat:
Original geschrieben von chrisss240
Hallo@ NAH
Generell dürft ihr nur 80km/h fahren so wie es das Gesetz vorschreibt.
Wenn ihr jedoch zu einem Unfall fahrt z. B. auf einer Autobahn und die Autobahnpoöizei hat um "beschleunigte" Anfahrt gebeten dann dürft ihr auch schneller als die 80km/h fahren.
Du musst aber bedenken dass hier, wenn Du schneller fährst, alles auf das Material geht,
Habe einen Kumpel der ein Abschleppunternehmen hat.
Gruß
Chris
Wer trägt die Haftung, wenn bei der "beschleunigten Anfahrt" ein Unfall passiert? Kann das nachgewiesen werden, dass die Polizei darum gebeten hat?
Wir wissen, dass gerade die "beschleunigten Notfallfahrten" nicht nur häufig, sondern auch zu folgeschweren Unfällen führt; gerade weil die Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen werden. Es geht ja auch nicht darum, Leben zu retten, sondern ein Wrack von der Straße zu holen. Ob das jetzt 5 Minuten früher oder später passiert, macht wohl nicht "die Maus nicht fett".
hallo mitlerweile haben wir 2012!
was hat sich getan geändert?
ich habe mir einen abschleppwagen vom adac gekauft man vw bj88 7,5tonner mit ladebordwand und seilwinde!
er hat serienmäßig einen fahrtenschreiber verbaut!
muss man den nun nutzen? wenn ja bei welchen fahrten alles? oder bei jeder egal welche?
wie sieht es mit den fahrzeiten generell aus?
danke der info!
Es hat sich nichts geändert.
Die Polizisten wissen noch immer nicht viel von den diversen Ausnahmeregelungen und von daher lege ich in alle Fahrzeuge die Scheibe ein, auch wenn es nicht sein müsste.
Bei einem Abschleppwagen in Privatbesitz fällt schon mal die Verwendung als Pannenhilfsfahrzeug weg. Privatfahrt hört sich auch nicht so glaubwürdig an ... Handwerkerregelung für Nichthandwerker wird auch schwierig, also rein mit der Scheibe und raus aus den Diskussionen - ganz einfach!
Und nicht zu schnell fahren und ein paar Pausen machen hat auch Privattruckern noch nie geschadet.
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ja so ist es richtig, mir wurde heute gesagt als ich mich telefonisch erkundigt habe ab 3,5tonnen muss man einen fahrtenschreiber führen außer bei einem not einsatz auf der bab. egal ob privat oder geschäftlich.
wegen den genauen lenkzeiten muss ich mich dann nur noch erkundigen!
Zitat:
Original geschrieben von samakolani
außer bei einem not einsatz auf der bab. egal ob privat oder geschäftlich.
Das stimmt in der Form auch nicht so ganz
Aber da da für Dich ohnehin nicht zutreffen dürfte, brauchen wir das nicht zu vertiefen.
Zitat:
Original geschrieben von samakolani
wegen den genauen lenkzeiten muss ich mich dann nur noch erkundigen!
Das wird ein Riesenproblem!
Konntest Du denn da schon was rausfinden ?
als eingetragener abschleppunternehmer unterliegst du nur im pannenfall nicht der aufzeichnungspflicht, aber nur im pannenfall nicht bei einer überführung. sonderrechte bestehen insoweit das du die rettungsgasse benutzen darfst und auch die standspur und ausfahrten die gesperrt sind. aber immer ohne sonderrechte! ausser deine tröte gibt sie dir! deswegen haben unsere schleppwagen immer tröten ohne zulassung! sehr laut aber fahrerwachmacher! db 127!!!
ich habe eben mal das gefunden...
aus Wiki...
Ausnahmen [Bearbeiten]
Nach der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 müssen oben genannte Kraftfahrzeuge mit einem Kontrollgerät ausgerüstet sein. Dies gilt jedoch nicht für Fahrzeuge:
die zur Personenbeförderung im Linienverkehr verwendet werden, wenn die Linienstrecke nicht mehr als 50 km beträgt;
mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
die für nicht gewerbliche Transporte für humanitäre oder medizinische Hilfe verwendet werden
die Eigentum der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte sind oder von ihnen ohne Fahrer angemietet werden, sofern die Beförderung aufgrund der diesen Diensten zugewiesenen Aufgaben stattfindet und ihrer Aufsicht unterliegen
die speziell zur Pannenhilfe innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden;
mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind
oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden[14].
Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelten gem. § 18 Abs. 1 FPersV für folgende Fahrzeuge weitere Befreiungen von der VO (EG) 561/06 und VO (EWG) 3821/85, wie für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, Behördenfahrzeuge allgemein, Fahrzeuge des Schaustellergewerbes, Fahrzeuge im kombinierten Verkehr etc.
Hallo,
aslo ich war diese woche erst auf einem Vortrag wo es um die Sicherheit am Pannenort ect. ging.
Unter anderem hatten wir auch darüber egsprochen was ein Pannenhilfsfahrzeug darf und was nicht!
Fahren auf der Standspur definitiv 75€ und 2 Punkte wenn es ohne Absprache mit der Polizei war! Das befahren der Rettungsgasse ist wesentlich Sicherer. UNd wird von der Polizei sehr gerne gesehen. Bei uns ist es mittlerweile so das die Polizei oder THW ect. vor uns fahren und "aufräumen" dann hast Du keine Probleme mehr...
Aber das ist ja wiederum LÄNDERABHÄNGIG!!!!!
Gruß
Chris