Fahrtenbuchauflage, schon mal jemand erfolgreich dagegen vorgegangen?

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Tach zusammmen,

die Kurzform ist folgende:

mein Sohn ist (in Sachsen) mit meinem Auto zu schnell gefahren (+26km/h). Um ihm die 3 Punkte zu ersparen nutzte ich mein Recht auf Aussageverweigerung auf dem Anhörungsbogen.

Irgendwann rief der örtliche KOP an und stellte mir komische Fragen, u.a. ob ich einen Sohn habe etc... Auf Nachfrage sagte er mir auch nochmal dass ich en Aussageverweigerungsrecht habe wenn ich Verwandte ersten Grades belasten würde.
Die Polizeistelle ist übrigens keine 100m von meiner Wohnung weg.

Kurze Zeit später kam ein Brief von der Führscheinstelle (oder so ähnlich) mit der Fahrtenbuchauflage. Begründung u.a. erhebliche Überschreitung und NICHTMITWIRKUNG an der Identifizierung des Fahrers.

Kosten dafür: 100,- € zzgl. 2,40€ für Auslagen

Widerspruch eingelegt, Begründung: erstes Mal, Warum habe ich ein AussageverweigerungsRECHT und werde angeschissen dass ich an der Ergreifung des Täters nicht mitarbeite. Desweiteren habe ich der Behörde unterstellt dass die 100,- eine Ersatzvornahme sind da die Strafe auch 100,- gewesen wäre.

Dann kam nochmal ein Schreiben ich solle doch über meinen Widerspruch nachdenken, und man zitierte das Strafgesetztbuch zur Aussageverweigerung. Ich wusste gar nicht dass ich mich in einem Strafprozess befinde... *lol*

Nochmals geantwortet und dann kam die Ablehnng des Widerspruches, 3 Seiten Begründung und

Kosten für den abgelehnten Widerspruch: 100,-€ zzgl. 2,40€ Auslagen.

Nächster Schritt wäre Klage, da habe ich aber wenig Bock drauf...

Beste Antwort im Thema

Und da sind wir wieder beim ach so mündigen und verantwortungsbewußten Bürger, der scheinbar alles unter Kontrolle - wie in diversen Threads zu lesen - hat und durch Beschränkungen wie z.B. TLs gegängelt wird. Ich frage mich hier, wie jemand verantwortungsbewußt handelt, wenn er seinem Sohn die Verantwortung für sein Tun nimmt und gleichzeitig selbst versucht, das so "schlimme" Fahrtenbuch als Konsequenz zu umgehen. Vorbildliches Verhalten sieht aus meiner Sicht anders aus.

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Zitat:

@PersonalJesus schrieb am 27. Dezember 2015 um 21:08:54 Uhr:


danke fürs Klugschei**** Twindance.... Aussageverweigerungsrecht ist dann gleich Mitwirkungsverweigerung? passt doch irgendwie nicht
..................

Gern geschehen. Sorry, wenn die Antworten anders ausfallen als gewünscht. Wenn man sein Recht berechtigt in Anspruch nimmt, muss man damit rechnen, dass das Amt seine Rechte ebenfalls kennt und in Anspruch nimmt - das Imperium schlägt zurück. Bei Geschwindigkeitsverstößen in dieser Größenordnung kann ein Fahrverbot (kann auch erst im Wiederlungsfall innerhalb eines Jahres) verhängt werden - daher reagierte die Behörde evtl. etwas vergrätzt und winkt mit dem Fahrtenbuch.

Interessant wäre es ja auch mal zu erfahren, wieso denn 3!? Punkte - evtl. noch Handy am Ohr? Sollte eigentlich auf dem ersten Anhörungsbogen genau aufgelistet gewesen sein.

🙂🙂🙂

Zitat:

@PersonalJesus schrieb am 27. Dezember 2015 um 20:33:41 Uhr:


Tach zusammmen,

die Kurzform ist folgende:

mein Sohn ist (in Sachsen) mit meinem Auto zu schnell gefahren (+26km/h). Um ihm die 3 Punkte zu ersparen nutzte ich mein Recht auf Aussageverweigerung auf dem Anhörungsbogen.

Auch wenn viele denken es sei die Lösung und besonders clever...

Zitat:

Der Verzicht auf das Recht der Aussageverweigerung ist in der Praxis so gut wie nie zum Vorteil des Beschuldigten.

Warum ?

Entweder kann man es als Geständnis sehen, man muss sich ja nicht selbst belasten, oder der "Täter" ist in der unmittelbaren Verwandtschaft zu suchen. Die Ermittlungen in diese Richtung in dem Fall des TE würden Kosten und Aufwand nicht im akzeptablen Verhältnis zum Delikt stehen. Deshalb wird die Behörde drauf verzichten. Ein Fahrtenbuch ist aber ein legales Mittel um dem TE noch eine reinzuwürgen. Die Behörden lassen sich auch nicht gerne verarschen.

So meine laienhafte Meinung.

Also.....Die Damen und Herren vom Amt sind ja nicht blöde. Der /die /das hat einen ähnlichen Fall quasi täglich am Tisch. Es sind ja nur ein paar Klicks im Rechner um das Foto vom Fahrzeugbesitzer "Vater" mit dem Tatfoto abzugleichen. Wenn es der leibliche Sohn ist, wird schon Ähnlichkeit da sein.
Nun, bestraft muss werden und die Fahrtenbuchauflage ist eine angemessene Strafe, das sieht man ja an den Emotionen. Der Sohnemann kann sich ja selbst immer noch stellen oder peinlichst genau das Fahrtenbuch von Papi führen.
Also....Wenn der Sohn ein wahrer Mann ist, dann akzeptiert er die Strafe zeigt Reue und reitet seinen Vater nicht weiter in die Sch... Der Vater und das steht für mich fest hat schon genug getan.

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Auto ummelden hilft nicht. Wenn man das Auto als Person der das Fahrtenbuch auferlegt fährt (regelmäßig) muss man das Buch führen. Nun ist die Frage was Behörden unter regelmäßig sehen.

Sohnemann kann sich nicht mehr stellen denn das Bussgeldverfahren ist eingestellt.

Die Fahrtenbuchauflage ist auf das auf mich zugelassene Auto erfolgt. Ich schau aber nochmal genau nach. Bin grade unterwegs.

...immer diese Angst vorm bösen Fahrtenbuch.....?

Zitat:

@PersonalJesus schrieb am 27. Dezember 2015 um 20:33:41 Uhr:


Tach zusammmen,

die Kurzform ist folgende:

mein Sohn ist (in Sachsen) mit meinem Auto zu schnell gefahren (+26km/h). Um ihm die 3 Punkte zu ersparen nutzte ich mein Recht auf Aussageverweigerung auf dem Anhörungsbogen.

Sohn hat Scheiße gebaut und muss eben dafür gerade stehen ich finde es falsch jemanden vor den Konsequenzen seines Falschhandelns schützen zu wollen. Er lernt daraus nichts oder nur wie man eventuell sich herauswinden kann.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 28. Dezember 2015 um 10:13:51 Uhr:


die Kurzform ist folgende:
mein Sohn ist (in Sachsen) mit meinem Auto zu schnell gefahren (+26km/h). Um ihm die 3 Punkte zu ersparen nutzte ich mein Recht auf Aussageverweigerung auf dem Anhörungsbogen.

Sohn hat Scheiße gebaut und muss eben dafür gerade stehen ich finde es falsch jemanden vor den Konsequenzen seines Falschhandelns schützen zu wollen. Er lernt daraus nichts oder nur wie man eventuell sich herauswinden kann.

Sowas muss man ja auch irgendwie lernen. 😁

Gruß Frank,

der gerade einen Scherz gemacht hat. 😉

Zitat:

@Genie21 schrieb am 28. Dezember 2015 um 07:39:35 Uhr:


...

Der Vater und das steht für mich fest hat schon genug getan.

Eben deshalb führt Papa jetzt Fahrtenbuch, Sohnemann gibt ihm 100 € (oder waren´s inzwischen 200?) und alles ist gut.

Ich weiß zwar nicht welcher böse Abzockblitzer den Sohn erwischt hat (sicherlich der vorm Kindergarten, am Sonntagmorgen um vier in der Früh), aber ich wäre einfach froh, dass das Auto noch ganz ist und auch der Sohn und alle anderen noch heil.

Wenn er das Schild übersehen hat, schicke ihn zum Optiker. Hat mir sehr geholfen. Gerade jüngere Leute sind da etwas eitel, wollte es auch nicht wahrhaben, fahre aber nie mehr ohne Brille. Sonst noch Tipps? Von mir nicht. 🙂

PS:

Bei solchen Tipps hier, falschen Fahrer angeben etc. brauchen einen solche Maßnahmen doch nicht wundern. Wie man in den Wald ruft... und ob´s nun der erste Geschwindigkeitsverstoß des TE war. Wenn ich jeden Tag so eine Sch... bearbeiten muss, dann wär´s mir irgendwann auch piepegal. Was meint ihr wie oft der Sachbearbeiter diesen Quatsch hört.

Ich war damals sogar noch höchstselbst bei der Sachbearbeiterin und habe mir mein Foto und meinen Anschiss abgeholt. Ging nur um 15 €, aber ich glaube das würde keinem Sohne"mann" schaden.

Nur kurz noch zum Gedankengang "Ersatzfahrer präsentieren" der Leitsatz eines Urteil vom OLG Stuttgart (23.07.2015 - 2 Ss 94/15): Führen der Täter einer Ordnungswidrigkeit und eine mit ihm zusammenwirkende, an der Tat unbeteiligte Person die Bußgeldbehörde bewusst in die Irre, in dem sich die weitere Person selbst zu Unrecht der Täterschaft bezichtigt, kann dies für den Täter zu einer Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft und für die weitere Person wegen Beihilfe dazu führen.

Kostete in dem entschiedenen Fall den Täter 2.800,- € - beim Amtsgericht waren es noch 9.000,- €, ging durch drei Instanzen. Die "unbeteiligte" Person wurde beim Amtsgericht zu 2.000,- € Geldstrafe verurteilt, beim Landgericht freigesprochen, das Urteil vom OLG aufgehoben und zur erneuten Verhandlung ans Landgericht verwiesen.

Da stelle ich doch mal die Frage warum der Vater seinen Sohn unbedingt da raushalten will.
Hat der evtl. schon mehr auf dem Kerbholz oder steht eine Probezeitverlängerung deswegen im Raum?
Ich glaube kaum das er sich ändern wird wenn der Vater immer alles auf sich nimmt.
Mit dem Fahrtenbuch wird es auch nicht besser werden...
...bis irgendwann der große Knall kommt.

Moin, Moin!
Der Vorgang war in Sachsen. Ich nehme mal an, dass der TE auch aus Sachsen ist. Wenn dem so ist, dann soll er sich nicht über die Gesetze in der BRD beklagen. Wenn einer 26 km - tatsächlich waren es dann wohl 30 km -, vielleicht auch in der Ortschaft, zu schnell gefahren ist, und erwischt worden ist, dann soll er sich hinter her nicht über die Gesetzgebung aufregen. Die Polizei stellt komische Fragen, weil sie ermittelt. In der DDR wurde nicht ermittelt sondern in den Knast gesteckt. Dort war es nicht möglich, den Sachverhalt so zu drehen, dass man da wieder raus kommt. Zu schnell gefahren, erwischt, Pech gehabt. Dann sollte man da zu stehen, und nicht die Schuld auf die Gesetzgebung schieben. Im Übrigen ist das keine Klugsch....., wenn man an die Gesetzgebung erinnert.
G.
HJü

Ganz so schlimm war es in der DDR nicht, wer erwischt wurde, musste die Stempelkarte vorzeigen. Da war nur Platz für 5 Stempel darauf. Wenn die vollgestempelt war, gabs eh Probleme. Die Anzahl der zu vergebenden Stempel war Ermessensspielraum des Volkspolizisten.

Und da sind wir wieder beim ach so mündigen und verantwortungsbewußten Bürger, der scheinbar alles unter Kontrolle - wie in diversen Threads zu lesen - hat und durch Beschränkungen wie z.B. TLs gegängelt wird. Ich frage mich hier, wie jemand verantwortungsbewußt handelt, wenn er seinem Sohn die Verantwortung für sein Tun nimmt und gleichzeitig selbst versucht, das so "schlimme" Fahrtenbuch als Konsequenz zu umgehen. Vorbildliches Verhalten sieht aus meiner Sicht anders aus.

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