Fahrtenbuch

Volvo

Jetzt bin ich mal auf Eure Tips und Hifle angewiesen. Unser Steuerberater liegt uns ständig in den Ohren endlich aus Steuergründen ein Fahrtenbuch zu führen. Bisher haben wir aus Bequemlichkeit einfach die 1 % Regelung genutzt. Nach Angaben des Steuerberaters sollen sich allerdings spätestens 2007 der Wert auf 1,5 % oder höher ändern. Ausserdem ist man als Selbständiger ja fast schon verpflichtet ein Fahrtenbuch zu führen, wegen des Nachweises der Notwendigkeit eines Dienstwagens.
Also wie handelt Ihr dieses Problem elektonisches Fahrtenbuch oder manuell geführtes Fahrtenbuch und auf was muss man achten bzw. welche Fehler sollte man auf alle Fälle nicht machen.
Für Eure Hilfe schon mal vielen Dank.

38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hjp xc70


Hatte vor kurzem den Extrremfall 730d mit ca. 59.000 Basis Liste, kostete aber tatsächlich wegen der Extras 92.000 €.
Da war der 1%er auf einmal ganz schön teuer.

So ging es mir auch. Listenpreis obwohl viel günstiger eingekauft.

Das Finanzamt hält sich meines Wissens auch nur an die deutschen Preislisten. Auch dann, wenn es sich um Reimporte handelt, die durch andere Ausstattung günstiger sind.

So war es zumindest vor ein paar Jahren.

Grüsse

Volvo 174

Es ist leider keine Diskussion (mit dem FA) wert, welcher Preis gilt.
Laut Abschn 31 Abs 9 Lohnsteuerrichtlinien gilt immer der inländische Bruttolistenpreis.
Der tatsächlich gezahlte Preis spielt keine Rolle.

Ja aber die Steuerberater nehmen ja immer den Preis des Leasingvertrages zur 1 % Ermittlung also den günstigeren Hauspreis, so dass es bei Steuerprüfungen meist immer zu Nachforderungen kommt.
Ist manchmal auch nicht schlecht dann hat der Prüfer wenigstens etwas gefunden und ist glücklich.

Richtlininen binden ja auch nur die Behörden 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von hjp xc70


Hatte vor kurzem den Extrremfall 730d mit ca. 59.000 Basis Liste, kostete aber tatsächlich wegen der Extras 92.000 €.
Da war der 1%er auf einmal ganz schön teuer.

Das ist kein Extremfal. Mein letzter V70 kostete gebraucht um 17T, Bruttolistenreis (Neupreis) war um 35T, also zahle ich 350/Monat.

Ab wann sich 1% lohnt? Kann/muß man ja ausrechnen. Es hängt ja zB auch vom Steuersatz ab. Ein subventionierter. Kinder, Ehefrau, Hausbau, Schiffsbeteiligungen, gesetzl. RV und andere Steuersparmodelle spielen da ja eine Rolle. Ebenso das verhältnis zu tatsächlichen Kosten zu bruttolistenpreis und wie hoch die Kosten des Autos (abzgl Wertverlust) sind. Bei einem Auto mit teurer Versicherung macht die 1% Regel eher Sinn als beim gleichen Modell mit dem 1.6l benziner. etc, etc

Den ursprünglichen preis kann man ohne probleme vom Händler bekommen. Daher würde ich das Argument "ich habe es nicht wissen können" nicht akzeptieren. Das könnte man ruhig bestrafen.

Gruß

Rapace

rapace
hast mich falsch verstanden,
meinte in beiden Fällen den Neupreis !

Das Ding wurde so teuer wegen Ausstattung individual, Felgen alpina etc etc etc.

Hallo Jungs,

ich führe seit 10 Jahren Fahrtenbuch, da ich als sparsamer Schwabe nicht eingesehen habe, dass ich dem FA einen Pfennig schenken soll! 😉 Ich komme bisher auf 1 - 5% Eigennutzung pro Jahr!!! Da wir imHaushalt noch mehrere andere Fahrzeuge zu Verfügung haben, ist auch das FA bei meiner Betriebsprüfung damit einverstanden gewesen.

Ich kann es also nur empfehlen. Vor allem bei den Fahrzeugen in der 50K+ Klasse!

Gruß JJ

wer suchet, der findet.
Das trifft nicht nur auf MT zu. 😉

Beim Focus gibt es ein kleines Programm, mit dem jeder berechnen kann, ob sich das Fahrtenbuch lohnt, oder ob man mit der 1%-Regelung besser fährt.

Guckt Ihr hier

Gruß
Marc
-1% günstiger-

Danke für die Liste!

Macht bei mir einen Steuervorteil von 2500€!!!

Da kann man auch mal in die Börste zum GT. 😁😁

Gruß JJ

Zitat:

Original geschrieben von hjp xc70


Richtlininen binden ja auch nur die Behörden 🙂

Klugscheissmodus an: in dem Fall leider alle (steht auch so im Gesetz): § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG: ...inländischer Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung...

Im Übrigen, falls ichs überlesen habe: wir haben seit diesem Jahr die Neuregelung, dass bei Selbständigen die 1%-Regel nur noch angewendet werden darf, wenn das Kfz sich im notwendigen Betriebsvermögen befindet, d.h. betriebl. Nutzung > 50%.

Problem: wie wird das nachzuweisen sein?

Zitat:

Original geschrieben von JJ90


Danke für die Liste!

Macht bei mir einen Steuervorteil von 2500€!!!

Da kann man auch mal in die Börste zum GT. 😁😁

Gruß JJ

Uuii, ich glaube ich muss doch Fahrtenbuch führen! 😁

Da es sich in Börste ja meistens um einen Erfahrungsaustausch unter Kollegen handelt, könnte man das ja auch absetzen... 😉

Gruß Andi

Hey logo!!! Und die Kosten der Fleischorgie anläßlich Bewirtung von Geschäftsfreunden ... 😉

Gruß JJ

Zitat:

Original geschrieben von ManfredC70


Im Übrigen, falls ichs überlesen habe: wir haben seit diesem Jahr die Neuregelung, dass bei Selbständigen die 1%-Regel nur noch angewendet werden darf, wenn das Kfz sich im notwendigen Betriebsvermögen befindet, d.h. betriebl. Nutzung > 50%.

Das ist noch nicht beschlossen. Kommt vermutlich noch. Rückwirkend. Oder auch nicht. Oder mit ausnahmen.

@hjp
sorry, überlesen. Dass die extras mit reingerechnet werden fand ich so selbstverständlich, dass ich nicht genau gelesen habe

Rapace

Zitat:

Original geschrieben von ManfredC70


wir haben seit diesem Jahr die Neuregelung, dass bei Selbständigen die 1%-Regel nur noch angewendet werden darf, wenn das Kfz sich im notwendigen Betriebsvermögen befindet, d.h. betriebl. Nutzung > 50%.

... mein Leasingfahrzeug steckt nicht im Betriebsvermögen. Wie machen die die 50% Grenze den fest? Wirds überprüft?

Übrigens: Mein FA will ein HANDGESCHRIEBENES Fahrtenbuch... (Stand vor 1 Jahr...) - das tue ich mir nicht an! Mache 1% - hab aber durch denkmalgeschütztes Geschäftshaus usw. genug anderes zum Absetzen - zumindest bis 2008 noch... 😉

Gruß
Jürgen
prüft trotzdem mal die 1% gegen...

Ein handgeschriebenes Fahrtenbuch? 😠 In welchem Jahrhundert leben eure Beamten? 😛

Bei mir geben sie sich mit Lexware Reisekosten zufrieden - Notebook garantiert relativ zeitnahen Eintrag.

Die Gurke

P.S. Und hier die Seite zum tief Luft holen 😁:

http://www.steuer-office.de/.../newsDetails?...

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