Fahrtenbuch
Jetzt bin ich mal auf Eure Tips und Hifle angewiesen. Unser Steuerberater liegt uns ständig in den Ohren endlich aus Steuergründen ein Fahrtenbuch zu führen. Bisher haben wir aus Bequemlichkeit einfach die 1 % Regelung genutzt. Nach Angaben des Steuerberaters sollen sich allerdings spätestens 2007 der Wert auf 1,5 % oder höher ändern. Ausserdem ist man als Selbständiger ja fast schon verpflichtet ein Fahrtenbuch zu führen, wegen des Nachweises der Notwendigkeit eines Dienstwagens.
Also wie handelt Ihr dieses Problem elektonisches Fahrtenbuch oder manuell geführtes Fahrtenbuch und auf was muss man achten bzw. welche Fehler sollte man auf alle Fälle nicht machen.
Für Eure Hilfe schon mal vielen Dank.
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Spreewald-VOLVO
Ein handgeschriebenes Fahrtenbuch? 😠 In welchem Jahrhundert leben eure Beamten? 😛
Es gab ja gerade erst wieder gerichtsurteile, dass das fahrtenbuch so sein muss, dass nichts nachträglich geändert werden kann. Wobei man ja auch das Buch nachträglich schreiben könnte. Mir ist das einfach zuviel aufwand und keiner weiss, welchen Umweg das FA als Stauumfahrung akzeptiert. Also 1% oder 2 Autos
Was mich am meisten ank**** ist, dass einem unterstellt wird man würde betrügen. So ganz pauschal und man muss das Gegenteil beweisen.
Rapace
Leasingfahrzeuge = Nutzung im Betriebsvermögen (keine Lust die präzise Begründung nachzuschlagen)
gleiche Spielregeln wie sonst
Über 50%-Nutzung Abzugsfähigkeit der Leasingrate und Eigenverbrauch nach 1% oder Fahrtenbuch
Unter 50% bei EÜ-Einkünften privat zu verbuchen mit alternativ 0,30 € je km Aufwandsvergütung
Es kann manchmal besser sein, die Kostenerstattung zu wählen, als bei 1% und Kostendeckelung keine Kosten absetzen zu können.
Trifft insbesondere zu in Fällen von teuren, aber abgeschriebenen PKW = hoher 1%, aber niedrige Kosten.
Die "richtigen" Lösung sind immer sehr individuell.
Fahrtenbuch handgeschrieben ist mE absolute Pflicht zur Zeit, (außer man hat ein eingebautes FB a la telematics),
da die FA sonst die Unterlagen gerne verwerfen.
Es geht denen nur darum überprüfen zu können, ob die Unterlagen zeitnah und ohne nachträgliche Änderungen erstellt wurden.
die beliebten Excel-Listen lassen sich ja beliebig verändern, zur Not durch Verstellung des PC-Datums oder ähnlich.
Mißtrauen beherrscht halt die Situation und das FA hat im Zweifel immer die besseren Karten.
Solange noch 1% gilt (und das wird für mich schon so sein, Nutzung sehr eindeutig über 50%) und die Kosten recht hoch sind (Leasing...) werde ich kein handgeschriebenes Fahrtenbuch führen.
Allerdings den Zweitwagen werd ich wohl langsam aus der Firma komplett rausnehmen müssen... 😉
Gruß
Jürgen
Bei Lexware Reisekosten sind keine nachträglichen Änderungen möglich.
Die Gurke
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Leute, ihr tut mir Leid. Und ich bin froh, dass ich zumindest teilweise dieser Bürokratie entwichen bin.
Mein Fahrbuch wird mit Hilfe einer Tabellenkalkulation gemacht. Das FA (in Tschechien) akzeptiert das bisher ohne jegliche Rückfragen. Natürlich am Monatsende, wie es mir gerade einfällt. Ein paar Minuten, das Ding ist fertig.
Warte jetzt nur noch darauf, dass Firmenwagen in Zukunft so eine Art Maut Erfassungsgerät bekommen müssen. Damit auch jeder Kilometer genau und penibel erfasst werden kann.
Grüsse
Volvo 174
Leihwagen?
Bei Dienstwagennutzung lässt unsere Firma nur die 1% Methode zu. 🙁
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es aber eine legale Möglichkeit dem komplizierten Steuerwirrwarr ein Schnippchen zu schlagen:
Man nutze eine Leihwagen von Avis, Sixt, Hertz oder Europcar und Co., der privat angemietet wird. Die gefahrenen Kilometer werden anhand eines persönlichen Fahrtenbuchs gegenüber der Firma abgerechnet. Als Rechenbeispiel bei 6.000 KM monatlicher Fahrleistung, 10l/100km, 1.20E/l und 0.3 E/km Erstattung:
Miete V70: -800,00
Diesel: -720,00
Erstattung: +1.800,00
Überschuss: +280,00
Diese Rechnung geht natürlich auch mit einem Privatwagen auf. Man trägt halt das Betriebsrisiko.
Mit dem Leihwagen hat man immer ein fabrikneues Auto, das i. d. R. nach ca 10.000 km getauscht wird.
Ist doch richtig, oder?
Grüße,
igm
Re: Leihwagen?
Zitat:
Original geschrieben von igmetall
Bei Dienstwagennutzung lässt unsere Firma nur die 1% Methode zu. 🙁
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es aber eine legale Möglichkeit dem komplizierten Steuerwirrwarr ein Schnippchen zu schlagen:
Man nutze eine Leihwagen von Avis, Sixt, Hertz oder Europcar und Co., der privat angemietet wird. Die gefahrenen Kilometer werden anhand eines persönlichen Fahrtenbuchs gegenüber der Firma abgerechnet. Als Rechenbeispiel bei 6.000 KM monatlicher Fahrleistung, 10l/100km, 1.20E/l und 0.3 E/km Erstattung:
Miete V70: -800,00
Diesel: -720,00
Erstattung: +1.800,00
Überschuss: +280,00Diese Rechnung geht natürlich auch mit einem Privatwagen auf. Man trägt halt das Betriebsrisiko.
Mit dem Leihwagen hat man immer ein fabrikneues Auto, das i. d. R. nach ca 10.000 km getauscht wird.
Ist doch richtig, oder?
das ist so richtig - aber keine wesentlich andere Rechnung als bei einem Leasingfahrzeug der Firma - Fahrtenbuch musst du dann auch führen.
Im übrigen ändert sich für ArbeitNEHMER mit Firmenwagen nichts (1% bleibt so bestehen wie bisher unabhängig vom Privatanteil), nur die doofen Chefs, die auch noch das Geschäftsrisiko tragen, müssen ihren Privatanteil beweisen... 🙁
Gruß
Jürgen
Re: Re: Leihwagen?
Zitat:
Original geschrieben von gseum
das ist so richtig - aber keine wesentlich andere Rechnung als bei einem Leasingfahrzeug der Firma - Fahrtenbuch musst du dann auch führen.
...
Rein fahrtenbuchtechnisch hast Du recht. Es fallen aber die zusätzliche Besteuerung/Sozialabgaben weg.
Zitat:
Original geschrieben von gseum
Im übrigen ändert sich für ArbeitNEHMER mit Firmenwagen nichts (1% bleibt so bestehen wie bisher unabhängig vom Privatanteil), nur die doofen Chefs, die auch noch das Geschäftsrisiko tragen, müssen ihren Privatanteil beweisen... 🙁
Gruß
Jürgen
Gilt es auch für angestellte Geschäftsführer? Wenn nicht, müsste man über die Änderung der Rechtsform nachdenken.
zum handschriftlichen Fahrtenbuch:
Mich hat mal mein zuständiger Landkreis für 6 Monate gezwungen ein Fahrtenbuch zu führen 😉 . So schlimm war es nicht. Man gewöhnt sich an die Eintragungen wie ans Anschnallen.
Grüße,
igm
Re: Re: Re: Leihwagen?
Zitat:
Original geschrieben von igmetall
Gilt es auch für angestellte Geschäftsführer? Wenn nicht, müsste man über die Änderung der Rechtsform nachdenken.
Das ist noch nicht klar. Es wurde ja noch nichts beschlossen.
Zitat:
Original geschrieben von igmetall
So schlimm war es nicht. Man gewöhnt sich an die Eintragungen wie ans Anschnallen.
Die Frage ist auch mehr, was nachher anerkannt wird. Und nicht jeder möchte jede Stunde dokumentieren wo er ist. Wenn das dumm läuft müßte ich sonst ggfs alle 2 jahre meinen Wohnsitz wechseln - nur weil ein Auftrag mal wieder länger dauert. Das will ich nicht mitmachen
Rapace