Fahrtenbuch
Hallo,
ich habe schon die Suche benutzt, bin aber nicht schlauer geworden.
Das Fahrzeug meiner Mutter wurde geblitzt. Ich habe aber auch einen eineiigen Zwillingsbruder, es kann also nicht zweifelsfrei ermittelt werden, wer gefahren ist.
Bei dem Anhörungsbogen gibt sie natürlich an, dass sie selbst nicht weiß, wer gefahren ist.
Muss sie dann in Zukunft ein Fahrtenbuch führen? Einige sagen, dass ist nur nötig, wenn man die Mithilfe verweigert.
Sie würde aber die Adresse von mir und meinem Bruder angeben.
Vielleicht hatte ja schon einer diesen Fall oder weis auch so bescheid.
Danke
Beste Antwort im Thema
Eineiige Zwillinge?
Wenn ihr schlau gewesen seid, dann habt ihr auch nur 1 Führerschein und nutzt ihn zusammen. 😁
34 Antworten
Wegen dem ersten Geschwindigkeitsdelikt wird nie und nimmer ein Fahrtenbuch auferlegt. Dazu muß schon deutlich mehr vorfallen. Als Zwilling habt ihr natürlich den Joker gezogen.
Nur keine falschen Angaben machen, das ist wichtig.
Zitat:
@Permaier schrieb am 10. November 2014 um 17:27:26 Uhr:
Meine Mutter ist im Urlaub gewesen, und dann hatten wir immer ihr Auto. Deswegen ist es gar nicht so einfach rauszufinden, wer an welchem Tag zu welcher Zeit das Fahrzeug hatte.
Genau deshalb ist ja ein Fahrtenbuch sinnvoll
Fahrtenbuch ist der Witz schlechthin.
Sollte mal eins aufgebrummt werden. Auto abmelden, auf einen in der Familie anmelden und Adios Fahrtenbuch!
Also hatte von euch noch keiner den Fall eines Fahrtenbuches?
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Zitat:
Also hatte von euch noch keiner den Fall eines Fahrtenbuches?
Ich bin mir nicht sicher, ob Du auf diese Frage ehrliche positive Antworten bekommen wirst ;o)
Ich zumindest kenne Fahrtenbücher nur vom Hören-Sagen. Wobei ich noch nie gehört habe, dass jemand ein Fahrtenbuch nach einem Erstdelikt aufgebrummt bekommen hat, dafür braucht es nach meiner Einschätzung schon mehrere bzw schwere Delikte.
Kenne ein Fahrtenbuch nur von meiner Dienstzeit bei der Bundeswehr!
P.S. jemand von 2.23 oder 1.42 oder 6.42 hier.....
Fahrtenbuch führt man in der Regel wenn mehrere Personen mit dem Gleiche Auto Fahren z.b wenn das DisnstFahrzeug auch Privat genutzt wird ist das auch für die Versicherung /FINANZAMT und der Firma wichtig....
Zitat:
@Permaier schrieb am 10. November 2014 um 17:08:55 Uhr:
Hallo,ich habe schon die Suche benutzt, bin aber nicht schlauer geworden.
Das Fahrzeug meiner Mutter wurde geblitzt. Ich habe aber auch einen eineiigen Zwillingsbruder, es kann also nicht zweifelsfrei ermittelt werden, wer gefahren ist.
Bei dem Anhörungsbogen gibt sie natürlich an, dass sie selbst nicht weiß, wer gefahren ist.
Muss sie dann in Zukunft ein Fahrtenbuch führen? Einige sagen, dass ist nur nötig, wenn man die Mithilfe verweigert.
Sie würde aber die Adresse von mir und meinem Bruder angeben.Vielleicht hatte ja schon einer diesen Fall oder weis auch so bescheid.
Danke
Bei einer Unternehmung in der ich arbeitete, war Bild sehr unscharf. Da wir alle ähnlich aussahen bestritten wir nicht evtl der Täter gewesen zu sein, nur zu der Zeit konnten wir es eigentlich alle nicht gewesen sein.
Folge: Verfahren wurde eingestellt, danach für alle Firmenfahrzeuge Fahrtenbuch pflicht.
Zitat:
@Permaier schrieb am 11. November 2014 um 18:34:52 Uhr:
Also hatte von euch noch keiner den Fall eines Fahrtenbuches?
Doch ich. Für die Steuer ... dienstliche Fahrten mit privatem Fahrzeug.
Es gibt vielfältige Gründe für das Führen eines Fahrtenbuches. Ich denke nur nicht, dass die Antworten zur Fragestellung passen, denn der TE sucht ja augenscheinlich jemanden, dem das Fahrtenbuch aufgrund von vorangegangenen Verkehrsdelikten behördlich auferlegt wurde.
Zitat:
@martinb71 schrieb am 10. November 2014 um 17:33:38 Uhr:
Falls es nur um ein paar € und nicht um ein Fahrverbot geht würde ich lieber zahlen um nicht das Fahrtenbuch führen zu müssen.
Selbst wenn es um ein Fahrvebot geht, würde ich mir genau überlegen, was ich tue...
Mein Bruder musste mal ein Fahrtenbuch führen wegen eines Abstandsdeliktes im Firmenwagen. Es war auch der erste Bußgeldverstoß mit besagtem Wagen.
Er hat dadurch 1 Monat Fahrverbot gespart, aber sehr schnell gemerkt, wie sehr ihn das Fahrtenbuch genervt hat - er meinte im Nachhinein, er hätte lieber den Verstoß zugegeben und das Fahrverbot im Urlaub abgesessen.
Das ein Fahrtenbuch super nervig ist kann ich nur bestätigen. Ich war mal in einer Firma beschäftigt wo alle PKW so ein Ding führen mussten. Mir war das für 2 Fahrten hin und zurück in der Woche schon zu viel. Zum glück konnte ich auch mit meinem Wagen fahren und die km abrechnen.
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 10. November 2014 um 21:41:57 Uhr:
Zitat:
"... Sie würde aber die Adresse von mir und meinem Bruder angeben ...".
Das würde ich nun nicht machen. Man ist nicht verpflichtet eigene Familienangehörige zu belasten. Im nächsten Schritt würden dann die Ordnungshüter an der Tür klingeln, um das Radarfoto mit den vor Ort gemeldeten Personen abzugleichen, was aber bei eineiigen Zwillingen allerdings schwierig bis kaum möglich sein wird.
Naja, die Polizei ist nicht dumm. Die hätten unter anderem schon die Kinder im Verdacht und wären mit Foto vorbei gekommen. In diesem Fall haben die Kinder keinen Nachteil, die Mutter hingegen hat einen Vorteil.
Zitat:
@Permaier schrieb am 11. November 2014 um 18:34:52 Uhr:
Also hatte von euch noch keiner den Fall eines Fahrtenbuches?
Wenn die Mutter nicht sagen kann, wer gefahren ist, wird das Fahrtebuch auch beim ersten Vergehen kommen. Nur hat die Mutter indirekt bestätigt, das eines ihrer Kinder gefahren ist. Sie kann nur aufgrund des miserablen Fotos nicht sagen, welches der beiden. Da es sich hier nicht um eine Standardsituation handelt kann auch keine Standardantwort gegeben werden. Meiner meinung nach hat die Mutter genau richtig gehandelt, das noch kein Fahrtebuch kommen dürfte.
Zitat:
@jarompe schrieb am 11. November 2014 um 09:14:54 Uhr:
Fahrtenbuch ist der Witz schlechthin.Sollte mal eins aufgebrummt werden. Auto abmelden, auf einen in der Familie anmelden und Adios Fahrtenbuch!
Naja, der Staat nicht kein Bußgeld ein, dafür aber eine Ummeldegebühr. 😉 Der Wagen hat einen Vorbesitzer mehr, man zahlt beim Straßenverkehrsamt Gebühren. Deshalb ist es sinnvoller Bußgelder von 50 Euro zu zahlen, anstatt sich anschließend vor einem Fahrtenbuch zu drücken.
Zitat:
@Permaier schrieb am 11. November 2014 um 18:34:52 Uhr:
Also hatte von euch noch keiner den Fall eines Fahrtenbuches?
Bei meinem letzten Delikt mit 28 zu viel, könnte ich aufgrund "ungünstiger" Lage des Navis nicht ermittelt werden. Da kam nach dem Einspruch nie wieder etwas nach.
Hier noch eine Info zum Thema:
http://www.motor-talk.de/.../...-aller-angeordnet-werden-t5116617.html
Die Ähnlichkeit zum hier diskutierten Fall ist frappierend...😁