Fahrtenbuch

Hallo,

ich habe schon die Suche benutzt, bin aber nicht schlauer geworden.

Das Fahrzeug meiner Mutter wurde geblitzt. Ich habe aber auch einen eineiigen Zwillingsbruder, es kann also nicht zweifelsfrei ermittelt werden, wer gefahren ist.
Bei dem Anhörungsbogen gibt sie natürlich an, dass sie selbst nicht weiß, wer gefahren ist.
Muss sie dann in Zukunft ein Fahrtenbuch führen? Einige sagen, dass ist nur nötig, wenn man die Mithilfe verweigert.
Sie würde aber die Adresse von mir und meinem Bruder angeben.

Vielleicht hatte ja schon einer diesen Fall oder weis auch so bescheid.
Danke

Beste Antwort im Thema

Eineiige Zwillinge?
Wenn ihr schlau gewesen seid, dann habt ihr auch nur 1 Führerschein und nutzt ihn zusammen. 😁

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Na so was...

Schon seit Montag im Forum, aber heute erst in der Presse...

Zitat:

@Permaier schrieb am 10. November 2014 um 17:08:55 Uhr:



Muss sie dann in Zukunft ein Fahrtenbuch führen? Einige sagen, dass ist nur nötig, wenn man die Mithilfe verweigert. Sie würde aber die Adresse von mir und meinem Bruder angeben.

1. Voraussetzung für die Auferlegung eines Fahrtenbuches ist, dass der Verkehrsverstoß "gewichtig" ist, was im Normalfall einen Verstoß im Punktebereich bedeutet.

2. Wenn deine Mutter die Adressen des in Betracht kommenden Personenkreis offen legt, kommt sie ihrer Mitwirkungspflicht als Halter nach. Unter diesen Umständen ist die Auferlegung eine Fahrtenbuches grundsätzlich auch nicht möglich.

N.T.

Zitat:

@Detta56 schrieb am 10. November 2014 um 17:24:29 Uhr:


Tja wer derartig vergesslich ist, bedarf eines kleinen Hilfsmittels um das Gedächtnis zu unterstützen und da ist doch ein Fahrtenbuch ein geeignetes Mittel

Und was hat das mit der Frage des TE zu tun? Oder wolltest du einfach mal nen hohlen Kommentar abgeben, weil du sonst von nichts ne Ahnung hast?

Zur Frage: beim ersten mal wird es mit ziemlicher Sicherheit kein Fahrtenbuch geben, kann sich also lohnen, hier keinen Fahrer anzugeben. Wenn es aber nur ein paar km/h waren würd ich mir den Bonus für einen richtigen Verstoss aufheben.

Danke, Enterich! Die erste substantielle Aussage zu diesem Thema! Zur Beantwortung der Frage hätte selbst ein kurzer Blick in Wikipedia genügt. Da steht in diesem Fall eigentlich alles drin, was zur Beantwortung der Frage relevant ist...

http://de.m.wikipedia.org/.../Fahrtenbuch?...

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Ich denke, die Antwort ist klar. Wenn die Mutter, nachweislich, in Urlaub war, dann kann doch nur einer von den "Sprösslingen" gefahren sein und wenn die beiden "den Mund halten" und ggf. bei der Rennleitung gemeinsam vorstellig werden, was soll denn passieren ? Nichts ! Denn in Deutschland gilt auch heute noch die Unschuldsvermutung und kein Familienmitglied muss das andere belasten !

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