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Fragen zum korrekten Führen eines Fahrtenbuchs

Themenstarteram 22. Februar 2020 um 16:01

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zu „Sonderfällen“, welche ich durch Google nicht beantworten konnte. Vielleicht können mir erfahrene Fahrtenbuchführer aushelfen.

Fall 1: für ein (internes) Teammeeting muss ich in ein Büro/eine Niederlassung meiner Firma, welchem/welcher ich nicht zugeordnet bin. Im Fahrtenbuch wird nach Kunde/Ansprechpartner verlangt. Weder ist die „Dienstreise“ kundenbedingt noch gibt es einen konkreten Ansprechpartner (bspw. Meeting mit mehreren Personen, durch mich initiiert). Wie trage ich die Fahrt ein?

Fall 2: ich fahre dienstreisenbedingt in eine andere Stadt. Auf Grund privater Kontakte dort bleibe ich 2 Tage länger. Ist die Rückfahrt von der Stadt in meinen Wohnort dennoch eine Dienstfahrt? Oder wird daraus eine private Fahrt, da die Verzögerung nicht dienstlich bedingt war?

Viele Grüße

Nico

Beste Antwort im Thema

zu 1. Ich würde da ganz wahrheitsgemäß eintragen "Dienstbesprechung in XY". Das wird bei uns auch so gehandhabt und auch als Dienstfahrt abgerechnet. Eine Privatfahrt sehe ich da nicht, denn es ist keine Fahrt zu deinem Arbeitsplatz.

zu 2. Sehe ich ebenfalls als deinstliche Fahrt. Wenn du dienstlich hinfährst, mußt du logischerweise auch zurückfahren. Dadurch dass es später ist als es sein müßte, hast du ja keine fiunanziellen Vorteil, den du versteuern müßtest. Sollte also dem Arbeitgeber und dem Finanzamt egal sein, solange du Fahrten während deines aufenthalts dort korrekt als privat kennzeichnest.

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zu 1. Ich würde da ganz wahrheitsgemäß eintragen "Dienstbesprechung in XY". Das wird bei uns auch so gehandhabt und auch als Dienstfahrt abgerechnet. Eine Privatfahrt sehe ich da nicht, denn es ist keine Fahrt zu deinem Arbeitsplatz.

zu 2. Sehe ich ebenfalls als deinstliche Fahrt. Wenn du dienstlich hinfährst, mußt du logischerweise auch zurückfahren. Dadurch dass es später ist als es sein müßte, hast du ja keine fiunanziellen Vorteil, den du versteuern müßtest. Sollte also dem Arbeitgeber und dem Finanzamt egal sein, solange du Fahrten während deines aufenthalts dort korrekt als privat kennzeichnest.

Genau. Maßgeblich ist der Anlass der Fahrt und der ist in beiden Fällen eindeutig dienstliche Natur. Es kommt nicht darauf an, daß man die Namen von Gesprächspartnern angibt. Damit kann man allerdings den dienstlichen Charakter gut glaubhaft machen.

(ich nehme an, die Frage rührt aus der steuerlichen Behandlung dieser Fahrten und nicht aus einer Fahrtenbuchauflage.)

Google zu befragen ist hier nur bedingt hilfreich, da die Finanzbehörden einen nicht unerheblichen Ermessensspielraum haben. Ich hatte damals um einen Termin gebeten und bin mit dem Finanzbeamten die Modalitäten durchgegangen. Das Ganze dann schriftlich erfasst und dem Beamten zugesandt.

Fall 1:

Die genaue Formulierung wird dem FA am Ende des Tages egal sein. Die Fahrt war nachvollziehbar dienstlich veranlasst.

Fall 2:

Die Verbindung von dienstlichen / geschäftlichen Aufwendungen und deren Abgrenzung bzw. Auseinanderrechung ist im gesamten deutschen Steuerrecht ein Dauerbrenner. verkehrshindernis hat Recht, da gibt es wenig konkretes in Gesetzen und Verordnungen. Auch Steuerberater orientieren sich of an BFH - Urteilen. In Deinem Fall werden zwar keine Kosten geltend gemacht, die nicht auch ohne den Privatanteil entstanden wären, aber das FA könnte hinterfragen, ob nicht der Privatbesuch mit ausschlaggebend für die gesamte Fahrt war. Und hier setzt Glaubhaftmachung ein, die sich an der Verhältnismäßigkeit orientieren würde. Dazu spielen Ort, Anlass und Dauer der vorausgegangenen dienstlichen Veranstaltung eine Rolle.

Im Fahrtenbuch selber und was den AG angeht, bin ich der Meinung von fehlzündung.

am 23. Februar 2020 um 13:07

Hach was bin ich froh einfach mit 1% Regelung zu fahren.

Das macht es zwar einfacher für alle Beteiligten, aber gerade wenn jemand den Dienstwagen nur selten für Privatfahrten nutzt, kann das schon erheblich teurer sein.

Ich z.B. habe einen Dienstwagen, den ich privat nicht nutzen darf. Aber selbst wenn ich es dürfte, würde ich nicht nach 1% versteuern wollen. Ich würde den seltenst für private Fahrten nutzen und die paar Kilometer dann lieber so abrechnen.

Bei Billigkisten ist ein Prozent auch nicht so schlimm wie bei einem Auto...

Zitat:

@zille1976 schrieb am 23. Februar 2020 um 14:07:57 Uhr:

Hach was bin ich froh einfach mit 1% Regelung zu fahren.

Ist halt ein Rechenexempel.

Zitat:

@NOMON schrieb am 23. Februar 2020 um 14:22:01 Uhr:

Bei Billigkisten ist ein Prozent auch nicht so schlimm wie bei einem Auto...

Selbst wenn das Fahrzeug nur einen BLP von 10.000 EUR hat, müssen 100 EUR versteuert und verbeitragt werden. Dann zahlt man auf diesen Betrag die sozialabgaben und Steuern, obwohl man es nicht nutzt. Auch wenns nicht viel ist, aber das Geld könnte man auch sinnvoller verwenden.

Und die meisten Firmenwagen haben wohl eher einen BLP der deutlich über 10.000 EUR liegt.

Ja, aber der Vorteil bei privater Nutzung ist schneller erreicht.

Ja, das stimmt natürlich. Da man aber nach Kilometern abrechnet ohne Fartenbuch, muß man bedenken, dass ein billiges Auto in der regel auch wesentlich niedrigere Kilometerkosten als ein Auto der Oberklasse hat. Insofern relativiert sich das etwas, denn dann kann man für 100 EUR im Dacia dreimal so weit fahren wie in der E-Klasse (nur als Beispiel, nichts ausgerechnet).

am 23. Februar 2020 um 14:22

Zitat:

@NOMON schrieb am 23. Februar 2020 um 14:22:01 Uhr:

Bei Billigkisten ist ein Prozent auch nicht so schlimm wie bei einem Auto...

Keine Ahnung. Hab noch nie nen billig Firmenwagen gefahren.

Laut Lexoffice liegt der Unterschied bei ca. 1600 (1%) zu 470 (Fahrtenbuch)

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 23. Februar 2020 um 15:12:57 Uhr:

Ja, das stimmt natürlich. Da man aber nach Kilometern abrechnet ohne Fartenbuch, muß man bedenken, dass ein billiges Auto in der regel auch wesentlich niedrigere Kilometerkosten als ein Auto der Oberklasse hat. Insofern relativiert sich das etwas, denn dann kann man für 100 EUR im Dacia dreimal so weit fahren wie in der E-Klasse (nur als Beispiel, nichts ausgerechnet).

Genau.

Und wenn man sein Leben lang Dacia gefahren ist, können wenigstens anschließend die Erben E-Klasse fahren. Ein tröstlicher Gedanke...

Du scheinst Probleme zu haben, den Text im Zusammenhang mit dem restlichen Thread zu erfassen. Es ging hier um die Versteuerung von privat genutzten Dienstwagen. Die Dienstwagen oder zumindest die Fahrzeugklasse gibt in der Regel der Arbeitgeber vor. Jemand, der einen Dacia als Firmenwagen kriegen kann, wird in der Regel nicht die Möglichkeit haben, stattdessen eine E-Klasse zu bekommen. Wer einen Dacia als Firmenwagen fährt, wird auch nicht unbedingt zu den Großverdienern zählen. Von daher bleibt es fraglich, ob die Erbschaft so groß ausfällt, dass für die Erben eine oder mehrere E-Klassen drin sind.

Es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten, sein Geld auszugeben als Autos. Man sollte daher nicht davon ausgehen, dass alle Dacia-Fahrer haufenweise Geldvermögen besitzen. Vielleicht interessieren sie sich einfach nicht für Autos, wollen billig fahren und das geld lieber für Utrlaub ausgeben.

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