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Fahrt zum TÜV!!!

Themenstarteram 8. September 2005 um 10:52

Hallo! Heute ist es endlich soweit! Mein Kadett ist auf den Tag genau 30 Jahre alt:-)

Also werde ich mal Anfang nächster Woche beim TÜV wegen der Vollabnahme und der H-Zulassung vorbeifahren...

Problem ist nur das der Wagen momentan weder angemeldet noch versichert ist!

Wie bekomme ich das Auto am besten zum TÜV? Hänger hab ich keinen und schon wieder eine Kurzzeitzulassung nur wegen dieser einen Fahrt will ich auch nicht machen.

Darf man nicht auch ohne Zulassung direkt zum TÜV fahren?

Wie wird es mit der Versicherung geregelt?

Kann mir einer helfen? Danke:-)

Gruß, Alex

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25 Antworten

Hallo,

schau mal hier wurde das mal diskutiert

http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&p=14810

oder hier der Gesetzesauszug (für Dich musst Du Punkt 4 genau studieren!!)

http://verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_23.php

 

Liebe Grüße

Frank

Etwa ab der Mitte bei Punkt 4 wirds interessant..

#Lieben Gruß Frank

Themenstarteram 8. September 2005 um 11:41

Danke für den Link:-)

Soweit ich das verstanden habe ist es möglich, hier nochmal die Textpassage:

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betreibszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen."

 

Ist es ein Problem wenn ich momentan abgelaufene Kurzzeitkennzeichen von vorletzter Woche drauf hab?

Wie kläre ich das am besten mit der Versicherung?

Also ich habe zu diesem Thema letzte Woche noch genau das Gegenteil gelesen.

Ich wäre bei solchen Aktionen immer sehr vorsichtig. Die Folgen die bei einem eventuell passierten Unfall auf Dich zukommen können sind enorm.

Ich habe das letztens bei meinem Vento wie folgt gehändelt:

Zum Straßenverkehrsamt und das Auto angemeldet. Da ich keinen Gültigen TÜV mehr hatte, habe ich das Auto zwar angemeldet bekommen, jedoch ist die Plakete nicht auf Nummernschild geklebt wurden.

Am nächsten Tag bin ich dann zum TÜV und mit dem TÜV-Bericht wieder zum Straßenverkehrsamt, auf dem ich dann alle Papiere wieder bekommen habe und die Plakete aufgeklebt wurde.

So war das Auto offiziell zugelassen und versichert.

Gruß

Micha

Themenstarteram 8. September 2005 um 12:24

Problem dabei ist nur das ich die TÜV-Bescheinigung und die H-Abnahme für die H-Zulassung bei Verkehrsamt brauche!

Und ohne Oldtimergutachten gibt es auch keine H-Zulassung...

Wie lange ist den Dein C-Kadett schon abgemeldet? Das Verfahren nach §23 StVZO Abschnitt 4 gilt nur für Fahrzeuge die vorrübergehend stillgelegt wurden (also nicht länger als 18 Monate abgemeldet waren.

Wenn alle Stricke reißen, gehe einfach mal bei der Polizei vorbei (anrufen geht auch) und frage die - die sind es ja auch, die Dich ggf. aus dem Verkehr ziehen. Obwohl - ich finde den Para 23/4 sehr eindeutig. Mal sehen ob die Polizei diesen Spezialfall auch wirklich kennt - man kann ja nicht alles wissen - aber ein Auto ohne Siegel fällt nun mal auf.

Mit den abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen darfst Du nicht auf die Straße - ist Fahreen ohne Zulassung und Versicherungsschutz!

Lieben Gruß

Frank

Themenstarteram 8. September 2005 um 13:31

Ist erst seit Oktober 2004 abgemeldet... also noch keine 18 Monate her...

Hallo,

wenn Du den Wagen dann zulässt, ist es doch keinerlei Problem mit dem Kurzzeitkennzeichen. Dann wird Deine Versicherung das anrechnen, Du zahlst nur 5 Tage.

Soviel sollte Dir die Sicherheit wert sein. Die Erlaubnis, mit ungestempelten Kennzeichen zu fahren, gilt IMHO nur wenn Du direkt vom Züv zur Zulassung weiterfährst.

Grüße

Kai

Bin mal gespannt was Alex berichtet wenn er bei der Polizei nachgefragt hat...Aber da kann man mal sehen wie viele (gute und realistische) Lösungen zum selben Thema existieren...

Liebe Grüße

Frank

Themenstarteram 8. September 2005 um 18:19

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Hallo,

wenn Du den Wagen dann zulässt, ist es doch keinerlei Problem mit dem Kurzzeitkennzeichen. Dann wird Deine Versicherung das anrechnen, Du zahlst nur 5 Tage.

Soviel sollte Dir die Sicherheit wert sein. Die Erlaubnis, mit ungestempelten Kennzeichen zu fahren, gilt IMHO nur wenn Du direkt vom Züv zur Zulassung weiterfährst.

Grüße

Kai

Naja, ich seh auch schon, ich komm nicht um diese 5-Tages-Zulassung hinaus:-( Hab aber bei der Versicherung schon 2x Kurzzulassungen angefragt und beim letzten mal haben die schon ein wenig gezögert...

Zitat:

Original geschrieben von alex_astra

Problem dabei ist nur das ich die TÜV-Bescheinigung und die H-Abnahme für die H-Zulassung bei Verkehrsamt brauche!

Und ohne Oldtimergutachten gibt es auch keine H-Zulassung...

Warum ist das ein Problem?

Du reichst die H-Bescheinigung einfach beim Amt nach und erhälst dann auch deine Plaketen. Genau wie bei mir mit dem TÜV-Bericht.

Also Auto auf H-Kennzeichen anmelden, dann ohne Plakete, aber mit ordentlich angemeldetem Fahrzeug zum Tüv und danach wieder die Papiere und die Plakete beim Amt geholt.

Gruß

Micha

am 10. September 2005 um 18:12

Mann!!! Leute stellt euch doch nicht so an.

Man kriegt keine Zulassung (auch keine H) ohne Vorlage von nem gültigen TÜV Bericht. Da könnte ja jeder kommen!!!!

Einfach zur Versicherung und ne Deckungskarte (Doppelkarte gibts nicht mehr) holen. Damit zum TÜV und Gutachten machen lassen (Egal ob normal Tüv oder §21). Und dann ab zur Zulassungstante die die Wagen dann gerne anmeldet.

Glaubt denn hier echt einer man kriegt ne H-Zulassung wenn man die nötigen TÜV-Prüfungen noch nicht hat??!?!?!

Muß ja auch in die Papiere eingetragen werden.

Hat auch nichts damit zu tun wie lange die Karre abgemeldet war. Irgendwie muss man ja zum Tüv kommen.

Früher gabs mal den guten alten "Vorfahrtsschein". Den gabs bei der Zulassungsstelle. Aber heute geht das alles über Deckungskarte. Danach muß man den Wagen aber anmelden und versichern. Sonst wird die Versicherung sauer. Wenn man nur das Gutachten will kommt man um Hänger oder gelbes Nummerschild nicht rum.

Eisenschwein

Also ich hab zwar keinen Oldtimer, aber mein Fahrzeug war über den Winter stillgelegt. In der Zeit ist auch der TÜV abgelaufen....als ich das Auto wieder anmelden wollte bei der Zulassungsstelle, brauchte ich natürlich erstmal TÜV+AU, sonst geht die Anmeldung nicht....

Die Dame bei der Zulassungsstelle hat mir gesagt, ich darf vom Standort des Autos auf DIREKTEM Weg zum Tüv fahren und dann auch DIREKT zur Zulassungsstelle, um das Fahrzeug anzumelden....

Vorraussetzung ist natürlich die Deckungskarte (bzw. Doppelkarte der Versicherung)!!

Falls das irgendwie nicht gehen sollte, gibt's noch ne andere Möglichkeit. Hol Dir von rote Kennzeichen bei nem Autohaus....kostet Dich für die paar Stunden bzw. den Tag vllt 30 Euro....

am 10. September 2005 um 18:26

"Falls das irgendwie nicht gehen sollte"

Das geht. Die Versicherung ist verpflichtet die Deckungskarte rauszurücken, weil es ja den Vorfahrtsschein nicht mehr gibt.

Meine "(Ex-)Versicherungsvertreterin wollte mir auch so ne gelbe Nummer aufs Auge drücken.

Hab sie aber dann erst mal mit der rechtlichen Lage vertraut gemacht.

Eisenschwein

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