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Fahrschule Kennzeichnung

Moin,

habe eine kleine Frage, heute fuhr eine Fahrschule vor mir, am Steuer eindeutig kein Fahrschüler, trotzdem klebte am Heck der Magnetaufkleber "Fahrschule".

Es ergab sich dann eine Diskussion mit meinem Mitfahrer.

Muss der "Fahrschule" Aufkleber vom Heck entfernt werden, wenn kein Fahrschüler fährt?

Meiner Meinung nach nicht, denn es handelt sich ja im Prinzip nur um eine Warnung, mein Mitfahrer war da anderer Meinung. Ich weiß bei meiner Prüfungsfahrt musste der Aufkleber weg um eventuelle Hilfen zu unterbinden, aber ansonsten ist es doch egal oder?

Rein Interessehalber würde mich jetzt interessieren wie das geregelt ist.

Beste Antwort im Thema

***Kopfschütteln ***

ich sehe selten ältere Mitbürger beim Ampelrennen oder bei Vorfahrsverletzungen oder Stinkefinger zeigen oder SMS schreiben.....,etc... .. 😁

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Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 21. Februar 2018 um 12:29:57 Uhr:



Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 20. Februar 2018 um 16:50:26 Uhr:


Nach Fahrlehrer- Gesetz muss dass Fahrzeug nicht als Fahrschule gekennzeichnet sein. Kann aber.
Bei der Prüfung muss das Schild -Fahrschule -zwingend abgenommen werden ,
genau so , wenn das Fahrzeug zu Privatzwecken benutzt wird .
Erhebt sich natürlich die Frage , woran will der Themengeber erkannt haben, dass es eine Privatfahrt war .

Es fuhr ein Herr mittleren Alters und er war allein im Fahrzeug, zwar weiß ich nicht ob es wirklich eine Privatfahrt war (keine Ahnung als was z.B. Fahrschüler abholen gezählt wird) aber dadurch war es zu 100% kein Fahrschüler.

Nun sagen die meisten Aussagen aus, das es keine Rolle spielt ob mit oder ohne Schild, nur du das es zwingend bei Privatfahrten abgenommen werden muss, wer jetzt recht hat 😕

Ein Blick in der Fahrlehrer- Gesetz könnte das ändern . Dann könntest du Dich von der Richtgkeit meiner Aussage überzeugen .

In der STVO werden Fahrschulsachen nicht zu suchen sein .

Für diejenigen , die mit Fahrlehrern schulten , die kein Fahrschulschild angepappt hatten :

Wenn sie richtig gelesen hätten ,- es gibt keine Vorschrift es anzumachen , sondern nur die Vorschrift es bei Privatfahrten und Prüfungsfahrten nicht anzumachen . Geht auch leicht , weil es fast immer

Magnetschilder sind .

Wenn ein Fahrschulinhaber seine Fahrzeuge von vorne bis hinten mit Fahrschulwerbung bepflastert hat

wird er nicht noch ein Magnetschild anbringen .

In einer Großstadt würde ich allerdings nie darauf verzichten , weil es den Hintermann warnen könnte.

Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 21. Februar 2018 um 16:01:50 Uhr:



Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 21. Februar 2018 um 12:29:57 Uhr:


Es fuhr ein Herr mittleren Alters und er war allein im Fahrzeug, zwar weiß ich nicht ob es wirklich eine Privatfahrt war (keine Ahnung als was z.B. Fahrschüler abholen gezählt wird) aber dadurch war es zu 100% kein Fahrschüler.

Nun sagen die meisten Aussagen aus, das es keine Rolle spielt ob mit oder ohne Schild, nur du das es zwingend bei Privatfahrten abgenommen werden muss, wer jetzt recht hat 😕


Ein Blick in der Fahrlehrer- Gesetz könnte das ändern . Dann könntest du Dich von der Richtgkeit meiner Aussage überzeugen .
In der STVO werden Fahrschulsachen nicht zu suchen sein .
Für diejenigen , die mit Fahrlehrern schulten , die kein Fahrschulschild angepappt hatten :
Wenn sie richtig gelesen hätten ,- es gibt keine Vorschrift es anzumachen , sondern nur die Vorschrift es bei Privatfahrten und Prüfungsfahrten nicht anzumachen . Geht auch leicht , weil es fast immer
Magnetschilder sind .
Wenn ein Fahrschulinhaber seine Fahrzeuge von vorne bis hinten mit Fahrschulwerbung bepflastert hat
wird er nicht noch ein Magnetschild anbringen .
In einer Großstadt würde ich allerdings nie darauf verzichten , weil es den Hintermann warnen könnte.
Giovanni.

Im Fahrlehrergesetz (FahrlG) wird er dazu aber nichts finden, also hilft ihm ein Blick in selbiges nichts. 😉

Du hast aber grundsätzlich recht, in §5 Abs. 4 FahrlGDV ist klar geregelt das diese Art Kennzeichnung ausschließlich bei Ausbildungsfahrten genutzt werden darf.

"Das Schild darf nicht auf anderen als Ausbildungsfahrten verwendet werden."

Er hätte also nicht mit diesem Schild fahren dürfen, denn Ausbildungsfahrt war es ja offensichtlich keine!

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 21. Februar 2018 um 12:29:57 Uhr:



Es fuhr ein Herr mittleren Alters und er war allein im Fahrzeug, zwar weiß ich nicht ob es wirklich eine Privatfahrt war (keine Ahnung als was z.B. Fahrschüler abholen gezählt wird) aber dadurch war es zu 100% kein Fahrschüler.

...

Najaaaaa - zugegebenermaßen könnte mein Beispiel etwas konstruiert klingen - ist mir aber selbst so gegangen. 🙂

Fahrlehrer macht mit Fahrschüler A eine Ausbildungsfahrt bis zu einem Punkt X mit dem Auto.

Steigt mit dem Prüfer zu Fahrschüler B in den Fahrschul-LKW zu einer Prüfungsfahrt, die am Punkt Y enden wird.

Beauftragt Fahrschüler C (der an Punkt Y seine LKW-Prüfungsfahrt beginnen soll) damit, das Fahrschul-Auto dorthin zu fahren - und vergisst, das Fahrschulschild abzunehmen. Und schwupp, hat man eine einzelne Person, die mit Schild durch die Gegend gurkt.

[/offtopic]

Zitat:

@NOMON schrieb am 22. Februar 2018 um 07:55:51 Uhr:


@Bernd_Clio_III ... Und was bringt uns Dein Beitrag für eine Erkenntnis im Bezug auf die gestellte Frage?

Habe ich auch irgendwie nicht verstanden. Ich denke mal ein Fahrschüler alleine hat keine Berichtigung einen PKW im Straßenverkehr zu führen, aber wir könnten ja mit dieser Frage den Thread fortführen 😁

Und dann Danke an @giovannibastanza und @TomF31 .

Wie gesagt, ich habe hier nicht nachgefragt um die Fahrschule oder zukünftige Fälle anzuzeigen, ich suchte halt nur eine Antwort auf eine, durch den Vorfall entstandene Diskussion. Es gibt halt noch Leute die sich einfach so Fragen stellen, ohne irgendwelche Hintergedanken.

Ihr habt ja recht, sorry ... 😁

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