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Fahrradträger für IX35 - Problem mit Stützlast

Hyundai ix35

?Hallo liebes Forum, ich wollte mich zunächst vorstellen. Mein Name ist Rolf. Wir fahren schon seit langem Hyundai. Zunächst einen I 30. Nun - seit 3 Jahren einen IX 35 1.6 Benziner 2WD Style und sind eigentlich sehr zufrieden mit dem Auto.
Leider hat sich nun eine Frage ergeben, bei der ich die Hilfe erfahrener IX 35 Nutzer benötigte :-) Vielen Dank im Voraus für euren Input und eure Zeit.

Bisher hatten wir Fahrraddachträger. Da wir uns vor kurzem E-Bikes gekauft haben, kommt ein Dachtransport nicht mehr in Frage. Da ATU im Moment ein günstiges Angebot für abnehmbare Anhängerkupplungen hat, wollen wir uns eine einbauen lassen. Beim Blick in den Fahrzeugschein musste ich jedoch feststellen, das die Stützlast beim Ix35 1.6 nur 50 KG beträgt. Unsere 2 E-Bikes wiegen zusammen schon 50 KG. Dazu käme noch das Gewicht des Fahrradträgers, so dass wir grob bei 70 KG landen würden. Die Akkus könnte man rausnehmen - dann wären es 64 KG.

Nach Rücksprache mit der Hyundai Hotline liegt die Stützlast tatsächlich bei 50 KG. Bei einer anderen Motorisierung z.B. beim 2.0 Benziner liegt die Stützlast bei 80 KG.
Nach Rücksprache mit unserem Autohaus sehen die kein Problem war die Überschreitung der Stützlast angeht.
Hyundai sagt - okay wenn das Autohaus das sagt - dann auf eigenes Risiko.

Die Anhängerkupplung selbst hat eine Stützlast von 80 KG - das wäre also unproblematisch. Ich verstehe hier nicht, weshalb die Stützlast sich bei anderer Motorisierung ändert ? Die verbauen doch keine unterschiedlichen Karosserien ?

Hat einer von euch einen IX35 1.6 Benziner mit AHK und transportiert seine EBikes damit ? Seht ihr da ein Risiko wenn wir die Räder auf die AHK stellen ?

Sorry für die evtl. dumme Frage aber ich habe bisher keine Erfahrungen mit AHK`s.

Gruss
Rolfie

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11 Antworten

Zitat:

@rolfie212 schrieb am 5. Februar 2021 um 15:23:08 Uhr:


Seht ihr da ein Risiko wenn wir die Räder auf die AHK stellen ?

Nein würd mich nicht jucken

bei einem unfall wird das dann nicht so lustig.
auch bei einem fahrradträger, darf man die stützlast nicht überschreiten.
auch eine verkehrskontrolle wird dann nicht kostengünstig.
https://www.adac.de/.../

Ich würde die Rückbank umlegen, ein Rad ins Auto, eins auf den Träger.
Im Netz gibt es zahlreiche Anbieter für Stützlasterhöhungen. Frag da doch mal an.
Ich habe auch schon davon gehört, dass Leute sich einen Aufkleber mit einer beliebigen Stützlastangabe ins Auto geklebt haben.
Dann ist es von Vorteil (habe ich gehört) wenn die Stützlast nicht im Fahrzeugschein steht ??

Hallo
Der Uebler X-21 hat ein Eigen Gewicht von 13,5 Kg.
Ab 50 kg Stützlast und ab D-Wert 5,3 KN: max. Zuladung 36 kg
Evtl kommst du ja ohne Batterie damit aus.

Zitat:

@stinni schrieb am 5. Februar 2021 um 15:53:34 Uhr:


Nein würd mich nicht jucken

na dann hättest du auch freude, wenn dein träger bei einem unfall jemandem um die ohren fliegt. viel spaß, wenn das jemandem aus deiner familie passiert.

und was ist damit

Zitat:

Nach Rücksprache mit der Hyundai Hotline liegt die Stützlast tatsächlich bei 50 KG. Bei einer anderen Motorisierung z.B. beim 2.0 Benziner liegt die Stützlast bei 80 KG.
Die Anhängerkupplung selbst hat eine Stützlast von 80 KG - das wäre also unproblematisch. Ich verstehe hier nicht, weshalb die Stützlast sich bei anderer Motorisierung ändert ? Die verbauen doch keine unterschiedlichen Karosserien ?

würd mich immer noch nicht jucken

wenn also vorn ein anderer Motor drin ist ändert sich hinten die Stützlast?

und selbst wenn was passiert, hier glaubt doch wohl nicht allen Ernstes das einer mit einer Wage vorbei kommt um die Fahrräder und die Kupplung zu wiegen. Meine Räder wiegen 28,5 KG. Akku raus dann 24 KG.

Also 24+24+13,5 = 61,5 KG

und diese 11,5 KG sollen zwischen gut und böse entscheiden?

Ich glaube Deutschland hat im Augenblick andere Probleme

Aber jeder so wie er will und kann :-)

man könnte ja auch mal bei einem Spezialisten anfragen

https://www.sk-handels-gmbh.de/shop/anhaengelasterhoehung/

Es gibt auch Systeme, da werden die Räder per Lift auf das Dach gehoben.

@stinni schrieb am 6. Februar 2021 um 06:19:09 Uhr:

Zitat:

und diese 11,5 KG sollen zwischen gut und böse entscheiden?
Ich glaube Deutschland hat im Augenblick andere Probleme

Gutes Plädoyer für eine eventuelle Gerichtsverhandlung bei einem Verkehrsunfall und einer erloschenen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, durch Überschreitung der zulässigen Stutzlast..

Da wird sich der Richter und die Versicherung auf jeden Fall deiner Meinung anschließen, denn wie wir ja alle Wissen, sind angegebene Gewichts.-/Geschwindigkeitsbegrenzungen ja nur Richtwerte und jeder kann sich daran halten, oder eben nicht...... jeder so wie er will und kann :-)

@floka
Lt. StVo droht bei Stützlastüberschreitung um bis zu 50% ein Bußgeld von 25 €.
Woher stammt deine Info dass die Betriebserlaubnis erlischt ?

Zitat:

@rolfie212 schrieb am 7. Februar 2021 um 11:03:56 Uhr:


@floka
Lt. StVo droht bei Stützlastüberschreitung um bis zu 50% ein Bußgeld von 25 €.
Woher stammt deine Info dass die Betriebserlaubnis erlischt ?

....aus gefählichem Halbwissen, sorry.

Ich hab' mich da wohl ein wenig verrannt und einiges durcheinander geschmissen und zusätzlich einiges verwechselt.

Ich nehme meine Aussage zurück und behaupte das Gegenteil :-)

Danke für die Info !

Danke für euren Input,
Ich habe in einem anderen Forum (hoffentlich darf ich das erwähnen) einen Beitrag gefunden zum gleichen Problem. Der Kollege hat einen 1.7 CDRI Stützlast lt. Schein auch 50 kg. Er hat ein Gutachten erstellen und von TÜV abnehmen lassen, wonach die reelle Stützlast 80 kg wäre (wohlgemerkt ohne irgendeine Änderungen am Fahrzeug).
Karosserie vom 1.6 Benziner und 1.7 CDRI sind identisch, Federn, Bremsen usw. auch. Der CDRI ist 100 kg schwerer daher würde ich von einer reellen Stützlast von mindestens 65 kg beim 1.6er ausgehen.
D.h. der Fahrradträger und die Bikes wären transportierbar, so wie es das Autohaus auch gesagt hat.

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