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Fahrradträger auf AHK

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo,
ich habe mal eine Frage und zwar hätte ich gerne gewußt welche Stützlast mein Tiguan hat.
Laut Bordbuch müßten es 75 kg sein.
Ich habe vor mir einen Fahrradträger zu kaufen (favorisiert ist der Uebler X 21 S mit einer Tragkraft von 60 kg) um damit 2 e-bikes aufladen zu können.
Das Gewicht der e-bikes ist mit ca. 26,5 kg angegeben. Der Träger wiegt lt. Beschreibung ca. 13 kg, sodaß die 75 kg reichen sollten.
Mein Nachbar erzählt mir allerdings, daß angeblich nur die Tragkraft des Trägers einschl. Fahrräder die 60 kg nicht überschreiten darf, normal ist doch die Addition von Fahrrad und Träger.
Das kann ich nicht nachvollziehen und hätte gerne mal Euere Meinung dazu gehört.
Wer hat schon Erfahrung mit dem neuen Träger von Uebler gemacht?

Danke

18 Antworten

Zitat:

Man sollte sich da aber dessen bewusst sein, dass bei einer "frei stehenden Montage auf der AHK-Kugel" aufgrund der Hebelwirkung durch den Aufbau, mitsamt der Räder und deren Windwiderstand, enorme Kräfte wirken, die zu einem vorzeitigen Verschleiß der AHK-Kugel führen können: Der Standard-Durchmesser beträgt hier 50 mm. Die Verschleißgrenze liegt aber schon bei 49 mm.
D.h. ein halber Millimeter Abrieb reicht da schon, dass die AHK-Kugel ersetzt werden muss (Bei manchem dann im Zweifelsfall die gesamte AHK) je nachdem, welche Bauart von AHK er hat!
Das sollte einem bewusst sein, bevor man die maximale Stützlast für diese Art von Träger auf diese Weise ausreizen will...
Diese Klemm-Träger sind definitiv nur für leichtere Lasten gedacht, die eher nicht bis an die Stützlast-Grenze der AHK heranreichen...

So Long...

Hi,

woher hast du denn die Info mit der Verschleißgrenze? Fällt mir - ehrlich gesagt - schwer das zu glauben. Das wären ja extrem geringe Toleranzen.
Abgesehen davon mal ganz praktisch betrachtet: zumindest unser Thule-Träger hat eine sehr fein anpassbare Klemmung, die wahnsinnig straff auf dem Kupplungskopf sitzt. D.h. zum einen dürften kaum großartige Bewegungen (=Reibung) zwischen Träger und AHK-Kopf entstehen, und damit auch kein Abrieb. Vermutlich muss man da schon sehr sehr viele km fahren, bis der halbe mm mal abgeschrubbelt ist.
Zum zweiten lässt sich die Klemmung eben sehr gut feinjustieren und dadurch auch Differenzen im Umfang des AHK-Kopfes ausgleichen.
Kann natürlich sein, dass ich das alles etwas zu locker sehe. Aber mal ehrlich: wofür kauft/montiert man sich eine AHK, wenn man sie dann aus Angst vor Verschleiß nicht nutzt? Dann müßte man konsequenter Weise das ganze Auto unbenutzt stehen lassen...
:-)
Und was die Belastbarkeit der Träger angeht: zumindest die Thule-Dinger halten die ausgewiesenen maximalen Traglasten problemlos aus. Die sind wirklich äußerst robust. Bei so manchen echt windigen Baumarkt-Teilen, die ich schon auf der Autobahn vor mir hatte, habe ich aber auch geschaut, dass ich schleunigst dahinter wegkomme...

Und @regnitz: lass dich von deinem Vorhaben nur nicht abbringen! Es ist einfach klasse die Radels schnell hinten drauf schmeißen zu können um dann neue Reviere zu erkunden!

Servus
Berninger

Warum wird hier immer etwas von einer Stützlast von 75 kg erzählt? In der EU-Übereinstimmungsbescheinigung meines Tiguan S & S steht:

Größte vertikale Stützlast: 100 kg

Dasselbe stand auch in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1, als der Tiguan noch in Deutschland zugelassen war.
Ich habe mir übrigens kürzlich einen Uebler X21S gekauft. Der erste Eindruck ist ausgezeichnet, aber viel gefahren bin ich damit noch nicht.

Ich kann der aussage von UlliB1 nur zustummen.
Bei Anhängern wird auch immer von einer AHK Stützlast von 100 kg geredet, sonnst dürfte der Tiger ja kaum anhänger mit bis 2.5 Tonnen ziehe.
Hingegen ist der Gepäckträger ( Dachlast ) für nur 75 kg zugelassen, evt. im Fahrzeugschein falsch geschaut oder es wurde falsch eingetragen.

Wer sich mal in das Thema einlesen will, kann das z.B. hier tun:
http://www.verkehrslexikon.de/...ger_Wissenswertes_fuer_Fahrlehrer.pdf
Da ist eigentlich alles wissenswerte beschrieben.
Hier steht das auch mit der Verschleißgrenze drin...

Nachlesen kann man das mit der Verschleißgrenze bei den sog. Zugkugelkupplungen auch beispielsweise hier:
http://www.ritec-agrar.de/.../...aengesysteme_vdtuev712_2003-03-18.pdf

oder eben in einer der Änderungsverordnungen des § 29 der StVZO.

So Long...

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