Fahrrad mitten auf der Straße
Guten Tag,
vor einigen Tagen gab es diesen Bericht: http://www.wdr5.de/.../fahrradstrase-soest-jakobi-100.html
Ich fahre dort regelmäßig lang und ärgere mich jedes mal tierisch über die Radfahrer, die dort mitten auf der Straße fahren. Als Radfahrer würde ich diese Straße nicht befahren wollen oder wenigstens Platz für die Autos lassen. Ich habe mit einem befreundeten Fahrlehrer gesprochen, er meint, Radfahrer müssten stets am rechten Straßenrand fahren und uns Autofahrern das Überholen verwirklichen.
Was kann man tun, damit diese Straßenmarkierung wieder entfernt wird? Kann man einfach bei der Polizei den Bürgermeister wegen Straßenverkehrsgefährdung anzeigen oder wie ist der richtige Weg, um wieder Recht zu schaffen?
Viele Grüße,
Werner Georg
Beste Antwort im Thema
Ach Leute...
Zitat:
http://www.wdr5.de/.../fahrradstrase-soest-jakobi-100.html
...
450 Meter ist der "Jakobistreifen" lang, der "Nöttenstreifen" mit 300 Metern noch etwas kürzer.
...
Da fährt man eben mal hinterher... und wenn´s eine oder zwei Minuten dauert. In München wird man vom Linienbus genötigt, wenn man in der 30er Zone fährt und "darf" sich rechts in Parklücken quetschen, um den vorbeizulassen, wenn man nicht bei 30 cm Seitenabstand überholt werden will.
Ich finde so einen Fahrradstreifen auf ausgewählten Strecken gut. 🙂
18 Antworten
Hallo, wie immer eine Menge Getöse und nichts Vernünftiges .
Ich nehme mal an ,es handelt sich um eine- Fahrradstraße- gekennzeichenet durch das Zeichen STVO §41 , 244.1.
Dazu steht in den Erläuterungen folgendes :
Fahrradstraßen dienen der Förderung der Attraktivität des Radverkehrs in städttischen Bereichen . Infolgedessen
dürfen dort Radfahrer abweichnd vom Rechtsfahrgebot §2 ,Abs.2 ebeneinander fahren .......
Ist Kraftfahrzeugverkehr durch Zusatzzeichen zugelassen , darf der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden , erforderlichenfalls ist die Geschwindigkeit zu vermindern .
Über die Einstellung des Themengebers muss man sich allerdings wundern , glaubt er denn er hätte nur deshalb , weil man ihm ein Auto gestattet und weil er eine Lizenz hat dieses auch auf der Straße zu benutzen, volle und uneingeschränkte Verfügung über die gesamte Verkehrsstruktur .
Wo bleibt seine Einsichtsfähigkeit, die man von jedem Kraftfahrer verlangen muss ?
Übrigens Fahrlehrer sind auch nicht mehr das , was sie mal waren .
Giovanni.
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 24. Mai 2015 um 17:13:09 Uhr:
Wo bleibt seine Einsichtsfähigkeit, die man von jedem Kraftfahrer verlangen muss ?
Wenn er schon wegen ein paar Meter langsames fahren jammert, war da niemals Einsicht gewesen
Zitat:
@wernerhgeorg schrieb am 24. Mai 2015 um 14:30:14 Uhr:
Ich habe mit einem befreundeten Fahrlehrer gesprochen, er meint, Radfahrer müssten....uns Autofahrern das Überholen verwirklichen.
Auch diese Aussage des Fahrlehrers ist nicht korrekt.
Selbst auf "normalen" Straßen müssen Radfahrer den Autofahrern das Überholen allenfalls ermöglichen.
Die Verwirklichung des Überholvorgangs bleibt grundsätzlich dem Autofahrer vorbehalten.
Es gibt ja nun den Aufreger-Thread und diverses Fahrrad-Threads - ergo muss es diesen nicht auch noch geben.
Da scheint es wohl jemandem im V&S zu geruhsam zu sein