Fahrrad mitten auf der Straße
Guten Tag,
vor einigen Tagen gab es diesen Bericht: http://www.wdr5.de/.../fahrradstrase-soest-jakobi-100.html
Ich fahre dort regelmäßig lang und ärgere mich jedes mal tierisch über die Radfahrer, die dort mitten auf der Straße fahren. Als Radfahrer würde ich diese Straße nicht befahren wollen oder wenigstens Platz für die Autos lassen. Ich habe mit einem befreundeten Fahrlehrer gesprochen, er meint, Radfahrer müssten stets am rechten Straßenrand fahren und uns Autofahrern das Überholen verwirklichen.
Was kann man tun, damit diese Straßenmarkierung wieder entfernt wird? Kann man einfach bei der Polizei den Bürgermeister wegen Straßenverkehrsgefährdung anzeigen oder wie ist der richtige Weg, um wieder Recht zu schaffen?
Viele Grüße,
Werner Georg
Beste Antwort im Thema
Ach Leute...
Zitat:
http://www.wdr5.de/.../fahrradstrase-soest-jakobi-100.html
...
450 Meter ist der "Jakobistreifen" lang, der "Nöttenstreifen" mit 300 Metern noch etwas kürzer.
...
Da fährt man eben mal hinterher... und wenn´s eine oder zwei Minuten dauert. In München wird man vom Linienbus genötigt, wenn man in der 30er Zone fährt und "darf" sich rechts in Parklücken quetschen, um den vorbeizulassen, wenn man nicht bei 30 cm Seitenabstand überholt werden will.
Ich finde so einen Fahrradstreifen auf ausgewählten Strecken gut. 🙂
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18 Antworten
Schlechter Trollversuch...
Ach Leute...
Zitat:
http://www.wdr5.de/.../fahrradstrase-soest-jakobi-100.html
...
450 Meter ist der "Jakobistreifen" lang, der "Nöttenstreifen" mit 300 Metern noch etwas kürzer.
...
Da fährt man eben mal hinterher... und wenn´s eine oder zwei Minuten dauert. In München wird man vom Linienbus genötigt, wenn man in der 30er Zone fährt und "darf" sich rechts in Parklücken quetschen, um den vorbeizulassen, wenn man nicht bei 30 cm Seitenabstand überholt werden will.
Ich finde so einen Fahrradstreifen auf ausgewählten Strecken gut. 🙂
Zitat:
@wernerhgeorg schrieb am 24. Mai 2015 um 14:30:14 Uhr:
..., Radfahrer müssten stets am rechten Straßenrand fahren ...
Es heißt in der StVO möglichst weit rechts, nicht äußerst weit rechts. Das ist dann unter Berücksichtigung des Seitenabstands von mindestens einem Meter zu den geparkten Fahrzeugen (LG Berlin 1995). So wie man als Autofahrer ebenso mindestens einem Meter Seitenabstand beim Überholen zum Radfahrer einhalten muss.
Unabhängig, ob da nun ein Radweg markiert ist oder nicht, es ändert sich nichts daran, wie und wo jeder Beteiligte zu fahren hat.
Das Überholen von einem Radfahrer ist einem Autofahrer an derartigen Stellen, schmalen Straßen nicht möglich, da er entweder die vorgeschriebenen Seitenabstände missachten oder über den Bürgersteig müsste.
Zitat:
und uns Autofahrern das Überholen verwirklichen.
Da irrt der Fahrlehrer, Radfahrer haben keine diesbezüglichen Pflichten, Autofahrer keine diesbezüglichen Rechte, beide sind gleichberechtigt.
Insbesondere als Fahrlehrer eine mehr als grenzwertige Einstellung, wenn dies auch noch gegenüber Fahrschülern oder Nachfragenden so gelehrt bzw. gesagt wird.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 24. Mai 2015 um 15:01:47 Uhr:
Es heißt in der StVO möglichst weit rechts, nicht äußerst weit rechts. Das ist dann unter Berücksichtigung des Seitenabstands von mindestens einem Meter zu den geparkten Fahrzeugen (LG Berlin 1995). So wie man als Autofahrer ebenso mindestens einem Meter Seitenabstand beim Überholen zum Radfahrer einhalten muss.
Wo bitte steht das in der STVO ?
Zitat:
@wernerhgeorg schrieb am 24. Mai 2015 um 14:30:14 Uhr:
.......... Radfahrer müssten stets am rechten Straßenrand fahren und uns Autofahrern das Überholen verwirklichen.....
Wo steht das in einer StVo
... so ganz kann ich dem nicht zustimmen - auch ein Radfahrer ist ein vollwertiger Verkehrsteilnehmer (ausnahme jene die sich für unkaputtbar halten), dem genauso der Fahrstreifen zu Verfügung stehen muß. Was bei einem Gebot am rechten Fahrbanrand zu fahren kontraproduktiv ist.
Radfahrer werden (leider) auch trotz Gegenverkehr von PKW überholt - ohne Beachtung eines Sicherheitsabstandes. Frage mal deinen befreundeten Fahrlehrer ob er das auch für richtig befindet, wenn seine Kinder od. Angehörigen auf diese Weise gefährdet werden.
"
Seitlicher Sicherheitsabstand
Das gilt nicht nur für den Abstand nach vorne und nach hinten, sondern auch für den seitlichen Abstand. Als Faustregel für den seitlichen Sicherheitsabstand gilt, dass 50 cm Basisabstand zwischen den Fahrzeugen herrschen müssen, zu denen die Geschwindigkeit hinzugerechnet wird. Fährt man also 50 km/h, dann beträgt gemäß dieser Faustregel der Abstand 50 cm + 50 cm für die Geschwindigkeit ergo 100 cm = 1 Meter.
Werden einspurige Fahrzeuge überholt, darf der seitliche Abstand nicht geringer als 1,5 Meter sein. Zu bedenken gilt es hier, dass durch die Fahrgeschwindigkeit starke Windbewegungen erzeugt werden, die zu einem Risiko werden können. Und man muss auch berücksichtigen, dass gerade einspurige Fahrzeuge manchmal unsicher betrieben werden.
"
Was bei Nebenstraßen und Gegenverkehr sicher nicht möglich ist.
Und nein - ich bin kein Radfahrer
Zitat:
@Geisslein schrieb am 24. Mai 2015 um 15:14:03 Uhr:
Wo bitte steht das in der STVO ?
Überholen §5 StVO
Vorbeifahren §6 StVO
In Detail präzisiert in diversen Urteilen:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Seitenabstand.php
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Seitenabstand01.php
Zitat:
@wernerhgeorg schrieb am 24. Mai 2015 um 14:30:14 Uhr:
Guten Tag,vor einigen Tagen gab es diesen Bericht: http://www.wdr5.de/.../fahrradstrase-soest-jakobi-100.html
Ich fahre dort regelmäßig lang und ärgere mich jedes mal tierisch über die Radfahrer, die dort mitten auf der Straße fahren. Als Radfahrer würde ich diese Straße nicht befahren wollen oder wenigstens Platz für die Autos lassen. Ich habe mit einem befreundeten Fahrlehrer gesprochen, er meint, Radfahrer müssten stets am rechten Straßenrand fahren und uns Autofahrern das Überholen verwirklichen.
Was kann man tun, damit diese Straßenmarkierung wieder entfernt wird? Kann man einfach bei der Polizei den Bürgermeister wegen Straßenverkehrsgefährdung anzeigen oder wie ist der richtige Weg, um wieder Recht zu schaffen?
Viele Grüße,
Werner Georg
Was regst du dich auf? rechts stehen Autos, links ist Bürgersteig...wo willst du da überholen? Ohne Rücksicht auf Verluste? Die 50m wirst du wohl mal langsam fahren können
Zitat:
@Dramaking schrieb am 24. Mai 2015 um 15:29:51 Uhr:
Überholen §5 StVO
Vorbeifahren §6 StVOIn Detail präzisiert in diversen Urteilen:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Seitenabstand.php
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Seitenabstand01.php
Das sind Gerichtsurteile und daraus abgeleitete Grundsätze an die ich mich nicht halten muß.
In der STVO ist nur von "ausreichend" die Rede.
Radfahrer, die im Straßenverkehr teilnehmen haben sich ebenfalls an die STVO zu halten.
Das beginnt bei der Nichtbenutzung "benutzungspflichtiger" Radwege an und endet beim Fahren mitten auf der Fahrbahn.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 24. Mai 2015 um 15:29:51 Uhr:
Überholen §5 StVO
Da steht aber nur - ausreichend
Zitat:
§5 StVo Abs. 4
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden.
..... und 2m bei 50kmh sind da schon grenzwertig.
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 24. Mai 2015 um 15:45:05 Uhr:
Was regst du dich auf? rechts stehen Autos, links ist Bürgersteig...wo willst du da überholen? Ohne Rücksicht auf Verluste? Die 50m wirst du wohl mal langsam fahren können
Ja klar, man hat ja auch sonst nichts besseres zu tun als dem Genußradler hinterher zu schleichen der hier gerne die Situation ausnutzt, extra langsam zu fahren um den Autofahrern eins auszuwischen.
Was die Gemeinden und Städte in letzter Zeit teilweiße an Nonsens-Ideen haben geht über mein Fassungsvermögen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 24. Mai 2015 um 16:00:48 Uhr:
Ja klar, man hat ja auch sonst nichts besseres zu tun als dem Genußradler hinterher zu schleichen der hier gerne die Situation ausnutzt, extra langsam zu fahren um den Autofahrern eins auszuwischen.Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 24. Mai 2015 um 15:45:05 Uhr:
Was regst du dich auf? rechts stehen Autos, links ist Bürgersteig...wo willst du da überholen? Ohne Rücksicht auf Verluste? Die 50m wirst du wohl mal langsam fahren könnenWas die Gemeinden und Städte in letzter Zeit teilweiße an Nonsens-Ideen haben geht über mein Fassungsvermögen.
Was glaubst du, befindet sich der Radweg mitten auf der Strasse? Genau aus dem Grund, damit sich keine Autofahrer da vorbei zwängen und keine Unfälle provozieren. Wieso fährst du nicht einfach eine andere Strecke, wenn die 50m langsam fahren so auf die Nerven gehen?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 24. Mai 2015 um 16:00:48 Uhr:
Ja klar, man hat ja auch sonst nichts besseres zu tun als dem Genußradler hinterher zu schleichen der hier gerne die Situation ausnutzt, extra langsam zu fahren um den Autofahrern eins auszuwischen.
Wir haben verstanden - die Radfahrer haben sich gegen dich verschworen 🙄
Zitat:
Was die Gemeinden und Städte in letzter Zeit teilweiße an Nonsens-Ideen haben geht über mein Fassungsvermögen.
Sei froh, dass du dort überhaupt noch fahren darfst - irgendwann drehen die den Hahn zu und es darf dort nur mehr mit dem Rad gefahren werden.
Zitat:
@wernerhgeorg schrieb am 24. Mai 2015 um 14:30:14 Uhr:
Ich habe mit einem befreundeten Fahrlehrer gesprochen, er meint, Radfahrer müssten stets am rechten Straßenrand fahren und uns Autofahrern das Überholen verwirklichen.
Diesen Fahrlehrer würde ich nochmals in die Schule schicken.
Ich habe nur einige Antworten überflogen, aber ich finde das mit diesem Streifen eine Super idee.
Gemäss Foto ist das eine ziemlich schmale Strasse.
So wie es aussieht zu schmal, um ein Fahrrad mit der nötigen Vorsicht und dem nötigen seitlichen Abstand überholen zu können.
Weil es aber trotzdem Genies gibt die meinen die Strasse gehört ihnen und es trotzdem machen, was in jedem Fall viel zu gefährlich ist, hat man das cleverste gemacht was möglich war. Nämlich den Streifen für die Fahrradfahrer in die Mitte gelegt. So sollten auch die dümmsten Autofahrer kapieren das sie nicht einfach so überholen können und auf ihre Kollegen im Strassenverkehr achten müssen.
Ausserdem haben die Fahrradfahrer noch einen Vorteil, sie müssen nicht mit idioten rechnen die ohne zu schauen die Türe ihres Wagens öffnen, da sie jetzt schon genug Abstand zu diesen deppen haben.
Zitat:
@wernerhgeorg schrieb am 24. Mai 2015 um 14:30:14 Uhr:
Was kann man tun, damit diese Straßenmarkierung wieder entfernt wird? Kann man einfach bei der Polizei den Bürgermeister wegen Straßenverkehrsgefährdung anzeigen oder wie ist der richtige Weg, um wieder Recht zu schaffen?
Die einzige Alternative wäre, die Straße für den motorisierten Durchgangsverkehr zu sperren und nur noch Anliegern die Zufahrt mit dem Kraftfahrzeug zu gestatten.
Das wäre sicherlich nicht in deinem Sinne.