Fahrerlaubnis wiedererlangen

Hallo,

ich habe folgende Situation wo ich gerne Eure Erfahrung einholen möchte:

Ich habe 2005 meine Fahrerlaubnis wegen Punkten verloren (wurde zu einen Aufbauseminar verdonnert, welches ich aber nicht innerhalb der 6 Monate gemacht hatte)

Nun wollte ich 2012 meinen Führerschein Neu beantragen, wo mir dann mitgeteilt wurde das ich zur MPU muß. Folgende Einträge waren im Register:

30.10.2002 Fahren ohne Versicherungsschutz
31.10.2002 Fahren unter Alkoholeinfluss 0,88 promille)
19.01.2004, 24.02.2004 Betrug
28.03.2004 Fahrlässiges Erlauben von fahren ohne Führerschein
11.10.2004 Anordnung zum Aufbauseminar
13.01.2005 Betrug
27.02.2005 Betrug
25.03.2005 Fahren ohne Fahrerlaubnis
14.10.2006 Betrug

Da ich keine Vorbereitung gemacht habe bin ich auch sofort durchgefallen.

(Was ich persönlich schon eine Frechheit finde, das man ohne einen "Vorbereitungskurs" eigentlich keine Chance hat durch die MPU zukommen)

Danach hatte ich mir dann einen "MPU Berater" gesucht der bis auf das er mir 1400€ abgeknöpft hat nix gebracht hat.

Nun ist es wieder so das ich doch wieder meinen Führerschein benötige. Jetzt ist halt schon mal die Frage ob ich es noch hier in D tue, oder warte bis ich meinen neuen Job in Österreich antrete und ihn da mache.

Vielleicht könnt Ihr mir da ja ein paar Tipps und Ratschläge geben.
Im Netz hab ich z.B. auch gelesen das nach 10 Jahren die Einträge verschwinden und ich eventuell gar keine MPU mehr machen muß!?

Beste Antwort im Thema

Bei dem ......register ist es schwer sachlich zu bleiben. Mit scheint, dass die MPU hier ihren wirklichen Sinn hat. Sie sollte ohne Tricks bestanden werden. Wenn nicht, dann halt zu Fuß gehen oder Rad fahren. Ist gesund für Körper und Geist und schützt die Allgemeinheit.

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Im Zweifel für den Angeklagten - aber um den Führerschein in Österreich zu machen must du doch auch fest da angemeldet sein !?!? Wäre doch blöd erst einen Schein in D zu machen und dann nochmal umzumelden (Zumidest in Frankreich brauchte ich die französische Version des Internationalen Scheins) - ausserdem scheint es ja in D nicht so einfach also wenn du die Wahl hast würde ich auch auf den Nachbarn tippen.
Muss nicht auch der Arzt bei der MPU einen stichhaltigen Grund für die Verweigerung vorlegen ?

Was für Betrugstaten werden denn in FS-Register gespeichert?

@TE:

Was aber auch nicht ausschließt, daß du in alte Verhaltensmuster zurückfällst, und du auf Grund deiner Vergangenheit prädestiniert bist bei einer Stresssituation eben falsch zu reagieren.

Deswegen wurde die MPU eingeführt, um dich etwas (die Qualität der Untersuchung hängt vom Prüfer ab) zu durchleuchten und die Eignung festzustellen.

Bei der geleisteten "Vorarbeit" deinerseits wird jeder Prüfer mit Vorurteilen an die Sache gehen und wenn dann im Prüfungsverlauf Unstimmigkeiten auftauchen wird man auf Nummer sicher gehen und die Eignung verneinen...

Ist Menschlich, egal ob es fair ist oder nicht.

HTC

PS: Vertrauen ist schwer wieder zu erlangen nachdem man es verwirkt hat, das ist bei nahe stehenden Personen schon schwer bis unmöglich, geschweige denn bei Fremden. Da hilft nur Geduld und Durchhaltevermögen.

Zitat:

@cocker schrieb am 9. August 2017 um 12:55:00 Uhr:


nunja, Menschen können sich ändern, ohne Zweifel. Aber wie will man das verifizieren?

Die logischste Art ist ja zu sehen das seit den Einträgen keines mehr dazu gekommen ist.

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Zitat:

@hydrou schrieb am 9. August 2017 um 12:59:38 Uhr:


Was für Betrugstaten werden denn in FS-Register gespeichert?

Das hatte mich auch gewundert das die da auftauchten, hatte jedenfalls nix mit Verkehr, Auto oder sonstigen zutun. Waren Internetbetrügereien.

Zitat:

@mckay80 schrieb am 9. August 2017 um 13:04:15 Uhr:



Zitat:

@hydrou schrieb am 9. August 2017 um 12:59:38 Uhr:


Was für Betrugstaten werden denn in FS-Register gespeichert?

Das hatte mich auch gewundert das die da auftauchten, hatte jedenfalls nix mit Verkehr, Auto oder sonstigen zutun. Waren Internetbetrügereien.

Hier steht es drin:

https://www.fev-mpu.de/.../straftaten.html

HTC

Zitat:

@cocker schrieb am 9. August 2017 um 12:55:00 Uhr:


nunja, Menschen können sich ändern, ohne Zweifel. Aber wie will man das verifizieren?
...

Z.B. in dem man eine Frist ohne weitere Verstöße festlegt (z.B. die 10 Jahre) ?

Oder eine Fahrerlaubnis wie bei Anfängern und mit ähnlichen Auflagen zur Probe erteilt ?

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Zitat:

@cocker schrieb am 9. August 2017 um 12:55:00 Uhr:


...
Bei so einer MPU-Vorbereitung kriegt man imho gezeigt, wie man seinem Gegenüber zumindest vorgaukelt, sich gändert zu haben.
...

Richtig. Und von daher gehört sie im Grunde genommen verboten und nicht noch gewünscht / gefordert. Die Nichtvorbereitung durch professionelle MPU-Helfer müsste der Regelfall sein. Psychologen, die ihren beruflichen Titel verdient haben, müssten nämlich genau das hinkriegen.

Zitat:

@cocker schrieb am 9. August 2017 um 12:55:00 Uhr:


...
fehlender Vorbereitung (könnte man als Desinteresse auslegen)
...

Klar, nur wer dafür dreistellige bis vierstellige Beträge investieren kann, zeigt wirklich Interesse 🙄.

Zitat:

@wolfman444 schrieb am 9. August 2017 um 12:59:08 Uhr:


Im Zweifel für den Angeklagten - aber um den Führerschein in Österreich zu machen must du doch auch fest da angemeldet sein !?!? Wäre doch blöd erst einen Schein in D zu machen und dann nochmal umzumelden (Zumidest in Frankreich brauchte ich die französische Version des Internationalen Scheins) - ausserdem scheint es ja in D nicht so einfach also wenn du die Wahl hast würde ich auch auf den Nachbarn tippen.
Muss nicht auch der Arzt bei der MPU einen stichhaltigen Grund für die Verweigerung vorlegen ?

Ich rechne es dem TE hoch an, dass er hier so offen und ehrlich ist (zu sein scheint). Und ich würde ihm auch wünschen, dass er seine FE wiederbekommt, auf welchem (legalen) Wege auch immer.

Aber schauen die Ösis denn nicht auch nach? Ö ist jetzt zwar nicht so gerade als Führerscheintourismus-Land bekannt (und das wäre es hier ja auch nicht, weil der TE ja in Ö wohnen würde). Man denkt aber irgendwie automatisch daran: "In Land X krieg ich den nicht wieder, also in Land Y machen."

Dem TE auf jeden Fall viel Glück.

Zitat:

@mckay80 schrieb am 9. August 2017 um 13:00:27 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 9. August 2017 um 12:55:00 Uhr:


nunja, Menschen können sich ändern, ohne Zweifel. Aber wie will man das verifizieren?

Die logischste Art ist ja zu sehen das seit den Einträgen keines mehr dazu gekommen ist.

Was aber im Umkehrschluss nicht heisst, dass du wie ein "Engel" gelebt hast. Heisst ja nur, dass du nicht erwischt wurdest, auch wenn es nix zu erwischen gab.
Auf jeden Fall schwierige Situation für dich.
Und wenn es Vorbereitungskurse für eine MPU gibt, so ist das schlimm genug. Sorry, aber ein Psychologe sollte schon in der Lage sein, das richtig einzuschätzen, ohne dass das Gegenüber auf etwas geimpft wurde, was vielleicht nicht der Wahrheit entspricht. Insofern wäre es aus meiner Warte eher ein Pluspunkt, wenn sich jemand ohne Vorbereitungskurs dem ganzen stellt.
Einen wirklichen Tip habe ich nicht für dich. Wünsch dir aber auf jeden Fall viel Glück, den Lappen wieder zu erlangen. Evtl. vom Führerschein unabhängig versuchen nachweislich aufzuarbeiten, was sowieso auch zielführender wäre, als Gehirnwäsche und Schauspielunterricht.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 9. August 2017 um 13:09:13 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 9. August 2017 um 12:55:00 Uhr:


nunja, Menschen können sich ändern, ohne Zweifel. Aber wie will man das verifizieren?
...

Z.B. in dem man eine Frist ohne weitere Verstöße festlegt (z.B. die 10 Jahre) ?

Oder eine Fahrerlaubnis wie bei Anfängern und mit ähnlichen Auflagen zur Probe erteilt ?

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 9. August 2017 um 13:09:13 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 9. August 2017 um 12:55:00 Uhr:


...
Bei so einer MPU-Vorbereitung kriegt man imho gezeigt, wie man seinem Gegenüber zumindest vorgaukelt, sich gändert zu haben.
...

Richtig. Und von daher gehört sie im Grunde genommen verboten und nicht noch gewünscht / gefordert. Die Nichtvorbereitung durch MPU-Helfer müsste der Regelfall sein. Psychologen, die ihren beruflichen Titel verdient haben, müssten nämlich genau das hinkriegen.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 9. August 2017 um 13:09:13 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 9. August 2017 um 12:55:00 Uhr:


...
fehlender Vorbereitung (könnte man als Desinteresse auslegen)
...

Klar, nur wer dafür dreistellige bis vierstellige Beträge investieren kann, zeigt wirklich Interesse.

... ich hab diese Regeln nicht gemacht ... und bin froh, dass ich bislang nicht nach diesen Regeln spielen musste.

wenn du dir mal vorstellst, was für kaputte Typen so ein MPU-Psychologe wohl nicht selten vor sich sitzen hat, kannst du dir bestimmt auch vorstellen, dass er nicht ganz unvoreingenommen an die Sache rangeht.
Auch Psychologen sind nur Menschen und können nicht hellsehen.
Andererseits möchte ich aber auch nicht haben, dass irgendsoein Alki, der gut schauspielern kann, seinen Lappen wiederbekommt und wieder die gleichen Fehler macht ...

Es ist leider zu erwarten, dass Du zum Thema MPU hier nicht die kompetentesten Aussagen bekommst. Da sind andere Foren ("Verkehrsportal"😉 einfach besser aufgestellt.

Das sieht man auch daran, dass in der Diskussion noch wesentliche Erkenntnisse fehlen:
1. Hast Du 2012 den Antrag für die Fahrerlaubnis zurückgezogen? Falls nein, wurde der FS-Antrag abgelehnt? Das würde die Tilgungsfrist neu starten
2. Hast Du 2005 wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Sperrfrist bekommen? Dann beginnt die 10jährige Tilgungsfrist erst nach 5 Jahren, insgesamt also 15 Jahre.

Das allerbeste ist, wenn Du Dir eine Selbstauskunft vom Fahrerlaubnisregister in Flensburg holst. Da siehst Du, was an Taten noch gespeichert ist und wann alles getilgt wird. Kostet nur eine Briefmarke. Antrag unter www.kba.de.

Wenn Du nach Österreich wechselst und dort auch 6 Monate gemeldet bist, kannst Du selbstverständlich legal eine Fahrerlaubnis erwerben. Allerdings wird man Dich fragen, ob Du woanders bereits eine Fahrerlaubnis hattest. Beantwortest Du das wahrheitsgemäß gibt es auch dort etwas ähnliches wie eine MPU.

Eine MPU ist kein Hexenwerk und mit ein bisschen Vorbereitung auf der Basis einer soliden Vorbereitung und einer echten Änderung der Einstellung auch problemlos zu bestehen, auch mit Deinem Hintergrund. Einen teuren MPU-Berater brauchst Du dafür nicht.

Da Deine Fahrerlaubnis länger als 10 Jahre entzogen war, stell Dich darauf ein, dass Du auch die Fahrprüfungen neu ablegen musst.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. August 2017 um 14:23:56 Uhr:


...
Wenn Du nach Österreich wechselst und dort auch 6 Monate gemeldet bist, kannst Du selbstverständlich legal eine Fahrerlaubnis erwerben. Allerdings wird man Dich fragen, ob Du woanders bereits eine Fahrerlaubnis hattest. Beantwortest Du das wahrheitsgemäß gibt es auch dort etwas ähnliches wie eine MPU.
...

Frage interessenhalber hierzu.

Wenn er die Wahrheit sagt in Ö und dann (nach dort bestandenem MPU-Äquivalent) eine FE erwirbt, ist ja bei einem evtl. späteren Fahren in D alles tutti.

Wenn er (sollte er natürlich nicht) die Unwahrheit sagt und mit der FE dann nach D kommt, würde ihm das bei einer evtl. Kontrolle angekreidet werden?

nein, D ist raus, da es Aufgabe der österreichischen Behörden ist, vor Ausstellung einer Fahrerlaubnis die Eignung gewissenhaft zu prüfen. Käme es aber in Österreich heraus, könnte man ihm dort die FE wieder aberkennen.

Bei einerNeuerteilung in der BRD ist bei diesen Einträgen MPU erforderlich. Zudem wurde die 10 Jahresfrist durch die Beantragung unterbrochen. Diw Akte wird erst nach 15 Jahren vernichtet. Jeder Vorgang läßt die Verjährungsfrist erneut von Null starten.Ob ein in Austria erlangte Fahrerlaubnis gilt wage ich zu bezweifeln, da ja die Eignung zum führen von KFZ in der BRD abgesprochen wurde.

Es gab ja schon Fälle nachdem deutsche Führerscheintouristen, nach erhalt Ihres EU-Führerscheins im EU-Ausland, der Führerschein in D trozdem wieder abgenommen wurde.

Der Führerscheintourismus wurde ja dahingehend nachträglich unterbunden, indem man mindestens 6 Monate im EU Ausland gemeldet sein, muss bevor man den Führerschein beantragen kann. Wenn sich der TE also dazu entscheiden sollte nach Österreich auszuwandern, kann er nach 6 Monaten ja den Führerschein beantragen. Sollte er in Ö den Führerschein also erhalten, hat er somit wieder einen Vollwertigen EU-Führerschein. Er wird aber weiterhin in Deutschland nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

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