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Fahrerkarte wenn man für 2 Unternehmen fährt

Themenstarteram 10. April 2010 um 19:54

Ich hätte mal eine frage zur Fahrerkarte wenn man für 2 verschiedene Unternehmen fährt.

Ich bin eigentlich Student und fahre am Wochenende (Kühler) und in den Ferien (sind ja 5 Monate im Jahr keine Vorlesungen) mit dem LKW. Ich bin bei 2 Firmen tätig quasi als Aushilfsfahrer, wobei ich schon auch meine Fixen Touren mach die in der Firma ausschließlich ich mache. Bisher war das kein Problem da eine Firma nur Analog fuhr, die stellen jetzt aber langsam um.

Nun zu der Frage; wie mache ich das mit dem Auslesen der Fahrerkarte? Es geht doch der Firma A nix an was ich bei Firma B für Lenk-, Ruhe-, Arbeitszeiten hatte. Umgekehrt das gleiche. Kann da die Firma nicht auch Schwierigkeiten bekommen wenn die Zeiten abgespeichert haben die bei einer anderen Firma mit anderen Autos gefahren wurden? Oder muss ich einfach nach jedem "Firmenwechsel" auslesen. Ich weiß nur nicht wenn ich jetzt bei Firma A auslese, dann bei Firma B fahre und auslese ob dann Firma B nur die Zeiten seit der letzten Auslesung oder auch die davor auslest, sprich ob sie nur Firma B zeiten auslesen oder auch die davor bei Firma A gefahrenen (obwohl die ja eigentlich schon mal ausgelesen wurden).

Wie siehts da bei einer Polizeikontrolle aus? Kannst da Probleme geben? Ich denke nicht oder? Solang ich die Zeiten einhalte ist es doch egal für wen ich die Arbeit mache oder? Ich kann ja schließlich soviele Arbeitstellen haben wie ich will, solang ich Steuern zahle.

Ich hoffe ihr versteht meine Frage!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 11. April 2010 um 15:23

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

natürlich geht es A an wie lange bei B gefahren und gearbeitet wurde und auch C interessiert es und D will es auch wissen

Also bis jetzt wollte das noch keiner wissen. Wieso auch? Die AG haben sicher andere sorgen!

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

nebenbei arbeiten darfst du doch eh nur mit wissen des Hauptarbeitgebers ohne den Hauptjob zu gefährden

Du musst ja ein arg schlechtes Gewissen haben um dein Tun verheimlichen zu wollen/müssen

Würdest du die anderen Beiträge auch lesen statt nur dumm zu posten wüsstest du/hättest du gelesen, dass beide Arbeitgeben von einander wissen!

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Schlimm genug, dass du wohl bislang nicht die Tachoscheiben von A auch bei B mitgeführt hast - würden sie doch dann als Fehlend bei A aufgefallen sein ?

 

Lohnsteuerkarte musst du ja auch noch nachweisen - schrecklich, da bekommen auch alle AG's mit das du wo anderst schaffst

Tachoscheiben wurden mitgeführt. Wieso fehlen die dann beim anderen? Ich kanns ja nach 28 Tagen einfach in der Firma abgeben.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

tjaja trotz des Studentenstatuses, mit weiterem Bildungsweg scheints Denken doch zu fehlen - was wirds denn BWL? VWL? nichts bis garnichts nach dem Studium? dann aber weiter LKWfahren? Fachkräfte brauchts ja :o

Da is wohl wieder einmal einer Neidisch das er sein Leben lang zu nix bracht hat und sein ganzes Leben lang LKW fahren wird. So Leute wie du motivieren mich immer extrem mein Studium recht schnell zu beenden, gutes Geld zu verdienen und dann Leute wie dich herumzukommandieren! Nur zur Info, in meinen Studium (und nein, es ist sicher nicht BWL oder VWL, und auch nicht Publizistik oder Politwissenschaften) ist es üblich schon 1-1,5 Jahre VOR Abschluß seinen Vertrag in der Tasche zu haben. Naja es kanns halt nicht ein jeder im Leben zu etwas bringen! Der Neid is doch ein extremes Laster!

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Einer der Sinngebungen der digitalen Fahrerkarte ist es die Situation zu vermeiden, dass jemand unter der Woche für A fährt und während der offiziellen "Ruhezeit" am WE die Kühler für B.

Es wird sich nicht vermeiden lassen, dass die beiden AGs voneinander Wind bekommen - du brauchst ja auch die "Untätigkeitsbescheinigung" für die Zeiten, die du nicht aktiv warst.

Wenn du lückenlos und korrekt Deine Zeiten dokumentieren möchtest (was ich nur empfehlen kann) musst du die Karten ( und zwar nicht nur die aus Plastik) offen auf den Tisch legen.

Nichtzuletzt ist es für die AGs wichtig, voneinander zu wissen, um nicht bei einer Sozialversicherungsprüfung schwerstens auf den Allerwertesten zu fallen.

 

am 10. April 2010 um 20:16

Zitat:

Original geschrieben von philipp_p

 Ich kann ja schließlich soviele Arbeitstellen haben wie ich will, solang ich Steuern zahle.

Ich hoffe ihr versteht meine Frage!

Richtig, so lange du die gesetzlichen Lenk und Ruhezeiten nicht überschreitest, und da werden dann alle Tätigkeiten in den verschiedenen Unternehmen zusammen auf  eine Fahrerkarte geschrieben.

 

 

Themenstarteram 10. April 2010 um 20:19

Beide wissen das ich auch für eine andere Firma fahren. Da ich nicht Vollzeit fahre ist es von den Lenkzeiten her kein Problem und so sachen wie unter der Woche für die eine und am Wochenende für die andere Firma fahren mach ich nicht und hab ich auch nicht nötig bzw. ist auch kaum möglich.

Bisher hab ich halt immer gesagt das ich die Bescheinigung über Lenkfreie Tage für die letzten X tage brauch und die wurde mir dann von der Firma für die ich als nächstes Fahre ausgestellt.

Themenstarteram 10. April 2010 um 20:21

Zitat:

 

Richtig, so lange du die gesetzlichen Lenk und Ruhezeiten nicht überschreitest, und da werden dann alle Tätigkeiten in den verschiedenen Unternehmen zusammen auf  eine Fahrerkarte geschrieben.

Ja ist schon klar das alles auf eine, nämlich meine, Fahrerkarte kommt. Also meinst du sollts da beim Auslesen keine Probleme geben wegen doppelter Auslesung oder so!?

am 10. April 2010 um 20:31

Zitat:

Original geschrieben von philipp_p

Zitat:

 

Richtig, so lange du die gesetzlichen Lenk und Ruhezeiten nicht überschreitest, und da werden dann alle Tätigkeiten in den verschiedenen Unternehmen zusammen auf  eine Fahrerkarte geschrieben.

Ja ist schon klar das alles auf eine, nämlich meine, Fahrerkarte kommt. Also meinst du sollts da beim Auslesen keine Probleme geben wegen doppelter Auslesung oder so!?

Die Daten für die kontrollierenden Behörden bleiben doch gespeichert.Ob deine Chefs dir dann, musste mit denen klären

Themenstarteram 10. April 2010 um 20:35

Ja schon, aber die Daten werden ja auf 2 verschiedenen PCs oder gar Systemen ausgelesen. Ich meinte jetzt obs da irgendwelche Probleme gaben kann wegen doppelter Auslesung oder so. Ich denke aber nicht, weil Theoretisch kann ich die Karte ja auch jeden Tag auslesen und es gehen keine Daten verloren und das Programm kennt sich aus und lest nix doppelt aus oder so.

Soweit mir bekannt (Erfahrungswerte sind ja derzeit noch dünn gesät), ist die saubere Lösung bei jedem Wechsel des AG vor Beginn und nach Ende der Tätigkeit beim jeweiligen AG auslesen zu lassen. So bekommt jeder genau die Daten, die er für seinen Betrieb braucht und auch jahrelang sichern muss.

Für eine Prüfung nach Monaten oder Jahren ist es sicher nicht hilfreich, dass die Daten aus dem Auslesezeitraum teilweise eigentlich einer anderen Firma zuzurechnen sind. In der Regel kann sich dann keiner mehr so wirklich genau erinnern, wie was war und zudem ist die Action, so einen Klabuster zu entheddern so nervig, dass Dich dann beide am liebsten auf den Mond schiessen würden.

Wieso muß den Dein AG Deine Karte auslesen?

Reicht es nicht wenn sie die Daten aus dem Tacho im Lkw auslesen?

Du kannst Dir doch so ne billig Software zum auslesen und archvieren Deiner Daten

holen. Dann speicherst Du das für Dich ab.

Themenstarteram 10. April 2010 um 21:31

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Soweit mir bekannt (Erfahrungswerte sind ja derzeit noch dünn gesät), ist die saubere Lösung bei jedem Wechsel des AG vor Beginn und nach Ende der Tätigkeit beim jeweiligen AG auslesen zu lassen. So bekommt jeder genau die Daten, die er für seinen Betrieb braucht und auch jahrelang sichern muss.

VOR der Tätigkeit auch!? Wozu den das? Damit Sie wissen was neu dazu kommen is oder wie? Das seh ich ja auch am Datum. Und dann sind ja immer noch auch die falschen (andere Firma) daten kopiert. Kann man die dann einzeln löschen?

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Für eine Prüfung nach Monaten oder Jahren ist es sicher nicht hilfreich, dass die Daten aus dem Auslesezeitraum teilweise eigentlich einer anderen Firma zuzurechnen sind.

Genau dieses Problem meinte ich Anfangs. Firmen haben Daten von Fahrten für eine andere Firma auf ihren PC. Da kennt sich ja keiner mehr aus!

Zitat:

Original geschrieben von mafiha

Wieso muß den Dein AG Deine Karte auslesen?

Reicht es nicht wenn sie die Daten aus dem Tacho im Lkw auslesen?

Du kannst Dir doch so ne billig Software zum auslesen und archvieren Deiner Daten

holen. Dann speicherst Du das für Dich ab.

Ist das den rechtlich möglich? Ich dachte immer die Firma MUSS die Fahrerkarte spätestens alle 28 Tage auslesen! Wenn das geht dann würde sich das Problem ja von selbst lösen, die Firma hat alles (aus dem LKW ausgelesen) und ich hab auch alles (selber ausgelesen bzw. kanns mir ja die Firma auslesen auf CD oder so geben und dann wieder Löschen oder nicht?). Damit wäre oberes Problem gelöst.

Das Auseinanderklabüstern im Rahmen einer Betriebsprüfung sollte ja nun wirklich nicht dein Problem sein, die Kontrollbeamten müssen halt mal bissel mehr fürs Geld arbeiten.

Du selbst wirst keine Probleme haben, denn die Daten bleiben beim Auslesen ja drauf auf der Karte und werden dann nach ~28 Tagen überschrieben.

Das Auslesen sollte 28tägig in beiden Unternehmen erfolen, dann ist der Pflicht in beiden Unternehmen Genüge getan.

Wenn du nicht gewerbetreibend bist brauchst du auch keine Kopien, alles, was der Gesetzgeber wissen muss/will steht auf der Karte. Nach der Frist bist DU aus dem Schneider.

100% sicher bin ich mir da nicht. Aber soweit ich informiert bin muss die Karte alle 28 Tage ausgelesen und archiviert werden. Wer das macht ist egal. Du mußt es für Dich haben.

Normalerweise macht das halt die Firma weil nicht jeder Fahrer selber auslesen kann.

Ich habe meine Daten auf Festplatte und drucke sie aber zur Sicherheit nach jedem auslesen noch auf das gute alte Papier aus. ( bin allerdings selbständig)

Du musst Spätestens alle 28Tage deine Karte auslesen (am besten du machst es aber wöchentlich bzw nach jeder fahrt).

Das Problem könnte aber auch an den Tätigkeitsnachweisen liegen, wenn die Betriebskontrolle in Firma A kommt und die Daten will aber die Tätigkeitsnachweise in Firma B siehts ziemlich besch... aus.

Du musst auch Dringend spätestens nach 28tagen deine Fahrerkarte in BEIDEN!!! Firmen ausgelesen haben das jede Firma die Daten hat (für Betriebskontrolle).

Die Firmen wissen ja das du in beiden Firmen fährst, also gibt es ja auch keine Probleme wenn sie voneinander wissen (durch die Lenkzeiten) bzw das wird ja unwilkürlich rauskommen wenn sie nicht voneinander wissen was auch der Sinn und Zweck der Digitalen Fahrerkarte sein sollte.

 

Zitat:

Wer das macht ist egal. Du mußt es für Dich haben.

Archivierungspflicht hat der Unternehmer!

Der Fahrer hat die Fahrerkarte auf der die Daten Gespeichert sind.

natürlich geht es A an wie lange bei B gefahren und gearbeitet wurde und auch C interessiert es und D will es auch wissen

nebenbei arbeiten darfst du doch eh nur mit wissen des Hauptarbeitgebers ohne den Hauptjob zu gefährden

Du musst ja ein arg schlechtes Gewissen haben um dein Tun verheimlichen zu wollen/müssen

Schlimm genug, dass du wohl bislang nicht die Tachoscheiben von A auch bei B mitgeführt hast - würden sie doch dann als Fehlend bei A aufgefallen sein ?

 

Lohnsteuerkarte musst du ja auch noch nachweisen - schrecklich, da bekommen auch alle AG's mit das du wo anderst schaffst

 

tjaja trotz des Studentenstatuses, mit weiterem Bildungsweg scheints Denken doch zu fehlen - was wirds denn BWL? VWL? nichts bis garnichts nach dem Studium? dann aber weiter LKWfahren? Fachkräfte brauchts ja :o

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi

Das Auseinanderklabüstern im Rahmen einer Betriebsprüfung sollte ja nun wirklich nicht dein Problem sein, die Kontrollbeamten müssen halt mal bissel mehr fürs Geld arbeiten.

Das ist eine typische Arbeitnehmeräusserung, der noch nie eine Prüfung (üb)erlebt hat.

Der Prüfer hat alle Zeit der Welt - er wird sich eine Woche nehmen, um nach einer fehlenden Stunde zu suchen. Für den Arbeitgeber bedeutet das, dass er sich in dieser Woche um absolut nichts anderes kümmern kann, ausser dem Prüfer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unterstützend zur Seite zu stehen.

Wenn er innerhalb dieser Woche die Nerven verliert (was unweigerlich eintreten wird), wird der Prüfer einen entsprechenden Prüfungsbericht machen, gegen den der AG dann gerichtlich vorgehen kann, was mit vierstelligen Anwaltshonoraren und weiteren drei Jahren schweissgebadeter Alpträume einhergehen wird.

 

 

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