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Fahrerkarte ???? Dringend Aufklärung
Hallo zusammen,
ich brauche eure unterstützung.
Ich soll am Montag einen LKW den mein Vater sich von seiner Firma geliehen hat von A nach B bringen.
Die ganze Geschichte ist Gewerblich. ich bin angestellter bei meinem Vater aber nicht in der Firma des LKW
Das Teil ist ein 7,5 Tonner und hat schon alles Digital.
jetzt habe ich zwar den Führerschein aber keine Fahrerkarte.
Wie kann ich darf ich soll ich.
Bitte um dringende hilfe
Beste Antwort im Thema
Hi,
Du darfst das Fahrzeug nicht fahren wenn du noch NIE! eine Fahrerkarte besessen hast.
Nur wenn du deine Fahrerkarte verloren hast, oder sie defekt ist darfst du mit Ausdrucke fahren
Zitat:
http://www.motor-talk.de/.../...r-fahrt-ohne-fahrerkarte-t1700362.html
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23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tommmmes
" Sich nicht im Besitz befindet " heißt doch nicht das die Karte die er mal besitzen könnte nun noch bei der Bundesdruckerei liegt.
Es bedeutet lediglich das er seine Karte im Augenblick nicht besitzt, weil z.B. verloren , gestohlen usw.
Das ist eine sehr gewagte Interpretation! Nicht im Besitz befindet heißt, dass er im Moment der Kontrolle keine hat, egal wo sie sich befindet und egal aus welchen Gründen.
So wird es auf der schlauen Seite definiert:
"Vom Eigentum zu unterscheiden der Besitz, der sich auf die tatsächliche Herrschaft über eine Sache bezieht. "(http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum)
Jeder Fahrer kann Eigentümer einer Karte sein, weil er hat das Recht hat sie zu beantragen. Wenn ein solcher Eigentümer, der auch noch im Beitz der Karte ist, seine Karte nicht einsetzt, dann ist das nicht erlaubt. Nur wenn er die Karte verloren hat, sie gestohlen oder defekt ist, dann muss er einen Ausdruck machen.
Wenn er im Moment der Kontrolle keine Karte besitzt, weil er noch keine beantragt hat, oder sie noch noch bei der Bundesdruckerei liegt, auch dann hat er die Pflicht zum Ausdrucken. Und das ist völlig O.K.
Wichtig in dem Zusammenhang mit dem Fragesteller ist, dass der Arbeitgeber eine Bescheinigung nach § 20 FPersVO ausstellt, dass in den letzten 28 Tagen anderweitige Tätigkeiten, aber keine Fahrertätigkeit, ausgübt wurde.
Als ich damals meine Fahrerkarte beantragt habe, wollte mein Chef, dass ich ohne Fahre. Habe dann beim Amt angerufen und gefragt, wie es aussieht. Antwort war, dass ich ein Fahrzeug mit digitalem Tachographen erst dann bewegen darf, wenn mir die Karte zugestellt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von heddi
Als ich damals meine Fahrerkarte beantragt habe, wollte mein Chef, dass ich ohne Fahre. Habe dann beim Amt angerufen und gefragt, wie es aussieht. Antwort war, dass ich ein Fahrzeug mit digitalem Tachographen erst dann bewegen darf, wenn mir die Karte zugestellt wurde.
Genau so ist es und nicht anderst!!!
Alles andere ist humbuck und falsch.
Zitat:
Genau so ist es und nicht anderst!!!
Alles andere ist humbuck und falsch.
Na denn, bleib bei deiner (falschen) Meinung.
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Zitat:
Genau so ist es und nicht anderst!!!
Alles andere ist humbuck und falsch.
Na denn, bleib bei deiner (falschen) Meinung.
Wünsch dir viel Spaß bei der ersten Kontrolle ohne Fahrerkarte. Da ist dann nämlich schluss mit weiterfahren.
Kann man die Antwort von 18.430 löschen? Es gibt auch Menschen die nur die erste Antwort lesen und dann in einer Kontrolle sagen stand doch bei MT so drin:D
oh fein...
wenn noch keine Karte vorhanden war brauchen wir also entsprechend für 15 Tage auch keine und können mit Ausdruck fahren... laut transportcampus
hmmm werde das mal so im Anhörungsbogen reinschreiben den wir gerade bekommen haben für einen unserer Büromenschen der für 1 Woche eingsprungen war und mit Ausdruck gefahren ist und noch keine FK hatte.
Mal schauen was die Behörde dazu sagt.
Wenns nicht klappt mit deinen Begründungen, übernimmst du dann das Bußgeld Transportcampus????
So um dem gefährlichen Halbwissen hier mal Einhalt zu gebieten, hier die Fakten:
4.12 Verlust, Diebstahl, Beschädigung
oder Fehlfunktion der Fahrerkarte
(Art. 16 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3821/85)
Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte lässt der Fahrer am Ende
der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen ausdrucken, die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat,
macht auf dem Ausdruck Angaben zu seiner Person (Name und Nummer seines Führerscheins
oder Name und Nummer seiner Fahrerkarte) und versieht ihn mit seiner Unterschrift.
Der Diebstahl oder der Verlust einer Fahrerkarte ist unverzüglich anzuzeigen.
Bei Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte gibt der Fahrer diese Karte bei der ausstellenden
Behörde oder Stelle zurück.
Der Fahrer darf in diesen Fällen seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von
höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen. Er fertigt in diesem Zeitraum ggf. Ausdrucke aus dem
Kontrollgerät als Nachweis.
Während eines längeren Zeitraums ist das Fahren eines Fahrzeugs mit digitalem Kontrollgerät
ohne Fahrerkarte nicht erlaubt. Bei Nachweis, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während
dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen und wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu
dem Standort des Unternehmens erforderlich ist, kann ausnahmsweise über die 15 Tage hinaus
mit Ausdrucken gefahren werden.
4.13 Fahrten vor Erhalt der Fahrerkarte
Fahrer, die ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät lenken wollen und eine Fahrerkarte beantragt,
aber noch nicht erhalten haben, können von der unter Nr. 4.12 dargestellten Verfahrensweise
keinen Gebrauch machen. Es ist nicht zulässig, ein derartiges Fahrzeug vor Erhalt der Fahrerkarte
zu führen.
Quelle: http://www.bag.bund.de/.../Leitfaden_Rechtsvorschriften.pdf
Danke Schmonsens, so war mir das auch bekannt. :) Hätte sich ja durchaus was geändert haben können, aber dann doch wohl eher nicht ;)
Grüße
Steini